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Seit dem Jahr 2007 gelten für den Erhalt der Landesförderung u. a. folgende Voraus- setzungen: - Eine Mindestqualifizierung von 45 Unterrichtsstunden zu.

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Präsentation zum Thema: "Seit dem Jahr 2007 gelten für den Erhalt der Landesförderung u. a. folgende Voraus- setzungen: - Eine Mindestqualifizierung von 45 Unterrichtsstunden zu."—  Präsentation transkript:

1 Seit dem Jahr 2007 gelten für den Erhalt der Landesförderung u. a. folgende Voraus- setzungen: - Eine Mindestqualifizierung von 45 Unterrichtsstunden zu Beginn; - Ein Erste-Hilfe-Kurs für Säuglinge und Kleinkinder; - Eine jährliche Aufbauqualifizierung von 20 Unterrichtsstunden. Darüber hinaus obliegt es jedem Jugendhilfeträger, die Weiterbildung von Tages- pflegepersonen in eigener Zuständigkeit zu gestalten. Mit dem gerade gestarteten Pilotprojekt Kindertagespflege hat für die CDU-geführte Landesregierung neben der Absicherung auch die Zielsetzung einer verbesserten Qualifizierung von Tagespflegepersonen höchste Priorität. Die CDU-geführte Landes- regierung genießt dabei unsere volle Unterstützung und wir werden uns auch wei- terhin für eine Verbesserung der Qualität in der Tagespflege konsequent einsetzen. Die in der Tagespflege erforderliche Qualität habe ich schon in der Vorbemerkung angesprochen. Aus Gesprächen mit Ihnen wissen wir, dass Sie hier ebenfalls einen Nachholbedarf sehen. Ohne den Gesprächen mit den Kommunen vorgreifen zu wollen, könnten diese beiden von Ihnen benannten Punkte Felder sein, in denen sich das Land auch finanziell wieder engagiert. Tagesmütter und –väter benötigen fundiertes Fachwissen auf Hochschulniveau, um eine angemessene Begleitung der Bil- dungsprozesse von Kindern auch unter Einsatz neuer pädagogischer Methoden und Instrumente leisten zu können. Hinzu kommen die besonderen Anforderungen der Betreuung und Erziehung im Lebensraum der Familie. Die Anforde- rungen an die Qualifikation der Tagespflegepersonen sind in Deutschland unserer Meinung nach zu gering: erforderlich ist keine Ausbildung. Für eine Förderung der Betreuung durch das Jugendamt sind lediglich vertiefte Kenntnisse über die An- forderungen der Tagespflege nötig, die durch Lehrgänge oder auf andere Weise nachzuweisen sind. Zwar finden in der Mehrzahl der Jugendamtsbezirke Kurse für in Tagespflege tätige Personen statt, diese sind jedoch vor allem im Westen Deutschlands nicht verpflichtend und vermitteln nicht der Qualifikation von Erzieherinnen und Erziehern vergleichbare Kenntnisse. Auch in Hessen besteht hier akuter Nachholbedarf. Dieser wird dadurch verstärkt, dass durch die Bedeutungs- steigerung der Tagespflege in den nächsten Jahren absehbar ist, dass weitere Fachkräfte aus- bzw. weitergebildet werden müssen, um den Bedarf zu decken. Besondere Defizite bestehen ebenfalls bei der praxisbegleitenden Weiterbildung, die wegen der fehlenden täglichen Einbindung in ein Team in der Tagespflege besonders wichtig wäre. Auch wenn viele Tagespflegepersonen über viel Sachverstand und hohe Qualifikationen verfügen, zu einem Drittel auch eine Ausbildung als Erzieherinnen und Erzieher haben, wären verbindliche Qualifikationsstandards und Weiterbildungsangebote von Vorteil, nicht zuletzt um die Nachteile eines isolierten Arbeitsallltags auszugleichen und eine Vergleichbarkeit mit der Qualität einer Kinderkrippe zu gewährleisten. Darauf werden wir in Hessen hinwirken. Konkret wollen wir prüfen, welche landesrecht- lichen Konkretisierungen des § 23 SGB VIII möglich und sinnvoll wären, um das Ziel der Qualitätssteigerung umzusetzen. Die Aus- und Weiterbildung von Tagespflege- personen an Fachhochschulen ist ein relativ neues Aufgabengebiet. Wir werden in Regie- rungsverantwortung in Kooperation mit dem Landesverband, dem Tagespflegebüro und dem DJI dafür sorgen, dass in Hessen sukzessive ein solches Angebot entsteht. Wir werden zudem auf dem Verordnungsweg die qualitativen An- forderungen und das pädagogische Profil für Tagespflege definieren. Im Sinne des Bildungs- und Erziehungsplans für Kinder von null bis zehn Jahre, den die FDP in Hessen mit angestoßen hat, setzen wir Liberale uns für einen Ausbau der Fortbildungsangebote für Fachkräfte für Kindertagespflege, für Erzieherpersonal und für Grundschullehrkräfte ein. Diese Fortbildungs- angebote sollen gemeinsame Veranstaltungen sein, damit vorschulische Bildung und frühe schulische Bildung und frühe schulische Bildung in allen Altersstufen aufeinander abgestimmt sind und frühzeitig verzahnt werden. 6. Kindertagespflege hat eine besondere Struktur. Familien öffnen ihren privaten und persönlichen Lebensraum, um Aufgaben öffentlicher Kinderbetreuung zu übernehmen. Das setzt bei der pädagogischen Fachkraft persönliche Eignung, fachliche Fähigkeiten und spezielle Feldkenntnisse voraus. Der Arbeitsauftrag ist sehr komplex. Bisher ist das Anforderungsprofil der pädagogischen Fachkraft wenig beschrieben. Außerdem gibt es weder an Fachhochschulen noch an Uni- versitäten Angebote, für diesen Bereich Fachkräfte auszubilden. Ein Curriculum für eine berufliche Weiterbildung zur Fachkraft für Kindertagespflege existiert ebenfalls nicht. Was werden Sie konkret dafür tun, diesen Missstand zu ändern?


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