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Konferenzen Ausstellungskataloge

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Präsentation zum Thema: "Konferenzen Ausstellungskataloge"—  Präsentation transkript:

1 Konferenzen Ausstellungskataloge
RDA-Workshop Konferenzen Ausstellungskataloge Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Württemberg

2 Definition Tagung von Personen oder Vertretern verschiedener Gruppen zum Zwecke der Diskussion und/oder Behandlung von Themen von gemeinsamem Interesse Tagung von Vertretern einer Körperschaft, die deren direktives oder ausführendes Organ darstellt  Konferenzen werden als Körperschaften behandelt (RDA 11.0) Als Konferenzen gelten auch Ereignisse wie Sportwettkämpfe, Messen und Feste. BSZ | RDA-Workshop |

3 Konferenzname ohne Thema
Neu: Konferenz als Abteilung der veranstaltenden Körperschaft Bevorzugter Name der übergeordneten Körperschaft vollständig enthalten? Ja: Ansetzung untergeordnet 111 Deutsche Gesellschaft für Kleintiermedizin$bJahres-kongress$n59.$d2013$cBerlin Nein: Ansetzung selbstständig 111 DGSV-Kongress$n20.$d2016$cFulda 411 Deutsche Gesellschaft für Sterilgutversorgung$bJahreskongress$n20.$d2016 $cFulda RAK-Interpretation: Man braucht ein Thema sowie einen Begriff, der auf eine Veranstaltung hinweist. Neu RDA: Liegt nur ein Kongressbegriff vor inklusiver veranstaltenden Körperschaft  wird auch als Konferenz behandelt. BSZ | RDA-Workshop |

4 Thema als Name Neu: Kein Konferenzbegriff erforderlich, auch Thema kann Konferenzname werden. Thema wird als Name der Konferenz behandelt, wenn es einen Hinweis gibt, dass die Konferenz so hieß (z.B. Vorwort) Vorwort: ... Kolloquium ... unter dem Thema „Homer im 18. Jahrhundert“ Ein im Titel genanntes Thema wird nur dann als bevorzugter Name der Konferenz behandelt, wenn es in der Ressource (z. B. im Vorwort) einen expliziten Hinweis darauf gibt, dass die Konferenz genauso hieß. Weitergehende Recherchen, um den tatsächlichen Namen herauszufinden, müssen nicht angestellt werden. Ist nicht gesichert, dass das im Titel genannte Thema dem Namen der Konferenz entspricht, so wird keine Beziehung zu einer Konferenz hergestellt. BSZ | RDA-Workshop |

5 Konferenzname Thema und „normaler“ Konferenzname liegen vor
 Bevorzugter Name = Name mit dem Konferenzbegriff Findet sich in einer Ressource sowohl ein Name, der einen Konferenzbegriff enthält, als auch ein Thema/Motto, z. B. sowohl „101. Deutscher Bibliothekartag“ als auch „Bibliotheken – Tore zur Welt des Wissens“, wählen Sie den Namen mit dem Konferenzbegriff als bevorzugten Namen. Das Thema/Motto können Sie als abweichenden Namen erfassen. BSZ | RDA-Workshop |

6 Geistiger Schöpfer Ist die Konferenz usw. für das Erscheinen des Werkes verantwortlich? Wird über kollektive Aktivität der Konferenz berichtet? 3. Ist die Konferenz in der Ressource benannt? Nur wenn alle Voraussetzungen zutreffen, ist die Konferenz usw. geistiger Schöpfer. Die Prüfung, ob Konferenz geistiger Schöpfer ist, ist unabhängig von der Position innerhalb der Ressource. Der geistige Schöpfer muss nicht auf der bevorzugten Informationsquelle stehen. BSZ | RDA-Workshop |

7 Geistiger Schöpfer Sonderfälle: Konferenzen bei Zusammenstellungen
Konferenz = geistiger Schöpfer des Teilwerks - Beziehung nach Ermessen (Feld 3110) Mehrere Konferenzen sind geistige Schöpfer: Zusammenstellungen  Konferenzen sind geistige Schöpfer der Teilwerke  Beziehung nach Ermessen (Feld 3110) BSZ | RDA-Workshop |

8 Geistiger Schöpfer Sonderfälle (Fortsetzung)
Mehrere Einzelkonferenzen einer Konferenzfolge Entweder Beziehung zu den Einzelkonferenzen Fachgespräch über Geflügelkrankheiten (81. : 2011 : Hannover) Fachgespräch über Geflügelkrankheiten (82. : 2012 : Hannover) BSZ | RDA-Workshop |

9 Geistiger Schöpfer Sonderfälle (Fortsetzung)
Mehrere Einzelkonferenzen einer Konferenzfolge oder Beziehung zur Konferenzfolge FilmFestival Cottbus Wenn der normierte Sucheinstieg eine Folge von Konferenzen usw. repräsentiert, fügen Sie nicht die Zählung, das Datum oder den Ort der Konferenzen usw. hinzu. BSZ | RDA-Workshop |

