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Veröffentlicht von:Uwe Wagner Geändert vor über 8 Jahren
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Urlaub Grundlagen für den Urlaubplanung bilden: Das Bundesurlaubsgesetz Auszubildenden – Tarifvertrag Dienstvereinbarung zur Urlaubsplanung
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Im Krankheitsfall Theorieturnus telefonische Krankmeldung im Sekretariat des AZG vor Unterrichtsbeginn Praxisturnus Krankmeldung im Einsatzbereich vor Dienstbeginn Anschließend, unverzüglich, AZG informieren
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Krankmeldung ohne ärztliches Attest (KOS) eigene Erkrankung ohne ärztliches Attest ist bis zu 3 Tage möglich Wochenende zählt mit Im Theorieturnus Am ersten Arbeitstag nach der Erkrankung ist unverzüglich ein KOS Schein korrekt auszufüllen und abzugeben Unterschrift Klassenlehrer Im Praxisturnus Unterschrift von der/dem diensthabenden Mitarbeiter/-in Anschließend Abgabe des KOS im AZG Abgabe spätestens am 2. Arbeitstag nach Erkrankung
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Krankschreibung mit ärztlichem Attest Arztbesuch ist erforderlich, wenn die Erkrankung länger als 3 Tage dauert ein Krankenschein ist ab 4. Kalendertag der Erkrankung notwendig Krankenschein ist mit der Klasse zu kennzeichnen bestand vorher eine Krankmeldung ohne ärztliches Attest, muss der Krankenschein am selben Tag (4. Tag der Erkrankung) im AZG entweder: im Original oder per FAX vorliegen! Poststempel zählt nicht!
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Krankmeldung mit ärztlichem Attest gilt das ärztliches Attest ab 1. Tag der Erkrankung, muss dieses spätestens am 4. Kalendertag der Erkrankung im AZG vorliegen Poststempel zählt nicht! Postadresse des AZG AZG des Universitätsklinikums Magdeburg A. ö. R. Haus 117 Sekretariat Schülerangelegenheiten Leipziger Str. 44 39120 Magdeburg
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