Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Workshop Ort, Datum Name des Referenten/der Referentin Herausgeber:

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Workshop Ort, Datum Name des Referenten/der Referentin Herausgeber:"—  Präsentation transkript:

1 Workshop Ort, Datum Name des Referenten/der Referentin Herausgeber:
Stand: 14. Januar 2013 Download der Präsentation unter Herausgeber: Deutsche Sportjugend im DOSB e.V. Otto-Fleck-Schneise 12 60528 Frankfurt am Main Das genaue Impressum ist der entsprechenden Folie am Ende der Präsentation zu entnehmen. Nutzungsrechte und Copyright: Alle Rechte vorbehalten. Ohne ausdrückliche Genehmigung der dsj ist es nicht gestattet, den Inhalt dieser Präsentation oder Teile daraus auf fototechnischem oder digitalem Weg für gewerbliche Zwecke zu vervielfältigen. Regelungen zur Nutzung der Präsentation im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit (im Sport) sind Workshopkonzept beschrieben (Download unter Copyright der verwendeten Bilder: Die in dieser Präsentation verwendeten Fotos sind copyrightgeschützt. Eine Verwendung außerhalb dieser Präsentation ohne vorherige Einwilligung durch den Rechteinhaber ist nicht zulässig. Für das Titelfoto (Folie 1 und 42) danken wir der Darstellerin herzlich. Die Verwendung ist nur im Rahmen dieser Präsentation erlaubt. Die übrigen Fotos stammen von den Agenturen Fotolia und istockphotos. Förderhinweis: Gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans (KJP).

2 Inhalte des Workshops Zahlen, Daten, Fakten Definition
Informationen zu Opfern und Täter/-innen Sexualisierte Gewalt im Sport Umsetzung: Bausteine eines Präventionskonzepts Präventions- und Interventionsmaßnahmen Konkrete erste Schritte Methoden: Präsentation Vorlesegeschichte Gruppenarbeit Quellen: Die vorliegende Powerpoint-Präsentation basiert auf der Broschüre der Deutschen Sportjugend (dsj) im DOSB e.V. (Hrsg.) (2011) „Gegen sexualisierte Gewalt im Sport – Kommentierter Handlungsleitfaden für Sportvereine zum Schutz von Kindern und Jugendlichen“, die von Dr. Bettina Rulofs (Deutsche Sporthochschule Köln) unter Mitarbeit von Expertinnen und Experten aus der dsj und ihren Mitgliedsorganisationen erstellt wurde. In der Broschüre sind Hintergrundinformationen enthalten. Sie kann unter bestellt oder als PDF heruntergeladen werden. Hier sind auch weitergehende Informationen hinterlegt. Eine weitere Quelle sind die Arbeitsmaterialien des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen (NRW) (Hrsg.) (2010). „Schweigen schützt die Falschen!“ Die dsj dankt dem Landessportbund NRW sowie der Sportjugend NRW für die Bereitstellung von Materialien und Erfahrungen.

3 Ziele des Workshops Sensibilisieren
Schwierigkeiten, Grenzüberschreitungen wahrzunehmen und zu thematisieren Informieren Formen sexualisierter Gewalt Möglichkeiten der Prävention Schritte der Intervention Motivieren und Maßnahmen entwickeln Umsetzungsmöglichkeiten im eigenen Verein/Verband Unterzeichnung des Ehrenkodex Das Ziel des Workshops ist es, die Teilnehmer/-innen für die Prävention von sexualisierter Gewalt im Sport zu sensibilisieren und sie zu informieren. Sie sollen Kenntnisse über Präventionsmaßnahmen im organisierten Sport erlangen, Ansatzpunkte für die Umsetzung im eigenen Verein oder Verband identifizieren und motiviert werden, dort aktiv zu werden. Im ersten Teil des Workshops lernen die Teilnehmer/-innen verschiedene Formen von sexualisierter Gewalt kennen sowie die damit verbundenen Schwierigkeiten, subtile sexualisierte Grenzüberschreitungen wahrzunehmen. Die Teilnehmer/-innen erfahren, warum Sportvereine Ziele von Täter/-innen sein können und warum Betroffene oft nur schwer das Schweigen brechen können. Im zweiten Teil des Workshops werden zentrale Elemente eines umfassenden Präventionskonzepts im Sportverein vorgestellt. Darauf aufbauend erhalten die Teilnehmer/-innen die Gelegenheit, konkrete Schritte zur Umsetzung der vorgestellten Maßnahmen in ihrem eigenen Verein oder Verband zu entwickeln. Es besteht die Möglichkeit, im Rahmen des Workshops den Ehrenkodex (siehe zu unterzeichnen. Dies sollte im Vorfeld geprüft und vorbereitet werden. Im abschließenden Teil des Workshops werden Interventionsschritte aufgezeigt, die alle Beteiligten mit Unterstützung von Beratungsstellen sachlich und fachlich angemessen durch die Situation eines Verdachtsfalles leiten.

4 Die Deutsche Sportjugend und der Deutsche Olympische Sportbund verurteilen auf‘s Schärfste jede Form von Gewalt und Macht-missbrauch gegen Kinder, Jugendliche und Erwachsene und fordern ihre Mitgliedsorganisationen auf, gemeinsam Gewalt vorzubeugen. Positionspapier des DOSB-Präsidiums, 2010 Der organisierte Sport hat eine lange Tradition in der Förderung von Persönlichkeitsentwicklung und in der Stärkung von Selbstbehauptungskompetenzen junger Menschen. Die Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen knüpft an diese Tradition an, trifft und fördert die Motivation von Verantwortungsträger/-innen im Sport, mit dem eigenen Engagement gerade junge Menschen zu stärken. Der organisierte Sport ist gekennzeichnet durch Freiwilligkeit, Selbstorganisation, Mitbestimmung und soziale Nähe. Es ist eine Stärke von Sportvereinen und -verbänden, die Einbindung junger Menschen und vielfältige Gemeinschaftserlebnisse zu ermöglichen. Diese Potenziale gilt es zu erhalten und als Ressource zu nutzen, um Sportvereine und -verbände noch systematischer zu Orten weiter zu entwickeln, an denen sexualisierte Gewalt keinen Platz hat. Je nach Sozialraum, Zielstellung und Größe der Sportvereine und -verbände ergeben sich spezifische Organisationslogiken. Bei der Entwicklung von Präventionsmaßnahmen gilt es diese sowohl hinsichtlich ihrer Schutzpotenziale als auch hinsichtlich ihrer Risiken zu berücksichtigen, damit sexualisierte Gewalt verhindert werden kann. Weitere Informationsmöglichkeiten: Das zitierte Positionspapier sowie weitere Informations- und Arbeitsmaterialien können unter heruntergeladen werden. Hier ist auch eine Liste von Ansprechpartner/-innen aus den DOSB-/dsj-Mitgliedsorganisationen veröffentlicht.

5 Standpunkte JA NEIN Stimme ich voll Stimme ich gar nicht zu zu
Sexualisierte Gewalt ? Methodische Hinweise finden sich im Ablaufplan. Situationsbeschreibungen: Die Übungsleiterin geht regelmäßig in die Umkleidekabine der Jungen, weil da immer was los ist. Die Siegerehrung übernimmt immer der Präsident und umarmt die siegreichen Sportlerinnen herzlich. Der Übungsleiter und eine Teilnehmerin kennen sich schon sehr lange und auch deren Familien. Er sagt häufiger zu ihr „Beweg’ dein Holz vor der Hütte!“, woraufhin sie herzlich lacht. Eine Jungengruppe versucht sich auf dem Weg aus der Umkleidekabine gegenseitig ständig die Hosen runter zu ziehen. Ein 14-Jähriger zwingt einen gleichaltrigen Jungen, ihm seinen Penis zu zeigen. Er droht ihm Prügel an, falls dieser ihn verpfeift. Beim Zeltlager fordert die Jugendleiterin die Teilnehmer/-innen auf, sich nackt auszuziehen und untersucht die Mädchen und Jungen auf Zeckenbisse. Ein Sportlehrer verbietet seinen Schülerinnen beim Trampolinspringen das T-Shirt in die Hose zu stecken. Der 25-jährige Jugendleiter geht mit einer 15-jährigen Teilnehmerin ins Kino. Ein 17-jähriger Junge kommt nach dem Schwimmunterricht in den Umkleideraum der Mädchen und fotografiert dort mit seinem Handy. Eine Mutter küsst ihren 17-jährigen Sohn auf den Mund.

