Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Herzlich Willkommen! HRM2 für mehr Transparenz.

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Herzlich Willkommen! HRM2 für mehr Transparenz."—  Präsentation transkript:

1 Herzlich Willkommen! HRM2 für mehr Transparenz

2 HRM2 für Mitglieder der Gemeindebehörden, Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommissionen Informationsveranstaltung vom 9. Februar 2016

3 Den Aufwand der Gemeinden für die Umstellung aufzeigen.
Regierungsrat Jakob Stark Zielsetzung der Tagung zu HRM2 für Behördenmitglieder und Mitglieder der RPK und GRK Übersicht über die wesentlichen Änderungen bei der Weiterentwicklung des Harmonisierten Rechnungslegungsmodells (HRM) für die Gemeinden geben. Über die rechtliche Grundlagen, deren Änderungen und Auswirkungen informieren. Den Aufwand der Gemeinden für die Umstellung aufzeigen. Die Aufgaben der Rechnungsprüfung darlegen. Über Hilfsmittel informieren.

4 Programm Begrüssung Dr. Jakob Stark, Chef Departement für Finanzen und Soziales, Regierungspräsident Stand der Umsetzung Urs Meierhans, Leiter Finanzverwaltung Wesentliche Änderungen Heinz Bogo, Leiter Planung und Controlling, Finanzverwaltung Auswirkungen auf die Rechnungsrevision Hansjörg Enzler, Finanzausgleich und Gemeinderechnungswesen, Finanzverwaltung Fragen Im Anschluss Apéro

5 Zielsetzung für die Weiterentwicklung des HRM
Regierungsrat Jakob Stark Zielsetzung für die Weiterentwicklung des HRM Die Rechnungslegung unter den Kantonen und Gemeinden soll möglichst weit harmonisiert werden. Die Rechnungslegung der Kantone soll möglichst weit mit dem Neuen Rechnungslegungsmodell (NRM) des Bundes harmonisiert werden. Bei der Überarbeitung des Harmonisierten Rechnungslegungsmodell für die Kantone und Gemeinden (HRM2) werden die in verschiedenen Kantonen (namentlich im Kanton Zürich) und beim Bund bereits eingeleiteten Reformen mitberücksichtigt. Bei der Überarbeitung des HRM werden die internationalen Anforderungen an die Finanzstatistik mitberücksichtigt.

6 Kriterien für die Weiterentwicklung des HRM
Regierungsrat Jakob Stark Kriterien für die Weiterentwicklung des HRM Die Miliztauglichkeit ist in der Schweiz unabdingbar; das Modell muss auch für den Bürger, dem in vielen Gemeinden die Budgetkompetenz zukommt, verständlich sein. Neue Entwicklungen müssen über alle 3 Staatsebenen hinweg anwendbar sein (die Harmonisierung wird sonst noch mehr als heute gefährdet). Die Weiterentwicklungen müssen einen Mehrwert bringen. Die Kosten von Reformen dürfen nicht ausser Acht gelassen werden. Eine ständige Abfolge von neuen Reformen ist zu vermeiden.

7 Programm Begrüssung Dr. Jakob Stark, Chef Departement für Finanzen und Soziales, Regierungspräsident Stand der Umsetzung Urs Meierhans, Leiter Finanzverwaltung Wesentliche Änderungen Heinz Bogo, Leiter Planung und Controlling, Finanzverwaltung Auswirkungen auf die Rechnungsrevision Hansjörg Enzler, Finanzausgleich und Gemeinderechnungswesen, Finanzverwaltung Fragen Im Anschluss Apéro

8 Urs Meierhans Stand der Umsetzung 2008 HRM2 wird durch die Finanzdirektorenkonferenz beschlossen: Empfehlung HRM2 innert 10 Jahren einzuführen. 17. Juni 2008 Einsetzung einer Projektgruppe zur HRM2-Einführung im Kanton und in den Gemeinden Einführung im Kanton Thurgau (Staatsrechnung) 2014 und 2015 Pilotgemeinden (Politische Gemeinden und Schulgemeinden) 2016 bis 2018 Umsetzung bei allen Gemeinden Hinweis: Die Bürgergemeinden sind von der Umstellung auf HRM2 ausgenommen In der Pilotphase (2014 und 2015) haben 17 Politische Gemeinden und 14 Schulgemeinden auf HRM2 umgestellt. Auf 2016 haben nochmals 14 Politische Gemeinden umgestellt. Am meisten Gemeinden stellen auf 2017 um und ein Rest auf 2018 Gemeinden: 2014: 9 2015: 8 Schulgemeinden: 2014: 7 2015: 6

9 Umsetzungsstand von HRM2 bei Bund und Kantonen
Urs Meierhans Umsetzungsstand von HRM2 bei Bund und Kantonen JU LU AG OW AR SO GE TG SG BL FR UR BS TI BE Umstellung mit Rechnung 2012, inkl. Restatement 2011 CH ZH NW GL ZG GR VD AI SZ NE 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

10 Umsetzungsstand von HRM2 bei den Gemeinden
Urs Meierhans Umsetzungsstand von HRM2 bei den Gemeinden AG FR AR JU SG OW BL BE NE TI LU 2014 Kreuzlingen Märstetten Neunforn Romanshorn Zihlschlacht-Sitterdorf Tobel Tägerschen Tägerwilen Kemmental Hefenhofen 2015: Frauenfeld Münchwilen Basadingen-Schlattingen Bottighofen Braunau Bürglen Güttingen Steckborn NW GL UR GR* TG* ZG SO GE ZH SZ 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 * etappenweise Einführung

11 Rechtliche Grundlagen
Urs Meierhans Rechtliche Grundlagen Bestimmung Kanton Thurgau Gemeinden Gesetz Gesetz über den Finanzhaushalt des Staates (FHG; RB 611.1) Gesetz über die Gemeinden (GemG; RB 131.1) Verordnung Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über den Finanzhaushalt (RB ) Verordnung des Regierungsrates über das Rechnungswesen der Gemeinden (RB 131.2) Handbuch Handbuch des Rechnungswesen KVTG Handbuch zum Rechnungswesen der Thurgauer Gemeinden (HRM2) Kanton Thurgau hat das Gesetz und die Verordnung per neu geregelt. Das Gesetz über die Gemeinden und die Verordnung des Regierungsrates über das Rechnungswesen der Gemeinden wurde per neu geregelt und können somit für HRM2 genutzt werden. Die Handbücher unterscheiden sich. Da beim Kanton Thurgau vieles zentral geregelt ist, ist das Handbuch deutlich kleiner. Für die Gemeinden ist das Handbuch so ausgestaltet, dass es Nachschlagewerk verwendet werden kann. Möchte eine Gemeinde vertieftes Wissen zu einem Themenbereich, finden die Fachverantwortlichen die nötigen Hindergrundinformationen. Es ist geplant, noch ein gekürztes Handbuch (Summary) zu erstellen, um rasch einen Überblick über HRM2 zu erlangen.

12 Unterstützung der Gemeinden
Urs Meierhans Unterstützung der Gemeinden Die Gemeinden werden vom Kanton zeitgerecht mit den notwendigen Informationen bedient: 6 Schulungsveranstaltungen verteilt über 2 Jahre E-Learning: 4 Easylearn Module zur Grundschulung von HRM2 Für Finanzverwalter/-innen und für Behörden Handbuch (nur Online auf Homepage der Finanzverwaltung): Vorgaben Empfehlungen für die Umsetzung Die Gemeinden sind für die Umstellung verantwortlich. Der Kanton unterstützt sie dabei und stellt Hilfsmittel zur Verfügung und biete Schulungsveranstaltungen an. Die Schulungsveranstaltungen richten sich primär an Finanzverantwortliche in den Gemeinden. Sie erhalten dabei das Rüstzeug für die Umstellung. Mit dem Handbuch können sie spezifische Fragestellungen beantworten. Es dient auch als Nachschlagewerk. Mit dem Easylearn können Online sowohl Finanzverantwortliche wie auch Behördenmitglieder einen ersten vertieften Einblick in das HRM2 gewinnen. Es biete den Vorteil, dies unabhängig vom Standort tun zu können. Hansjörg Enzler wird in seinem Referat noch vertieft das das Easylearning eingehen.

