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Schulungsunterlagen der AG RDA Vertretungen der Öffentlichen Bibliotheken.

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Präsentation zum Thema: "Schulungsunterlagen der AG RDA Vertretungen der Öffentlichen Bibliotheken."—  Präsentation transkript:

1 Schulungsunterlagen der AG RDA Vertretungen der Öffentlichen Bibliotheken

2 Bildbände, Kunst- und Ausstellungsmaterialien Modul 5A 2 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5A.06: Bildbände, Kunst- und Ausstellungsmaterialien | Stand: 13.05.2015 | CC BY-NC-SA

3 Bildbände - 1 RDA: Begriff „Bildband“ nicht definiert Ressource (gedrucktes Buch, PDF-Dokument, Website etc.), die zu einem wesentlichen Teil (mindestens 40 %) aus Abbildungen besteht und bei der die Abbildungen nicht nur zur Illustration des Texts dienen – auch: Bilderbücher und Comics Keine Sonderregeln für geistige Schöpfer von Bildbänden, es gelten die normalen Regeln RDA 19.2.1.1 Geistige Schöpfer: Bild- und Textautoren Beziehungs­kennzeichnungen – Bildautoren – je nach Situation – „Fotograf“ oder „Künstler“ – Textautoren – „Verfasser“ 3 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5A.06: Bildbände, Kunst- und Ausstellungsmaterialien | Stand: 13.05.2015 | CC BY-NC-SA

4 Bildbände - 2 Beispiel: Die kleine Raupe Nimmersatt / Eric Carle (Eric Carle ist sowohl für den Text als auch für die gezeichneten Bilder verantwortlich.) 4 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5A.06: Bildbände, Kunst- und Ausstellungsmaterialien | Stand: 13.05.2015 | CC BY-NC-SA RDAElementErfassung 19.2Geistiger SchöpferCarle, Eric, 1929- 18.5Beziehungskennzeich­nungKünstler 18.5Beziehungskennzeich­nungVerfasser

5 Bildbände - 3 Beispiel: Nürnberg im Luftbild : eine Topographie in 90 Bildern / Luftbilder von Eugen Christmeier ; Texte von Hartmut Beck und Theo Friedrich 5 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5A.06: Bildbände, Kunst- und Ausstellungsmaterialien | Stand: 13.05.2015 | CC BY-NC-SA RDAElementErfassung 19.2Geistiger Schöpfer Christmeier, Egon, 1923- 2001 18.5Beziehungskennzeich­nungFotograf 19.2Geistiger SchöpferBeck, Hartmut, 1940- 18.5Beziehungskennzeich­nungVerfasser 19.2Geistiger SchöpferFriedrich, Theo 18.5Beziehungskennzeich­nungVerfasser

6 Bildbände – 4 Nicht zu verwechseln mit illustriertem Text! Text = Hauptsache, Abbildungen nur Ergänzung dazu auch wenn hoher Bildanteil, trotzdem nur zur Illustration des Texts und nicht gleiche Bedeutung wie der Text Beispiele hierfür: Kochbücher und Reiseführer Fotografen, Zeichner usw. nicht als geistige Schöpfer zu behandeln ggf. als Mitwirkende erfassen Beziehungskennzeichnung: „Illustrator“ 6 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5A.06: Bildbände, Kunst- und Ausstellungsmaterialien | Stand: 13.05.2015 | CC BY-NC-SA

7 Bildbände – 5 Beispiel für illustrierten Text: Türkei Südküste / von Erica Wünsche (Fotografen sind nur im Bildnachweis genannt. Trotz relativ hohem Bildanteil ist hier der Text die Haupt- sache; es handelt sich also nicht um einen Bildband, sondern um einen illustrierten Text.) 7 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5A.06: Bildbände, Kunst- und Ausstellungsmaterialien | Stand: 13.05.2015 | CC BY-NC-SA RDAElementErfassung 19.2Geistiger SchöpferWünsche, Erica, 1929- 18.5Beziehungskennzeich­nungVerfasser

8 Bildbände – 6 Inhaltstyp (RDA 6.9) Inhaltstyp für Bildbände: „unbewegtes Bild“ Wenn außer Bildern auch Text in nennenswertem Umfang: weiterer Inhaltstyp „Text“ Art des Inhalts (RDA 7.2) Art des Inhalts: „Bildband“ Wenn passender speziellerer Begriff in der erwei- terten Liste (RDA 7.2.1.3 D-A-CH), dann nur diesen verwenden – z. B.: „Bilder­buch“, „Comic“ oder „Ausstellungskatalog Hinweis: bei illustriertem Text nicht „Bildband“ (auch wenn hoher Bildanteil)! 8 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5A.06: Bildbände, Kunst- und Ausstellungsmaterialien | Stand: 13.05.2015 | CC BY-NC-SA

9 Bildbände – 7 Illustrierender Inhalt (RDA 7.15) nur wenn Illu­strationen Ergänzung des primären Inhalts (typischerweise Text) darstellen nicht wenn Abbildungen selbst wesentlicher Inhalt der Ressource sind (mindestens ebenso hohe Bedeutung wie der Text) Daher nicht verwendet, um Abbildungen anzugeben, die den Bildband ausmachen (RDA 7.15.1.3 D-A-CH) Aber: wenn zusätzlich zu den Abbildungen, die den Bildband ausma­chen, noch Illustrationen ergänzen- den Charakters enthalten sind (z. B. Karten oder Noten­beispiele)  diese als illustrierenden Inhalt angeben 9 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5A.06: Bildbände, Kunst- und Ausstellungsmaterialien | Stand: 13.05.2015 | CC BY-NC-SA

10 Kunstbände und Werke über Künstler – 1 RDA: Begriff „Kunstband“ nicht definiert Ressource, die in der Hauptsache aus Kunstwerken bzw. aus Re­produktionen oder Abbildungen von Kunstwerken eines oder mehrerer Künstler besteht und die nicht im Zusammenhang mit einer Aus- stellung erschienen ist Kunstwerke bzw. Reproduktionen/Abbildungen machen den Kern der Ressource aus + etwaige weitere Elemente sind als „Beiwerk“ dazu aufzufassen (z. B. einleitender Text) „Kunstwerke“: in einem breiten Sinn zu verstehen (z. B. auch Abbildungen von Möbeln, sofern diese ästhetische Objekte von einem gewissen künstle- rischen Wert); auch Architektur fällt darunter 10 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5A.06: Bildbände, Kunst- und Ausstellungsmaterialien | Stand: 13.05.2015 | CC BY-NC-SA

11 Kunstbände und Werke über Künstler – 2 Kunstbände sind zugleich Bildbände Regeln zum Inhaltstyp (RDA 6.9), zur Art des Inhalts (RDA 7.2) und zum illustrierenden Inhalt (RDA 7.15) gelten daher analog 11 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5A.06: Bildbände, Kunst- und Ausstellungsmaterialien | Stand: 13.05.2015 | CC BY-NC-SA

12 Kunstbände und Werke über Künstler – 3 Werke über einen oder mehrere Künstler sind keine Kunstbände z. B. Biografien oder kunsthistorische Arbeiten (z. B. über das gesamte Œuvre, eine Schaf­fensperiode oder ein einzelnes Kunstwerk), aber auch Werk- verzeichnisse Text steht im Vorder­grund zu seiner Veranschaulichung in der Regel zahlreiche Abbildungen von Kunst­werken des Künstlers bzw. der Künstler beigegeben Erfassung der Abbildungen als illustrierender Inhalt (RDA 7.15) Art des Inhalts (RDA 7.2): nicht „Bildband“ 12 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5A.06: Bildbände, Kunst- und Ausstellungsmaterialien | Stand: 13.05.2015 | CC BY-NC-SA

13 Kunstbände und Werke über Künstler – 4 Kunstbände vs. Werke über einen oder mehrere Künstler: Entscheidung nicht nur anhand des Umfangs des Texts und Umfangs der Abbildungen in quantita­tiver Hinsicht Handelt es sich um Abbil­dungen, die mit einem erläuternden Text versehen sind  Kunstband Handelt es sich um Text, der die Hauptsache ist und die Abbildungen unterstützen oder illustrieren nur den Gedankengang der Studie  Werk über einen Künstler Im Zweifelsfall: Kunstband 13 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5A.06: Bildbände, Kunst- und Ausstellungsmaterialien | Stand: 13.05.2015 | CC BY-NC-SA

14 Kunstbände und Werke über Künstler – 5 Geistiger Schöpfer und weitere Beteiligte bei Kunstbänden: Keine Sonderregeln für geistige Schöpfer von Kunstbänden, es gelten die normalen Regeln RDA 19.2.1.1 nur Werke eines einzigen Künstlers: Künstler ist der geistige Schöpfer Werke von mehreren Künstlern, die zusammengearbeitet haben: alle Künstler sind geistige Schöpfer Werke einer Künst­lergruppe, die als Körperschaft gilt: diese Körperschaft ist der geistige Schöpfer (RDA 19.2.1.1.1 h) – Beziehungskennzeichnung: „Künstler“ oder ggf. „Fotograf“ – Verfasser zusätzlicher Texte: möglich als Mitwirkende (RDA 20.2), Beziehungskennzeichnung: „Verfasser von ergän- zendem Text“ bzw. einer der spezielleren Begriffe (u. a. „Kommentarverfasser“, „Verfasser der Einleitung“) 14 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5A.06: Bildbände, Kunst- und Ausstellungsmaterialien | Stand: 13.05.2015 | CC BY-NC-SA

15 Kunstbände und Werke über Künstler – 6 Geistiger Schöpfer und weitere Beteiligte bei Kunstbänden: Fotograf o. ä., der für die Abbildungen der Kunstwerke verantwortlich ist: möglich als Mitwirkender; Beziehungskennzeichnung: „Illustrator“ Ausnahme: Fälle, in denen die Abbildungen selbst einen eigenständigen künstlerischen Anspruch haben  dann liegt ein neues Werk vor, bei dem der Fotograf o. ä. als geistiger Schöpfer gilt (vgl. RDA 6.27.1.5) 15 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5A.06: Bildbände, Kunst- und Ausstellungsmaterialien | Stand: 13.05.2015 | CC BY-NC-SA

16 Kunstbände und Werke über Künstler – 7 Geistiger Schöpfer und weitere Beteiligte bei Kunstbänden: Werke von mehreren Künstlern, die nicht zusammen- gearbeitet ha­ben und die auch keine Körperschaft bilden: kein gemeinsam geschaffenes Werk, sondern Zusammen- stellung  kein geisti­ger Schöpfer des Gesamtwerks; die Künstler sind geistige Schöpfer von Teilwerken, die gemäß RDA nur indirekt (über Beziehungen zu enthaltenen Werken) berücksichtigt wer­den könnten Aus pragmatischen Gründen und zur Verbesserung der Recherche möglich, di­rekte Beziehungen zu den Künstlern mit der Beziehungskennzeichnung „Künstler“ anzu­legen (vgl. RDA 18.5 D-A-CH) Achtung: Verwenden Sie in diesem Fall nicht das Personen- feld für den ersten geistigen Schöpfer! 16 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5A.06: Bildbände, Kunst- und Ausstellungsmaterialien | Stand: 13.05.2015 | CC BY-NC-SA

17 Beispiel: Manet : acht farbige Wiedergaben / mit einer Einführung von A. Tabarant 17 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5A.06: Bildbände, Kunst- und Ausstellungsmaterialien | Stand: 13.05.2015 | CC BY-NC-SA RDAElementErfassung 19.2Geistiger SchöpferManet, Edouard, 1832-1888 18.5Beziehungskennzeich­nungKünstler 20.2MitwirkenderTabarant, Adolphe 18.5Beziehungskennzeich­nungVerfasser der Einleitung Kunstbände und Werke über Künstler – 8

18 Beispiel: Gasbehälter / Bernd & Hilla Becher (Bernd und Hilla Becher haben die Kunstwerke gemeinsam geschaffen.) 18 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5A.06: Bildbände, Kunst- und Ausstellungsmaterialien | Stand: 13.05.2015 | CC BY-NC-SA RDAElementErfassung 19.2Geistiger SchöpferBecher, Bernd, 1931-2007 18.5Beziehungskennzeich­nungFotograf 19.2Geistiger SchöpferBecher, Hilla, 1934- 18.5Beziehungskennzeich­nungFotograf Kunstbände und Werke über Künstler – 9

19 Beispiel: The complete postcard art of Gilbert & George / with an introduction by Michael Bracewell (Das Künstlerpaar Gilbert Prousch und George Passmore gilt als Körperschaft.) 19 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5A.06: Bildbände, Kunst- und Ausstellungsmaterialien | Stand: 13.05.2015 | CC BY-NC-SA RDAElementErfassung 19.2Geistiger SchöpferGilbert & George 18.5Beziehungskennzeich­nungKünstler 20.2MitwirkenderBracewell, Michael, 1958- 18.5Beziehungskennzeich­nungVerfasser der Einleitung Kunstbände und Werke über Künstler – 10

20 Beispiel: On Kawara : date paintings in private collections / Candida Höfer (Der Band enthält Fotografien von Candida Höfer. Diese zeigen Räume in den Wohnun­gen privater Sammler, in denen sich Datumsbilder von On Kawara befinden. Nicht der Maler der Bilder, sondern die Fotografin ist die geistige Schöpferin.) 20 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5A.06: Bildbände, Kunst- und Ausstellungsmaterialien | Stand: 13.05.2015 | CC BY-NC-SA RDAElementErfassung 19.2Geistiger SchöpferHöfer, Candida, 1944- 18.5Beziehungskennzeich­nungFotograf 20.2MitwirkenderKawara, On, 1933-2014 18.5Beziehungskennzeich­nungIllustrator Kunstbände und Werke über Künstler – 11

21 Beispiel: Klimt - Schiele - Kokoschka : Expressionismus in Österreich (Der Band enthält überwiegend Abbildungen von Gemälden der drei Künstler; diese ha­ben nicht zusammengearbeitet.) Die drei Personen sind zwar nur geistige Schöpfer der Teilwerke, dennoch können zu ihnen aus pragmatischen Gründen direkte Beziehungen mit der Beziehungskennzeich­nung „Künstler“ erfasst werden 21 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5A.06: Bildbände, Kunst- und Ausstellungsmaterialien | Stand: 13.05.2015 | CC BY-NC-SA Kunstbände und Werke über Künstler – 12

22 Kunstbände und Werke über Künstler – 13 Geistiger Schöpfer und weitere Beteiligte bei Werken über Künstler: Es gelten die normalen Regeln RDA 19.2.1.1 Geistiger Schöpfer: Verfasser der biografischen, kunst- historischen etc. Arbeit; Beziehungskennzeichnung: „Verfasser“) bzw. die Person, die ein Werkverzeichnis erar­beitet hat; Beziehungskennzeichnung: „Zusammenstellender“ Geistige Schöpfer bei Werk, gemeinsam von mehreren Personen geschaffen: alle Verfasser bzw. Zusammen- stellenden – Abbildungen von Kunstwerken enthalten: Künstler bzw. die Künstler möglich als Mitwirkender (RDA 20.2); Beziehungskennzeichnung: „Illustrator“ oder „Mitwirkender“ (z. B. bei einem Bildhauer) 22 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5A.06: Bildbände, Kunst- und Ausstellungsmaterialien | Stand: 13.05.2015 | CC BY-NC-SA

23 Beispiel: Der Engelsgruß von Veit Stoß in St. Lorenz, Nürnberg / Vera Ostermayer, Thomas Bach­mann 23 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5A.06: Bildbände, Kunst- und Ausstellungsmaterialien | Stand: 13.05.2015 | CC BY-NC-SA RDAElementErfassung 19.2Geistiger SchöpferOstermayer, Vera, 1956- 18.5Beziehungskennzeich­nungVerfasser 19.2Geistiger SchöpferBachmann, Thomas 18.5Beziehungskennzeich­nungVerfasser 20.2MitwirkenderStoß, Veit, 1448-1533 18.5Beziehungskennzeich­nungMitwirkender Kunstbände und Werke über Künstler – 14

24 Beispiel: Leonardo da Vinci 1452-1519 : das zeichnerische Werk / Johannes Nathan, Frank Zöllner (Es handelt sich um ein Werkverzeichnis.) 24 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5A.06: Bildbände, Kunst- und Ausstellungsmaterialien | Stand: 13.05.2015 | CC BY-NC-SA RDAElementErfassung 19.2Geistiger SchöpferNathan, Johannes 18.5Beziehungskennzeich­nungZusammenstellender 19.2Geistiger SchöpferZöllner, Frank, 1956- 18.5Beziehungskennzeich­nungZusammenstellender 20.2Mitwirkender Leonardo, da Vinci, 1452- 1519 18.5Beziehungskennzeich­nungIllustrator Kunstbände und Werke über Künstler – 15

25 Kunstbände und Werke über Künstler – 16 Formaltitel: Im Bereich der Kunst nur in ganz seltenen Ausnahmefällen nur dann, wenn sich ein Kunstband als eine Zusammen- stellung sämtlicher Werke eines einzigen Künstlers (bzw. einer Künstlergruppe, die als Körperschaft gilt) präsentiert (z. B. durch einen entsprechenden Titel) es muss nicht geprüft werden, ob wirklich alle Werke der Person oder Körperschaft enthalten sind weitere Voraussetzung: nicht nur Werke in einer einzigen Form, sondern Werke aus unterschiedlichen Gattungen (z. B. Malerei und Grafik)  nur dann Formaltitel „Werke“ als bevorzugter Titel des Werks (vgl. RDA 6.2.2.10 + RDA 6.2.2.10 D-A-CH) In allen anderen Fällen: bevorzugter Titel des Werkes nach den normalen Regeln zu bestimmen (vgl. RDA 6.2.2.4) 25 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5A.06: Bildbände, Kunst- und Ausstellungsmaterialien | Stand: 13.05.2015 | CC BY-NC-SA

26 Beispiel: Die Keramiken und Skulpturen von Chagall / Vorwort von André Malraux ; deutsche Über- setzung von Ursula Patzies und Georges D. Ruelle 26 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5A.06: Bildbände, Kunst- und Ausstellungsmaterialien | Stand: 13.05.2015 | CC BY-NC-SA RDAElementErfassung 2.3.2Haupttitel Die Keramiken und Skulpturen von Chagall 6.2.2 Bevorzugter Titel des Werks Les céramiques et sculptures de Chagall Kunstbände und Werke über Künstler – 17

27 Kunstbände und Werke über Künstler – 18 Werkverzeichnisse Bei (vollständigem) Werkverzeichnis: kein Formaltitel „Werke“, da die Person, die das Werkverzeichnis erarbeitet hat, der geistige Schöp- fer ist und nicht der Künstler Art des Inhalts: „Werkverzeichnis“ (RDA 7.2.1.3 D-A-CH) 27 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5A.06: Bildbände, Kunst- und Ausstellungsmaterialien | Stand: 13.05.2015 | CC BY-NC-SA

28 Ausstellungskataloge usw. – 1 RDA: Begriffe nicht definiert Ausstellungskatalog: Ressource, die im Zusammenhang mit einer Ausstellung erscheint und typischerweise zahlreiche Abbildungen der in der Ausstellung gezeigten Objekte enthält Andere Publikationen im Zusammenhang mit einer Ausstellung sind z. B. Programmhefte und Doku- mentationen zur Ausstellung 28 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5A.06: Bildbände, Kunst- und Ausstellungsmaterialien | Stand: 13.05.2015 | CC BY-NC-SA

29 Ausstellungskataloge usw. – 2 Bestandskatalog: Ressource, die den vollständigen Bestand oder Teile davon (z. B. eine besondere Sammlung) eines Museums oder einer anderen Institution bzw. mehrerer Museen oder anderer Institutionen beschreibt und typischerweise zahl- reiche Abbildungen der Objekte enthält (kann auch im Zusammenhang mit einer Ausstellung erschei- nen) 29 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5A.06: Bildbände, Kunst- und Ausstellungsmaterialien | Stand: 13.05.2015 | CC BY-NC-SA

30 Ausstellungskataloge usw. – 3 Ausstellungs- und Bestands­kataloge sind üblicher- weise zugleich Bildbände Regeln zum Inhaltstyp (RDA 6.9), zur Art des Inhalts (RDA 7.2) und zum illustrierenden Inhalt (RDA 7.15) gelten daher analog 30 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5A.06: Bildbände, Kunst- und Ausstellungsmaterialien | Stand: 13.05.2015 | CC BY-NC-SA

31 Ausstellungskataloge usw. – 4 Körperschaft als erster geistiger Schöpfer: zwei mögliche Fälle (RDA 19.2.1.1.1) Voraussetzung: das Werk stammt auch von der jeweiligen Körperschaft (RDA 19.2.1.1.1, erster Satz)  davon kann in der Regel ausgegangen werden Weitere mögliche geistige Schöpfer: eine oder mehrere Körperschaften, aber auch Perso­nen (z. B. Zusammenstellender eines Bestandskataloges) RDA 6.27.1.3 Ausnahme: eine Körperschaft hat als geistiger Schöpfer immer Vorrang vor einer Person 31 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5A.06: Bildbände, Kunst- und Ausstellungsmaterialien | Stand: 13.05.2015 | CC BY-NC-SA

32 Ausstellungskataloge usw. – 5 Körperschaft als erster geistiger Schöpfer: FALL 1 - RDA 19.2.1.1.1 d) iii) Ausstellungskatalog oder eine andere Publikation im Zusam­menhang mit einer Ausstellung, die regel- mäßig unter demselben Namen wiederkehrt (z. B. Documenta, Biennale di Venezia) 32 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5A.06: Bildbände, Kunst- und Ausstellungsmaterialien | Stand: 13.05.2015 | CC BY-NC-SA

33 Ausstellungskataloge usw. – 6 Körperschaft als erster geistiger Schöpfer: FALL 1 - RDA 19.2.1.1.1 d) iii) Beispiel: Larger than life - stranger than fiction : 11. Triennale Kleinplastik Fellbach 2010, Alte Kelter, 12.06.-11.10.2010 : Dokumentation 33 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5A.06: Bildbände, Kunst- und Ausstellungsmaterialien | Stand: 13.05.2015 | CC BY-NC-SA RDAElementErfassung 19.2Geistiger Schöpfer Triennale Kleinplastik (11. : 2010 : Fellbach) 18.5Beziehungskennzeich­nungVerfasser

34 Ausstellungskataloge usw. – 7 Körperschaft als erster geistiger Schöpfer: FALL 1 - RDA 19.2.1.1.1 d) iii) Achtung: Einzelausstellungen (d. h. nicht regelmäßig unter demselben Namen wie­ derkehrende Aus-stellungen) werden in der Formalerschließung grundsätzlich nicht als Körperschaften betrachtet (vgl. RDA 11.0 D-A-CH) Entsprechend können sie weder geis­tige Schöpfer sein noch kann eine andere Beziehung zu ihnen angelegt werden! 34 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5A.06: Bildbände, Kunst- und Ausstellungsmaterialien | Stand: 13.05.2015 | CC BY-NC-SA

35 Ausstellungskataloge usw. – 8 Körperschaft als erster geistiger Schöpfer: FALL 2 - 19.2.1.1.1 a) iii) Reine Bestandskataloge – oder – Bestandskataloge als Publikationen im Zusammenhang mit einer Ausstellung, wenn es an prominenter Stelle einen Hinweis gibt, dass die Stücke aus einem bestimmten Museum o. ä. stammen Das Mu­seum o. ä., das die Objekte besitzt, ist geistiger Schöpfer 35 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5A.06: Bildbände, Kunst- und Ausstellungsmaterialien | Stand: 13.05.2015 | CC BY-NC-SA

36 Ausstellungskataloge usw. – 9 Körperschaft als erster geistiger Schöpfer: FALL 2 - 19.2.1.1.1 a) iii) Beispiel: Die sogenannten koptischen Textilien im Museum Andreasstift der Stadt Worms : Be­stands- katalog / von Dorothee Renner-Volbach 36 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5A.06: Bildbände, Kunst- und Ausstellungsmaterialien | Stand: 13.05.2015 | CC BY-NC-SA RDAElementErfassung 19.2Geistiger Schöpfer Museum der Stadt Worms im Andreasstift 18.5Beziehungskennzeich­nungVerfasser 19.2Geistiger SchöpferRenner-Volbach, Dorothee 18.5Beziehungskennzeich­nungZusammenstellender

37 Ausstellungskataloge usw. – 10 Körperschaft als erster geistiger Schöpfer: FALL 2 - 19.2.1.1.1 a) iii) Beispiel: Brueghel, Rubens, Ruisdael : die Graphische Sammlung der Staatsgalerie zeigt ihre Schätze (Es handelt sich um einen Ausstellungskatalog.) 37 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5A.06: Bildbände, Kunst- und Ausstellungsmaterialien | Stand: 13.05.2015 | CC BY-NC-SA RDAElementErfassung 19.2Geistiger Schöpfer Staatsgalerie Stuttgart. Graphische Sammlung 18.5Beziehungskennzeich­nungVerfasser

38 Ausstellungskataloge usw. – 11 Künstler als geistige Schöpfer: Ausstellungskataloge (z. B. Ausstellungen in Kunst- galerien) mit hauptsächlich Reproduktionen bzw. Abbildungen von Kunstwerken und wenig erläutern- dem Text  analog zu Kunstbänden behandeln Weitere Fälle: Für Bestimmung des oder der geistigen Schöpfer gelten sonst die normalen Re­geln (RDA 19.2.1.1) Zusammenstellungen (Katalogteil + Beiträge unterschiedlicher geistiger Schöpfer): kein geistiger Schöpfer für Katalog als Ganzes 38 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5A.06: Bildbände, Kunst- und Ausstellungsmaterialien | Stand: 13.05.2015 | CC BY-NC-SA

39 Ausstellungskataloge usw. – 12 Beziehungen zu Mitwirkenden (RDA 20.2) besonders relevant: – Herausgeber und Redakteure (Beziehungskennzeichnung „Herausgeber“) – Künstler, von dem Werke abgebildet sind (Beziehungskennzeichnung „Illustrator“ oder, z. B. bei einem Bildhauer, „Mitwirkender“) – Fotografen der Abbildungen (Beziehungskennzeichnung „Illustrator“) – Verfasser zusätzlicher Texte, z. B. Einleitung oder Vorwort (übergeordnete Bezie­hungskennzeichnung „Verfasser von ergänzendem Text“; außerdem speziellere Bezeichnungen wie „Verfasser der Einleitung“ oder „Verfasser des Vor- worts“) 39 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5A.06: Bildbände, Kunst- und Ausstellungsmaterialien | Stand: 13.05.2015 | CC BY-NC-SA

40 Ausstellungskataloge usw. – 13 Beziehungen zu sonstigen Personen, Familien oder Körperschaften, die mit einem Werk in Verbindung stehen (RDA 19.3) besonders relevant: – Ausstellende Körperschaft (Beziehungskennzeichnung je nach Sachlage „Veranstalter“ und/oder „Gastgebende Institution“) – Kurator einer Ausstellung (Beziehungskennzeichnung „Veranstalter“ oder „Sonstige Person, Familie oder Körperschaft, die mit einem Werk in Verbindung steht“) 40 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5A.06: Bildbände, Kunst- und Ausstellungsmaterialien | Stand: 13.05.2015 | CC BY-NC-SA

41 Ausstellungskataloge usw. – 14 Verfasser von Beiträgen Oft Aufsätze von unterschiedlichen Verfassern, also kein gemeinschaftlich geschaffenes Werk, sondern eine Zusammenstellung von Werken unterschied- licher geistiger Schöpfer Aufsatzverfasser sind nur geistige Schöpfer von Teilwerken aus pragmatischen Gründen und zur Verbesserung der Recherche möglich, di­rekte Beziehungen zu den Aufsatzverfasser mit der Beziehungskennzeichnung „Verfasser“ anzu­legen (vgl. RDA 18.5 D-A-CH) Achtung: Verwenden Sie in diesem Fall nicht das Personenfeld für den ersten geistigen Schöpfer! 41 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5A.06: Bildbände, Kunst- und Ausstellungsmaterialien | Stand: 13.05.2015 | CC BY-NC-SA

42 Ausstellungskataloge usw. – 15 Strukturierte Angaben zur Ausstellung Art des Inhalts (RDA 7.2 + RDA 7.2.1.3 D-A-CH): „Ausstellungskatalog“ (nicht zusätzlich „Bildband“ vergeben) Zusätzlich weitere In­formationen über die Ausstellung in strukturierter Form möglich (RDA 7.2.1.3 D-A-CH), Anzeige im Katalog mit Kommas: – Ausstellende Institution bzw. Institutionen (in der Form der Informationsquelle oder ihres normierten Sucheinstiegs) – Datum bzw. Daten der Ausstellung (Format TT.MM.JJJJ) – Ort bzw. Orte der Ausstellung (in der Form der Informa- tionsquelle oder ihres normierten Sucheinstiegs) 42 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5A.06: Bildbände, Kunst- und Ausstellungsmaterialien | Stand: 13.05.2015 | CC BY-NC-SA

43 Ausstellungskataloge usw. – 16 Strukturierte Angaben zur Ausstellung Beispiel: Ralf Cavael : mit dem Kosmos in Berührung : ein Ausstellungsprojekt der Galerie Maul­berger München, 8. Februar-2. März 2013 43 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5A.06: Bildbände, Kunst- und Ausstellungsmaterialien | Stand: 13.05.2015 | CC BY-NC-SA RDAElementErfassung 7.2Art des Inhalts Ausstellungskatalog Galerie Maulberger (München) 08.02.2013-02.03.2013 München

44 Ausstellungskataloge usw. – 17 Strukturierte Angaben zur Ausstellung Die Angabe der ausstellenden Körperschaft ist unabhängig davon, ob zu dieser eine Beziehung angelegt wird oder nicht Findet die Ausstellung gleichzeitig an mehreren Orten bzw. in mehreren Institutionen statt, ent- weder Ort und Institution wiederholen oder für jeden Ort/jede Institution eine eigene Angabe erfassen Findet die Ausstellung nacheinander an mehreren Orten bzw. in mehreren Institutionen statt, für jeden Ort/jede Institution eine eigene Angabe erfassen 44 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5A.06: Bildbände, Kunst- und Ausstellungsmaterialien | Stand: 13.05.2015 | CC BY-NC-SA

45 Ausstellungskataloge usw. – 18 Weitere Hinweise zu Ausstellungskatalogen Informationen wie „Wanderausstellung“ können in Anmerkung zum Titel gemäß RDA 2.17.2 erfasst werden Titel der Ausstellung ≠ Haupttitel der Ressource: kann in Anmerkung zum Titel erfasst werden (einleitende Wendung „Titel der Aus­stellung: …“); alternativ oder zusätzlich kann der Titel der Aus- stellung als ab­weichender Titel gemäß RDA 2.3.6 erfasst werden 45 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5A.06: Bildbände, Kunst- und Ausstellungsmaterialien | Stand: 13.05.2015 | CC BY-NC-SA

46 Ausstellungskataloge usw. – 19 Weitere Hinweise zu Ausstellungskatalogen Angaben wie „Anlässlich der Ausstellung "Gegenüber und zugleich" vom 11.06.-27.09.2013 in der Galerie Bezirk Oberbayern“ nur dann als Titelzusatz erfassen, wenn sie an derselben Stelle stehen wie der Haupttitel (RDA 2.3.4.3) Erfassung solcher Informationen als strukturierte Angaben zur Ausstellung bei zusätzlichen für Recherche und/oder Anzeige wichtigen Informationen ist auch Erfassung als Anmerkung zum Titel oder als abweichender Titel möglich 46 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5A.06: Bildbände, Kunst- und Ausstellungsmaterialien | Stand: 13.05.2015 | CC BY-NC-SA


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