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Datenschutz im Arbeitsalltag Arbeitsmaterialien

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Präsentation zum Thema: "Datenschutz im Arbeitsalltag Arbeitsmaterialien"—  Präsentation transkript:

1 Datenschutz im Arbeitsalltag Arbeitsmaterialien

2 Wichtige Begriffe Datenschutz im Arbeitsalltag Datenschutz
Der Begriff des Datenschutzes beschreibt den rechtlichen Schutz persönlicher Daten. Regelungen dazu ergeben sich aus Gesetzen, Verordnungen und der Rechtsprechung. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen sollen nicht nur den Schutz der persönlichen Informationen an sich bezwecken, sondern dienen der einzelnen Bürgerin bzw. dem einzelnen Bürger vor allem zum Schutz seiner Privatsphäre. Regelungen sollen sicherstellen, dass Bürgerinnen und Bürger frei darüber bestimmen können, wann und an wen die persönlichen Informationen preisgegeben und wie diese Informationen verwendet werden. Informationelle Selbstbestimmung Informationell selbstbestimmt ist eine Person, wenn sie selbst über die Preisgabe und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten bestimmen kann. Die informationelle Selbstbestimmung ist ein Grundrecht. Personen, die sich in ihrer informationellen Selbstbestimmung beeinträchtigt sehen, weil ihre personenbezogenen Daten von anderen unzulässig preisgegeben oder verwendet werden, können sich vor Gericht gegen solche Verletzungshandlungen wehren. Zugleich muss der Staat in seinem Handeln, beispielsweise bei Erlass eines Gesetzes, das informationelle Selbstbestimmungsrecht seiner Bürgerinnen und Bürger beachten. Personenbezogene Daten Geschützt werden sog. „personenbezogene Daten“, d.h. Daten, die einen konkreten Bezug zu einer Person zulassen. Personenbezogene Daten sind unter anderem: Name, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer oder Kontoauszüge. Personenbezogene Daten müssen unabhängig von der Art ihrer Speicherung (analog oder digital) geschützt werden. (Datenschutzrechtliche) Einwilligung Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur zulässig, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder die oder der Betroffene eingewilligt hat. Eine Einwilligungserklärung kann standardisiert sein, sie muss allerdings freiwillig abgegeben werden. Zudem ist die oder der Betroffene über den Zweck der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung, eine geplante Weitergabe der Daten an andere Unternehmen, die Möglichkeit nicht einwilligen zu müssen und die jederzeitige Widerrufsoption zu informieren. Datensicherheit (auch IT-Sicherheit genannt) Während der Datenschutz sich vorrangig auf die rechtlichen Aspekte bezieht, meint die Datensicherheit regelmäßig alle technischen oder organisatorischen Maßnahmen, die dazu dienen, Daten vor dem Verfälschen, einem unbefugten Zugriff, Diebstahl oder einem (unfreiwilligen) Löschen zu schützen. Ziel der Datensicherheit ist es also, dass bestehende Daten nicht beschädigt oder missbraucht werden (z. B. dass die Daten unverändert bleiben und ausschließlich für autorisierte Personen zugänglich sind). Maßnahmen der Datensicherheit umfassen z. B. Firewalls, Virenprogramme, Backup-Software, Protokollprogramme oder -Verschlüsselungsprogramme, aber auch den Gebrauch von verschließbaren Aktenschränken.

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