13 Urs Meierhans Aufwand der Gemeinden Zeitaufwand ist schwierig abzuschätzen; hängt auch vom Zustand der heutigen Buchhaltung ab (Chance, alte Fehler zu bereinigen). Zeitaufwand ist geringer als in anderen Kantonen, da es keine Neubewertung des Verwaltungsvermögens (Restatement) gibt und der Vergleich mit Vorjahren entfällt. Schätzung Zeitaufwand über 2 Jahre für eine Ge- meinde mit 3’000 Einwohner: bis 300 Stunden Der Zeitaufwand ist schwierig abzuschätzen. Hier können wir ihnen Richtwerte angeben. Zudem hängt der Umstellungsaufwand stark von der Ausgangslage der heutigen Buchhaltung ab. Im Kanton Thurgau ist kein Restatement gefordert, was eine deutliche Reduktion des Aufwands zur Folge hat. Teilweise geht aber damit im ersten Jahr die Vergleichbarkeit mit der Vorjahresrechnung verloren. Hier ist sicher ein pragmatischer Weg zu wählen. Trotzdem möchten wir ihnen einen Anhaltspunkt für den Aufwand angeben. Wir gehen von einer Gemeinde mit rund 3000 Einwohner aus. Aus der Erfahrung, auch in anderen Kantonen, beträgt der Umstellungsaufwand rund 200 – 300 Stunden. Diese verteilen sich in etwa auf: Kontenrahmen und Budget mit 40%: Hier ist bestimmt das Augenmerk darauf zu verwenden. Fehler oder falsche Einstellungen sind in den Folgejahren nur noch mit grossem Aufwand und dem Verlust von Transparenz machbar. Zudem ergibt sich aus Anpassungen immer ein grösserer Erklärungsbedarf. Anhänge mit 30%: Diese sind neu zu erstellen und benötigen deshalb einen einmaligen Initialisierungsaufwand. Hansjörg Enzler wird dieses Thema noch separat beleuchten. Anlagenbuchhaltung mit 30%: Diese ist wichtig, damit die Abschreibungen unter HRM2 korrekt erfolgen können. Auch hier ist die erstmalige Erstellung mit Sorgfalt zu machen, damit in den Folgejahren die Abschreibungen korrekt erfolgen. Informatikanpassungen mit 10%: Dies ist stark vom Softwareanbieter abhängig.

14 Urs Meierhans Softwareanbieter Die Systemanbieter wurden bereits während der Pilotphase miteinbezogen. Sie bieten Supportleistungen bei der Umstellung. Wichtig ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme im Hinblick auf die Umstellungsarbeiten. Die gezielte Unterstützung durch die Softwareanbieter kann die eigenen Ressourcen schonen. Softwareanbieter wie Abacus, VRSG oder Ruf können bei einem rechtzeitigen Einbezug wertvollen Support leisten. Sie haben in der Regel bereits Erfahrungen mit Umstellungen und können Gemeinden rasch und praxisorientiert Unterstützen. Mit einem gezielten Einbezug können die eigenen Ressourcen in der Gemeindeverwaltung geschont werden. Zudem erhält die Gemeinde eine geeignete Plattform, die in den darauffolgenden Jahren für Stabilität sorgt.

15 Programm Begrüssung Dr. Jakob Stark, Chef Departement für Finanzen und Soziales, Regierungspräsident Stand der Umsetzung Urs Meierhans, Leiter Finanzverwaltung Wesentliche Änderungen Heinz Bogo, Leiter Planung und Controlling, Finanzverwaltung Auswirkungen auf die Rechnungsrevision Hansjörg Enzler, Finanzausgleich und Gemeinderechnungswesen, Finanzverwaltung Fragen Im Anschluss Apéro

16 Rechnungsmodell HRM1  HRM2 Guete Obig sehr veehrti Dame und Herren
Heinz Bogo Rechnungsmodell HRM1  HRM2 Guete Obig sehr veehrti Dame und Herren Ich wusste gar nicht, dass sich so viele Leute mit dem öffentlichen Rechnungswesen beschäftigen. Auch im öffenltichen Rechnungswesen gibt es von Zeit zu Zeit reformen. Das Harmonisierte Rechnungswesen 2 löst das 1974 eingeführte Harmonisierte Rechnungswesen 1 (damals noch neues Rechnungswesenmodell ab). Also seither sind rund 40 Jahre vergangen und es liegt auf der Hand, dass einige Anpassungen zeitgemäss sind. Abere keine Angst die Buchhaltung und die Finanzpolitik werden nicht neu erfunden. Wir buchen immer noch Soll/Haben.

17 Bisheriges Rechnungsmodell HRM1
Heinz Bogo Bisheriges Rechnungsmodell HRM1 Bestandesrechnung (Momentaufnahme, statische Rechnung)  Aufzeigen der Vermögens- und Kapitallage Laufende Rechnung (dynamische, zeitraumbezogene Rechnung)  Aufzeigen der Aufwands- und Ertragslage Investitions-rechnung (dynamische, zeitraumbezogene Rechnung)  Aufzeigen der Investitionsausgaben- und Einnahmen Das bisherige HRM1 basiert auf einer Bestandesrechnung (Momentaufnahme oder Zeitpunktbetrachtung), winer Laufenden Rechnung (zeitraumbezogene Rechnung Hier wird der Aufwand und der Ertrag im laufenden Jahr aufgezeigt. Speziell für das öffenltiche Rechnungswesen ist die Investitionsrechnung, hier werden dem Parlament und der Bevölkerung die Investitionsausgaben und Einnahmen aufgezeigt. Es handelt sich schlussenldich vor allem um eine Informationsbuchhaltung. Es braucht die Investitionsrechnung, für die Genehmigung der einzelnen Investitionen durch das Parlament und der Gemeindeversammlung Bestandesrechnung = Zeitpunktbetrachtung LR und IV = Zeitraumbetrachtung Anhang

18 + Rechnungsmodell HRM2 Bilanz (Momentaufnahme, statische Rechnung)
Heinz Bogo Rechnungsmodell HRM2 Bilanz (Momentaufnahme, statische Rechnung)  Aufzeigen der Vermögens- und Kapitallage Zweistufige Erfolgsrechnung (dynamische, zeitraumbezogene Rechnung) Investitionsrechnung (dynamische, zeitraumbezogene Rechnung)  Aufzeigen der Investitionsausgaben- und Einnahmen Gestufter Erfolgsausweis: Operatives Ergebnis + Ausserordentliches Ergebnis = Gesamtergebnis ER Erfolgsrechnung statt Laufende Rechnung Operatives Ergebnis Personalaufwand, Sachaufwand, Abschreibungen Steuerertrag, Gebühren Ausserordentliches Ergebnis Auwand/Ertrag mit denen nicht gerechnet werden konnte (nicht budgetiert) zusätzliche Abschreibungen Einlagen in Vorfinanzierungen Einlagen/-Entnahmen aus Eigenkapital Eigenkapitalnachweis Eigenkapital bisher als ein Konto geführt neu: Rücklagen Globalbudget (verfügbarer/gebundener Bonus) Verbindlichkeiten gegenüber Spezialfinanzierungen Vorfinanzierungen für künftige Vorhaben Geldflussrechnung Liquide Zuflüsse und Abflüsse Betriebliche Tätigkeit Liquide Zuflüsse und Abflüsse aus Investitionstätigkeit Liquide Zuflüsse und Abflüsse aus Finanzierungstätigkeit Darlehensaufnahme/Darlehenstilgung Erweiterter Anhang Mehrheitsbeteiligungen/Minderheitsbeteiligungen Eigenkapitalnachweis  Zeigt Veränderung des Eigenkapitals (Teil des Anhangs) Geldflussrechnung (dynamische, zeitraumbezogene Rechnung)  Info über Herkunft und Verwendung der Geldmittel Wesentliche erweiterter Anhang  Offenlegung von Infos zu den Rechnungs-legungsgrundsätzen, dem Anlagevermögen, den Beteiligungen etc. +

