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Ein neuer Nahverkehrsplan für Wuppertal Präsentation im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Transformationstandem - Zukunftsfähige Mobilität in Wuppertal“

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Präsentation zum Thema: "Ein neuer Nahverkehrsplan für Wuppertal Präsentation im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Transformationstandem - Zukunftsfähige Mobilität in Wuppertal“"—  Präsentation transkript:

1 Ein neuer Nahverkehrsplan für Wuppertal Präsentation im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Transformationstandem - Zukunftsfähige Mobilität in Wuppertal“ Frank Meyer, Technischer Beigeordneter der Stadt Wuppertal 15.06.2016

2 Einführung – Nahverkehrsplan: Was ist das? (I) Instrument des Nahverkehrsplans (NVP) und Funktion des Aufgaben- trägers als (u.a.) für dessen Aufstellung Verantwortlicher sind im Zuge von Bahnreform und Regionalisierung Mitte der 90er Jahre entstanden Ziele der Regionalisierung: Zusammenführung von Aufgaben- und Ausgabenverantwortung Etablierung eines Besteller(= Aufgabenträger)-Ersteller(=Verkehrsunter- nehmen)-Prinzips (insbesondere aus europarechtlichen Gründen) Nahverkehrspläne werden für den Bereich des Schienenpersonen- nahverkehrs (SPNV) und/oder den Bereich des öffentlichen Straßen- personennahverkehrs (ÖSPV, d.h. U-/Stadtbahn, Straßenbahn, Schwebebahn, Bus) aufgestellt 15.06.2016Ein neuer Nahverkehrsplan für WuppertalFolie 2

3 Einführung – Nahverkehrsplan: Was ist das? (II) Im Landesrecht (hier: ÖPNVG NRW) konkrete Festlegung, wer Aufgaben- träger ist: „Die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV ist eine Aufgabe der Kreise und kreis- freien Städte…“ (§ 3 Abs. 1) Aber: Für den SPNV bilden diese verpflichtend Zweckverbände oder „gemeinsamen Anstalten“ – in unseren Raum ist dies der VRR „Nur“ die Aufgabenträgerschaft für den ÖSPV liegt unmittelbar bei den Kreisen bzw. kreisfreien Städten, d.h. u.a. der Stadt Wuppertal 15.06.2016Ein neuer Nahverkehrsplan für WuppertalFolie 3

4 Einführung – Nahverkehrsplan: Was ist das? (III) Zentraler Passus für die Rolle des Aufgabenträgers im ÖSPV findet sich in § 8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG): „Für die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr sind die von den Ländern benann- ten Behörden (Aufgabenträger) zuständig.“ Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) ist eine Aufgabe der Daseins- vorsorge (vgl. § 1 Abs. 1 Regionalisierungsgesetz bzw. § 1 Abs. 1 ÖPNVG NRW) Aber: „Die Aufgabenträger führen diese Aufgabe im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit als freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe durch…“ (§ 3 Abs. 1 ÖPNVG NRW, eigene Hervorhebung) 15.06.2016Ein neuer Nahverkehrsplan für WuppertalFolie 4

5 Einführung – Nahverkehrsplan: Was ist das? (IV) „Der Aufgabenträger definiert (..) die Anforderungen an Umfang und Qualität des Verkehrsangebotes (…) in der Regel in einem Nahverkehrs- plan“ (§ 8 Abs. 3 PBefG) Nahverkehrsplan ist das zentrale Steuerungsinstrument des Aufgabenträgers Aufgabenträger ist zur Aufstellung eines Nahverkehrsplans verpflichtet, nicht aber zu dessen (regelmäßiger) Fortschreibung Es handelt sich um einen Rahmenplan, der keine unmittelbare Außen- wirkung hat Er enthält Rahmenvorgaben, die von den Verkehrsunternehmen beachtet werden müssen 15.06.2016Ein neuer Nahverkehrsplan für WuppertalFolie 5

6 Funktion eines Nahverkehrsplans im Allgemeinen Zwei grundlegende Funktionen: 1.Planungs-/Steuerungsinstrument: Darstellung der angestrebten Ent- wicklung des Verkehrsangebotes sowie der Infrastruktur in Quantität und Qualität als (politische) Willensbekundung und Bewertungs- grundlage für Angebotsveränderungen sowie ein Qualitätscontrolling 2.Vergabeinstrument: Definition des vorzuhaltenden Verkehrsangebotes und der „gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen“ als Basis für eine rechtssichere Vergabe und Finanzierung der (in aller Regel defizitären!) Verkehrsleistungen (durch Vorgaben des EU-Rechts hat diese Funktion an Bedeutung gewonnen) In der Regel weisen aktuelle Nahverkehrspläne beide Funktionen in unterschiedlichen Akzentuierungen auf 15.06.2016Ein neuer Nahverkehrsplan für WuppertalFolie 6

