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Bewilligungsprozess der Etablierung von baumartigen Energieplantagen.

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Präsentation zum Thema: "Bewilligungsprozess der Etablierung von baumartigen Energieplantagen."—  Präsentation transkript:

1 Bewilligungsprozess der Etablierung von baumartigen Energieplantagen

2 Die Pflanzung von baumartigen Energieplantage: Die Pflanzung kann nur mit Bewilligung durchgeführt werden (falls die Fläche ist größer, als 1500 m2). Anträge müssen am regional zuständigen Landwirtschaftlichen Verwaltungsamt eingereicht werden. Ein separater Antrag muss eingereicht werden für jede Standortsnummer. In dem Fall von Standorte unter Naturschutz und im Natura 2000 Programm die Naturschutzbehörde ist gleich ein Fachbehörde auch.

3 Zum Antrag müssen folgende Dokumente angehängt werden : Pflanzungsplan, der beinhaltet: die Bestimmung der zu pflanzenden Art und Sorte, die Herkunftsbescheinigung der Vermehrungsmaterial, eine Beschreibung der Technologie. Eine Bestätigung der Baumschule über der Erzeugung des Vermehrungsmaterials. Einen Eigentumsnachweis.

4 Folgendes muss noch angehängt werden: Eine Karte mit einem Größenverhältnis von 1:4000, falls die Pflanzung betrifft nicht die ganze Immobilie. Zustimmung der Eigentürmer (falls die Pflanzung nicht auf eigenen Feld durchgeführt wird). Zustimmung der Mitinhaber, falls es mehrere Eigentürmer gibt.

5 Pflichten des Bauers: Der Bauer ist verpflichtet, ein Tagebuch über Pflanzungs-, Nutzungs- und Rodungsmaßnahmen zu führen. Der Bauer ist verpflichtet, die Durchführung der Pflanzung innerhalb von 15 Tage nach dem Beenden der Investition zu melden.

6 Kontrolle: Nach dieser Meldung führt der Landwirtschaftliche Verwaltungsamt eine Kontrolle innerhalb von 30 Tagen am Standort durch. Der Amt stellt ein Zertifikat für den Bauer aus, falls die Pflanzungsmaßnahmen gemäß der Pflanzungsbewilligung durchgeführt worden sind.

7 Kosten des Bewilligungsprozesses: Während des Bewilligungsprozesses 11 000 Ft. Kosten von der Kontrolle der Pflanzung 9000 Ft.

8 Rechtliche Hintergrund: 71/2007. (IV.14) Regierungsverordnung über baumartigen Energieplantagen. 45/2007 (VI.11.) Verordnung des Ministeriums für Landwirtschaft und Landesentwicklung über den detaillierten Regeln und Kosten der Pflanzung.


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