19 Kurzüberblick Neuerungen Kontenplan
Heinz Bogo Kurzüberblick Neuerungen Kontenplan HRM1 HRM2 Funktionen 3 Stellen 4 Stellen Arten 3 Stellen 4 Stellen Bilanzkonten 4 Stellen 4 Stellen Laufnummern (Unter-) 2 Stellen 2 bis 3 Stellen Bilanzkonto HRM xx HRM xx(x) Konto Erfolgsrechnung HRM xx HRM xx Konto Investitionsrechnung HRM xx HRM xx Warum braucht es einen neuen Kontenplan? Neu sind die Kontonummern der Funktionen und der Kostenarten 4 stellig. Frage: Warum braucht es mehr Stellen? Antwort: Teilweise grössere Detaillierung, teilweise wegen Harmonisierung. Besonderheit: Bei der Ausgestaltung der Kontenpläne in den Jahren 2009 bis 2011 gelangte die Arbeitsgruppe der interkantonalen Koordinationsgruppe HRM2 (der KKAG) zur Auffassung, dass 5-stellige Bilanzkonti erforderlich wären. Schliesslich wählte aber ZH in der Folge doch 4-stellige Bilanzkonti, indem der Punkt einfach um eine Stelle nach links verschoben wurde. Vielfach reichen 4 Stellen, aber in einigen Fällen werden bis zu 3-stellige Unternummern erforderlich.

20 Funktionale Gliederung - Überblick
Heinz Bogo Funktionale Gliederung - Überblick An erster Stufe ändert sich mit Ausnahme einiger sprachlichen Anpassungen (neu bspw. Stufe 3 „Kultur, Sport und Freizeit“ statt „Kultur und Freizeit“) nichts. nicht viel mehr Funktionen, aber grösserer Detaillierungsgrad als bisher  dadurch entsteht Bedarf für 4. Stelle. Beispiel: 0220 Allgemeine Dienste, übrige  Unterteilung auf 4. Stelle möglich: 0221 Gemeindekanzlei 0222 Bauverwaltung 0223 Informatik Die Grundstruktur der funktionalen Gliederung bleibt gleich. Es gibt weiterhin die 10 Aufgabenbereiche, lediglich sprachliche Anpassungen wurden vorgenommen. Es gibt mehr Funktionen als heute. Ein Ausweichen auf die nächsthöhere Nummer ist nicht immer möglich, daher wurden die Funktionen von 3 auf 4 Stellen erweitert. Teilweise wurde eine grössere Detaillierung erforderlich. Bsp Allgemeines Rechtswesen, 1401 Einwohnerkontrolle, 1402 Kinder- und Erwachsenenschutz etc.

21 Artengliederung - Überblick
Heinz Bogo Artengliederung - Überblick Grösserer Detaillierungsgrad deshalb neu 4 Stellen Beispiel Arbeitgeberbeiträge bisher 303 AHV, IV, EO etc. 304 Pensionskasse 305 Kranken- und Unfallversicherung neu: Aufteilung in 3050 AHV, IV, EO etc Pensionskassen 3053 Unfallversicherungen 3054 Familienausgleichskasse 3055 Krankentaggeldversicherungen … … Ebenfalls grösserer Detaillierungsgrad für andere Bereiche (Dienstleistungen/-Honorare (3130); Interne Verrechnungen (3910); baulicher Unterhalt (3141, 3430, 3431) etc.) BL: Bei der Artengliederung gibt es eine gute und eine schlechte Nachricht. Die schlechte Nachricht: es gibt mehr Konten, die gute, es gibt mehr Konten! es besteht ein viel grösserer Detaillierungsgrad, aber umso schwieriger kann deshalb halt auch die Abgrenzung zwischen zwei Konten sein. Wir hoffen jedoch, Ihnen mit dem Stichwortverzeichnis den Übergang zu erleichtern TG: Da inzwischen die Systemanbieter Abacus und VRSG die Kontonummer jeweils aus der Funktion und der Sachgruppe zusammensetzen, wurde die Systematik der Sachgruppen soweit verfeinert, dass eine Sachgruppe grundsätzlich in jeder Funktion verwendet werden kann. Dazu wurde in den Sachgruppen ein Detaillierungsgrad vorgegeben, der je nach Bedarf verwendet werden kann. Die kleineren Gemeinden werden meist auf den weiteren Detaillierungsgrad mit zwei Unternummer zur 4-stelligen Sachgruppe verzichten. Beispiele

22 Gesetzliche Änderungen
Heinz Bogo Gesetzliche Änderungen Verordnung über das Rechnungswesen der Gemeinden

23 Heinz Bogo § 2 Geltungsbereich Neu sind Bürgergemeinden von der Rechnungslegung HRM2 ausgenommen. Ansonsten ist der Geltungsbereich unverändert. Der Geltungsberich bleibt ansonsten unverändert (Politische Gemeinden, Schulgemeinden sowie die selbstständigen Anstalten).

24 § 8 Investitionsrechnung
Heinz Bogo § 8 Investitionsrechnung Es werden folgende Aktivierungsgrenzen empfohlen: Gemeinden bis 1’000 Einwohner Fr. 25’000 über 1’000 bis 5’000 Einwohner Fr. 50’000 Über 5’000 bis 10’000 Einwohner Fr. 75’000 Über 10’000 Einwohner Fr. 100’000 Die Aktivierungsgrenze von Fr. 100’000 ist zwingend. Die Aufteilung gilt als Empfehlung für die Festlegung durch die Gemeinde. Überschreiten die Gesamtkosten pro Objekt die genannten Werte, muss eine Ausgabe in der Investitionsrechnung verbucht werden.

25 § 16 Leistungsauftrag und Globalbudget
Heinz Bogo § 16 Leistungsauftrag und Globalbudget Bei Verwaltungseinheiten, die nach dem Prinzip des Leistungsauftrags und des Globalbudgets geführt werden, sind die Aufgaben in der Regel in Produktegruppen oder Leistungen einzuteilen. Als massgebender Budgetkredit wird der Saldo der Aufwände und Erträge als Globalbudget für die Verwaltungseinheit insgesamt festgelegt. Die Exekutive genehmigt die Leistungsaufträge in abschliessender Kompetenz, jedoch unter Vorbehalt der Globalkreditgenehmigung durch die Stimmberechtigen.

26 § 18 Spezialfinanzierungen
Heinz Bogo § 18 Spezialfinanzierungen Zweckgebundene Mittel für eine öffentliche Aufgabe. Aufwand und Ertrag werden in der ER gebucht - Saldi werden bilanziert. Im Sinne einer Vollkostenrechnung zu führen, alle direkten und kalkulatorischen Aufwände sind zu belasten und alle Erträge gutzuschreiben. Die bilanzierten Saldi der Spezialfinanzierungen sind zu verzinsen - die Exekutive legt den Zinssatz fest.

27 Der Erneuerungsfonds ist zweckgebundenes Eigenkapital.
Heinz Bogo § 19 Erneuerungsfonds Der Erneuerungsfonds ist zweckgebundenes Eigenkapital. Langfristige Vorfinanzierungen von Erneuerungs- und Sanierungskosten von Bauten und Anlagen (Finanzvermögen, Werke etc.). Der Erneuerungsfonds wird nicht verzinst.

