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Änderungen im Zahlungsverkehr durch SEPA … per 01.02.2014.

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Präsentation zum Thema: "Änderungen im Zahlungsverkehr durch SEPA … per 01.02.2014."—  Präsentation transkript:

1 Änderungen im Zahlungsverkehr durch SEPA … per

2 Vorstellung Mark Gohmert Bereichsleiter Firmenkunden Sarah Walter
Beraterin für elektronische Bankdienstleistungen

3 Agenda Einführung SEPA-Überweisung (SCT) SEPA-Lastschrift (SDD)
Erforderliche Maßnahmen Stand 10/2013

4 SEPA - Produkte SEPA-Überweisungen (SEPA Credit Transfer) seit 28. Januar 2008 SEPA-Lastschriften (SEPA Direct Debit) seit 02. November 2009 Kartenzahlung SEPA Cards Framework (SCF) Erste Version 1.0 des technischen Formats – SCC (SEPA Card Clearing) ist verabschiedet Voraussichtlich ab 2016 Stand 10/2013

5 IBAN = International Bank Account Number / BIC = Business Identifier Code
IBAN: DE BIC: GENO DE 51 RUS = Rüsselsheimer Volksbank eG ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) „Bankleitzahl“ (8) Kontonummer (10) Der Kontoauszug enthält schon seit 2008 diese Angaben Auf jeder VR-BankCard stehen diese Angaben auf der Rückseite zwischen dem Magnetstreifen und dem Unterschriftsfeld Stand 10/2013

6 Purpose Codes - Die neuen „Textschlüssel“ für SEPA
Für die Kennzeichnung der Überweisungsart werden vierstellige Alpha-Codes verwendet. (verschlüsselter Verwendungszweck) Bsp: Lohn- und Gehaltsgutschriften => SALA Vermögenswirksame Leistungen => CBFF Detailinformationen: Anlage 3 des DFÜ-Abkommens der Deutschen Kreditwirtschaft unter: Verwendungszweck Bisher 378 Zeichen, d.h. 14 Zeilen à 27 Zeichen NEU 140 Zeichen, d.h. 4 Zeilen à 35 Zeichen Stand 10/2013

7 Der SEPA Zeichensatz Stand 10/2013

8 Agenda Einführung SEPA-Überweisung (SCT) SEPA-Lastschrift (SDD)
Erforderliche Maßnahmen Stand 10/2013

9 SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer-SCT)
„IBAN only“ im nationalen Zahlungsverkehr (ab 2016 auch „SEPA-weit“) Beleghafte und beleglose Einreichung möglich Ausführungsfrist max. 1 Bankarbeitstag (seit ) +1 Tag bei Belegen Keine Betragsgrenze, allerdings Gebührengrenze ab € Außenwirtschaftsmeldung an die Bundebank bei Zahlungen außerhalb Deutschlands (ab €) ist durch den Zahler vorzunehmen ( Stand 10/2013

10 Agenda Einführung SEPA-Überweisung (SCT) SEPA-Lastschrift (SDD)
Erforderliche Maßnahmen Stand 10/2013

11 SEPA-Lastschriftverfahren (SEPA Direkt Debit – SDD)
Lastschriftarten: SEPA-Basislastschrift (CORE) statt Einzugsermächtigung SEPA-Firmenlastschrift (B2B) statt Abbuchungsauftrag Besonderheiten: SEPA-Lastschriften sind Terminaufträge Buchung zu einem Fälligkeitstag („D“) Jeder Zahlungsempfänger (Lastschrifteinreicher) benötigt eine Gläubiger-ID und vergibt eine Mandatsreferenz Einreichung von Lastschriften ausschließlich via Online-Banking möglich. Keine Disketten, USB-Sticks oder anderen Datenträgern – keine Belege Vorabankündigung (Pre-Notification) des Lastschrifteinzugs notwendig Stand 10/2013

12 Gläubiger-Identifikationsnummer für Lastschrifteinreicher
Lastschrifteinreicher benötigen zwingend eine Gläubiger- Identifikationsnummer Vergabe in Deutschland erfolgt über die Deutsche Bundesbank unter Gläubiger-ID kommt per von der Bundesbank. Diese Mail bitte weiterleiten an Aufbau der Gläubiger-ID ZZZ Stand 10/2013

13 Mandatsreferenz Wird vom Zahlungsempfänger individuell vergeben
Bis zu 35 Stellen (alphanumerisch) Kennzeichnet das Mandat Beispiel für die Vergabe einer Mandatsreferenz: Kundennummer zzgl. einer Variablen (4711.1) Bei Änderung des Mandats (beispielsweise Änderung der Bankverbindung) muss eine neue Mandatsreferenz vergeben werden Beispiel: Stand 10/2013

14 Pre-Notification (Vorabankündigung) 1/2
Die Pre-Notification ist die verpflichtende Information des Zahlungsempfängers an den Zahler über die „anstehende Lastschrift“ Der Zahlungspflichtige hat so die Möglichkeit für eine ausreichende Deckung auf seinem Konto zu sorgen. Das Medium für die Pre-Notification ist nicht vorgeschrieben, möglich sind: Brief, Vertrag, Rechnung SMS, Telefon, Mail Fax, Internet Mitgeteilt werden: Fälligkeitsdatum (Datum der Kontobelastung) Betrag Mandatsreferenz Gläubiger-ID des Lastschrifteinreichers Stand 10/2013

15 Pre-Notification (Vorabankündigung) 2/2
Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Beträgen genügt eine einmalige Information vor dem ersten Lastschrifteinzug und die Angabe der Fälligkeitstermine. Ist zwischen Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigen nicht anderes vereinbart, muss die Pre-Notification spätestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit der SEPA-Lastschrift dem Zahler vorliegen. Eine Verkürzung der Vorlauffrist ist möglich. Die Verkürzung sollte sinnvoll sein. Eine Verkürzung der Vorlaufzeit z.B. auf 2 Tage ist aufgrund der Einreichungsfrist zu kurz und daher nicht zielführend. Kann über die AGB oder einzelvertraglich vereinbart werden. Wenn keine Vorabankündigung erfolgt ist, darf der Zahlungsempfänger im Falle einer Rücklastschrift dem Zahlungspflichtigen keine Gebühren in Rechnung stellen. Stand 10/2013

16 Die SEPA-Basis-Lastschrift
SDD-CORE Stand 10/2013

17 Das SEPA-Lastschrift-Mandat für die SEPA-Basis-Lastschrift
Wiederkehrende Zahlung Doppelweisung Stand 10/2013

18 Umdeutungslösung „Einzugsermächtigung in SEPA-Mandat“
SEPA-Basis-Lastschrift Umdeutungslösung „Einzugsermächtigung in SEPA-Mandat“ Anstelle der Einholung eines (neuen) SEPA-Mandats haben die Einreicher von (Einzugsermächtigungs-) Lastschriften die Möglichkeit, ihre Kunden über die Umstellung von Einzugsermächtigungslastschriften auf SEPA- Basis-Lastschriften zu informieren. Die erforderlichen Informationen sind: Gläubiger-ID Mandatsreferenz exakter Umstellungstermin errechnete IBAN und BIC (optional möglich, jedoch sehr sinnvoll) Um von der Umdeutung Gebrauch machen zu können, müssen die Einzugsermächtigungen dem Zahlungsempfänger unterschrieben im Original vorliegen. Eine vorhandene Einzugsermächtigung gilt dann als Mandat, wenn der Kunde der Umdeutung nicht widerspricht. Stand 10/2013

19 Wesentliche Merkmale des SEPA-Basis-Lastschrift-Verfahrens
Keine beleghafte Einreichung möglich Gläubiger-Identifikationsnummer Verwendung eines einheitlichen Lastschriftmandatstextes (Autorisierung) Vergabe einer Mandatsreferenz Information des Zahlungspflichtigen per Pre-Notification über Belastung Vorgegebenes Fälligkeitsdatum der Lastschrift („Due Date“ = D) Vorlaufzeit der Lastschrift bei Erstlastschriften mindestens 6 Bankarbeitstage vor Fälligkeit (D-6) bis ca. 15 Uhr, sonst + 1 Bankarbeitstag Folgelastschriften D-3 bis ca. 15 Uhr, sonst + 1 Bankarbeitstag maximal 45 Tage vor Fälligkeit Neues Datenformat XML (auf Basis des ISO 2022 Standards) Neue Rückgabefristen: 8 Wochen bei autorisierten Lastschriften 13 Monate bei nicht-autorisierten Lastschriften Stand 10/2013

20 Die SEPA-Firmen-Lastschrift
SDD-B2B Stand 10/2013

21 Das SEPA-Firmen-Lastschriftmandat
Wiederkehrende Zahlung Doppelweisung Doppelweisung Stand 10/2013

22 Wesentliche Merkmale des SEPA-Firmen-Lastschrift-Verfahrens
Keine beleghafte Einreichung möglich Nur zwischen Nicht-Verbrauchern möglich Das Mandat muss der Zahlstelle vorliegen Angabe der Gläubiger-Identifikationsnummer Verwendung eines einheitlichen Lastschriftmandatstextes (Autorisierung) Vergabe einer Mandatsreferenz Information des Zahlungspflichtigen per Pre-Notification über die Belastung Vorgegebenes Fälligkeitsdatum der Lastschrift („Due Date“ = D) Vorlaufzeit der Lastschrift mind. 2 Bankarbeitstage vor Fälligkeit (D-2) bis ca. 15 Uhr, sonst + 1 Bankarbeitstag Maximal 45 Tage vor Fälligkeit Keine Widerspruchsmöglichkeit bei autorisierten Lastschriften durch den Zahler Stand 10/2013

23 Agenda Einführung SEPA-Überweisung (SCT) SEPA-Lastschrift (SDD)
Erforderliche Maßnahmen Stand 10/2013

24 Was ist jetzt zu tun? Erforderliche und mögliche Maßnahmen
Stand 10/2013

25 Was ist jetzt zu tun? 1/2 IBAN und BIC auf den Rechnungen angeben
Verwendete Software SEPA-fähig machen Konvertierung von Stammdaten (Kontonummer, Bankleitzahl) in IBAN und BIC IBAN und BIC von Kunden und Lieferanten überprüfen IBAN und BIC von Mitarbeitern überprüfen Bei Überweisungen Purpose-Codes beachten, insbesondere bei Gehaltszahlungen Vermögenswirksamen Leistungen usw. Umstellung von Datenträgeraustausch und beleghaften Lastschriften auf Online-Banking Stand 10/2013

26 Was ist jetzt zu tun? 2/2 Betrifft Lastschrifteinreicher:
Gläubiger-ID beantragen Bei der Bundesbank beantragen Kopie an Bank Neue Lastschriftinkassovereinbarung mit Bank abschließen Umstellung der Zahlungsverkehrsprozesse Systematik für Mandatsreferenz festlegen: z.B. Kundennummer + laufende Nummer Ggf. kürzere Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) mit dem Zahlungspflichtigen vereinbaren Neue Einreichungsfristen beachten (Basislastschrift: D-6/D-3; Firmenlastschrift: D-2) Ggf. neue SEPA-Mandate einholen mit Umdeutung, wenn aktuelle Einzugsermächtigung vorhanden sonst Mandate einholen Achtung: Bei Abbuchungsaufträgen ist keine Umdeutung möglich. Hier ist zwingend ein neues Mandat erforderlich (nur „Nicht-Verbraucher“) Stand 10/2013

27 Übersicht der Fristen Fälligkeitstag = Belastungstag - 14 Kalendertage
Pre-Notification, falls nicht anders vereinbart - 3 Bankarbeitstage Späteste Einreichung für wiederkehrende Basis-Lastschriften (vor 15:00 Uhr) + 8 Wochen Widerspruchsfrist des Zahlungs-pflichtigen - 2 Bankarbeitstage Späteste Einreichung für Firmen-Lastschriften (vor 15:00 Uhr) + 13 Monate Widerspruchsfrist des Zahlungs-pflichtigen bei nicht autorisierten Lastschriften - 6 Bankarbeitstage Späteste Einreichung erstmalige Basis-Lastschrift (vor 15:00 Uhr) Stand 10/2013

28 Weitere Informationen
Kontaktdaten Telefon: 0800 / Internet: Weitere Informationen Musterformulare, Musteranschreiben, Checklisten Stand 10/2013

29 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


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