10 Geistiger Schöpfer Sonderfälle (Fortsetzung)
Bei Vorliegen von Teil- und Rahmenkonferenzen: Wenn nur Aktivitäten der Teilkonferenz dargestellt sind, ist nur Teilkonferenz geistiger Schöpfer Keine Beziehung zur Rahmenkonferenz Ein Sonderfall ist das Vorliegen von Teil- und Rahmenkonferenzen. Wenn in der Ressource nur die Aktivitäten der Teilkonferenz dargestellt sind, ist auch nur die Teilkonferenz geistiger Schöpfer. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Teilkonferenz selbständig oder abhängig angesetzt wird. Von der übergeordneten Konferenz wird keine Beziehung angelegt. BSZ | RDA-Workshop |

11 Geistiger Schöpfer Konferenzen usw. ist kein geistiger Schöpfer:
Ressource berichtet über kollektive Aktivität, stammt aber nicht von Konferenz usw. Konferenz ist nicht namentlich in Ressource genannt Einzelbeitrag einer Konferenz liegt vor (Verfasser ist geistiger Schöpfer) Es wird nicht über kollektive Aktivität berichtet - auf Konferenz usw. wird nur Bezug genommen BSZ | RDA-Workshop |

12 Ausstellungskataloge
Einzelausstellungen gelten nicht mehr als Körperschaften Aber: Ausstellungen, die unter demselben Namen regelmäßig stattfinden, gelten als Körperschaften Berücksichtigung unter „Art des Inhalts“ (Feld 1131) Achtung: Einzelausstellungen (d. h. nicht regelmäßig unter demselben Namen wiederkehrende Ausstellungen) werden in der Formalerschließung grundsätzlich nicht als Körperschaften betrachtet (vgl. RDA 11.0 D-A-CH) Entsprechend können sie weder geistige Schöpfer sein noch kann eine andere Beziehung zu ihnen angelegt werden! BSZ | RDA-Workshop |

13 Ausstellungskataloge
Geistiger Schöpfer Liegt eine beteiligte Körperschaft vor? Ist diese Körperschaft als geistiger Schöpfer zu behandeln? Voraussetzung: das Werk stammt auch von der jeweiligen Körperschaft (RDA , erster Satz)  davon kann in der Regel ausgegangen werden Verantwortliche Personen und Körperschaften  Körperschaft wird geistiger Schöpfer BSZ | RDA-Workshop |

14 Ausstellungskataloge
Körperschaft als erster geistiger Schöpfer: FALL 1 - RDA d) iii) Ausstellungskatalog oder eine andere Publikation im Zusammenhang mit einer Ausstellung, die regelmäßig unter demselben Namen wiederkehrt 3100 !PPN!Triennale Kleinplastik$n11. $d2010$cFellbach$BVerfasserIn$4aut Körperschaft als erster geistiger Schöpfer: zwei mögliche Fälle (RDA ) Voraussetzung: das Werk stammt auch von der jeweiligen Körperschaft (RDA , erster Satz)  davon kann in der Regel ausgegangen werden Weitere mögliche geistige Schöpfer: eine oder mehrere Körperschaften, aber auch Perso­nen (z. B. Zusammenstellender eines Bestandskataloges) RDA Ausnahme: eine Körperschaft hat als geistiger Schöpfer immer Vorrang vor einer Person BSZ | RDA-Workshop |

15 Ausstellungskataloge
Körperschaft als erster geistiger Schöpfer: FALL a) iii) Reine Bestandskataloge – oder – Bestandskataloge als Publikationen im Zusammenhang mit einer Ausstellung, wenn es an prominenter Stelle einen Hinweis gibt, dass die Stücke aus einem bestimmten Museum o. ä. stammen Das Museum o. ä., das die Objekte besitzt, ist geistiger Schöpfer 3100 !PPN!Staatsgalerie Stuttgart$bGraphische Sammlung$BVerfasserIn$4aut BSZ | RDA-Workshop |

16 Ausstellungskataloge
Künstler als geistige Schöpfer: Ausstellungskataloge (z. B. Ausstellungen in Kunstgalerien) mit hauptsächlich Reproduktionen bzw. Abbildungen von Kunstwerken und wenig erläuterndem Text  analog zu Kunstbänden behandeln Weitere Fälle: Für Bestimmung des oder der geistigen Schöpfer gelten sonst die normalen Regeln (RDA ) Zusammenstellungen (Katalogteil + Beiträge unterschiedlicher geistiger Schöpfer): kein geistiger Schöpfer für Katalog als Ganzes BSZ | RDA-Workshop |


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