28 Der Beschluss der formell zuständigen Instanz ist notwendig.
Heinz Bogo § 20 Vorfinanzierungen Die Bildung von Reserven für noch nicht beschlossene Vorhaben kann budgetiert oder mit dem Rechnungsabschluss vorgenommen werden. Der Beschluss der formell zuständigen Instanz ist notwendig. Vorfinanzierungen werden als ausserordentlicher Aufwand ausgewiesen. Nur möglich, wenn die vorgeschriebenen Mindestabschreibungen eingehalten sind und kein Bilanzfehlbetrag besteht. Die Vorfinanzierungen werden nicht verzinst.

29 § 25 Verpflichtungskredite
Heinz Bogo § 25 Verpflichtungskredite Objektkredite sind in der Form des Verpflichtungskredits besonders zu beschliessen. Sie erstrecken sich in der Regel über mehr als ein Kalenderjahr.

30 § 34 Kreditüberschreitung
Heinz Bogo § 34 Kreditüberschreitung Erträgt die Vornahme eines Aufwandes oder einer Ausgabe, für die im Budget kein ausreichender Kredit bewilligt ist, ohne nachteilige Folgen für die Gemeinde beziehungsweise die Körperschaft, keinen Aufschub oder handelt es sich um eine gebundene oder nicht beeinflussbare Ausgabe, kann die Exekutive eine Kreditüberschreitung beschliessen. Die Exekutive hat die Stimmberechtigten über Kreditüber-schreitungen mit dem Rechnungsabschluss unter Darlegung der Begründungen zu orientieren.

31 § 45 Beteiligungsspiegel
Heinz Bogo § 45 Beteiligungsspiegel kapitalmässige Beteiligungen Organisationen, welche massgeblich von der Gemeinde beeinflusst werden

32 Beteiligungs- und Gewährleistungsspiegel: Auszug JR 14 Romanshorn
Organisation Rechts-form Tätigkeitsgebiet Eigen-kapital Anteil der Gemeinde Buchwert per 31.12 Bemerk-ungen Privatrechliche Unternehmungen (AG, GmbH, Genossenschaften) Gasversorgung Romanshorn AG AG Versorgung Gemeinden Bischofszell, Dozwil 4’174’739.99 3’800’000.00 2’100’000.00 100% Verwaltungsrech-enzentrum St. Gallen AG Informatiklösungen für Gemeinwesen 8’208’707.04 100’000.00 1.50% Gemeindeverbände Abwasserverband Regio R’horn Gemeinde-verband Reinigung und Ableitung von Wasser 140’659.87 58.17% 11’ Solidar-haftung Verträge - Andere

33 § 43 Eigenkapitalnachweis
Heinz Bogo § 43 Eigenkapitalnachweis Der Eigenkapitalnachweis zeigt die Ursachen der Veränderung des Eigenkapitals auf. Bisheriges Rechnungsmodell HRM1 Neues Rechnungsmodell HRM2

34 Beispiel Eigenkapitalnachweis
Heinz Bogo Beispiel Eigenkapitalnachweis Bilanz Bezeichnung 01.01. Einlage Zins Entn. 31.12. 290020 Abwasserbeseitigung 8’355 - 146 -308 8’047 290030 Abfallbewirtschaftung 1’357 187 24 1’544 290 Verpflichtungen (+) bzw. Vorschüsse (-) ggü. Spezialfinanzierungen 23’251 2’232 407 25’175 291003 Kunstfonds 33 563 -58 28 291 Fonds 1’809 274 34 -84 2’033 293000 Neues Stadthaus 8’700 293 Vorfinanzierungen 296 Neubewertungsreserve 20’979 299000 Jahresergebnis 8’111 2999 Kumulierte Ergebnisse Vorjahre 21’885 21’855 299 Bilanzüberschuss 29’996 29 Total Eigenkapital 81’123 10’617 -4’892 68’882

35 § 50 Bewertung des Verwaltungsvermögens, Abschreibungen
Heinz Bogo § 50 Bewertung des Verwaltungsvermögens, Abschreibungen Anlagen des Verwaltungsvermögens mit einem Wertverzehr werden ordentlich nach Nutzungsdauer abgeschrieben. Es sind nur lineare Abschreibungen zulässig. Es ist eine Anlagebuchhaltung zu führen. Zusätzliche Abschreibungen sind zulässig, diese müssen als ausserodentlicher Aufwand verbucht werden. Bei negativem Rechnungsabschluss sind keine zusätzlichen Abschreibungen möglich.

36 § 50 Abschreibungssätze Verwaltungsvermögen
Heinz Bogo § 50 Abschreibungssätze Verwaltungsvermögen Kategorien Nutzung-sdauer Abschreibungs-satz linear 1 Grundstücke nicht überbaut 40 Jahre 2.5 % 2 Gebäude, Hochbauten 33 Jahre 3.0 % 3 Tiefbauten (Strassen, Plätze, Friedhof etc.) 40 Jaher 4 Wald, Alpen und übrige Sachanlagen 5 Kanal- und Leitungsnetze, Gewässerverbauungen 50 Jahre 2.0 % 6 Orts- und Regionalplanungen sowie übrige Planungen 10 Jahre 10.0 % 7 Mobilien, Ausstattungen, Maschinen und allgemeine Motorfahrzeuge (Haustechnik) 8 Jahre 12.5 % 8 Spezialfahrzeuge (Feuerwehr, Strassenreinigung etc.) 15 Jahre 6.6 % 9 Informatik- und Kommunikationssysteme) 4 Jahre 25.0 %

37 Wertverlauf eines Mehrzweckgebäudes von 3. Mio Franken (HRM1 und HRM2)
Heinz Bogo Wertverlauf unter HRM2 Wertverlauf eines Mehrzweckgebäudes von 3. Mio Franken (HRM1 und HRM2)

38 Aufgaben der Legislative
Heinz Bogo Aufgaben der Legislative Festlegung Aktivierungsgrenze Festlegen, wie das bisherige Verwaltungsvermögen abgeschrieben wird: Grundsatz nach § 63 Abs. 5 RRV Gde-RW: linear über 10 Jahre Bei zu hohen Belastungen: festlegen, welche Objekte aufgrund ihrer Restnutzungsdauer nach HRM2 abgeschrieben werden Abschreibungen: Die Abschreibungen lassen sich aus dem Investitionsprogramm, dem bestehenden Verwaltungsvermögen und den Abschreibungsregeln herleiten. Diese Faktoren haben wesentliche Einflüsse auf die künftigen Belastungen der Erfolgsrechnung und müssen zwingend frühzeitig beurteilt werden.

39 Aufgaben Legislative Beispiele für verbindliche Beschlüsse im Zusammenhang mit dem ersten Budget: Die Aktivierungsgrenze wird aufgrund der Einwohnerzahl (3500) festgelegt und beträgt Fr. 50‘000. Das per bestehende Verwaltungsvermögen wird über die nächsten 10 Jahre linear abgeschrieben (Abschreibungssatz 10%). Ausnahme: Das erst vor drei Jahren erstellte Mehrzweckgebäude wird über die Restnutzungsdauer von 30 Jahren linear abgeschrieben.