7 Inhalte eines Nahverkehrsplans im Allgemeinen (I) Wichtigster Inhalt ist die Definition der „ausreichenden Bedienung“, u.a. durch Vorgaben zu Umfang und Qualität des Verkehrsangebotes, unter Berücksichtigung der eigenen (finanziellen) Leistungsfähigkeit (s.o.) Weitere gesetzlich vorgegebene Inhalte (Auszug): Prognose der Verkehrsentwicklung Aussagen zur Finanzierung des Verkehrsangebotes Investitionsplanung Neuer Pflichtinhalt (seit PBefG-Novelle 2013): Verankerung des Ziels einer vollständigen Barrierefreiheit bis 2022 („Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Men- schen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barriere- freiheit zu erreichen.“ § 8 Abs. 3 PBefG) 15.06.2016Ein neuer Nahverkehrsplan für WuppertalFolie 7

8 Inhalte eines Nahverkehrsplans im Allgemeinen (II) Definition der „ausreichenden Bedienung“ erfolgt i.d.R. insbesondere über Vorgaben zur Erschließungsqualität (z.B. Vorgaben für maximale Fußwegeentfernungen zur Haltestelle Angebotsqualität (z.B. Vorgaben zu Taktfolgen, Bedienungszeiträumen, maximaler Zahl von Umstiegen) Beförderungsqualität (z.B. Vorgaben zu Fahrzeugstandards, Pünktlichkeit) „Detailschärfe“ von Nahverkehrsplänen ist unterschiedlich – z.T. rein qualitative Vorgaben, z.T. auch Festlegung der einzelnen anzubietenden Linien In jedem Fall ist es Aufgabe der Verkehrsunternehmen, die Vorgaben des NVP betrieblich umzusetzen, d.h. u.a. Fahrpläne zu erarbeiten 15.06.2016Ein neuer Nahverkehrsplan für WuppertalFolie 8 Quelle: NVP 1997

9 Ausgangslage in Wuppertal: Der 1. Nahverkehrsplan von 1997 Wuppertal ist Pflicht zur Aufstellung 1997 nachgekommen – erster NVP bis heute gültig Aufstellung des NVP ging Liniennetz- optimierung 1995 voraus: NVP hat diese im Wesentlichen bestätigt, d.h. keine Neu- konzeption des Netzes zum Inhalt gehabt Weitere wesentliche Inhalte: Definition von Standards (die letztlich auch schon der Liniennetzoptimierung zu Grunde lagen) Vorschläge für punktuelle Netzergänzungen Vorschläge zur Verbesserung des SPNV (trotz „fehlender“ Zuständigkeit, s.o.) 15.06.2016Ein neuer Nahverkehrsplan für WuppertalFolie 9

10 Der Weg zum zweiten Nahverkehrsplan - Verfahrensstand 2011 Aufstellungsbeschluss für neuen NVP 2012 Arbeiten ausgesetzt - Grund hierfür waren unklare bzw. sich im Wandel befindliche Rahmenbedingungen Ausschuss für Verkehr des Rates der Stadt Wuppertal hat am 14. April 2016 neuen Zeitplan für die weitere Fortschreibung beschlossen – Ziel: Beschlussfassung Ende 2018 15.06.2016Ein neuer Nahverkehrsplan für WuppertalFolie 10

11 Der Weg zum zweiten Nahverkehrsplan - Zeitplan 15.06.2016Ein neuer Nahverkehrsplan für WuppertalFolie 11

12 Rahmenbedingungen (I) Demographische Entwicklung („älter und bunter“) Trendumkehr bei der Entwicklung der Einwohnerzahl (statt weiterer Schrumpfung Stagnation oder so- gar leichter Zuwachs) Finanzierung des im ÖPNV ent- stehenden Defizits der WSW mobil GmbH innerhalb des WSW-Konzerns, d.h. ohne Belastung des städtischen Haushalts, u.a. durch Energiewende in Frage gestellt 15.06.2016Ein neuer Nahverkehrsplan für WuppertalFolie 12 Quelle: Bevölkerungsprognose der Stadt Wuppertal 2014

13 Rahmenbedingungen (II) Einführung des 2-Minuten-Taktes auf der Schwebebahn Rückgrat des städtischen ÖPNV-Netzes wird durch Takverdichtung gestärkt und nochmals attraktiver Inbetriebnahme des neuen Busbahnhofs am Döppersberg (Ende 2018) Partielle Umstellung des S-Bahn-Taktes (S 9) ab 12/2019 Verlängerung der S 28 bis Wuppertal Hbf. ggfls. Seilbahn-Projekt 07.07.2016Ein neuer Nahverkehrsplan für WuppertalFolie 13

14 Exkurs: Vergabesituation des ÖSPV in Wuppertal WSW und die übrigen Verkehrsunternehmen 2006 erstmalig (auf Basis des damaligen EU-Rechtsrahmens) mit den Verkehrsleistungen des ÖSPV betraut; Betrauungen laufen Ende 2016 aus Betrauung 2006 hat zur Neustrukturierung der WSW geführt mit Gründung der WSW mobil GmbH (Stichwort: Kontrolle wie über eigene Dienststelle) Neue Betrauung ab 2017 für WSW mobil GmbH bereits vollzogen, für die übrigen Verkehrsunternehmen in Umsetzung Fazit: Neuer NVP Wuppertal zunächst nicht zur Steuerung einer Vergabe erforderlich, aber: Widersprüche zwischen den Inhalten des NVP und den Vorgaben in den Betrauungen sind zu vermeiden 15.06.2016Ein neuer Nahverkehrsplan für WuppertalFolie 14

15 Wesentliche Ziele eines neuen Wuppertal Nahverkehrsplans Überprüfung des im Wesentlichen aus Mitte der 90er Jahre stammenden Netzes auf ‚Passgenauigkeit‘ bzw. Anpassung an aktuelle Anforderungen – d.h. Neudefinition der „ausreichenden Bedienung“ für Wuppertal Sicherung der zumindest mittelfristigen Finanzierbarkeit des ÖPNV-Angebotes (Weitere) Absicherung des aktuellen Vergabe- und Finanzierungsmodells Anpassung an den aktuellen Rechtsrahmen Weitergehende inhaltliche Zielsetzungen werden erst im Laufe des Fortschreibungsprozesses erarbeitet (auf Basis der zunächst vorzunehmenden Bestandsanalyse) 15.06.2016Ein neuer Nahverkehrsplan für WuppertalFolie 15

16 Inhalte des neuen NVP (I) Neue/fortgeschriebene Netzstruktur Neuer und umfassender Bestandteil: Barrierefreiheit Barrierefreiheit in allen relevanten Facetten zu beleuchten, d.h. insbe- sondere in den Bereichen Haltestellen- infrastruktur, Fahrzeuge, Information und Kommunikation sowie Betrieb Herausforderungen gerade im Bereich Haltestelleninfrastruktur enorm: es ist von ca. 1.000 noch umzubauenden Haltestellen auszugehen – mit der aktuellen Finanz- und Personalaus- stattung ist eine (annähernde) Her- stellung von Barrierefreiheit bis 2022 illusorisch 15.06.2016Ein neuer Nahverkehrsplan für WuppertalFolie 16

17 Inhalte des neuen NVP (II) Verankerung von Standards der Beförderungsqualität/Nach Möglichkeit Etablierung eines Prozesses zum Qualitätscontrolling Maßnahmen zur Verbesserung der intermodalen Verknüpfungen/ Förderung von Multimodalität Diskussion von alternativen Finanzierungsmodellen zur Sicherung des Verkehrsangebotes 07.07.2016Ein neuer Nahverkehrsplan für WuppertalFolie 17

18 Beteiligungsverfahren Erstellung des NVP wird – gemäß politischem Auftrag – von einem umfassenden Beteiligungsverfahren flankiert Verfahren befindet sich derzeit in der Abstimmung, wird dem Ausschuss für Verkehr in seiner Sitzung am 01. September 2016 vorgestellt Wesentliche Bausteine werden sein Online-Beteiligung Durchführung von Workshops/Diskussionsveranstaltungen Installation eines den Bearbeitungsprozess begleitenden Gremiums mit beratender Funktion, das neben Experten/-innen insbesondere „normalen“ Fahrgästen die Möglichkeit einer Mitsprache bieten soll 15.06.2016Ein neuer Nahverkehrsplan für WuppertalFolie 18

19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 15.06.2016Ein neuer Nahverkehrsplan für WuppertalFolie 19


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