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Nein zur Initiative « Eigene vier Wände dank Bausparen » Volksabstimmung vom 17. Juni 2012.

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Präsentation zum Thema: "Nein zur Initiative « Eigene vier Wände dank Bausparen » Volksabstimmung vom 17. Juni 2012."—  Präsentation transkript:

1 Nein zur Initiative « Eigene vier Wände dank Bausparen » Volksabstimmung vom 17. Juni 2012

2 18. Mai 2014Seite 2 Ausgangslage Der HEV Schweiz hat am 23. Januar 2009 die Volksinitiative Eigene vier Wände dank Bausparen eingereicht und will schweizweit – d.h. für alle Kantone verbindlich – ein Bausparmodell einführen. Der HEV Schweiz will damit, dass alle in der Schweiz wohnhaften Personen von den Vorteilen des Bausparens profitieren können.

3 18. Mai 2014Seite 3 Die Initiative Die Initiative Eigene vier Wände dank Bausparen enthält folgende Elemente: Einführung des Bausparens ist für die Kantone obligatorisch Für den erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum Befreiung der Bausparrücklage von der Einkommens- und Vermögenssteuer Abzug max. 10000 Fr. pro Jahr (Ehepaare: 20000 Fr.) Maximale Abzugsdauer: 10 Jahre Aufschub der Besteuerung, sofern selbstgenutztes Wohneigentum erworben wird

4 18. Mai 2014Seite 4 Die Position von Bundesrat und Parlament Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative ab. Kein neues Instrument für die steuerliche Wohneigentumsförderung Vorbezüge bei den Säulen 2 und 3a sind ausreichend Negative volkswirtschaftliche Auswirkungen und Verkomplizierung des geltenden Steuerrecht Keine Abstimmungsempfehlung vom Parlament, da der Vorschlag der Einigungskonferenz (Annahme der Initiative) vom Ständerat abgelehnt worden ist.

5 18. Mai 2014Seite 5 Die Position der CVP Die Delegierten der CVP Schweiz haben die Volksinitiative "Eigene vier Wände dank Bausparen" mit 103 zu 27 Stimmen abgelehnt.

6 18. Mai 2014Seite 6 Argumente gegen die Initiative 1.Klarer Eingriff in die Steuerhoheit der Kantone 2.Hohe Steuerausfälle für die Kantone 3.Schwierige Umsetzung für die Kantone

7 18. Mai 2014Seite 7 1.) Klarer Eingriff in die Steuerhoheit der Kantone Obligatorische Einführung des Bausparens auf Kantons- und Bundesebene Zwingende Bausparabzüge Materielle Steuerharmonisierung, welche gegen den Art. 129 Abs. 2 BV verstösst Bei Harmonisierungsbestrebungen muss auch die Gesetzgebung in den Kantonen berücksichtigt werden

8 18. Mai 2014Seite 8 2.) Hohe Steuerausfälle für die Kantone Steuerausfälle von 250 Mio. für Kantone und Gemeinden Höhere Belastung von Familien und dem Mittelstand Höherer Verwaltungsaufwand, welcher von allen getragen werden muss

9 18. Mai 2014Seite 9 3.) Schwierige Umsetzung für die Kantone Kontrollaufwand würde stark zunehmen Kantonsübergreifende Missbrauchsbekämpfung Aufwändiges Meldesystem zwischen den Kantonen müsste aufgebaut werden

10 NEIN zur Bauspar-Initiative Eidgenössische Abstimmung vom 17. Juni 2012


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