6 Im Sport gibt es viele „unscharfe“ Situationen
Die definitorische Unschärfe ist bedingt durch: Situation Schilderung Interpretation Eigene Erfahrung Unterschiedliche Beteiligte Mann – Mädchen Frau – Junge Mann – Junge Frau – Mädchen Begriffe: Das Thema der sexualisierten Gewalt ist nicht neu, erfährt aber in letzter Zeit aufgrund öffentlich bekannt gewordener Vorfälle eine erhöhte Aufmerksamkeit. Dabei werden in den Medien und Ratgebern verschiedene Begriffe zur Beschreibung verwendet, zum Beispiel „sexuelle Gewalt“, „sexueller Übergriff“ oder „sexueller Missbrauch“. In der Öffentlichkeit hat sich insbesondere der Begriff „Kindesmissbrauch“ durchgesetzt, obwohl dieser in Teilen der Fachliteratur kritisiert wird, da es im Umkehrschluss keinen legitimen „Gebrauch“ von Sexualität bei minderjährigen Schutzbefohlenen gibt. In der Fachöffentlichkeit wird daher die Bezeichnung „sexualisierte Gewalt“ als ein Oberbegriff für verschiedene Formen der Machtausübung mit dem Mittel der Sexualität verwendet. Im Rahmen der Arbeit der dsj wird der Begriff „sexualisierte Gewalt“ verwendet. Dies ist auch in den vorliegenden Qualifizierungsmaterialien der Fall. Die Ausnahme sind Quellen, die explizit von „sexueller Gewalt“ sprechen, oder (juristische) Sachverhalte, die explizit auf den Straftatbestand bezogen sind. Quelle: Deutsche Sportjugend im DOSB e.V. (Hrsg.) (2011). Gegen sexualisierte Gewalt im Sport – Kommentierter Handlungsleitfaden für Sportvereine zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Frankfurt am Main, S. 9.

7 Neutralisierungsstrategien
„…war doch nicht so gemeint“ Das Problem wird von den Handelnden heruntergespielt. „…war doch nicht so schlimm“ oder „stell‘ dich nicht so an“ Die übergriffigen Handlungen werden als nicht so schwerwiegend bewertet. „…so was machen die, wenn sie groß werden“, „das gehört dazu“ Die Handlungen werden als normal für die Lebensphase bezeichnet. Strafrechtliche Tatbestände, beispielsweise vollzogener Geschlechtsverkehr durch Erwachsene an Kindern gegen deren Willen, werden vom Gesetzgeber eindeutig definiert. Doch sexualisierte Übergriffe können auch in einem nicht strafrechtlich relevanten Bereich stattfinden, z.B. durch Worte oder Gesten. In diesem Bereich besteht jedoch die Gefahr der „Neutralisierung“. Um den Interpretationsspielraum Dritter zu verringern, sind klare Regeln hilfreich (siehe „Sportliche Aktivitäten transparent gestalten“). Quelle: Landessportbund NRW (Hrsg.) (2010). „Schweigen schützt die Falschen!“ Duisburg. Neutralisierungsstrategien sind: Negieren, Bagatellisieren, Vorwurf der Prüderie, Schuldzuweisung an die Opfer, Normalisierung der Situation. Palzkill, B. & Klein, M. (1998). Gewalt gegen Mädchen und Frauen im Sport, Pilotstudie im Auftrag des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen. Essen.

8 Was tun? Präventionskonzept erstellen und umsetzen
Kultur der Aufmerksamkeit schaffen Sportorganisation Das Präventionskonzept und die Kultur der Aufmerksamkeit tragen zur Verhinderung sexualisierter Gewalt bei. Die einzelnen Maßnahmen des Präventionskonzepts werden durch die einzelnen Kreise dargestellt. Bei Mausklick dreht sich der Pfeil und symbolisiert die Kultur der Aufmerksamkeit. Die Kultur der Aufmerksamkeit zeichnet sich durch einen respektvollen und wertschätzenden Umgang miteinander aus. Dazu gehören eine gleichwertige Berücksichtigung der Interessen von Mädchen und Frauen, Jungen und Männern sowie eine Sensibilität für kulturelle Differenzen und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung.

9 Sexualisierte Gewalt – Definition
Machtausübung, Unterwerfung, Demütigung mit dem Mittel der Sexualität Sexualisierte Gewalt Sexualisierte Gewalt tritt in unterschiedlichen Formen auf. Unter Bezug auf das Strafgesetzbuch ist sexuelle Gewalt (vgl. § 177, Absatz 1) im engeren Sinne die Nötigung zu sexuellen Handlungen mit Gewalt, durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben oder unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Täterin/dem Täter schutzlos ausgeliefert ist. Diese Form von Gewalt beinhaltet konkrete Handlungen am Körper, mit Geschlechtsteilen des Opfers und des Täters oder der Täterin sowie verschiedene Formen des oralen, genitalen und analen Verkehrs – also die tatsächliche Handlung einschließlich Exhibitionismus und Pornografie. Wenn über sexualisierte Gewalt im weiteren Sinne gesprochen wird, sind damit in der Regel auch geschlechtsbezogene oder sexualisierende Übergriffe durch Worte, Gesten, Bilder oder Handlungen mit oder ohne direkten Körperkontakt mit einbezogen. Dazu zählen sexistische Witze, anzügliche Bemerkungen, das Zeigen pornografischer Abbildungen oder unerwünschte Berührungen intimer Körperbereiche. Quelle: Landessportbund NRW (Hrsg.) (2010). „Schweigen schützt die Falschen!“ Duisburg. 9

10 Sexualisierte Gewalt – Definition, Ausmaß und Formen
Enge Auslegung: Sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung, erzwungene sexuelle Handlungen, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die im Strafgesetzbuch definiert sind (§174 – §184 StGB) Das Strafgesetzbuch leistet einen wesentlichen Beitrag zur Begriffsklärung. Es stellt sexuelle Handlungen an Kindern unter 14 Jahren (sowie in bestimmten Fällen an Jugendlichen unter 16, beziehungsweise 18 Jahren) unter Strafe. Der dreizehnte Abschnitt des Strafgesetzbuches, § 174 bis § 184c, definiert sexuelle Handlungen an Kindern als Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Zur Einordnung der rechtlichen Konsequenzen wird in der Regel nach der Art des Körperkontaktes unterschieden. Hierbei gibt es diverse Kriterien zur Beurteilung der Übergriffe über die Art des Körperkontaktes. Diese Kriterien sind: Sexuelle Gewalt ohne Körperkontakt (Pornos, Exhibitionismus, beim Baden beobachten) Sexuelle Gewalt mit „geringem“ Körperkontakt (Zungenküsse, Brust anfassen, Versuch die Genitalien zu berühren) Sexuelle Gewalt mit intensivem Körperkontakt (Masturbation von Täter oder Täterin vor dem Opfer; Anfassen lassen der Genitalien) Sexuelle Gewalt mit sehr intensivem Körperkontakt (anale, orale oder genitale Vergewaltigung). Quelle: Landessportbund NRW (Hrsg.) (2010). „Schweigen schützt die Falschen!“ Duisburg.

11 Sexualisierte Gewalt – Definition, Ausmaß und Formen
Weite Auslegung: Auch sexuelle Belästigungen, das heißt sexualisierende Übergriffe durch Worte, Bilder, Gesten und sonstige Handlungen mit und ohne direkten Körperkontakt Sexualisierte Gewalt beginnt nicht nur mit Handlungen, die direkt am Körper der Kinder oder Jugendlichen geschehen, sondern sie kann schon mit Gesten, verbalen sexualisierten Herabsetzungen des Mädchens oder des Jungen beginnen. Diese Handlungen sind zwar nicht immer strafrechtlich relevant, führen den Betroffenen jedoch ebenso Leid zu. Darüber hinaus können sie vorbereitende Handlungen oder Testhandlungen zu schwereren Übergriffen von Täter/-innen sein. Formen sexueller Belästigung: Sexistische Witze Anzügliche, abfällige, schlüpfrige Bemerkungen Zeigen pornographischer Abbildungen Unerwünschte Berührungen intimer Körperstellen, z.B. Berühren von Intimbereich bei Massagen Obszöne Gesten Belästigung Abwertende Blicke Voyeuristische & exhibitionistische Handlungen, z.B.: Betreten der Duschen Quelle: Landessportbund NRW (Hrsg.) (2010). „Schweigen schützt die Falschen!“ Duisburg

12 Opfer von sexueller Gewalt
Etwa jedes 4. bis 5. Mädchen und jeder 9. bis 12. Junge macht mindestens einmal vor dem 18. Lebensjahr eine sexuelle Gewalterfahrung, die der Gesetzgeber als sexuellen Missbrauch, exhibitionistische Handlung, Missbrauch von Schutzbefohlenen, sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung unter Strafe stellt. Die Zahlenangaben sind Selbstauskünfte, die in den zitierten Studien über eine repräsentative Befragung ermittelt wurden. Quelle: Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie NRW (2003). Ratgeber gegen sexuellen Missbrauch. Köln. Mädchen und Jungen können nach sexueller Gewalterfahrung ähnliche Reaktionen zeigen, jedoch richten Mädchen und Frauen psychische Anspannung eher gegen sich selbst. Von Scham und Schuldgefühlen bestimmt, glauben betroffene Mädchen oft nicht an ihr Recht auf Selbstbestimmtheit, da ihre Grenzen nicht respektiert wurden bzw. werden. Da Jungen als Opfer sexueller Gewalt oft nicht wahrgenommen werden, ist es für viele von ihnen nahezu unmöglich, diese Form der Gewalt zu erkennen, einzuordnen oder in Worte zu fassen. Dunkelfeldstudien legen die Annahme nahe, dass der tatsächliche Anteil männlicher Betroffener höher ist als z.B. in der Kriminalstatistik angegeben. Als Betroffene unterscheiden sich Jungen von Mädchen in Bezug auf Gefährdungslagen (weniger in der Familie und mehr im sozialen Nahraum), auf das Erleben und die Bewältigung des sexuellen Missbrauchs. Sie haben u.a. vielfach Ängste „unnormal“, „pervers“ und als Opfer von männlichen Tätern auch homosexuell oder „nicht männlich“ zu sein sowie Schuldgefühle, eine Erektion gehabt zu haben. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (2012). Mutig fragen – besonnen handeln. Berlin, S. 26ff. und 32ff.