40 Fazit zu den Abschreibungsgrundsätzen HRM2
Heinz Bogo Fazit zu den Abschreibungsgrundsätzen HRM2 Der Wertverlauf entspricht der Nutzung der Anlage: Über die ganze Nutzungsdauer wird jährlich gleich viel abgeschrieben (Ein Mehrzweckgebäude mit einem Anschaffungswert von 3 Mio. Franken ist erst nach 15 Jahren noch die Hälfte „wert“). In der Bilanz ist der Zeitwert abgebildet Technisch: Um die Abschreibung zu berechnen, muss man den Anschaffungswert und das Jahr der Inbetriebnahme kennen. Zudem müssen allfällige Investitionseinnahmen berücksichtigt werden. Anlagenbuchhaltung

41 Programm Begrüssung Dr. Jakob Stark, Chef Departement für Finanzen und Soziales, Regierungspräsident Stand der Umsetzung Urs Meierhans, Leiter Finanzverwaltung Wesentliche Änderungen Heinz Bogo, Leiter Planung und Controlling, Finanzverwaltung Auswirkungen auf die Rechnungsrevision Hansjörg Enzler, Finanzausgleich und Gemeinderechnungswesen, Finanzverwaltung Fragen Im Anschluss Apéro Sehr geehrte Damen und Herren Ich begrüsse Sie zum letzten Teil unserer Informationsveranstaltung. Zunächst Danke ich meinen Vorrednern für die Unterstützung und Mitarbeit in diesem Grossprojekt. Ferner danke ich der VTG-Geschäftsleitung für die Bewirtschaftung der Anmeldungen in ihrem Anmeldetool. Ein solcher Grossanlass ist auch für uns eine eimalige Sache, denn so eine Umstellung des Rechnungsmodells ist ein Generationenprojekt; das macht man nur einmal im Arbeitszyklus.  Die Umstellung auf HRM1 erfolgte auf 1989: Frage: Wer war 1989 schon in der heutigen Funktion tätig? Wahrscheinlich sehr wenige von Ihnen. Sie dürfen also davon ausgehen oder mindestens hoffen, dass HRM2 auch etwa 25 Jahre Bestand haben wird (wie HRM1) und Sie nicht noch einmal zu solch einer Übung aufgeboten werden. Mit Blick auf diese Langfristigkeit eines neuen Rechnungsmodells lohnt sich der Einsatz für mehr Trasparenz. Einmalig ist wohl auch, dass so viele Körperschaften vertreten sind. Primär galt die Einladung ja den Politischen Gemeinden. Dass nun auch zahlreiche Vertreter von Schul- und sogar Kirchgemeinden Interesse zeigen, freut uns sehr. Die gemeinsame Umstellung wird sicherlich von der Bevölkerung geschätzt und erleichtert das Verständnis. Vielleicht fragen Sie sich, weshalb denn nicht auch die Bürgergemeinden dabei sind. Ganz einfach die sind von der Umstellung auf HRM2 ausgenommen, weil der Aufwand unverhältnismässig wäre. Für die Werke, also die Ver- und Entsorgungsbetriebe, ist wie bisher die Anwendung von Kontenplänen und Abschreibungsregeln nach fachtechnischen Empfehlungen möglich, die restlichen Grundsätze von HRM2, wie etwa die verstärkte Transparenz durch verschiedene Anhänge, gelten auch für die Werke, also für die gebührenfinanzierten Bereiche. Ziel dieses Anlasses ist nicht nur die Einführung ins HRM2 sondern auch die Förderung der Zusammenarbeit und des gegenseitigen Verständnisses. Exekutive, also Behörde, und Revisionsorgane (RPK, GPK, Fiko – wir haben im TG verschiedenste Bezeichnungen) haben schliesslich die gemeinsame Zielsetzung, nämlich eine positive Entwicklung der Gemeinde sicherzustellen.

42 § 10 Haushaltsgrundsätze
Hansjörg Enzler § 10 Haushaltsgrundsätze Gesetzmässigkeit Wesentliche Ausgaben und Einnahmen stützen sich auf rechtsverbindliche Erlasse oder Verpflichtungskredite Haushaltsgleichgewicht (§ 22) Kumuliertes Ergebnis der ER innert 8 Jahren ausgeglichen (aufsummierte Rechnungsergebnisse) Sparsamkeit, Dringlichkeit Notwendigkeit, Tragbarkeit, Wichtigkeit Einleitend möchte ich darauf aufmerksam machen, dass die Haushaltungsgrundsätze aus HRM1 übernommen wurden und teilweise im Handbuch der FDK bzw. in Art. 9 vom Musterfinanzhaushaltsgesetz und den Erläuerungen dazu etwas umfassender kommentiert werden. Gesetzmässigkeit: Jede öffentliche Ausgabe bedarf einer Begründung durch eine Rechtsgrundlage. Haushaltsgleichgewicht: Bisher galt: die Laufende Rechnung ist spätestens innert 10 J. auszugleichen. Nach HRM2 ist es so, dass die aufsummierten Ergebnisse der Erfolgsrechnung innert 8 Jahren ausgeglichen sein müssen. Sparsamkeit und Dringkeit: Es sollen nur notwendige und tragbare Ausgaben getätigt werden.

43 …Haushaltsgrundsätze
Hansjörg Enzler …Haushaltsgrundsätze Wirtschaftlichkeit (§ 89 KV) Kosten-/Nutzenverhältnis Verursacherprinzip, Vorteilsabgeltung Verursachende haben die zumutbaren Kosten zu tragen Abgeltung wirtschaftlicher Vorteile Verbot der Zweckbindung von Steuern Wirtschaftlichkeit: Es ist in Erinnerung zu rufen, dass bereits die KV diesen Grundsatz festhält (§ 89 KV: Kanton und Gemeinden haben ihren Haushalt sparsam, wirtschaftlich und mittelfristig ausgeglichen zu führen. Die Wirtschaftslage ist angemessen zu berücksichtigen). Unter HRM2 wird dazu ausgeführt: Es ist periodisch zu überprüfen, ob die Aufgaben nicht durch eine kostengünstigere Kombination der Produktionsfaktoren erfüllt werden können. Vorteilsabgeltung besagt, dass besondere wirtschaftliche Vorteile aus öffentlichen Einrichtungen abzugelten sind. Verbot der Zweckbindung: z.B. Zur Deckung einzelner Ausgaben mittels Spezialfinanzierungen dürfen keine festen Steueranteil verwendet werden.

