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Veröffentlicht von:Kornelius Kalb Geändert vor über 8 Jahren
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Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Übersicht steuerlicher Pflichten von Vereinen und Übungsleitern
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Vereinsberatung : Steuern Unselbständig tätige Übungsleiter/- innen VereinÜbungsleiter/-innen Schriftliche Erklärung zu steuerfreien Einnahmen von 2.400,-€ zum Lohnkonto nehmen Schriftliche Erklärung zu steuerfreien Einnahmen von 2.400,-€ abgeben Vergütungen nach Berücksichtigung der steuerfreien Bezüge dem Lohn- und Kirchensteuerabzug unterwerfen Nach Ablauf des Jahres: Bei Abgabe der ESt-Erklärung Angabe der Einkünfte aus der ÜL-Tätigkeit und der dafür gezahlter Lohn-und Kirchensteuer Lohn- und Kirchensteuer an das zuständige Finanzamt abführen Bei Pauschalierung der Lohnsteuer, der darauf entfallenden KiSt und Soli werden diese Steuern vom Verein getragen und abgeführt. Keine Angaben der ÜL-Entschädigung bei der ESt-Erklärung des ÜL erforderlich Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015
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Vereinsberatung : Steuern Selbständige tätige Übungsleiter/- innen VereinÜbungsleiter/ - innen hat steuerliche nicht zu veranlassen und zu berücksichtigen Angaben der Einnahmen und Ausgaben in der jährlichen Einkommensteuererklärung Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015
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