13 Sexuelle Gewalt an Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderung befinden sich oft in besonderen Lebenssituationen, gekennzeichnet durch Wehrlosigkeit, Hilflosigkeit und soziale Abhängigkeit, in denen Macht-, Abhängigkeits- und Vertrauensbeziehungen ausgenutzt werden können. Mädchen und Frauen mit Behinderung sind etwa doppelt so häufig von sexueller Gewalt betroffen wie Mädchen und Frauen ohne Behinderung Gewalt an Jungen und Männern wird oftmals nicht als solche erkannt Gewaltprävention im Zusammenhang mit Menschen mit Behinderung bedeutet vor allem eine Bewusstseinsveränderung der Gesamtgesellschaft weg vom hilflosen und kranken Menschen mit Behinderung hin zum selbstbestimmten Menschen, der die Menschenrechte und Grundfreiheiten voll und gleichberechtigt genießen und ausüben kann, so wie es im Artikel 6 und 8 der UN-Behindertenrechtskonvention verankert ist. Die Dunkelziffer aller Delikte gegen Menschen mit Behinderung ist sehr hoch, da es für die Betroffenen oftmals schwierig ist, sich mitzuteilen und das Geschehene anzuzeigen. Mehr als jede zweite bis dritte Frau, die in Einrichtungen lebt, hat schon einmal Erfahrungen mit sexueller Gewalt gemacht. Frauen mit psychischer Behinderung sind am stärksten von Gewalt betroffen. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (Hrsg.) (2012): Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in Deutschland. Bielefeld, Frankfurt, Berlin, Köln. Bisher gibt es keine repräsentativen Daten zu Gewalterfahrungen von Jungen und Männern mit Behinderung. Das klassische Rollenverständnis von „Mann-sein“ verursacht eine Vorstellung, in der Gewaltausübung an Jungen und Männern nicht stattfindet bzw. stattfinden kann. Gerade diese Erwartungshaltung und die damit verbundene Selbstdefinition macht eine Mitteilung von erlebten Gewalterfahrungen oft unmöglich. Quelle: The World Disability Report – Disability ‘99. Genf, 1998

14 Täter und Täterinnen Es gibt keine spezifischen äußeren Erscheinungsmerkmale! Definition Pädosexuell: Erwachsene mit einer ausschließlich oder überwiegend dauerhaften sexuellen Ausrichtung auf Kinder Aber nur ein Teil der Täter/-innen ist pädosexuell Es gibt unter den Täter/-innen auch Erwachsene mit einer primär sexuellen Orientierung auf Erwachsene Zu beachten ist auch: sexualisierte Gewalt unter Kindern und Jugendlichen (peer-Gewalt) sexualisierte Gewalt unter Erwachsenen Bei sexualisierter Gewalt geht es um Machtausübung mit dem Mittel der Sexualität. Es sind nicht unbedingt sexuelle Bedürfnisse handlungsleitend, sondern das Streben nach Unterwerfung des Opfers durch sexuelle Handlungen. Es handelt sich also um eine Form der Machtausübung und des Machtmissbrauchs. Erwachsene mit einer ausschließlich oder überwiegend dauerhaften sexuellen Ausrichtung auf Kinder werden in der Regel als pädosexuell bezeichnet. Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass es auch Pädosexuelle gibt, deren Unrechtsbewusstsein sie davon abhält, erotisch-sexuelle Nähe zu Kindern zu suchen. Einige von ihnen begeben sich in Therapien und erwerben Strategien, ihre Orientierung zu kontrollieren. Zu schwerwiegenden Problemen führen diejenigen Pädosexuellen, die sich nicht von Kindern und Jugendlichen fernhalten und sie zu sexuellen Handlungen zwingen. Diese Täter/-innen werden als pädokriminell bezeichnet. Nicht alle Täter/-innen sind pädosexuell. Es gibt unter den Täter/-innen auch Erwachsene mit einer primär sexuellen Orientierung auf Erwachsene. Vernachlässigt werden häufig die Vorfälle sexualisierter Gewalt unter Kindern und Jugendlichen. So werden Übergriffe unter Gleichaltrigen häufig bagatellisiert und kommen nicht zur Anzeige. Die polizeiliche Kriminalstatistik des Jahres 2009 weist jedoch bei sexuellem Missbrauch einen Anteil von 26 % an minderjährigen Tatverdächtigen aus. Quelle: Deutsche Sportjugend im DOSB e.V. (Hrsg.) (2011). Gegen sexualisierte Gewalt im Sport – Kommentierter Handlungsleitfaden für Sportvereine zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Frankfurt am Main, S. 10.

15 Kontexte für sexualisierte Gewalt durch bekannte Täter/-innen
Entblößen Missbrauch mit Körperkontakt andere sexuelle Handlungen Arbeitskontext 1.5 4.5 0.0 Schulkontext E-K 5.4 7.4 12.3 Schulkontext K-K 2.3 1.3 Freizeit/ Sport E-K 8.0 2.5 Nachbarn 37.2 22.7 43.5 Enger Freundeskreis 3.1 10.2 10.7 Bekannte/weiteres soziales Umfeld 16.1 16.6 14.9 Erwachsene aus dem Umfeld der Eltern, Großeltern, Freunde 22.5 22.4 Heim- und Pflegekontext 3.5 4.3 3.8 Ex-Partner 0.3 7.5 3.9 Medizinischer Kontext 0.7 Priester 0.1 Die Stichprobe der Studie umfasst Personen (48.1% männlich und 51.9% weiblich). Die Altersspanne der Befragten ist von 16 bis 40 Jahren. Durch den Fragebogen werden spezifische sexuelle Handlungsformen zwischen einem unter 16-jährigen Kind bzw. Jugendlichen und einem mindestens fünf Jahre älteren Erwachsenen (zum Zeitpunkt des ersten Vorfalls) erfasst. Der vorgelegte Forschungsbericht konzentriert sich auf die 683 Personen, die vor ihrem 16. Lebensjahr mindestens eine sexuelle Missbrauchserfahrung gemacht haben. Bezüglich der Daten in der oben dargestellten Tabelle hatten die von Missbrauch Betroffenen die Möglichkeit, genauer anzugeben, in welchem Kontext sie diese Person kennengelernt haben. Das größte Risiko in allen drei Missbrauchsszenarien (Entblößen, Missbrauch mit Körperkontakt und sonstige sexuelle Handlungen) geht von Nachbarn aus. Bei Missbrauch mit Körperkontakt stehen nach den Nachbarn (22,7 %) an zweiter Stelle Erwachsene aus dem Umfeld (22,4 %). Aus dem Bereich Freizeit/Sport kamen in der Kategorie Missbrauch mit Körperkontakt 2,5 % der Täter/-innen und in der Kategorie Entblößen 8 %. Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (2011): Erster Forschungsbericht zur Repräsentativbefragung Sexueller Missbrauch. o.O. Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (2011): Erster Forschungsbericht zur Repräsentativbefragung Sexueller Missbrauch.

16 Strategien von Täter/-innen in Institutionen
Sexualisierte Gewalt beginnt in der Regel nicht mit einem eindeutigen Übergriff Längere Anbahnungsprozesse Testen der Widerstandsfähigkeit des Opfers Aufbau eines engen Vertrauensverhältnisses zum Opfer, Eltern, Kolleginnen und Kollegen Typische Schritte einer Täterin/eines Täters: Aufbau einer Vertrauensbeziehung zum Kind durch besondere Zuwendung, Aufmerksamkeit, Geschenke etc. Geheimhaltung aufgrund des Vertrauensverhältnisses bis hin zu Drohungen und Druck (Schweigegebot). Isolierung des Kindes durch Stören der Beziehungen zwischen Kind und vertrauten Personen (Erpressung, Drohung). Vernebelung der Wahrnehmung des Kindes und der familiären Bezugspersonen. Quelle: Enders, U.: Die zwei Gesichter der Täter und Täterinnen. In: Enders, U. (Hrsg.) (2003). Zart war ich, bitter war’s. Handbuch gegen sexuellen Missbrauch. Köln. S. 53ff. unter solchen Bedingungen ist die Aufdeckung von sexualisierter Gewalt schwierig

17 Täter/-innen suchen gezielt Situationen, in denen sie auf leichte und unkomplizierte Weise (körperliche) Kontakte mit Kindern und Jugendlichen eingehen und aufbauen können. Daher besteht die Gefahr, dass sich Täter/-innen genau mit dieser Intention in Sportvereine begeben. Wie gehen Täter/-innen in Institutionen vor? Täter/-innen suchen sich ihre Opfer in verschiedenen Kontexten, zum Beispiel in Familien, in der Nachbarschaft, in Institutionen der Kinder- und Jugendarbeit, in Betreuungseinrichtungen und in Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Freizeit- und Betreuungsangebote für Kinder und Jugendliche, d.h. auch Angebote in Sportvereinen, bieten für Täter/-innen günstige Gelegenheiten. Täter/-innen setzen gezielt auf das Vertrauen, das ihrer Position als Beteuer/-in, Lehrer/-in oder auch als Jugendtrainer/-in in einer anerkannten Institution entgegen gebracht wird. Sexualisierte Gewalt beginnt meistens nicht mit einem eindeutigen Übergriff, sondern wird über längere Manipulationsprozesse angebahnt. Dabei versuchen die Täter/-innen das Vertrauen der Kinder, Jugendlichen, Eltern und insbesondere der anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen. Quelle: Deutsche Sportjugend im DOSB e.V. (Hrsg.) (2011). Gegen sexualisierte Gewalt im Sport – Kommentierter Handlungsleitfaden für Sportvereine zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Frankfurt am Main, S. 10f.

