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Veröffentlicht von:Waltraud Holzmann Geändert vor über 6 Jahren
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Informationen zu der Betreuung von Schulkindern im Rahmen der Kindertagespflege
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Pflegeerlaubnis Eine Pflegeerlaubnis ist erforderlich bei einer Betreuung von einem oder mehreren Kindern: In der eigenen Wohnung oder anderen Räumen Länger als 15h/ Woche Länger als 3 Monate Gegen Entgelt
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Anforderungen an Tagespflegepersonen
Besuch der Informationsveranstaltung Einzelgespräch Bewerbungs- und Fragebögen Qualifizierung (164 Unterrichtsstunden + Praktikum + 50 Stunden berufsbegleitend) 1. Hilfe-Kurs (alle 2 Jahre) Polizeil. Führungszeugnisse (Ü 18 J.) (alle 5 Jahre) Ärztl. Attest (Ü 18 J.) (alle 5 Jahre) Hausbesuche Regelmäßige Fortbildungen
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Anzahl und Alter der Kinder
Betreuung von maximal bis zu 5 Kindern gleichzeitig! Bis 14 Jahren
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Förderung auf Antrag Vergütung für Tagesmutter: 5,30€/Stunde/Kind
0-1 Jahr 1-3 Jahre 3-14 Jahre Eltern müssen beide berufstätig sein Wahlfreiheit zwischen Kinder-tagespflege und Kita Eltern müssen nicht berufstätig sein Ohne Berufstätigkeit: 30 Std/Woche Eltern müssen berufstätig sein Tagespflege zu Randzeiten
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Kosten für die Eltern: Einkommensabhängiger Elternbeitrag (siehe Liste) Eventuelle Zuzahlungen an die Tagesmutter
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Merkmale der Betreuung in der Kindertagespflege
Kleine Gruppe Familiennähe Individuelle Betreuung Kein Wechsel der Betreuungsperson Ev. flexible Betreuungszeiten Förderung durch das Jugendamt
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Fachberatung: Claudia Theobald (VG Nieder-Olm) Tel.: Silke Marek (Ingelheim, VG Heidesheim, Budenheim) Tel.: Stefanie Baumgärtner Tel.: (VG Rhein-Nahe, VG Gau-Algesheim, VG Gensingen-Sprendlingen) Vanessa Decker (VG Rhein-Selz) Tel.: Simone Strupp (VG Bodenheim) Tel.: Ihre Ansprechpartnerinnen zum Thema Kindertagespflege im Landkreis Mainz-Bingen
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