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DR. MONIKA WEBERALFRED PROBST RECHTSANWÄLTINRECHTSANWALT Rechtsanwälte Dr. M. Weber und A. Probst Kirchfeldstraße 95 · 40215 Düsseldorf Anschrift: Kirchfeldstraße.

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Präsentation zum Thema: "DR. MONIKA WEBERALFRED PROBST RECHTSANWÄLTINRECHTSANWALT Rechtsanwälte Dr. M. Weber und A. Probst Kirchfeldstraße 95 · 40215 Düsseldorf Anschrift: Kirchfeldstraße."—  Präsentation transkript:

1 DR. MONIKA WEBERALFRED PROBST RECHTSANWÄLTINRECHTSANWALT Rechtsanwälte Dr. M. Weber und A. Probst Kirchfeldstraße 95 · 40215 Düsseldorf Anschrift: Kirchfeldstraße 95 40215 Düsseldorf Telefon: (0211) 2092772 Telefax (0211) 2092775 Bankverbindung: Deutsche Bank 24 (BLZ 300 700 24) 254 5062 00 Frau/Herrn... 08.05.2010 Sehr geehrte(r) Frau/Herr..., wir vertreten anwaltlich die Firma Multimedia Promotion GmbH, Friedenstraße 12, 40219 Düsseldorf. Unser Mandant hat bei dem Aufruf der Website „http://www.Meine-persönliche- Website.de“, für die Sie als Inhaber geführt werden und das Domainrecht besitzen, festgestellt, dass Sie zur Gestaltung der genannten Website von unserem Mandanten erstellte Grafikdateien ohne entsprechende Zustimmung unseres Mandanten oder Nutzungsrechte verwendet haben. Unser Mandant fordert Sie daher auf, die Verwertung der Grafikdateien unseres Man- danten auf Ihrer Website zu unterlassen. Für die unserem Mandanten entgangenen Einnahmen sind Sie unserem Mandanten gegenüber zu einem Schadensersatz in Höhe von € 75.000,00 verpflichtet. Wir bitten Sie, Ihre Schadensersatzverpflichtung durch schriftliche Erklä- rung uns gegenüber bis zum 22.05.2003 anzuerkennen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Monika WeberAlfred Probst

2 Aufgabenblatt Thema: Rechtsvorschriften für die Verwertung von08.05.2010 Werken bei der Erstellung einer Website Arbeitsaufträge: Beurteilen Sie bitte die Rechtslage in Bezug auf die Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe von Gestaltungselementen von Webseiten ohne Einwilligung des Urhebers. Gehen Sie davon aus, dass es sich bei den verwerteten Gestaltungselementen um ein Originalwerk oder ein in seinem Wesenskern unverändertes Werk handelt. Gehen Sie zur Beurteilung der Rechtslage bitte wie folgt vor: (1)Schließen Sie sich mit einer Teilnehmerin oder einem Teilnehmer zusammen. (2)Beantworten Sie die Fragen 1 bis 7. (3)Nutzen Sie für Ihre Antworten die Informationen, die Ihnen das Internet bereit- hält. (4)Geben Sie jeweils die Website-Adresse(n) an, auf der/denen Sie die Informatio- nen zur Beantwortung der Frage erhalten haben. Frage 1: Was bedeutet der Begriff „Werk“ im Sinne des Internetrechts? _________________________________________________________________ Informationen erhalten auf Webseite(n): __________________________________ __________________________________ Seite -1-

3 Aufgabenblatt Thema: Rechtsvorschriften für die Verwertung von08.05.2003 Werken bei der Erstellung einer Website Frage 2: Welches Recht kann durch die Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wieder- gabe von „Werken“ verletzt werden? _________________________________________________________________ Informationen erhalten auf Webseite(n): __________________________________ __________________________________ Seite -2- Frage 3: Welche Gestaltungselemente von Webseiten gelten als „geschützte Werke“? _________________________________________________________________ Informationen erhalten auf Webseite(n): __________________________________ __________________________________

4 Aufgabenblatt Thema: Rechtsvorschriften für die Verwertung von08.05.2003 Werken bei der Erstellung einer Website Frage 4: Welche Rechtsfolgen können sich aus einer Verwertung geschützter Gestaltungsele- mente von Webseiten ergeben? _________________________________________________________________ Informationen erhalten auf Webseite(n): __________________________________ __________________________________ Seite -3- Frage 5: Was ist zu beachten, wenn das Argument genannt wird, dass „Werke zum privaten Ge- brauch“ verwendet werden? _________________________________________________________________ Informationen erhalten auf Webseite(n): __________________________________ __________________________________

5 Aufgabenblatt Thema: Rechtsvorschriften für die Verwertung von08.05.2003 Werken bei der Erstellung einer Website Frage 6: Wie ist die „Verbreitung“ von Werken im Sinne des Internetrechts definiert? _________________________________________________________________ Informationen erhalten auf Webseite(n): __________________________________ __________________________________ Seite -4- Frage 7: Welche Aussage lässt sich aus den Grundsätzen „Die Homepage ist öffentlich!“ und „Es gibt keine private Internetseite!“ ableiten? _________________________________________________________________ Informationen erhalten auf Webseite(n): __________________________________ __________________________________


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