18 Kurze Pause

19 Geschichte…. Wenn Du nicht mitmachst….
Methodische Hinweise finden sich im Ablaufplan. Alternativ zur Vorlesegeschichte können für diese Workshopphase die Fallbeispiele zu „Grenzüberschreitungen im Sport“ der Sportjugend Hessen genutzt werden (siehe Ablaufplan). Quelle: Oralee Wachter (1985). Wenn Du nicht mitmachst... In: Heimlich ist mir unheimlich. Zürich, Köln: Benziger-Verlag, S Abdruck der Geschichte mit freundlicher Genehmigung der Autorin im begleitenden Informationsmaterial.

20 Leitfragen Wie ist das Verhältnis von Jonas zu seinen Bezugspersonen?
Wie trägt Henning zu einer Aufklärung der Situation bei? Welche Rahmen-bedingungen ermöglichen die Grenzüberschreitung? Methodische Hinweise finden sich im Ablaufplan.

21 Risikoanalyse im Sport
Körperzentriertheit Körperkontakt Kleidung Umkleide- u. Duschsituationen Rituale, Siegerehrungen Abgeschirmte Situationen Freizeiten, Wettkämpfe mit Anfahrt und Übernachtung Um den organisierten Sport als Entfaltungsbereich für Kinder und Jugendliche zu schützen, sind die Bedingungen für das potenzielle Auftreten von sexualisierter Gewalt im Sport genau zu analysieren. So gibt es im Feld des Sports verschiedene Strukturmerkmale, die sexualisierte Gewalt begünstigen können: Körperkontakt ist im Sport kaum zu vermeiden und teilweise notwendig – sowohl beim Ausüben des Sports, der in vielen Situationen den Körperkontakt per se beinhaltet, als auch für Sicherheits- und Hilfestellungen. In einigen Sportarten kann durch eine spezifische Kleidung eine Sexualisierung der Erscheinung auch von jungen Menschen hervorgerufen werden. Im Sport ergeben sich Umkleide- und Duschsituationen, mitunter auch in Sportanlagen mit unzureichenden Kabinen, die die Privatsphäre der Sportlerinnen und Sportler gegebenenfalls nicht ausreichend schützen. Sportaktivitäten sind oft mit gemeinsamen Autofahrten verbunden, in denen die Enge innerhalb der Fahrzeuge eine Gelegenheit für Grenzverletzungen bieten kann. Häufig sind Maßnahmen im Sport mit Übernachtungen verbunden, die neben dem besonderen Gemeinschaftserlebnis auch hohe Anforderungen im Hinblick auf die Aufsichtspflicht und die Wahrung der Privatsphäre der Individuen mit sich bringen. Quelle: Deutsche Sportjugend im DOSB e.V. (Hrsg.) (2011). Gegen sexualisierte Gewalt im Sport – Kommentierter Handlungsleitfaden für Sportvereine zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Frankfurt am Main, S. 13.

22 Risikoanalyse im Sport
Hierarchien Kompetenz- u. Altersgefälle Geschlechterhierarchien stereotype Mediendarstellungen Leistungsorientierung Hierarchien, Macht und sexualisierte Gewalt Die Beziehungsstrukturen im Sport zwischen Trainer/-in und Athlet/-in sowie die Tatsache, dass viele der sportlich Aktiven Kinder oder Jugendliche sind, führen zu Hierarchien und Machtverhältnissen. Dies begünstigt besondere Aspekte der sexualisierten Gewalt, die verbunden sind mit Machtausübung, Unterwerfung oder Demütigung mit dem Mittel der Sexualität. Hier steht nicht die gewalttätige Sexualität im Vordergrund, sondern die Ausübung von Macht durch sexuelle Handlungen oder sexualisierende Bemerkungen, Berührungen und Gesten. Quelle: Landessportbund NRW (Hrsg.) (2010). „Schweigen schützt die Falschen!“ Duisburg. Leistungsorientierung Es besteht die Gefahr der sexuellen Ausbeutung durch Trainer/-innen und Funktionsträger/-innen, da diese sich möglicherweise darauf verlassen, dass die Opfer nichts erzählen, um ihre Karriere nicht zu gefährden. Vieles deutet darauf hin, dass der Leistungsstatus der betroffenen Sportler/-innen als potenziell hoch einzustufen ist, d.h. sie haben Aussicht auf eine erfolgreiche Laufbahn im Sport. Die Abhängigkeit vom Trainer/von der Trainerin ist nicht zuletzt deshalb relativ hoch. Quelle: Deutsche Sportjugend im DOSB e.V. (Hrsg.) (2011). Gegen sexualisierte Gewalt im Sport – Kommentierter Handlungsleitfaden für Sportvereine zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Frankfurt am Main, S. 14.

23 Erscheinungsformen sexualisierter Gewalt im Sport
Verbale und gestische Übergriffe Übergriffe exhibitionistischer Art Verletzungen der Intimsphäre durch Eindringen in die Umkleiden und Duschen Grenzverletzung bei Kontrolle der Sportkleidung Übergriffe bei der Hilfestellung Direkte Formen sexueller Gewalt bis hin zur Vergewaltigung Diese Übergriffe im Sport wurden durch eine Studie belegt. Palzkill, B. & Klein, M. (1998). Gewalt gegen Mädchen und Frauen im Sport, Pilotstudie im Auftrag des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen. Essen. Hilflosigkeit und Überforderung sind oftmals die Gründe dafür, dass Beschwerden oder Verstöße innerhalb des Vereins nicht bearbeitet und manchmal sogar abgeblockt werden. Doch dies erleichtert Tätern und Täterinnen den Zugang zu den Kindern und Jugendlichen. Die in der Institution arbeitenden Personen sind in ihrer persönlichen Identität stark an den Verein gebunden. Dies erschwert die Bearbeitung des Themas sexualisierte Gewalt. Oftmals bestehen Beziehungen und Freundschaften, wo jede und jeder viel über die anderen weiß. Viele glauben dann nur was sie sehen und können oder wollen sich nicht vorstellen, dass diese gute Bekanntschaft Täter oder Täterin sein soll. Eine typische Reaktion ist dann: „Der XY doch nicht, den kenne ich!“. Quelle: Landessportbund NRW (Hrsg.) (2010). „Schweigen schützt die Falschen!“ Duisburg. Quelle: Palzkill, B.. & Klein, M. (1998): Gewalt gegen Frauen und Mädchen

24 Gefühle von … Angst, jemanden zu Unrecht zu beschuldigen
Angst, weil ich die Konsequenzen einer möglichen Aufdeckung mittragen müsste Hilflosigkeit, weil mir nicht klar ist, wie ich den Verdacht bestätigen kann Unsicherheit im künftigen Umgang mit den Mädchen und Jungen Ekel und Abscheu beim Gedanken an die Missbrauchshandlungen Wut auf den Täter oder die Täterin Wut auf das Opfer, weil ich mich nun hilflos fühle Abwehr gegen den Missbrauchsverdacht, weil Handlungsdruck und Verantwortung für mich zu groß sind Das Thema sexualisierte Gewalt ruft oft bei allen Beteiligten eine Vielzahl unangenehmer Gefühle hervor. Präventionskonzepte und die Unterstützung von Expertinnen und Experten können helfen, mit diesem emotionalen Druck sachlich und fachlich angemessen umzugehen. Transparente Regeln helfen, den Sport gegenüber potentiellen Täter/-innen abzusichern. (Siehe „Sportliche Aktivitäten transparent gestalten“) Quelle: Landessportbund NRW (Hrsg.) (2010). „Schweigen schützt die Falschen!“ Duisburg.

25 Tauschen Sie sich aus über die Fragen: Was war mir bekannt?
Was ist mir neu? Was bewegt mich? Was ist mir nicht klar? Nach dem fachlichen Input soll der Austausch untereinander ermöglicht werden. Methodische Hinweise finden sich im Ablaufplan.

26 Pause

27 ein unprofessioneller Umgang
Garantenstellung gegenüber Minderjährigen: Sportvereine und -verbände haben rechtlich dafür einzustehen, dass die minderjährigen Sportlerinnen und Sportler nicht Opfer von sexualisierter Gewalt werden. Nicht die Tatsache, dass es in der eigenen Organisation zu Übergriffen kommen kann, diskreditiert eine soziale Einrichtung oder den Sportverein, sondern allenfalls ein unprofessioneller Umgang damit. Die Mitglieder des Vorstandes eines Sportverbandes oder -vereins können eine Garantenstellung gegenüber den minderjährigen Sportlerinnen und Sportlern innehaben. Garantenstellung bedeutet, dass die Vorstandsmitglieder rechtlich dafür einzustehen haben, dass die minderjährigen Sportlerinnen und Sportler nicht Opfer von sexualisierter Gewalt werden. Werden dem Verbands- oder Vereinsvorstand, Abteilungsleiter/-innen oder Übungsleiter/-innen sexuelle Übergriffe innerhalb des Vereins bekannt und unternehmen sie daraufhin nichts, kann diese Untätigkeit eine strafbare „Handlung“ darstellen und auch strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Der Grund dafür liegt darin, dass die ehrenamtlichen und hauptberuflichen Mitarbeiter/-innen im organisierten Sport verpflichtet sind, die ihnen anvertrauten Jungen und Mädchen im Sportbetrieb vor Schaden zu bewahren. Sie sind deshalb aufgefordert, zumutbare Maßnahmen zur Verhinderung von sexualisierter Gewalt gegenüber dem anvertrauten jungen Sportler/der anvertrauten jungen Sportlerin einzuleiten. Quelle: Deutsche Sportjugend im DOSB e.V. (Hrsg.) (2011). Gegen sexualisierte Gewalt im Sport – Orientierungshilfe für rechtliche Fragen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Frankfurt am Main, S. 17f.

28 Was tun? Präventionskonzept erstellen und umsetzen
Kultur der Aufmerksamkeit schaffen Sportorganisation Das Präventionskonzept dokumentiert die Aktivitäten von Sportvereinen und -verbänden gegen sexualisierte Gewalt. Es bedarf einer immer wiederkehrenden Aufmerksamkeit auf die eigene Vereinskultur und den Umgang miteinander, um so eine wertschätzende und respektvolle Kultur aufzubauen und zu halten. Dabei sollte „sexualisierte Gewalt“ als Thema „besprechbar“ gemacht werden – ähnlich wie das Thema „Unfallverhütung in der Sporthalle“.

29 Sportliche Aktivitäten transparent gestalten
Mädchen und Jungen stärken Sportorganisation Wissen und Handlungs- kompetenzen entwickeln Eignung von Mitarbeiter/-innen überprüfen Ausführliche Informationen zu den fünf Präventionsbausteinen entnehmen Sie bitte der Broschüre der Deutschen Sportjugend im DOSB e.V. (Hrsg.) (2011). Gegen sexualisierte Gewalt im Sport – Kommentierter Handlungsleitfaden für Sportvereine zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Frankfurt am Main, S. 16ff. Sexualisierte Gewalt enttabuisieren Für ein Klima der Aufmerksamkeit im Sportverein ist es unerlässlich, sexualisierte Gewalt zum Thema zu machen. 2. Wissen und Handlungskompetenzen entwickeln Durch Aus- und Fortbildung sollte ein grundlegendes Wissen über das Thema erworben sowie Kompetenzen zur Prävention entwickelt werden. 3. Sportliche Aktivitäten transparent gestalten Vereine sollten z.B. durch einen Verhaltensleitfaden dazu beitragen, den Übungs- und Trainingsbetrieb für alle transparent zu gestalten. 4. Mädchen und Jungen stärken Der Sport hat ein großes Potenzial zur Stärkung von Kindern in der Selbstbehauptungsfähigkeit. Diese Wirkung bedarf einer entsprechend reflektierten Arbeit. 5. Eignung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern überprüfen Bei den Entscheidungen, welche Personen für den Verein tätig werden, werden zentrale Grundsteine für die Prävention von sexualisierter Gewalt gelegt. Sexualisierte Gewalt enttabuisieren

30 Sportorganisation Sexualisierte Gewalt enttabuisieren Beauftragte
Leitbild, Satzungen, Ordnungen Sexualisierte Gewalt enttabuisieren Um ein Klima der Aufmerksamkeit im Sportverein zu entwickeln, ist es unerlässlich, sexualisierte Gewalt explizit zum Thema zu machen. Dabei kann es zu Abwehrreaktionen kommen, von denen man sich nicht entmutigen lassen sollte. Vier gute Gründe für die Enttabuisierung im Sportverein: Ein Problembewusstsein über sexualisierte Gewalt ist notwendig, um entsprechende Situationen angemessen einzuschätzen und darauf reagieren zu können. Ein offener und klarer Umgang mit dem Thema ist Voraussetzung dafür, dass Betroffene sich bei Problemen anvertrauen. Eine klare und nach außen sichtbare Haltung des Sportvereins macht deutlich, dass sexualisierte Gewalt hier nicht geduldet wird und kann potenzielle Täter/-innen abschrecken. Ein systematisches Präventionskonzept gibt den Übungsleiter/-innen und Trainer/-innen Handlungssicherheit im Umgang mit Kindern und Jugendlichen im Sportverein. Quelle: Deutsche Sportjugend im DOSB e.V. (Hrsg.) (2011). Gegen sexualisierte Gewalt im Sport – Kommentierter Handlungsleitfaden für Sportvereine zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Frankfurt am Main, S. 17. Sexualisierte Gewalt enttabuisieren

31 1. Sexualisierte Gewalt enttabuisieren
Verankerung im Leitbild, in der Satzung und in den Ordnungen des Vereins Benennung von Beauftragten Sexualisierte Gewalt enttabuisieren Maßnahmen zur Enttabuisierung des Themas im Sportverein sind u.a. die Verankerung des Themas im Leitbild, in der Satzung und in den Ordnungen des Vereins sowie die Benennung von Beauftragten mit dem Aufgabengebiet Prävention von und Intervention bei sexualisierter Gewalt. Verankerung im Leitbild, in der Satzung und in den Ordnungen des Vereins Sportvereine legen ihre allgemeinen Ziele und Handlungsgrundsätze für alle nachvollziehbar in der Vereinssatzung fest. Einige Sportvereine gehen darüber hinaus in Zeiten der zunehmenden Mediennutzung dazu über, ihr Programm über Flyer und Homepages nach außen zu kommunizieren. Sportvereine sollten diese Möglichkeiten nutzen, sich klar, öffentlich und positiv für den Schutz von Kindern und Jugendlichen und insbesondere gegen sexualisierte Gewalt zu positionieren. Dies kann ein positives Signal für Eltern („Hier wird mein Kind sorgsam betreut“) und zugleich ein negatives Signal für Täter/-innen („Hier laufe ich Gefahr, enttarnt zu werden“) sein. Quelle: Deutsche Sportjugend im DOSB e.V. (Hrsg.) (2011). Gegen sexualisierte Gewalt im Sport – Kommentierter Handlungsleitfaden für Sportvereine zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Frankfurt am Main, S. 17.

32 Verankerung der Beauftragten
Präsident/-in Vorstand Sportwart/-in ÜL Beauftragte m/w Methodischer Hinweis: Die folgenden drei Folien bauen sich in der Bildschirmpräsentation schrittweise auf. Dadurch soll die Position der Beauftragten verdeutlicht werden. Benennung von Beauftragten Um die Prävention sexualisierter Gewalt angemessen in den Strukturen des Vereins zu verankern, ist die Benennung von Beauftragten mit dem Aufgabengebiet „Prävention von und Intervention bei sexualisierter Gewalt im Sport“ ratsam. Diese arbeiten im Auftrag des Vereins auf der Basis der Beschlüsse des Vereinsvorstands. Sie stimmen die Arbeit mit dem Vereinsvorstand ab. Bei einer Differenzierung der Aufgaben kann z.B. auch von „Ansprechpartner/-in“ oder von „Kinderschutzbeauftragte/-r“ gesprochen werden. Quelle: Deutsche Sportjugend im DOSB e.V. (Hrsg.) (2011). Gegen sexualisierte Gewalt im Sport – Kommentierter Handlungsleitfaden für Sportvereine zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Frankfurt am Main, S. 18.

33 Verankerung der Beauftragten
Präsident /-in Expert/-innen Vorstand Sportwart/-in ÜL Beauftragte m/w Informationen zu den Beauftragten Es hat sich bewährt, ein Team von zwei Personen (eine weibliche und eine männliche) als Beauftragte zu benennen. Es ist insbesondere bei Verdachtsmomenten und den dann notwendigen Schritten zur Intervention im Verein hilfreich, wenn diese nicht allein, sondern zu zweit bewältigt werden. Quelle: Deutsche Sportjugend im DOSB e.V. (Hrsg.) (2011). Gegen sexualisierte Gewalt im Sport – Kommentierter Handlungsleitfaden für Sportvereine zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Frankfurt am Main, S. 18.

34 Verankerung der Beauftragten
Präsident /-in Expert/-innen Vorstand Sportwart/-in ÜL Beauftragte m/w Informationen zu den Expert/-innen Örtliche Beratungsstellen sind zuverlässige Partner in der Vermittlung von Wissen und bei der Durchführung von Informationsveranstaltungen. Aufgrund ihrer Fachkenntnis und Erfahrung können sie wertvolle Unterstützung bei der Entwicklung von Präventionskonzepten leisten. Quelle: Deutsche Sportjugend im DOSB e.V. (Hrsg.) (2011). Gegen sexualisierte Gewalt im Sport – Kommentierter Handlungsleitfaden für Sportvereine zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Frankfurt am Main, S. 18.

35 Aufgaben der Beauftragten Wissensvermittlung im Verein
Koordination u. Entwicklung des Präventionskonzeptes Erstellung eines Verhaltensleitfadens vertrauensvolle Ansprechpartner/-innen sein Aufbau von Kontakten u. Netzwerken in der Region Beschwerde-/Interventionsmanagement Aufgaben der Beauftragten Sie erweitern ihr Wissen zum Thema und vermitteln dieses im Verein (bzw. sorgen für externe Unterstützung bei der Wissensvermittlung im Verein). Sie koordinieren die Präventionsmaßnahmen im Verein. Sie sind vertrauensvolle Ansprechpartner/-innen für die Vereinsmitglieder. Sie knüpfen Kontakte und Netzwerke zu den Fachkräften der kommunalen und regionalen Sportverbände/- bünde sowie zu anderen Fachstellen, die sich mit der Prävention sexualisierter Gewalt beschäftigen. Sie leiten im Falle einer Beschwerde oder eines Verdachts Schritte zur Prävention ein. Sie kümmern sich um eine öffentliche Darstellung der Präventionsmaßnahmen. Sie koordinieren die Erstellung eines Verhaltensleitfadens. Sie erarbeiten gemeinsam mit der Vereins-/Verbandsführung Vorgaben für die Auswahl von ehrenamtlichen und hauptberuflichen Mitarbeiter/-innen, insbesondere im Hinblick auf deren persönliche Eignung. Quelle: Deutsche Sportjugend im DOSB e.V. (Hrsg.) (2011). Gegen sexualisierte Gewalt im Sport – Kommentierter Handlungsleitfaden für Sportvereine zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Frankfurt am Main, S. 18.

36 Sportorganisation Wissen und Handlungs- kompetenzen entwickeln
Qualifizierung Besprechungen Sportorganisation Wissen und Handlungs- kompetenzen entwickeln Beauftragte Leitbild, Satzungen, Ordnungen 2. Wissen und Handlungskompetenzen entwickeln Im Vordergrund steht die Sensibilisierung derjenigen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Sie sollen durch Aus- und Fortbildung grundlegendes Wissen über das Thema sexualisierte Gewalt erwerben sowie Kompetenzen zur Prävention entwickeln. Dies kann u.a. über folgende Wege umgesetzt werden: Regelmäßige Besprechungen bei Vereinssitzungen Vereinsinterne und -externe Qualifizierungen. Quelle: Deutsche Sportjugend im DOSB e.V. (Hrsg.) (2011). Gegen sexualisierte Gewalt im Sport – Kommentierter Handlungsleitfaden für Sportvereine zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Frankfurt am Main, S. 18f. Sexualisierte Gewalt enttabuisieren

37 2. Wissen und Handlungskompetenzen entwickeln
regelmäßige Besprechung bei Vereinssitzungen vereinsinterne Qualifizierung externe Qualifizierung Regelmäßige Besprechung bei Vereinssitzungen Entscheidend ist zunächst, dass Trainer/-innen und Übungsleiter/-innen realisieren, dass in ihrem Verein die Prävention sexualisierter Gewalt ein wichtiges Anliegen ist. Es empfiehlt sich daher, das Thema regelmäßig zum Beispiel bei Sitzungen der im Übungsbetrieb Tätigen, aber auch im Vorstand anzusprechen. Vereinsinterne Qualifizierung Beratungsstellen, die örtlichen Polizeikommissariate zur Vorbeugung von Gewalt sowie Sportverbände verfügen über qualifizierte Referent/-innen, die auf Anfrage gerne Informationsveranstaltungen oder Fortbildungen gestalten. Die dsj bietet Vereinen eine Kontaktliste mit Ansprechpartner/-innen in den Landessportbünden bzw. -jugenden und den Fachverbänden ( . Über diese Kontaktpersonen können geeignete Referent/-innen in der Nähe des Vereins gefunden werden, die besonders für die Spezifika des Sports qualifiziert sind. Externe Qualifizierungen Darüber hinaus empfiehlt es sich, auch vereinsexterne Angebote in Anspruch zu nehmen. Dies gilt besonders für die Beauftragten. Ihre Aufgaben erfordern eine spezifische Qualifikation und Handlungskompetenz. Quelle: Deutsche Sportjugend im DOSB e.V. (Hrsg.) (2011). Gegen sexualisierte Gewalt im Sport – Kommentierter Handlungsleitfaden für Sportvereine zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Frankfurt am Main, S. 18f.

38 Sportliche Aktivitäten transparent gestalten
Teamarbeit Verhaltensleitfaden Elternarbeit Qualifizierung Besprechungen Sportorganisation Wissen und Handlungs- kompetenzen entwickeln Beauftragte Leitbild, Satzungen, Ordnungen 3. Sportliche Aktivitäten transparent gestalten Vereine müssen Gelegenheiten für das gemeinsame Hinsehen und Handeln schaffen, um eine Kultur der Aufmerksamkeit zu fördern. Es geht dabei darum, den Übungs- und Trainingsbetrieb für alle transparent zu gestalten. Elemente davon sind: Teamarbeit und kollegiale Beratung, Transparenz in der Elternarbeit und Erarbeitung eines gemeinsamen Verhaltensleitfadens. Quelle: Deutsche Sportjugend im DOSB e.V. (Hrsg.) (2011). Gegen sexualisierte Gewalt im Sport – Kommentierter Handlungsleitfaden für Sportvereine zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Frankfurt am Main, S. 20. Sexualisierte Gewalt enttabuisieren

39 3. Sportliche Aktivitäten transparent gestalten
Teamarbeit und kollegiale Beratung Transparenz in der Elternarbeit Erarbeitung eines gemeinsamen Verhaltensleitfadens Teamarbeit und kollegiale Beratung Offene Situationen und die Zusammenarbeit mit Kolleg/-innen sind wirksame Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Durch Teamarbeit und kollegiale Beratung kann man viel Neues lernen und eine „offene Sportstunde“ kann als Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit und Werbung wirken. Transparenz in der Elternarbeit Grundsätzlich sollte es Möglichkeiten für die Eltern geben, bei Übungsstunden der Kinder anwesend zu sein. Wenn aus pädagogischen gründen Einschränkungen erfolgen, sollten hierfür gemeinsame Regeln verabredet werden, z.B. innerhalb eines gemeinsamen Elternabends. Erarbeitung eines gemeinsamen Verhaltensleitfadens Um vor allem den Trainer/-innen und Übungsleiter/-innen, die direkt mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, Verhaltenssicherheit zu geben, ist es sinnvoll, einen gemeinsamen Verhaltensleitfaden aufzustellen. Quelle: Deutsche Sportjugend im DOSB e.V. (Hrsg.) (2011). Gegen sexualisierte Gewalt im Sport – Kommentierter Handlungsleitfaden für Sportvereine zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Frankfurt am Main, S. 20.

40 Duschen mit minderjährigen Sportler/-innen Betreten der Umkleiden
Verhaltensleitfaden beinhaltet Regelungen zu folgenden Bereichen: Duschen mit minderjährigen Sportler/-innen Betreten der Umkleiden Durchführung von Freizeitaktivitäten Fahrten zu Auswärtsspielen und Trainingslagern Umgangsformen (angemessene Sprache etc.) Erarbeitung eines gemeinsamen Verhaltensleitfadens Der Verhaltensleitfaden sollte gemeinsam in der Gruppe erarbeitet und regelmäßig fortgeschrieben werden. Quelle: Deutsche Sportjugend im DOSB e.V. (Hrsg.) (2011). Gegen sexualisierte Gewalt im Sport – Kommentierter Handlungsleitfaden für Sportvereine zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Frankfurt am Main, S. 20.

41 Sportliche Aktivitäten transparent gestalten
Team Verhaltensleitfaden Elternarbeit Qualifizierung Mädchen und Jungen stärken Besprechungen Sportorganisation Wissen und Handlungs- kompetenzen entwickeln Kinderrechte Partizipation Beauftragte Leitbild, Satzungen, Ordnungen 4. Mädchen und Jungen stärken Der Sport hat ein großes Potenzial zur Stärkung von Mädchen und Jungen in ihrer Selbstbehauptungsfähigkeit. Dieses kann durch eine entsprechend reflektierte Arbeit im Sportverein realisiert werden. Dazu gehört u.a. die Aufklärung und der Austausch über Kinderrechte sowie die Förderung von Mitbestimmung und Partizipation. Quelle: Deutsche Sportjugend im DOSB e.V. (Hrsg.) (2011). Gegen sexualisierte Gewalt im Sport – Kommentierter Handlungsleitfaden für Sportvereine zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Frankfurt am Main, S. 21. Sexualisierte Gewalt enttabuisieren

42 4. Mädchen und Jungen stärken
Aufklärung und Austausch über Kinderrechte Mitbestimmung und Partizipation Aufklärung und Austausch über Kinderrechte Kinder und Jugendliche, die ihre Rechte kennen, können Grenzüberschreitungen besser erkennen und darauf reagieren. Mitbestimmung und Partizipation Kinder und Jugendliche setzen sich nur dann für ihre Rechte ein, wenn sie den Eindruck haben, dass sie ernst genommen werden. Mitbestimmung und Partizipation fördern ihr Selbstvertrauen und das Vertrauen zum Verein. Sportliche Aktivitäten allgemein und insbesondere Elemente aus den Kampfsportarten bieten darüber hinaus ein gutes Feld für die Vermittlung von Selbstbehauptungsfähigkeiten. Um mit Kindern und Jugendlichen im Bereich der Selbstbehauptung zu arbeiten, sollten die jeweiligen Übungsleiter/-innen oder Trainer/-innen eine Qualifikation erwerben. Quelle: Deutsche Sportjugend im DOSB e.V. (Hrsg.) (2011). Gegen sexualisierte Gewalt im Sport – Kommentierter Handlungsleitfaden für Sportvereine zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Frankfurt am Main, S. 21. 42

43 Sportliche Aktivitäten transparent gestalten
Team Verhaltensleitfaden Elternarbeit Qualifizierung Mädchen und Jungen stärken Besprechungen Sportorganisation Wissen und Handlungs- kompetenzen entwickeln Kinderrechte Partizipation Beauftragte Eignung von Mitarbeiter/-innen überprüfen Leitbild, Satzungen, Ordnungen 5. Eignung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern überprüfen Bei den Entscheidungen, welche Personen für den Verein tätig werden, werden zentrale Grundsteine für die Prävention von sexualisierter Gewalt gelegt. Es kann zu den Täterstrategien gehören, sich Zugang zu Institutionen der Kinder- und Jugendarbeit zu verschaffen. Daher stehen auch Sportvereine vor einer schwierigen Aufgabe: Wie können sie schon bei der Beauftragung von Mitarbeiter/-innen ihrer Garantenstellung nachkommen und sicherstellen, dass potenzielle Täter/-innen ausgeschlossen werden? Quelle: Deutsche Sportjugend im DOSB e.V. (Hrsg.) (2011). Gegen sexualisierte Gewalt im Sport – Kommentierter Handlungsleitfaden für Sportvereine zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Frankfurt am Main, S. 22ff. Ehrenkodex Sexualisierte Gewalt enttabuisieren Führungszeugnis

44 5. Eignung von Mitarbeiter/-innen überprüfen
Unterzeichnung des Ehrenkodex Thematisierung bei neuen Mitarbeiter/-innen Erweitertes Führungszeugnis im Präventionskonzept Der Ehrenkodex, das erweiterte Führungszeugnis im Rahmen eines Präventionskonzepts und die Thematisierung von Prävention sexualisierter Gewalt bereits im ersten Gespräch mit neuen Mitarbeiter/-innen sind geeignete Maßnahmen zur Überprüfung der Eignung. Quelle: Deutsche Sportjugend im DOSB e.V. (Hrsg.) (2011). Gegen sexualisierte Gewalt im Sport – Kommentierter Handlungsleitfaden für Sportvereine zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Frankfurt am Main, S. 22ff.

45 Ehrenkodex Unterzeichnung des Ehrenkodex
Für alle ehrenamtlich , neben- und hauptberuflich Tätigen in Sportvereinen und -verbänden. Hiermit verspreche ich, ______________________________________________: Ich werde die Persönlichkeit jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen achten und dessen Entwicklung unterstützen. Die individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz, die Intimsphäre und die persönlichen Schamgrenzen der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie die der anderen Vereinsmitglieder werde ich respektieren. Ich werde Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei ihrer Selbstverwirklichung zu angemessenem sozialen Verhalten anderen Menschen gegenüber anleiten. Ich möchte sie zu fairem und respektvollem Verhalten innerhalb und außerhalb der sportlichen Angebote gegenüber Mensch und Tier erziehen und sie zum verantwortungsvollen Umgang mit der Natur und der Mitwelt anleiten. Ich werde sportliche und außersportliche Angebote stets an dem Entwicklungsstand der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausrichten und kinder- und jugendgerechte Methoden einsetzen. Ich werde stets versuchen, den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gerechte Rahmenbedingungen für sportliche und außersportliche Angebote zu schaffen. Ich werde das Recht des mir anvertrauten Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf körperliche Unversehrtheit achten und keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer oder sexualisierter Art, ausüben. Ich werde dafür Sorge tragen, dass die Regeln der jeweiligen Sportart eingehalten werden. Insbesondere übernehme ich eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping und Medikamentenmissbrauch sowie gegen jegliche Art von Leistungsmanipulation. Ich biete den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen für alle sportlichen und außersportlichen Angebote ausreichende Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten. Ich respektiere die Würde jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und verspreche, alle jungen Menschen, unabhängig ihrer sozialen, ethnischen und kulturellen Herkunft, Weltanschauung, Religion, politischen Überzeugung, sexueller Orientierung, ihres Alters oder Geschlechts, gleich und fair zu behandeln sowie Diskriminierung jeglicher Art sowie antidemokratischem Gedankengut entschieden entgegenzuwirken. Ich möchte Vorbild für die mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sein, stets die Einhaltung von sportlichen und zwischenmenschlichen Regeln vermitteln und nach den Gesetzen des Fair Play handeln. Ich verpflichte mich einzugreifen, wenn in meinem Umfeld gegen diesen Ehrenkodex verstoßen wird. Ich ziehe im „Konfliktfall“ professionelle fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu und informiere die Verantwortlichen auf der Leitungsebene. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle. Ich verspreche, dass auch mein Umgang mit erwachsenen Sportlerinnen und Sportlern auf den Werten und Normen dieses Ehrenkodexes basiert. Durch meine Unterschrift verpflichte ich mich zur Einhaltung dieses Ehrenkodexes. __________________________________ Ort, Datum Unterschrift Unterzeichnung des Ehrenkodex Der Ehrenkodex deckt verschiedene Präventionsbereiche ab und stärkt dabei insbesondere den Kinder- und Jugendschutz. Die Unterzeichnenden verpflichten sich, ethische Grundsätze eines altersgerechten Erziehungs- und Trainingsstils einzuhalten. Neben der Achtung der Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen, der Vermeidung von Doping und Medikamentenmissbrauch erklären die Unterzeichnenden, auf jede Form von Gewalt zu verzichten und das Recht auf körperliche und sexuelle Unversehrtheit zu achten. Der Ehrenkodex stellt einen Anlass dar, sich über die Werte und Normen im eigenen Verein auszutauschen und sich die eigene Verantwortung gegenüber Kindern und Jugendlichen zu verdeutlichen. Die gemeinsame Unterzeichnung der Ehrenkodizes kann im Verein öffentlichkeitswirksam gestaltet werden. Dadurch signalisiert der Verein nach innen und außen, dass er das Wohlbefinden der Sporttreibenden sorgsam achtet. Der vorliegende Ehrenkodex der dsj (Download unter kann erweitert werden und mit eigenem Vereins-/ Verbandslogo, Vereinsname und ggf. weiteren Handlungsleitlinien ergänzt werden. Quelle: Deutsche Sportjugend im DOSB e.V. (Hrsg.) (2011). Gegen sexualisierte Gewalt im Sport – Kommentierter Handlungsleitfaden für Sportvereine zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Frankfurt am Main, S. 22.

46 Thematisierung bei neuen Mitarbeiter/-innen
Ausführliche Besprechung des Ehrenkodex‘ Vorstellung des Präventionskonzepts Einschätzung der neuen Mitarbeiterin/des neuen Mitarbeiters  Unterstreichen der hohen Bedeutung der Prävention für den Verein Thematisierung bei neuen Mitarbeiter/-innen Insbesondere bei der Gewinnung neuer Mitarbeiter/-innen ist der Ehrenkodex ein hilfreiches Instrument, um bei der Erläuterung des Aufgabengebietes das Präventionskonzept des Vereins zu thematisieren. In den Abstimmungsgesprächen werden das Präventionskonzept und der Verhaltensleitfaden erörtert. Der Ehrenkodex sollte ausführlich und praxisorientiert in Ruhe mit den neuen Mitarbeiter/-innen besprochen werden. Dieses Gespräch ist zugleich die beste Gelegenheit, etwas über die Haltung der neuen Mitarbeiter/-innen zum Kinder- und Jugendschutz zu erfahren. Vereine können neue Mitarbeiter/-innen dadurch besser einschätzen und zugleich von Beginn an die hohe Bedeutung der Prävention unterstreichen. Quelle: Deutsche Sportjugend im DOSB e.V. (Hrsg.) (2011). Gegen sexualisierte Gewalt im Sport – Kommentierter Handlungsleitfaden für Sportvereine zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Frankfurt am Main, S. 23.

47 Erweitertes Führungszeugnis
Ein Auszug aus dem Strafregister für Personen, die in kinder- und jugendnahen Bereichen tätig sind (nach §30a Bundeszentralregistergesetz) Träger der freien Kinder-und Jugendhilfe, also Jugendorganisationen im Sport können das Führungszeugnis als Maßnahme im Präventionskonzept nutzen. Seit dem 01. Januar 2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft. Insbesondere die Änderungen von §72a im SGB VIII betreffen die Arbeit des organisierten Kinder- und Jugendsports. Die öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe sollen mit den freien Trägern Regelungen für die Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen treffen. Bundeskinderschutzgesetz Seit dem 01. Januar 2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft. Dieses enthält Regelungen zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen. Nach § 72a im SGB VIII sollen die öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe Vereinbarungen mit Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe hinsichtlich der Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe treffen, die die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses erfordern. Bei der Entwicklung von Regelungen, für welche Tätigkeiten ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden soll, ist die Beteiligung der Sportvereine ein wichtiges Qualitätsmerkmal. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Vorlagepflicht nicht spontan geplante Aktivitäten verhindern soll und auch kurzfristig Vertretungen von Personen möglich sein müssen. Die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses kann ein sinnvoller Teil des Gesamtkonzeptes zur Prävention sexualisierter Gewalt im Sportverein sein. Es stellt aber u.a. aufgrund der hohen Dunkelziffer keine Garantie für die Einhaltung des Kinder- und Jugendschutzes dar und sollte daher von weiteren Maßnahmen begleitet sein.

48 Sportliche Aktivitäten transparent gestalten
Team Verhaltensleitfaden Elternarbeit Qualifizierung Mädchen und Jungen stärken Besprechungen Sportorganisation Wissen und Handlungs- kompetenzen entwickeln Kinderrechte Partizipation Beauftragte Eignung von Mitarbeiter/-innen überprüfen Leitbild, Satzungen, Ordnungen Elemente des Präventionskonzepts sollen konkretisiert werden. Methodische Hinweise finden sich im Ablaufplan. Ehrenkodex Sexualisierte Gewalt enttabuisieren Führungszeugnis Konkretisierung

49 5 Schritte – Intervention bei sexualisierter Gewalt im Sportverein
Verdachtsäußerungen gewissenhaft prüfen Mit externen Fachstellen kooperieren Im besten Interesse des jungen Menschen handeln Fürsorgepflicht gegenüber Mitarbeiter/-innen wahren Klar und sachlich kommunizieren Zur Intervention zählen Maßnahmen, die dabei unterstützen, Vorfälle von sexualisierter Gewalt zu beenden und die Betroffenen zu schützen. Dazu gehören auch alle Schritte, die dazu dienen, Vermutungen und Verdachtsäußerungen einzuschätzen, zu bewerten und auf dieser Grundlage geeignete Maßnahmen einzuleiten. Es ist hilfreich, wenn sich Sportvereine bereits vor dem möglichen Auftreten von sexualisierter Gewalt damit auseinandersetzen, welche Schritte bei der Intervention zu gehen sind. Wenn Verdachtsfälle geäußert oder Vorfälle sexualisierter Gewalt in Institutionen bekannt werden, entsteht häufig eine hoch emotionale und verworrene Situation, in der es hilfreich ist, vorab Zuständigkeiten und Vorgehensweisen abgesichert zu haben. Professionelle Intervention soll auch dazu dienen, neue Traumatisierungen zu vermeiden. Da weder Beratung noch Strafverfolgung zu den Kernaufgaben von Sportvereinen gehören, ist es notwendig, externen Sachverstand hinzuzuziehen. Dies können zum Beispiel lokale Beratungsstellen, Niederlassungen des Kinderschutzbundes oder des Weißen Rings sein. Quelle: Deutsche Sportjugend im DOSB e.V. (Hrsg.) (2011). Gegen sexualisierte Gewalt im Sport – Kommentierter Handlungsleitfaden für Sportvereine zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Frankfurt am Main, S. 26.

50 Intervention – Prinzipien
Das Opfer schützen. Ruhe bewahren. Zuhören. Eigene Gefühle klären. Nicht überstürzt handeln. Nichts versprechen, was man anschließend nicht halten kann. Professionelle Hilfe suchen. Aussagen und Situationen protokollieren. Verbindliche Absprachen über das weitere Vorgehen treffen. Um den Schutz von minderjährigen Sportlerinnen und Sportlern in Sportverbänden und -vereinen zu gewährleisten, muss jedem Hinweis auf sexualisierte Gewalt nachgegangen werden. Bei einem Verdacht muss geprüft werden, ob unmittelbarer Handlungsbedarf zur Gefahrenabwehr besteht und welche weiteren Interventionsschritte notwendig sind. Bei allen Schritten der Intervention ist der Schutz der jungen Menschen handlungsleitend. Dazu gehört auch, gegebenenfalls die sofortige Unterbrechung des Kontakts zwischen dem/der Verdächtigten und dem betroffenen Kind/Jugendlichen zu gewährleisten. Da Intervention bei sexualisierter Gewalt professionelles Handeln erfordert, das auch konsequent die rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt, ist es notwendig, so früh wie möglich die Hilfe von externen Fachstellen hinzuzuziehen. Insgesamt gilt, dass eine gelungene Intervention bei sexualisierter Gewalt eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Vermeidung neuer Vorfälle ist. Quelle: Deutsche Sportjugend im DOSB e.V. (Hrsg.) (2011). Gegen sexualisierte Gewalt im Sport – Kommentierter Handlungsleitfaden für Sportvereine zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Frankfurt am Main, S. 26ff.

51 Hinweise auf weitere Aktivitäten des DOSB
Sexualisierte Gewalt ist keineswegs ein Phänomen bestimmter Gesellschaftsgruppen und nicht auf Kinder und Jugendliche beschränkt. Übergriffe können Menschen jeden Alters, aller Schichten und unterschiedlicher ethnischer Zugehörigkeiten, mit und ohne Behinderung treffen. Mit dem Fokus auf erwachsene Sportlerinnen und Sportler engagiert sich der DOSB mit folgenden Maßnahmen: Aktion: Gewalt gegen Frauen – nicht mit uns! Broschüre: Gegen Sexualisiert Gewalt im Sport – Fokus Erwachsene Qualifizierungsmodul: Gegen Sexualisiert Gewalt im Sport – Fokus Erwachsene Weitere Informationen unter: Seit 2008 ruft der DOSB gemeinsam mit den Kampfsportverbänden (Deutscher Aikido-Bund, Deutscher Judo-Bund, Deutscher Ju-Jutsu Verband, Deutscher Karate Verband, Deutsche Taekwondo Union) die Sportvereine bundesweit auf, Schnupperkurse in Selbstverteidigung und Selbstbehauptung für Mädchen und Frauen anzubieten. Aktionspartner/-innen sind: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe Deutscher Behindertensportverband e.V. Frauenhauskoordinierung e.V. BAG der kommunalen Frauenbüros und Gleichstellungsstellen WEISSER RING e.V. Schirmfrau der Aktion ist die ehemalige Box-Weltmeisterin Regina Halmich. Auf der Internetseite der Aktion können weiterführende Informationen abgerufen werden. Analog zur dsj-Broschüre und dem vorliegenden dsj-Qualifizierungsmodul mit dem Fokus auf Kinder und Jugendliche werden im Geschäftsbereich Sportentwicklung derzeit eine Broschüre und ein Qualifizierungsmodul mit dem Schwerpunkt auf sexualisierter Gewalt im Sport gegen Erwachsene erarbeitet. Abzufragen sind diese im DOSB, Ressort Chancengleichheit und Diversity.

52 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

53 Literaturverzeichnis:
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (2011): Erster Forschungsbericht zur Repräsentativbefragung Sexueller Missbrauch. o.O. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (2012). Mutig fragen – besonnen handeln. Informationen für Mütter und Väter zur Thematik des sexuellen Missbrauchs an Mädchen und Jungen. Berlin. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (Hrsg.) (2012): Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in Deutschland. Bielefeld, Frankfurt, Berlin, Köln. Deutsche Sportjugend (dsj) im DOSB e.V. (Hrsg.) (2011). Gegen sexualisierte Gewalt im Sport – Kommentierter Handlungsleitfaden für Sportvereine zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Frankfurt am Main. Deutsche Sportjugend (dsj) im DOSB e.V. (Hrsg.) (2011). Gegen sexualisierte Gewalt im Sport – Orientierungshilfe für rechtliche Fragen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Frankfurt am Main.

54 Literaturverzeichnis:
Enders, U. (2003). Die zwei Gesichter der Täter und Täterinnen. In: Enders (Hrsg.). Zart war ich, bitter war’s. Handbuch gegen sexuellen Missbrauch. Köln. S Landessportbund NRW (Hrsg.) (2010). „Schweigen schützt die Falschen!“ Initiativen und Materialien zur Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport. Duisburg. CD sowie im Internet Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie NRW (2003). Ratgeber gegen sexuellen Missbrauch. Köln. Palzkill, B. & Klein, M. (1998). Gewalt gegen Mädchen und Frauen im Sport, Pilotstudie im Auftrag des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein- Westfalen. Essen. Rulofs, B. (2006). Gewalt im Sport aus Perspektive der Geschlechterforschung. In: Hartmann- Tews & Rulofs (Hrsg.) , Handbuch Sport und Geschlecht, S Schorndorf. The World Disability Report – Disability ’99 (1998). Genf. Wachter, O. (1985). Heimlich ist mir unheimlich. Zürich, Köln, S

55 Herausgeber: Deutsche Sportjugend (dsj) im DOSB e.V.
Inhalt: Meike Schröer, Dr. Bettina Rulofs, Dr. Bettina Suthues Unter Mitarbeit von: Kristine Gramkow, Ebba Koglin, Elena Lamby, Peter Lautenbach, Wilfried Pohler, Renate Reuter, Dorota Sahle Förderhinweis: Gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans (KJP). Die dsj dankt dem Landessportbund NRW sowie der Sportjugend NRW für die Bereitstellung von Materialien und Erfahrungen.


Herunterladen ppt "Workshop Ort, Datum Name des Referenten/der Referentin Herausgeber:"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen