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Nicolaus-August-Otto-Schule

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Präsentation zum Thema: "Nicolaus-August-Otto-Schule"—  Präsentation transkript:

1 Nicolaus-August-Otto-Schule

2 Überblick Kurswahlen und Qualifikationsphase
Welche Fächer kann bzw. muss man wählen? Wie erreicht man das Abitur? Besondere Lernleistung in der Jahrgangsstufe 12 Fachhochschulreife

3 Mögliche Leistungsfächer
sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld: Deutsch Englisch gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld: Betriebswirtschaftslehre / Rechnungswesen Volkswirtschaftslehre mathematisch-naturwissenschaftliches Aufgabenfeld: Mathematik Informationsverarbeitung

4 Kombinationen der Leistungsfächer
Fk 1: Bwl – Vwl – E Fk 2: Vwl – Bwl – M Fk 3: Bwl – E – M Fk 4: Bwl – E – D Fk 5: Bwl – M –D Fk 6: Vwl – E – M Fk 7: Vwl – E – D Fk 8: Vwl – M – D Fk 9: Bwl – E – Iv Fk 10: Bwl – D – Iv Fk 11: Bwl – M - Iv

5 Leistungsfächer 5 Wochenstunden in jedem Fach
aus den 6 möglichen Fächern sind 3 Leistungsfächer zu wählen, wobei Bwl/Rw oder Vwl enthalten sein muss; die 3 nicht gewählten werden als Grundfach belegt; wenn die Leistungsfächer aus drei verschiedenen Aufgabenfeldern stammen, kann das Fach der mündlichen Prüfung frei gewählt werden; sind bei den Leistungsfächern nur zwei Aufgabenfelder vertreten, muss das Fach der mündlichen Prüfung aus dem dritten Aufgabenfeld stammen; in 13/2 ist eines der drei Leistungsfächer ein zum Grundfach abgestuftes Leistungsfach; hierfür gelten besondere Bedingungen (nicht abstufbare Fächer, mdl. Prüfungsfach, Leistungsbewertung)

6 Abstufen des 3. Leistungsfaches Ende 13/1
In 13/2 und der Abiturprüfung erfolgt die Leistungsmessung nach den Grundfachanforderungen. andere Gewichtung in den Einbringungsverpflichtungen Falls Bwl und Vwl Leistungsfächer sind, muss eines der beiden abgestuft werden (Kombinationen 1 und 2). In allen anderen Kombinationen dürfen Bwl und Vwl nicht abgestuft werden (Kombinationen 3 – 11). Informationsverarbeitung muss abgestuft werden (Kombinationen 9 – 11).

7 Verpflichtende Grundfächer
die nicht gewählten möglichen Leistungsfächer (D, M, E 3-std.; Bwl, Vwl, Iv 2-std.) Französisch (3-std.) Gemeinschaftskunde (2-std.) /1 G, S; 12/2 G, W; 13/1 und 13/2 G/S, W Naturwissenschaft (2-std.): Biologie oder Chemie oder Physik Religionslehre / Ethik (2-std.) Sport nur in 12/1 und 12/2: Bildende Kunst oder Musik zu beachten ist: Französisch: Anfänger ab Klasse 11 dürfen keinen Kurs in 12 oder mit 0 Punkten abschließen. Religionslehre/Ethik: mindestens 4 der 6 Kurse müssen in der eigenen Konfession oder in Ethik belegt werden.

8 4. Prüfungsfach (mündliches Prüfungsfach)
Wenn die 3 schriftlichen Prüfungsfächer nicht alle Aufgabenfelder abdecken, muss das mündliche Prüfungsfach dem noch fehlenden Aufgabenfeld zuzuordnen sein. Informationsverarbeitung kann nur mündliches Prüfungsfach sein, wenn in der schriftlichen Prüfung alle Aufgabenfelder abgedeckt sind. Sport kann nicht mündliches Prüfungsfach sein. Religionslehre oder Ethik kann (unter Berücksichtigung von Pkt. 1) nur mündliches Prüfungsfach sein, wenn alle Kurse in 12 und 13 in diesem Fach belegt waren. In der Kombination 10 (Bwl, Iv, D) ist Mathematik mündliches Prüfungsfach.

9 Fächerkombinationstafel für dieJahrgangsstufen 12 und 13 (Qualifikationsphase) mit Angabe des mündlichen Prüfungsfaches KNr Leistungskurse Grundkurse KF (Jg.12) Mdl. Prüf. 1 Bwl Vwl E r/e sp gk d fr m nw iv mus / bk m / nw 2 M e d / e / fr 3 vwl freie Wahl 4 D 5 6 bwl 7 8 9 Iv 10 11

10 Frei wählbare zusätzliche Grundfächer
Organisationslehre Spezielle Betriebswirtschaftslehre Rechtslehre Wirtschaftsgeografie dritte Fremdsprache zweites naturwissenschaftliches Fach zweites künstlerisches Fach Psychologie zu beachten ist: ein frei wählbares Fach kann in der Regel nicht mehr abgewählt werden; Einrichtung ab mindestens 13 Schüler/-innen und nach Möglichkeit der Schule.

11 Qualifikation in den Leistungsfächern
Es sind die Notenpunkte aus folgenden Kursen einzubringen: 1. Leistungsfach: /1, 12/2 und 13/1 jeweils doppelt gewichtet 2. Leistungsfach: /1, 12/2 und 13/1 jeweils doppelt gewichtet 3. Leistungsfach: aus 12/1, 12/2 und 13/1 insgesamt 2 Kurse, einfach gewichtet In 4 der 6 einzubringenden Kurse aus dem 1. und 2. Leistungsfach müssen jeweils 5 Punkte erreicht worden sein. maximale Punktzahl: Punkte zu erreichende Mindestpunktzahl: Punkte

12 Qualifikation in den Grundfächern
Folgende Kurse müssen verbindlich eingebracht werden: 12/1, 12/2 und 13/1 aus dem 3. und 4. Prüfungsfach alle 4 Kurse in Deutsch, Mathematik und einer Fremdsprache, falls sie keine Prüfungsfächer sind 13/2 aus Bwl und Vwl, falls sie keine Prüfungsfächer sind alle 4 Kurse der Naturwissenschaft 12/1 und 12/2 des künstlerischen Faches (Musik, BK) 13/2 Gemeinschaftskunde 13/2 Informationsverarbeitung oder 2. FS oder 2. NW; Anfänger in Französisch müssen die 2. Fremdsprache einbringen Es müssen insgesamt 22 Grundkurse eingebracht werden. Dabei müssen in 16 Kursen mindestens 5 Punkte erreicht worden sein Kurse mit 0 Punkten können nicht eingebracht werden. Max. Punktzahl: 330 Punkte Mindestpunktzahl: 110 Punkte

13 Beispiel Lk- und Gk-Qualifikation

14 Prüfungsqualifikation
schriftliche Prüfung in den 3 Leistungsfächern mündliche Prüfung im 4. Prüfungsfach die Kurse 13/2 in allen Prüfungsfächern Beispiel: In 2 Prüfungsfächern, darunter das 1. oder 2. Prüfungsfach, müssen mindestens 25 Punkte erreicht worden sein. max. Punktzahl: 300 Punkte Mindestpunktzahl: 100 Punkte

15 Gesamtergebnis Die Endnote im Abitur ergibt sich aus:
der Qualifikation in den Leistungskursen der Qualifikation in den Grundkursen der Qualifikation in der Abiturprüfung Punktzahlen und Durchschnittsnote: 840 – 617: 1er – Bereich 616 – 449: 2er – Bereich 448 – 281: 3er – Bereich 280: Durchschnittsnote 4,0

