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Veröffentlicht von:Walther Zeidler Geändert vor über 9 Jahren
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Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg
- Integrationsamt - Aufgaben des Integrationsamtes
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Dezernat III - Integrationsamt Hauptsitz: Karlsruhe Standorte in Stuttgart und in Freiburg
Baden -Württemberg Karlsruhe KVJS Integrationsamt Stuttgart Regionalbüro Freiburg 2
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Aufgaben Integrationsamt
Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Kündigungsschutz KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg 3
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Weitere Aufgaben Prävention und betriebliches Eingliederungsmanagement
Förderung von Integrationsunternehmen Integrationsfachdienste Mitwirken bei Integrationsvereinbarungen Schulungsveranstaltungen und Inhouseschulungen KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg 4
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Begleitende Hilfe als KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
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Ausgleichsabgabe Beschäftigungspflicht für Betriebe ab 20 Arbeitsplätzen 5%-Quote für Betriebe ab 60 Arbeitsplätzen Spezielle Regelungen für Kleinbetriebe zwischen 20 und 59 Arbeitsplätzen Abgabe zwischen 115,00 € und 290,00 € monatlich pro nicht besetztem Arbeitsplatz KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
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Einnahmen Ausgleichsabgabe in Baden-Württemberg: (in Millionen EURO)
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Begleitende Hilfe im Arbeitsleben
Ziele: Sicherung der sozialen Stellung Beschäftigung auf geeigneten Arbeitsplatzen mit Entwicklungsmöglichkeiten Wettbewerbsfähigkeit KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
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Finanzielle Leistungen
Leistungsvoraussetzungen: Schwerbehinderteneigenschaft/Gleichstellung unbefristetes Arbeitsverhältnis/befristetes Arbeitsverhältnis über 8 Wochen Dauer mindestens 15 Stunden Wochenarbeitszeit tarifliche oder ortsübliche Entlohnung des schwerbehinderten Mitarbeiters 15 Wochenstunden - Ausnahme: Behinderungsbedingt weniger KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg 9
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Zuschüsse und/oder Darlehen an Arbeitgeber
behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen Zuschüsse für außergewöhnliche Belastungen Lohnkostenzuschüsse KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg 10
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Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Zuschüsse und/oder Darlehen für: Investitionskosten behinderungsbedingte Kosten (in der Regel durch Reha-Träger) KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg 11
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Investitionskosten Vom Schreibtisch bis zur CNC-Maschine:
Förderung bis zu 60 % der Investitionskosten möglich Förderhöhe ist abhängig vom Investitionsvolumen Je nach Lage des Einzelfalles max 90 % Gesamtförderung z.B. 60 % Zuschuss + 30 % Darlehen KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg 12
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Behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung
Zuschüsse und/oder Darlehen für technische Arbeitshilfen behinderungsgerechte Gestaltung der Arbeitsstätte Förderung bis 100 %, je nach Lage des Einzelfalles i.d.R Zuschuss (kein Darlehen) KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg 13
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Technische Arbeitshilfen am Arbeitsplatz
KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
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Technische Arbeitshilfen am Arbeitsplatz
KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
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Lohnkosten-Zuschüsse
Alle Möglichkeiten ausgeschöpft, dass … sbM ohne fremde Hilfe arbeiten kann sbM seinem Arbeitsentgelt entsprechende Arbeitsleistung erbringen kann z. B. durch: behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung berufliche Weiterbildung Max. 500 € -Höhe der Minderleistung -Entlohnung/Einkommen -Pflichtquote -Alters-/Tarifsicherung KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg 16
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Lohnkosten-Zuschüsse...
... bei Minderleistung Arbeitsleistung wird behinderungsbedingt nicht mehr in vollem Umfang erbracht auf Antrag ab Minderleistung von mindestens 30 % Lohnkostenzuschuss möglich Max. 500 € -Höhe der Minderleistung -Entlohnung/Einkommen -Pflichtquote -Alters-/Tarifsicherung KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg 17
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Lohnkosten-Zuschüsse...
