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Urlaub  Grundlagen für den Urlaubplanung bilden:  Das Bundesurlaubsgesetz  Auszubildenden – Tarifvertrag  Dienstvereinbarung zur Urlaubsplanung.

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Präsentation zum Thema: "Urlaub  Grundlagen für den Urlaubplanung bilden:  Das Bundesurlaubsgesetz  Auszubildenden – Tarifvertrag  Dienstvereinbarung zur Urlaubsplanung."—  Präsentation transkript:

1 Urlaub  Grundlagen für den Urlaubplanung bilden:  Das Bundesurlaubsgesetz  Auszubildenden – Tarifvertrag  Dienstvereinbarung zur Urlaubsplanung

2 Im Krankheitsfall Theorieturnus  telefonische Krankmeldung im Sekretariat des AZG vor Unterrichtsbeginn Praxisturnus  Krankmeldung im Einsatzbereich vor Dienstbeginn  Anschließend, unverzüglich, AZG informieren

3 Krankmeldung ohne ärztliches Attest (KOS)  eigene Erkrankung ohne ärztliches Attest ist bis zu 3 Tage möglich  Wochenende zählt mit Im Theorieturnus  Am ersten Arbeitstag nach der Erkrankung ist unverzüglich ein KOS Schein korrekt auszufüllen und abzugeben  Unterschrift Klassenlehrer Im Praxisturnus  Unterschrift von der/dem diensthabenden Mitarbeiter/-in  Anschließend Abgabe des KOS im AZG  Abgabe spätestens am 2. Arbeitstag nach Erkrankung

4 Krankschreibung mit ärztlichem Attest  Arztbesuch ist erforderlich, wenn die Erkrankung länger als 3 Tage dauert  ein Krankenschein ist ab 4. Kalendertag der Erkrankung notwendig  Krankenschein ist mit der Klasse zu kennzeichnen  bestand vorher eine Krankmeldung ohne ärztliches Attest, muss der Krankenschein am selben Tag (4. Tag der Erkrankung) im AZG entweder:  im Original oder  per FAX vorliegen!  Poststempel zählt nicht!

5 Krankmeldung mit ärztlichem Attest  gilt das ärztliches Attest ab 1. Tag der Erkrankung, muss dieses spätestens am 4. Kalendertag der Erkrankung im AZG vorliegen  Poststempel zählt nicht! Postadresse des AZG AZG des Universitätsklinikums Magdeburg A. ö. R. Haus 117 Sekretariat Schülerangelegenheiten Leipziger Str. 44 39120 Magdeburg


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