16 Besondere Lernleistung (BLL)
Jahresarbeit in der Jahrgangsstufe 12 Anmeldung in den ersten 2 Schulwochen, Abgabe Ende 12/2 seitige Arbeit (ohne Anhang), maschinenschriftlich, mit Darstellung des Arbeitsprozesses vorangestellte Kurzfassung (max. 1 Seite) Erklärung über selbständige Anfertigung Kolloquium und ggf. Präsentation am Anfang von 13/1 Die Gesamtnote der BLL wird im Zeugnis 13/1 ausgewiesen. Die BLL kann mit einem Anteil von 20% in die Qualifikation im Prüfungsbereich eingebracht werden. Ziel: systematisches wissenschaftliches Arbeiten unter Betreuung eines Fachlehrers als Vorbereitung auf ein Studium oder eine Berufsausbildung Die Arbeit muss einem schulischen Fach (bzw. bei fächerübergreifender Thematik mehreren schulischen Fächern) zuzuordnen sein.

17 (Fortsetzung BLL) Das Thema muss konkret sein. Es muss eigenes Nachforschen, Nachdenken und kritisches Untersuchen im wissenschaftspro-pädeutischen Sinn ermöglichen. Eine bloße Beschreibung von Sachverhalten reicht nicht aus. Aufbau und Gliederung, Zitierweise, Sprache und formale Textgestaltung der Arbeit müssen den Kriterien einer wissenschaftlichen Arbeit entsprechen. Themenbeispiel: „Der Unterhaltungselektronik-Einzelhandel im Wirtschaftsraum Limburg-Diez“ Referenzfächer: Bwl, Gk, Musik Unterpunkte: Markendominanz, Marketing, Zielgruppen, Freizeitverhalten, spezielle Probleme des Einzelhandels, Berufsbild des Fachverkäufers und Einzelhändlers, Recherchen bei Fachverbänden etc.

18 Erwerb der Fachhochschulreife
Schulbesuch bis mindestens Ende 12/2 schulischer und berufspraktischer Teil Einbringungsverpflichtungen im schulischen Teil: die einzubringenden Kurse müssen zwei aufeinander folgenden Halbjahren der Qualifikationsphase entnommen sein; je 2 Kurse aus dem möglichen 1. und 2. Fach der Abiturprüfung, fach gewichtet; 11 Grundkurse, einfach gewichtet. Unter den insgesamt 15 einzubringenden Kursen müssen je 2 Kurse sein aus Bwl oder Vwl, D, M, FS, Nw und Gk. Die restlichen drei Grundkurse bestimmt die Schülerin oder der Schüler. In 2 der 4 eingebrachten Leistungskurse und in 7 der 11 eingebrachten Grundkurse müssen 5 Punkte erreicht worden sein. Kurse mit 0 Punkten können nicht eingebracht werden.

19 (Fortsetzung Fachhochschulreife)
Die 4 eingebrachten Leistungskurse müssen bei 2facher Wertung in der Summe mindestens 40 Punkte ergeben, die 11 Grundkurse bei 1facher Wertung mindestens 55 Punkte. Einbringungsverpflichtungen im berufspraktischen Teil: Es muss eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein einjähriges gelenktes Praktikum oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr nachgewiesen werden: in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb oder einer Einrichtung der sozialen Arbeit oder in der mittleren oder gehobenen Laufbahn des öffentlichen Dienstes oder an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten (Berufs-)Fachschule. Die Bescheinigung der Fachhochschulreife setzt sich zusammen aus: dem Abgangszeugnis der Schule; der Bescheinigung über den schulischen Teil mit den eingebrachten Leistungen und der Durchschnittsnote; dem Nachweis des berufspraktischen Teils (Praktikanten- oder Berufsabschlusszeugnis) und berechtigt zu einem Studium an den Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz und den anderen Bundesländern mit Ausnahme von Bayern, Sachsen und Thüringen.

20  Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 
Nicolaus-August-Otto-Schule Tel


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