... für Betreuung wenn besondere Unterstützung durch Kollegen oder Vorgesetzte notwendig ist ab Betreuungsaufwand > 0,5 Stunden pro Tag auf Antrag Lohnkostenzuschuss möglich Max. 500 € -Höhe der Minderleistung -Entlohnung/Einkommen -Pflichtquote -Alters-/Tarifsicherung KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg 18
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Lohnkosten-Zuschüsse...
Zuschüsse sind möglich bei: befristeten Beschäftigungsverhältnissen Teilzeitbeschäftigten mit mindestens 15 Wochenstunden Beschäftigungsumfang bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im Anschluss an eine Werkstätte für behinderte Menschen (WfbM) zur Förderung des Übergangs aus einer WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, wenn Reha-Träger keine Leistungen erbringt - bei Altersteilzeit natürlich auch nur Auszahlung eines anteiligen Zuschusses KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg 19
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Leistungen an schwerbehinderte Menschen
technische Arbeitshilfen Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten Förderung behinderungsgerecht gestalteter Fortbildungsmaßnahmen (keine Umschulung !) Arbeitsassistenz KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
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Leistungen an schwerbehinderte Menschen
Erreichen des Arbeitsplatzes Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung Förderung nur bei berufsbezogener Notwendigkeit Ziel: barrierefreies Erreichen des Arbeitsplatzes Bei diesen Leistungen gilt grundsätzlich: Reha-Träger ist zuständig Integrationsamt nur für Beamte und Selbstständige KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
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Fachberatung ... ... durch unsere Expertinnen und Experten
-vor Ort- im Betrieb: Koordinierung Finanzielle Fragen Schulungen Konfliktlösung KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
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Integrationsfachdienst (IFD)
Begleitung Vorbereitung von schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
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Integrationsfachdienst (IFD)
Begleitung am Arbeitsplatz Information von Vorgesetzten und Kollegen Problemlösung Vermittlung in Konflikten KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
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Technischer Beratungsdienst (TBD)
Empfehlung von Arbeitshilfen und behinderungsgerechten Maschinen Planung und Begleitung von Umbauten behinderungsgerechte Organisation des Arbeitsablaufes Suche nach alternativen Arbeitsplätzen fachtechnische Stellungnahmen KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
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Prävention Arbeitsverhältnis mit Schwierigkeiten personenbedingt
verhaltensbedingt betriebsbedingt Arbeitgeber schaltet ein Beteiligte SBV BR/PR/MAV InA IFD Ziel? Beseitigung der Schwierigkeiten dauerhafte Sicherung des Arbeitsverhältnisses KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Betroffener 6 Wochen Langzeiterkrankung oder häufige Kurzerkrankung innerhalb eines Jahres Arbeitgeber klärt mit Zustimmung des Betroffenen weitere Beteiligte SBV BR/PR/MAV Betriebsarzt InA IFD Servicestelle Ziel? Beseitigung Arbeitsunfähigkeit Vermeidung erneuter Arbeitsunfähigkeit dauerhafte Sicherung des Arbeitsverhältnisses KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
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Zusätzlicher Kündigungsschutz
gilt nur für schwerbehinderte oder gleichgestellte behinderte Menschen * Kündigungsschutz bedeutet nicht „Unkündbarkeit“ gilt auch in Kleinbetrieben generell nicht während der ersten 6 Monate vor der Kündigung muss der Arbeitgeber die Zustimmung des Integrationsamtes einholen erst nach Zustimmung des Integrationsamtes ist eine rechtswirksame Kündigung möglich KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
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Zustimmung erforderlich
Kündigungsschutz Ordentliche Kündigung Änderungs- Kündigung Zustimmung erforderlich Außerordentliche Kündigung Sonderfall: Automatische Beendigung wegen Erwerbsminderung KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
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Entscheidung Integrationsamt
Prüfung Zusammenhang Kündigungsgrund Behinderung Kein Zusammenhang Wirksamkeit des Kündigungsschutzes eingeschränkt Entscheidung in der Regel nach pflichtgemäßem Ermessen KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
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