44 Grundsätze und Tipps zur Rechnungsprüfung
Hansjörg Enzler Grundsätze und Tipps zur Rechnungsprüfung Keine Veränderung bei den eigentlichen Prüfungshandlungen. Mehr Zeit einplanen, evtl. Jahresterminplanung anpassen (neue Konten, neuer Aufbau von Rechnung und Anhängen, neue Bezeichnungen…). Durchsicht neuer Grundlagen zum HRM2 – Einarbeitung mit easylearn (4 Grundschulungsmodule zu HRM2). neue Eckwerte für die Beurteilung der Jahresrechnung (Abschreibungen, Neubewertungsreserve, Kennzahlen). IKS-Dokumentation (wird verlangt; Stand?). Das Thema Rechnungsprüfung ist nicht nur für RPK- GPK-Mitglieder interessant, sondern auch für die Exekutive bzw. die Verwaltung. Wenn Sie wissen, was geprüft wird, haben Sie auch Anreize die entsprechenden Unterlagen zeitgerecht und in guter Qualität bereitzustellen und wenn Sie als Behördenmitglied Zahlen nicht nachvollziehen können, können das auch die Revisoren nicht. Also sorgen Sie vor der Genehmigung der Jahresrechnung für die nötige Transparenz. Die oberste Verantwortung trägt schliesslich der Gemeindepräsidentin beziehungsweise der Gemeindepräsident. Auch unter HRM2 bleibt die Rechnungsprüfung ein Soll – Ist –Vergleich. Mit HRM2 ändern aber gewisse Vorgaben und Rahmenbedingungen, welche allen Beteiligten bekannt sein müssen. Auch die Revisoren müssen sich also ins neue Rechnungsmodell einarbeiten, um die Einhaltung der Vorgaben prüfen zu können. Es kommen jedoch neue Prüfungshandlungen hinzu, auf die wir noch eingehen werden. Wichtig ist, dass Sie mehr Zeit einplanen. Dies betrifft vor allem die Vorbereitungsphase – neuer Kontenplan sowie der Aufbau der Jahresrechnung, mehr Anhänge und neue Bezeichnungen verlangen ein Einarbeiten. Dazu gehört die Durchsicht der rechtlichen Grundlagen – insbesondere der regierungsrätlichen Verordnung über das Rechnungswesen der Gemeinden – Achtung es gibt dazu zwei Fassungen: die alte und gleichzeitig bisherige Fassung mit der Rechtsbuch-Nr gilt weiterhin für die HRM1 Gemeinden, solange diese die Rechnung nach HRM1 führen, also bis Ende Für die HRM2 datiert die Verordnung vom 23. April 2013 und trägt die Rechtsbuch Nr Selbstverständlich finden Sie die entsprechenden Unterlagen auf der Homepage der Finanzverwaltung:  Register „HRM2 Gemeinden“ Zur Grundschulung stellen wir auch E-Learning Module zur Verfügung. Darauf komme ich am Schluss nochmals zu sprechen. Für die Revision müssen Sie neue Eckwerte kennen: Die Abschreibungsmethode ändert, die Anlagenbuchhaltung ist neu und die Neubewertungen der Liegenschaften im Finanzvermögen führen zu einer Neubewertungsreserve für die besondere Regelungen gelten. Das IKS ist nicht neu; neu ist aber, dass eine Dokumentation zum IKS verlangt wird. Verantwortlich für das IKS ist grundsätzlich die oberste Ebene, auch wenn dies vielfach an die Finanzverwaltung delegiert wird. Es heisst denn auch in § 54 der RRV Gde-RW: Die Exekutive trifft die nötigen Massnahmen, um das Vermögen zu schützen, etc… Der Aufbau und die Pflege des IKS kann eine aufwendige Angelegenheit sein. Primär geht es darum, die bestehenden Checklisten zusammenzuführen und zu optimieren, damit transparent wird, wer wann welche Kontrollen ausführt. Werden wesentliche Kontrollen umgesetzt und bestätigen diese die korrekte Aufgabenerfüllung, so verringert dies den Kontrollaufwand der Revision wesentlich und trägt damit ganz wesentlich zur Sicherheit bei. Die Revision prüft den Stand der Umsetzung des IKS und äussert sich dazu. Es ist ein gewisses Verständnis nötig, dass dieses „neue“ Instrument sich bei den meisten Gemeinden noch in der Aufbauphase befindet. Ferner ist das IKS periodisch anzupassen, damit es Veränderungen optimal unterstützt.

45 Unterlagen für die Prüfung
Hansjörg Enzler Unterlagen für die Prüfung Verordnung des Regierungsrates über das Rechnungswesen der Gemeinden (Homepage) Kontenpläne: > HRM2 Gemeinden Handbuch und Hilfsmittel (auf Homepage) Grundschulung mit easylearn Hier sind die wesentlichen Grundlagen zum HRM2 zusammengestellt. Auf der Homepage stehen verschiedene Unterlagen zur Verfügung. Wenige Handbuchteile fehlen noch und Hilfsmittel werden laufend ergänzt. Wenn Ihnen bei der Durchsicht von Unterlagen Schwachstellen auffallen oder Sie Anregungen haben, so sind wird wir für Meldungen dankbar und prüfen allfällige Anpassungen. Wir erarbeiten auch elektronische Lern-Hilfsmittel – das sogenannte E-Learning – um Ihnen die Einarbeitung zu erleichtern. Details dazu am Schluss….

46 Hansjörg Enzler Abstimmung neue Anhänge (korrekte Aussagen) Beispiel Eigenkapitalnachweis - PH: Abgleich EK-Nachweis mit Bilanz Verpflichtungen bzw. Vorschüsse gegenüber Spezialfinanzierungen 290 Fonds 291 Neubewer-tungsreserve FV 296 Bilanzüber-schuss/ -fehlbetrag 299 Eigenkapital (Total) 29 Bestand per 01.01 6’070’141.98 309’389.29 2’769’972.41 9’149’503.68 Einlagen in Fonds EK 3511 1’924.20 Entnahmen aus Fonds EK 4511 15’453.15 Bestand per 31.12 5’973’257.51 295’860.34 598’000.00 3’636’565.20 9’305’758.85 EK- Nachweis Wir kommen nun zu speziellen Prüfungshandlungen (PH), nun wissen Sie auch was das PH bedeuten soll… hat also nicht mit der päd. Hochschule Kreuzlingen zu tun. Wir haben neue Anhänge, deren Inhalte mit der JR übereinstimmen müssen. Die Revisionsorgane sind die letzte Kontrollinstanz – nach Finanzverwaltung und Behörde. Sorgen Sie auf jeder Ebene für die nötige Transparenz. Wenn Sie als Behördenmitglied Zahlen nicht nachvollziehen können, dann kann es auch die RPK nicht. D.h. es besteht vorgängig Handlungsbedarf. Sie sitzen im selben Boot: wenn Sie an der Gemeindeversammlung nicht Schiffbruch erleiden wollen, dürfen keine Unklarheiten und Widersprüche bestehen. Es kann Gründe geben, dass noch nicht alle nach HRM2 verlangten Unterlagen für den 1. Rechnungsabschluss erarbeitet werden konnten. Erläutern Sie diese Gründe mit dem Hinweis, dass diese Unterlagen fürs nächste Jahr in der notwendigen Qualität bereitgestellt werden. Zeigen Sie als Revisor Verständnis für begründete Mängel im Jahr der Umstellung und konzentrieren Sie sich auf das Wesentliche. Hier geht es um die Abstimmung des Eigenkapitalnachweis mit der Bilanz. Beachten Sie: damit der Eigenkapitalausweis überhaupt erstellt werden kann sind Voraussetzungen zu erfüllen. Eine wesentliche Grundlage ist z.B. der Bilanzanpassungsbericht, auf den ich später kurz eingehen werde. Es ist logisch, dass die Zahlen im EK-Nachweis den Zahlen der Bilanz entsprechen müssen – ob das effektiv der Fall ist, muss jedoch abgecheckt werden. Wenn für solche Abgleiche eine ausgefüllte Checkliste besteht, ist das natürlich hilfreich. 291 Fonds 309’389.29 1’924.20 15’453.15 295’860.34 2910 Fonds im Eigenkapital Spendenkt. Sozialhilfe 16’538.20 1’900.00 8’485.00 9’953.20 Bilanz

47 Rückstellungsspiegel - PH: Abgleich Rückstellungsspiegel mit Bilanz
Hansjörg Enzler Rückstellungsspiegel - PH: Abgleich Rückstellungsspiegel mit Bilanz Kurzfristige Rückstellungen aus Mehrleistungen des Personals Total Sachgruppen 2050 205x / 208x Bestand per 01.01 0.00 Bildungen (inkl. Erhöhungen) 241’957.70 Verwendungen / Auflösung 14’196.70 Bestand per 31.12 227’761.00 Rückstellungs- spiegel Kommentar: Kurzfr. Rückstellungen aus Mehrleistungen des Personals: Ferien sowie Überzeit des Personals sind als kurzfr. Rückstellungen bilanziert Bei den Rückstellungen wird zwischen kurzfristigen und langfristigen Rückstellungen unterscheiden. Hier sind Überzeiten angefallen, die als kurzfristige Rückstellungen geführt und im Rückstellungspiegel ausgewiesen werden, der wiederum mit der Bilanz übereinstimmen muss. 205 Kurzfr. Rückstellungen 0.00 241’957.70 14’195.70 227’761.00 2050 Kurzfr. Rückstellungen aus Mehrleistungen des Personals Bilanz

