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Steuerliche Absetzbarkeit für Spenden
- für alle die den Lohnsteuerausgleich durchführen - für Selbständige
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Was bedeutet das für den Spender?
Mehr Spenden ohne mehr Geld auszugeben Beispiel: Spende: 80€ Steuersatz: 36,5% Rückerstattung: knapp 30€
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Beispiele Jahreseinkommen Spende 100€ Spende 80€ Spende 50€
Bis € Steuerentlastung 0% € Steuerentlastung 36,5% 36,50€ 29,20€ 18,25€ € Steuerentlastung 43,2% 43,20€ 34,56€ 21,60€ Über € Steuerentlastung 50% 50€ 40€ 25€
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Nachweis für den Jahresaugleich
7 Jahre aufbewahren Einzahlungsbelege Daueraufträge Kontoabbuchungen Kontoauszüge 10% des Jahreseinkommens können als Spenden abgesetzt werden
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Bareinzahlung von Spenden
Spendenliste liegt bei der Sammlung auf (Pfarrtreff) Name, Adresse und Spendenbetrag vermerken Spendenbestätigung wird von der Diözese zugeschickt
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Anonyme bzw. Firmenspenden
Anonyme Spenden sind nicht absetzbar Firmenspenden: max 10% des Vorjahresgewinns als Betriebsausgabe absetzbar
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Diese Präsentation gibt es auch auf der Homepage der Pfarre Bad Zell:
Herzlichen Dank ! Diese Präsentation gibt es auch auf der Homepage der Pfarre Bad Zell:
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