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Rechtliche Aspekte im Strahlenschutz an Schulen

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Präsentation zum Thema: "Rechtliche Aspekte im Strahlenschutz an Schulen"—  Präsentation transkript:

1 Rechtliche Aspekte im Strahlenschutz an Schulen
Erstellen einer Titelfolie Oberen Platzhalter anklicken, Eingabe: Einführung in PowerPoint Klicken Sie auf den unteren Platzhalter, Eingabe: Praxisbeispiele Klicken Sie auf eine Stelle außerhalb der Texte Ihre Titelfolie ist jetzt erstellt! Behörde für betrieblichen Arbeits-, Umwelt- und technischen Verbraucherschutz Rechtliche Aspekte im Strahlenschutz an Schulen

2 Vortragsinhalte Die Vorschriften Die Beteiligten Die Paragraphen FAQ
Vortragsinhalte Die Vorschriften Die Beteiligten Die Paragraphen FAQ Ausblick Öffnen der GAV-Vorlage Erstellen eines Arbeitsordners Speichern der Vorlage Dr. Hans-Jürgen Stork

3 Strahlenschutz an Schulen
Dr. Hans-Jürgen Stork

4 Grundlegende Vorschriften I
StrlSchV  rad. Stoffe RöV  Röntgengeräte Beides sind selbstvollziehende Rechtsnormen mit Bindungscharakter Regelungsinhalte: Anwendungsbereich Umgangsvorschriften wie Genehmigung oder Anzeige Verantwortlichkeiten für die Betreiber oder diejenigen mit Umgang Anforderungen an diejenigen mit Umgang Personenschutz Verwendungs- und Meldevorschriften Dr. Hans-Jürgen Stork

5 Grundlegende Vorschriften II
Richtlinie Sicherheit im Unterricht (RiSU) Empfehlung der KMK besitzt keine direkte Bindungswirkung, muss umgesetzt werden Gem. RdErl. d. MK u. d. MU v (Gem. RdErl.) : erklärt die RiSU in Niedersachsen für verbindlich an allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen Regelungsinhalte : Verantwortlichkeiten Aufgaben & Verknüpfungen Dr. Hans-Jürgen Stork

6 Die Beteiligten I Der Strahlenschutzverantwortliche (SSV)
ist durch Ziffer 3.1 des Gem. RdErl. der Schulträger Verantwortung für die Organisation des Strahlenschutzes Der Strahlenschutzbevollmächtigte (SSBevoll.) wird von der NLSchB nach Ziffer 3.2 des Gem. RdErl. ernannt, auf ersuchen des Schulträgers Wahrnehmung der Aufgaben zur Umsetzung der Organisation des Strahlenschutz Der Strahlenschutzbeauftragte (SSB) wird nach Ziffer 3.3 des Gem. RdErl. von der Schulleitung bestellt Durchführung d. Strahlenschutzorganisation/Beratung SSBevoll. Dr. Hans-Jürgen Stork

7 Die Beteiligten II Das Gewerbeaufsichtsamt (GAA)
Aufgaben werden durch Ziffer des Gem. RdErl. geregelt Überwachung der Einhaltung der Rechtsnormen (grundlegende Vorschriften I) und Beratung Die Niedersächsische Landesschulbehörde (NLSchB) Aufgaben werden durch Ziffer bis des Gem. RdErl. geregelt Bescheinigung der Fachkunde (FK) Führt Liste der Schulen mit rad. Stoffen & Röntgengeräten Führt Liste der SSB der Schulen inkl. der Daten Unterstützt die Schulleitungen bzgl. der FK-Aktualisierungen organisiert und führt eine Liste der Aktualisierungskurse Dr. Hans-Jürgen Stork

8 Regelungen in der StrlSchV und RöV I
§ 7 StrlSchV Umgangsgenehmigung für rad. Stoffe Relevant bei rad. Stoffe mit alter BAZ und neuem Umgangsort u. bei Erwerb v. rad. Stoffen < FG & Vorhandensein v. Stoffen >FG Antragstellung durch SSV oder SSBevoll. je nach Regelung § 117 Abs. 7-9 StrlSchV alte Bauartzulassungen (BAZ) Regelungen zu rad. Stoffen mit alter BAZ & altem Umgangsort § 25 - § 27 StrlSchV Regelungen zu neuen BAZ kein SSV (nicht in § 31 genannt) u. SSB; Meldungen bleiben § 4 RöV Anzeige bauartzugelassener Röntgengeräte Anzeige 2 Wochen vor Inbetriebnahme und Abmeldung § 8 - § 12 RöV Regelungen zu den BAZ Alle Schulröntgeneinrichtungen besitzen eine BAZ Dr. Hans-Jürgen Stork

9 Regelungen in der StrlSchV und RöV II
§ 30 StrlSchV / § 18 a RöV Fachkunde (FK) Voraussetzung: geeignete Ausbildung + erfolgreiche Kursteilnahme wird nach Prüfung v. NLSchB ausgestellt; alle 5 J. Aktualisierung § 31 StrlSchV / § 13 RöV SSV und SSB bei juristischen Personen Mitteilung ans GAA welche natürliche Person aus vertretungsberechtigtem Organ die Aufgabe des SSV bekleidet, mit Befugnissen und der Organisationsstruktur das GAA ist über jedwede Änderung zu informieren Bestellung der SSB mit Aufgabe und Befugnissen ist dem GAA mitzuteilen sowie jedwede Änderung (neuer SSB, Abmeldung) Im Rahmen der Bestellung ist dem GAA auch die Bescheinigung der Fachkunde zu zusenden (besteht aus Ausbildungsnachweis, Kursteilnahme und der Urkunde über die Fachkunde) Dr. Hans-Jürgen Stork

10 Regelungen in der StrlSchV und RöV III
§ 34 StrlSchV / § 18 a RöV Strahlenschutzanweisung regelt welche Strahlenschutzmaßnahmen für einen sicheren Betrieb zu beachten sind § 35 StrlSchV / § 18 Abs. 1 Nr. 4 RöV Auslegung Rechtsnormen regelt die Zurverfügungstellung der Rechtsnormen § 38 StrlSchV / § 36 RöV Unterweisung dient der Aufklärung über Gefahren sowie die Sicherheits- und Schutzmaßnahmen, jährl. Wiederholung, Vorlage auf Verlangen § 66 StrlSchV / § 18 Abs. 1 Nr. 5 RöV Sachverständigenprüfung Vorlage beim GAA Dr. Hans-Jürgen Stork

11 Regelungen in der StrlSchV und RöV IV
§ 70 StrlSchV / § 42 RöV Melde- und Mitteilungspflichten Erwerbsmeldung in 1 Monat, Jahresmeldung bis Folgejahr bei RöV außergewöhnliche Betriebszustände, unverzügl. Meldung § 69 StrlSchV / § 4 Abs. 7 RöV Abgabe bzw. Verbleib Empfänger benötigt Genehmigung oder muss Anzeige stellen § 76 StrlSchV Ablieferung Verlassen des Dschungels Dr. Hans-Jürgen Stork

12 FAQ I Fachkunde Bestehend aus Ausbildung & erfolgreiche Kursteilnahme Umsetzung durch NLSchB, stellt Bescheinigung aus Anforderungen regeln die Ziffern 8.5 bzw. 9.5 der RiSU Anzahl SSB 2 wegen Umgangsbeaufsichtigung n. § 31 Abs. 2 StrlSchV nach Satz 2 Gem. RdErl. Übernahme Kurskosten für 2 SSB SSBevoll. Benennung aus Ziffer 2.2 Gem. RdErl. v besteht nicht mehr, da Erlass verfallen Strahlenschutzanweisung Fortgeltung zumindest Änderung des SSV Dr. Hans-Jürgen Stork

13 FAQ II SSV Änderungen durch den Gem. RdErl. v. 19.03.2014
Auch in öffentlichen Schulen der Träger, wie bisher schon bei Schulen in freier Trägerschaft Benennung einer natürlichen Person aus dem vertretungs-berechtigten Organ SSV als Eigentümer der Einrichtungen freie Verfügungsgewalt über Einrichtungen laut § 903 BGB Verschiebbarkeit der Einrichtungen zwischen den Schulen unter seiner Aufsicht Sachverständigenprüfungen bei Röntgeneinrichtungen alle 5 Jahre bei rad. Stoffen gemäß BAZ, Sachverständigem oder Richtlinie Dr. Hans-Jürgen Stork

14 Sachverständige nach StrlSchV und RöV
Dichtheitsprüfungen nach § 66 Abs. 4 und 5 StrlSchV TÜV NORD Ensys GmbH & Co. KG, Große Bahnstr. 31, Hamburg, Tel.: 040/ Labor für Radioisotope am Institut für Forstbotanik der Georg-August-Universität Göttingen, Büsgenweg 2, Göttingen, Tel.: 0551/ MHH Hannover, -Zentraler Strahlenschutz-, OE 8253, Carl-Neuberg-Str. 1, Hannover, Tel.: 0511/ oder -3197 Überprüfungen von Röntgeneinrichtungen nach § 4 u. 18 RöV AMD TÜV GmbH, Haumannplatz 4, Essen, Tel.: 0201/ Ingenieurbüro Harms + Partner, Lindenstr. 31 a, Sottrum, Tel.: 04264/2015 Prüfstelle für Strahlenschutz GmbH, Klusterfeld 2, Wennigsen, Tel.: 05109/63652 TÜV NORD Ensys GmbH & Co. KG, Röntgentechnik, -Am TÜV 1, Hannover, Tel.: 0800/ TÜV Hessen GmbH, Hans-Böckler Str. 4, Linden, Tel.: 06403/ Dr. Hans-Jürgen Stork

15 FAQ III Fallbeispiele Rad. Stoffe SSV SSB Meldung n. StrlSchV
Meldung n. Gem. RdErl. Nr. > FG < FG < FG in Σ > FG 1 Ja 2 3 Nein 4 Ja BAZ Dr. Hans-Jürgen Stork

16 Ausblick Verwendung rad. Stoffe im Unterricht
Erwerb neuer Schulstrahler > Freigrenze mit BAZ nur eine BAZ (BfS 01/10 StrlSchV), Nutzungsdauer 10 Jahre Erwerb neuer Schulstrahler < Freigrenze ohne BAZ bei vorhandenen Strahlern Prüfung ob Freigrenze überschritten, dann Genehmigung notwendig wenn > 10% Freigrenze Verwendung alter Strahler an anderer Schule bei Überschreiten der Freigrenze Genehmigung notwendig, dabei ggf. auch vorhandene Strahler mitberücksichtigen Das Strahlenschutzgesetz Für den Strahlenschutz an Schulen werden sich inhaltlich keine großen Änderungen ergeben Dr. Hans-Jürgen Stork

17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Tel.: Fax: Dr. Hans-Jürgen Stork

18 Internet-Link für die Jahresmeldung rad. Stoffe:
Internet-Link für die Jahresmeldung rad. Stoffe: Internet-Link für die An- und Abmeldung von Röntgeneinrichtungen: Internet-Link für die Antragsvordrucke zur Genehmigung rad. Stoffe: Dr. Hans-Jürgen Stork


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