48 Kriterien für Rückstellungen
Hansjörg Enzler Kriterien für Rückstellungen PH: Prüfung Rechtmässigkeit Gegenwärtige Verpflichtung Ursprung in der Vergangenheit Mittelabfluss wahrscheinlich Höhe der Verpflichtung zuverlässig schätzbar Betrag wesentlich Wichtig ist aus der Definition für Rückstellungen, dass es sich um eine Verpflichtung handelt, die ihren Ursprung in der Vergangenheit hat. Wenn Sie also Mittel für ein künftiges Vorhaben bereitstellen wollen, handelt es sich um eine Vorfinanzierung! Es zeigt sich aus der Praxis, dass unter den Rückstellungen öfters Vorfinanzierungen enthalten sind, obwohl eigentlich der Rückstellungsbegriff bereits unter HRM1 so definiert war. Daher die Empfehlung an die Behörde: schaffen Sie hier rechtzeitig Ordnung und lösen Sie die nicht berechtigen Rückstellungen auf. (Hilfsmittel u.a. Bilanzanpassungsbericht) Beispiele zu langfristigen Rückstellungen (aus AR): Rechtsstreit, Vorfall vor 2 Jahren Klagesumme 10 Vergleichsvorschlag Kläger 5 Vergleichsvorschlag Beklagter 2 Einschätzung 2.5  Rückstellung 2.5 Genehmigte, noch nicht ausgeführte Investitionen keine Rückstellung (einfach neu budgetieren) Deponie Altlasten Sanierung auf absehbare Zeit nicht wahrscheinlich Eventualverpflichtung (Gewährleistungsspiegel) Sanierung wahrscheinlich Rückstellung

49 Beteiligungs- und Gewährleistungsspiegel PH: Vorhandensein prüfen
Hansjörg Enzler Beteiligungs- und Gewährleistungsspiegel PH: Vorhandensein prüfen Organisation Rechts-form Tätigkeitsgebiet Eigenkapital Anteil der Gemeinde Buchwert per 31.12 Bemerkungen Privatrechliche Unternehmungen (AG, GmbH, Genossenschaften) Retaka AG, Oberhofen AG Angebot von Kommunikations-dienstleistungen -66’000.00 20’000.00 15’000.00 Werthaltigkeit des AK ist nicht mehr gegeben. Antrag an Gemeinderat zur Abschreibung der…. Gemeindeverbände Verträge - Andere Nach HRM2 sind die Beteiligungen und Eventualverpflichtungen aufzulisten. Zu den Prüfungshandlungen gehört, das Vorhandensein zu prüfen.

50 Kreditkontrolle – PH: Stichprobe, Abgleich Kreditkontrolle mit IR
Hansjörg Enzler Kreditkontrolle – PH: Stichprobe, Abgleich Kreditkontrolle mit IR Rechnung 2014 Kredit-betrag Kumulierte Ausgaben bis Kumulierte Einnahmen bis Ausgaben Einnahmen Verfügbarer Restkredit 7 Umweltschutz und Raumordnung San. Wasserleitung Grabenäckerstr. 123’000.00 101’229.95 0.00 641.00 21’129.05 San. Wasserleitung Feldstrasse 119’000.00 90’336.20 28’663.80 Rechnung 2014 Budget 2014 Kreditkontrolle Investitionsrechnung Ausgaben Einnahmen 710 Wasserversorgung 137’914.65 84’005.00 53’809.65 119’000 56’000 175’000 7101 Wasserwerk (Gemeindebetrieb) 137’814.65 San. Feldstrasse inkl. Projektgenehmigung 90’336.20 § 29 der RRV zum RW-Gden verlangt: Über die aktuellen Verpflichtungskredite ist laufend Kontrolle zu führen. Die Kreditkontrolle ist im Anhang zur JR aufzuführen und muss mit der IR übereinstimmen. Investitions-rechnung

51 Anlagespiegel – PH: Stichprobe, Abgleich Anlagespiegel mit Bilanz
Hansjörg Enzler Anlagespiegel – PH: Stichprobe, Abgleich Anlagespiegel mit Bilanz Kat. 3: Strassen, Plätze… 2013 2014 Anschaffungskosten Stand per 01.01 5’883’295.45 Zugänge 250’634.50 Abgänge 0.00 Stand per 31.12 6’133’929.95 Kumulierte Abschreibungen Stand per 1’495’865.35 Planmässige Abschreibungen 147’082.20 Stand per 1’642’947.55 Anlagespiegel Der Anlagespiegel enthält dies Summe der Anlagenwerte und die kumulierten Abschreibungen aufgeteilt nach Anlagekat. Zu Beginn und am Ende der Rechnungsperiode. Die Werte im Anlagespiegel müssen mit der Bilanz übereinstimmen. am Zuwachs Abgang am 140 Sachanlagen VV 47’656’658.35 3’442’669.69 1’962’878.75 49’477’871.29 1401 Strassen / Verkehrswege 4’387’430.10 250’634.50 0.00 4’490’982.40 Strassen / Verkehrswege allgemeiner Haushalt 5’883’295.45 6’133’929.95 WB Strassen / Verkehrs.. -1’495’865.35 147’082.20 -1’642’947.55 Bilanz

52 Präsentation Jahresrechnung (Kurzfassung)
Hansjörg Enzler Präsentation Jahresrechnung (Kurzfassung) Jahresrechnung wird umfangreicher, Detailversion nicht bürgertauglich Detailfassung muss zur Verfügung stehen, z.B. wie folgt: Detailfassung kann bestellt oder elektronisch abgerufen werden ab Homepage der Gemeinde Empfehlung: gekürzte Version für Publikation Die Kurzfassung der Jahresrechnung kennen wir bereits aus HRM1. Es macht auch unter HRM2 Sinn, eine Kurzfassung abzugeben und die Detailfassung auf Abruf zur Verfügung zu stellen.

53 Präsentation Jahresrechnung (Inhalt)
Hansjörg Enzler Präsentation Jahresrechnung (Inhalt) 1 Die Jahresrechnung in Kürze 2 Ergebnis gekürzt 3 Erfolgsrechnung Zusammenzug 4 Erläuterungen Erfolgsrechnung 5 Investitionsrechnung Zusammenzug 6 Erläuterungen Investitionsrechnung 7 Kreditkontrolle 8 Bilanz Zusammenzug 9 Anlagenspiegel gekürzt 10 Geldflussrechnung Zusammenzug Die Anforderungen an die Kurzfassung nach HRM2 gehen aber etwas weiter, indem nebst Erläuterungen auch verschiedene Anhänge zu liefern sind. Die Kurzfassung wird damit etwas umfassender als bisher. Sie sehen hier den Aufbau der Kurzfassung zur Jahresrechnung.

54 Prüfung Übergang HRM1  HRM2 Hansjörg Enzler
Wir kommen nun noch auf ein paar Besonderheiten beim Übergang. Wir haben bereits gehört, dass die Aktivierungsgrenze festzulegen ist (diese liegt generell tiefer als nach HRM1) Ferner muss festgelegt werden, wie das bisherige Verwaltungsvermögen abgeschrieben werden soll – generell linear über 10 Jahre oder einzelne Objekte nach deren Restnutzungsdauer – was einen entscheidenden Einfluss auf die Höhe der künftigen Abschreibungen und damit auch auf den Finanzbedarf der Gemeinde hat. Einen besonderen Handlungsbedarf löst die Bewertung des Finanzvermögens aus. Hier ist unbedingt empfohlen, frühzeitig damit zu beginnen, da teilweise verschiedene Grundlagen und Abklärungen nötig sind, die ihre Zeit benötigen.

55 § 49 Neubewertung des Finanzvermögens
Hansjörg Enzler § 49 Neubewertung des Finanzvermögens Umschreiben der Bilanz HRM1 auf HRM2 per Umstellungsjahr (keine Veränderung der Bilanzwerte). Neubewertung des Finanzvermögens im Frühling Umstellungsjahr  Bilanzanpassungsbericht Die Schlussbilanz Umstellungsjahr enthält die aufgewerteten Vermögenswerte und die auf der Passivseite entstehende Neubewertungsreserve. Die Neubewertungsreserve wird in der Jahresrechnung ausgewiesen, bleibt 5 Jahre gesperrt und wird anschliessend über 5 Jahre über das EK aufgelöst (kumulierten Ergebnisse, Bilanzkonto 2999). Neubewertung der Liegenschaften des Finanzvermögens erfolgt alle 5 Jahre (§ 49, Abs. 2). Wir übernehmen die Bestände vom auf HRM2 im Umstellungsjahr per 1.1. Im Verlaufe des Umstellungsjahres müssen die Bilanzwerte geprüft und allenfalls neu bewertet werden. Die ergibt beim Finanzvermögen in der Regel einen Neubewertungsgewinn, der in eine Neubewertungsreseve einzulegen ist und dort 5 Jahre gesperrt bleibt. Der Grund ist, dass obschon eigentlich bereits unter HRM1 das Finanzvermögen hätte zum Verkehrswert geführt werden müssen, diese Neubewertungen eben meistens nicht durchgeführt wurden und nun erhelbliche Bewertungsgewinne ausgewiesen werden. Würden diese nun direkt zum Eigenkapital geschlagen, so entstünde der Eindruck eines zu hohen Eigenkapitals und damit die Forderung nach Steuersenkungen. Was indessen beim Übergang nicht angezeigt ist, weil das Eigenkapital unter HRM2 eine andere Bedeutung erhält und grundsätzlich höher sein muss. (damit die Verschuldung auf einem angemessenen Niveau bleibt – unter HRM2 verändern sich auch die Richtwerte für die Kennzahlen). Die Neubewertungsreserve kann zum Ausgleich von Wertveränderungen bei Finanzvermögen verwendet werden. Sie muss auch herangezogen werden, wenn Liegenschaften veräussert werden, indem die entsprechenden Anteile ausgebucht werden. Die Liegenschaften des FV sind künftig periodisch neuzubewerten.

56 Veränderungen der Bilanz durch Neubewertung FV (mögliche Variante)
Hansjörg Enzler Veränderungen der Bilanz durch Neubewertung FV (mögliche Variante) Bilanz Nettoschuld / -vermögen - Finanzvermögen - HRM2 - nach Neubewertung 2016 - Finanzvermögen - HRM1 2015 Die Neubewertungsreserve wirkt sich auf die Kennzahl Nettoverschuldung aus, indem eben die Nettoverschuldung sinkt bzw. das Nettovermögen wächst. Die Vergleichbarkeit der Gemeindefinanzkennzahlen zwischen HRM1 und HRM2 ist daher nicht mehr gegeben. Wir verwenden für die Politischen Gemeinden zwei unterschiedliche Versionen des Berechnungstools und weisen die Kennzahlen auch separat aus, was bereits bezogen auf des Rechnungsjahr 2014 der Fall war, wo für die 9 HRM2 Pilotgemeinden die Kennzahlen separat ausgewiesen wurden. Formel: Fremdkapital - Finanzvermögen / Einw.

57 Hansjörg Enzler Vergleichszahlen beim Übergang Erfolgsrechnung - Kein Vergleich mit Vorjahren auf Ebene Detailkonti - Nur Vergleich 2-stelliger Sachgruppen (Arten 30 ff. und 40 ff.) Bilanz - Bilanzanpassungsbericht zeigt Veränderungen auf Der viel grössere Detaillierungsgrad der Kontenpläne bringt es mit sich, dass auf ein Vergleich mit den Vorjahren auf der Detailkontoebene verzichtet wird, weil der Aufwand zur Umschlüsselung der Konti von HRM1 zu HRM2 zu hoch ist. Der Vergleich ist noch auf Ebene der 2-stelligen Sachgruppen (bisher Arten) möglich. Auf Ebene der Bilanz zeigt der Bilanzanpassungsbericht die Veränderungen an und kommentiert diese. Er umfasst die bisherigen Bilanzwerte nach HRM1 und zeigt deren Veränderungen unter HRM2 auf. Darin aufgeführt werden auch die Bewertungsgrundsätze.

58 Grundschulung HRM2 mit easylearn
Hansjörg Enzler Grundschulung HRM2 mit easylearn Online-Weiterbildung (E-Learning), bestehend aus 4 Modulen Entwickelt im Kanton BE in Zusammenarbeit mit easylearn schweiz ag (über 1000 Nutzer im Kanton BE) Neutralisiert für den Kanton Thurgau und andere Kantone Auf diese Veranstaltung hin bereitgestellt Auszug als Beispiel Wir kommen zu einer kurzen Präsentation der E-Learning Module, die Ihnen den Einstieg ins HRM2 wesentlich vereinfachen sollen. Der Kanton BE hat damit sehr gute Erfahrungen gemacht und dazu sehr viel investiert. Wir konnten diese übernehmen und haben ebenfalls viel Zeit und Kosten aufgewendet, um diese Module zu neutralisieren (d.h. die Bernspezifischen Kommentare zu entfernen. Sie verstehen, dass wir einen gewissen Mittelrückfluss benötigen und daher die Module kostenpflichtig sind. Wir bieten Ihnen diese jedoch sehr günstig an und sind sicher, dass Ihnen diese professionell ausgearbeiteten Module wertvolle Dienste leisten werden. Der Auszug zeigt einen Überblick zu den Anhängen und ergänzt damit unsere Ausführungen. Wir geben Ihnen weitere Informationen für den Bezug der Module ab, wenn Sie den Saal verlassen. Hier nun eine Sequenz aus Modul 2. Noch ein Hinweis aus der Paxis: Ich habe verschiedentlich auf die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen Behörde und RPK hingewiesen. Dies hat einen Grund. Ich erhalte ab und zu Anfragen zum Vorgehen, wenn der RPK die Akteneinsicht verweigert bzw. Unterlagen vorenthalten werden. Ich mache dann auf die rechtlichen Regelungen aufmerksam gemäss GüG und RRV Gde-RW § 24 GüG: Rechnungsprüfung: Die Kommission ist berechtigt, die Vorlage der Bücher und Belege und alle Auskünfte zu verlangen, soweit sie dies für eine einwandfreie Prüfung als notwendig erachtet. (Sie hat insbesondere Einsicht in die Staatsteuertabelle und die Rückstandsliste, nicht aber in die Steuerakten.) Meine Empfehlung an die Verwaltung und Behörde: Die RPK mit allen gewünschten Unterlagen bedienen, bei sensiblen Daten aber auf die Schweigepflicht hinweisen. Die Emfehlung an die RPK: Der Verwaltung / Behörde versichern, dass sich alle RPK- Mitglieder der Schweigepflicht bewusst sind und auch Ausstandsregeln beachtet werden. Zum besseren Einbezug der RPK empfehle ich jeweils den Einbezug der RPK, beispielsweise die Einladung an die letzte Budgetberatung im Gemeinderat  zur Gegenseitigen Information und zu besseren Verständis – bekanntlich muss sich die RPK nicht zum Budget äussern, nur zur Jahresrechnung. Es bleibt mir, Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Mitarbeit bestens zu danken und Ihnen viel Erfolg bei der Umstellung zu wünschen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung – wenn Sie mich per Telefon nicht erreichen, versuchen Sie es per . Für den Schluss darf ich Herrn Regierungspräsident Dr. Jakob Stark nochmals bitten….

59 Programm Begrüssung Dr. Jakob Stark, Chef Departement für Finanzen und Soziales, Regierungspräsident Stand der Umsetzung Urs Meierhans, Leiter Finanzverwaltung Wesentliche Änderungen Heinz Bogo, Leiter Planung und Controlling, Finanzverwaltung Auswirkungen auf die Rechnungsrevision Hansjörg Enzler, Finanzausgleich und Gemeinderechnungswesen, Finanzverwaltung Fragen Im Anschluss Apéro

60 Verschiedenes / Fragen


Herunterladen ppt "Herzlich Willkommen! HRM2 für mehr Transparenz."

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen