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Quelle: ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

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Präsentation zum Thema: "Quelle: ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände"—  Präsentation transkript:

1 Quelle: ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

2 Quelle: ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

3 Krankenhausdaten von über 430
Krankenhausdaten von über AOK-Patienten aus Westfalen-Lippe und Thüringen aus den Jahren 1996 und Das Ergebnis: Nahezu 40 Prozent der Gesamtkosten für Kranken-hausbehandlung wurden von 10 Prozent der Patienten verursacht. Die teuerste Behandlung fand bei sterbenskranken Frauen im Alter zwischen 20 und 49 Jahren statt. Die Kosten für Behandlung tödlicher Erkrankungen waren bis zu fünffach höher als Kosten für Erkrankungen, die erfolgreich behandelt werden konnten. Ab dem 60. Lebensjahr nahmen die Ausgaben für die Behandlung lebensbedrohlicher Erkrankungen ab.

4 Fachchinesisch der Arzneimittel in Deutschland
 freiverkäuflich sind Arzneimittel, die auch außerhalb der Apotheke verkauft werden dürfen  apothekenpflichtig sind Arzneimittel, die mit oder ohne ärztliches Rezept nur in der Apotheke abgegeben werden  verschreibungspflichtig sind Arzneimittel dann, wenn ihre Anwendung ohne ärztliche Überwachung eine Gefahr für die Gesundheit bringen kann  rezeptpflichtig synonym für verschreibungspflichtig (Rezeptpflicht = Risikoabwehr) verordnungsfähig sind alle apothekenpflichtigen Arzneimittel, wenn sie nicht zu den definierten Ausnahmen (Negativliste, Arzneimittelrichtlinien) gehören  erstattungsfähig synonym für verordnungsfähig

5 Fachchinesisch der Arzneimittel in Deutschland 2
Hier können Sie prüfen, wie verständlich die Regelungen sind. Richtig oder falsch? 1. Alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel sind auch apothekenpflichtig 2. Alle erstattungsfähigen Arzneimittel sind auch apothekenpflichtig 3. Alle freiverkäuflichen Arzneimittel sind nicht erstattungsfähig 4. Alle apothekenpflichtigen Arzneimittel können auch verschrieben werden 5. Nicht alle apothekenpflichtigen Arzneimittel sind verordnungsfähig 6. Nicht alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel sind erstattungsfähig 7. Allgemein zu Lasten der GKV verordnungsfähig bedeutet nicht automatisch verschreibungspflichtig 8. Verschreibungspflichtig bedeutet nicht automatisch erstattungsfähig Freiverkäufliche Arzneimittel gibt es nicht nur in der Apotheke (Alle Aussagen treffen zu)

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