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Veröffentlicht von:Diederick Wollitz Geändert vor über 10 Jahren
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EU-Instandhaltungsrecht EU-FCL – Der Entwurf
Segelfliegertag 2008 Zeltweg Jannes Neumann EGU Referent Technik
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European Gliding Union
Gegründet 1993 25 Mitglieder 70,000 Piloten 22,000 Segelflugzeuge Beschäftigt sich ausschließlich mit regulatorischen Fragen
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Inhalt Instandhaltungsrecht (Part M) Neue Basic Regulation
Planung Rulemaking EU-FCL Ausblick Authority and Organisation Requirements Air Operations
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Die EASA
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EU-Luftfahrtgesetzgebung
Kommission EASA Ministerrat (Council) EU-Parlament
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Basic Regulation Regulation (EC) 216/2008 of 20/02/2008
ER: Annex I – IV Regulation (EC) 1702/2003 on Airworthiness and Environmental Certification Regulation (EC) 2042/2003 on Continuing Airworthiness Annex I (Part-M): Continuing Airworthiness Requirements Annex (Part 21) Annex II (Part-145): Maintenance Organisation Approvals Annex III (Part-66): AML Es geht weiter mit dem Part M Und zwar dem neuen Part M, welcher in den nächsten Wochen veröffentlicht werden sollte. Annex IV (Part-147): Training Organisation Requirements AMC und GM Material
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Pilot - Eigentümer Der Pilot-Eigentümer ist die Person, die das instand gehaltene Luftfahrzeug allein oder gemeinsam mit anderen besitzt und im Besitz einer gültigen Pilotenlizenz in Verbindung mit der entsprechenden Muster- oder Klassenberechtigung ist. Darf alle Instandhaltungsarbeiten durchführen ausgenommen Anlage 7. Darf alle Instandhaltungsarbeiten freigeben, die in Anlage 8* aufgeführt sind. Saubere Umgebung, Werkstatt nicht zwingend
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Zuständige Behörde Competent Authority
Im Sinne dieses Teils gilt als zuständige Behörde: für die Aufsicht über die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit einzelner Luftfahrzeuge und die Erteilung der Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit die Behörde, die vom Mitgliedstaat bestimmt wurde, in dem die Eintragung erfolgte…
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Subpart G - CAMO Der Halter kann die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit an eine Organisation zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit (CAMO) abgeben Vertrag Pilot-Eigentümer Instandhaltung bleibt erlaubt Informationspflicht
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Subpart G – CAMO plus Eine CAMO plus
hat das Privileg auch „Jahresnachprüfungen“ durchzuführen und Instandhaltungsprogramme zu genehmigen
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Verantwortlichkeit Halter
beauftragt einen Betrieb mit der Führung der fortlaufenden Lufttüchtigkeit CAMO sorgt selbst für die fortlaufende Lufttüchtigkeit keine gewerbliche Beförderung keine genehmigungspflichtige gewerbliche Tätigkeit - < 5,7t MTOM: freie Wahl
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Instandhaltungsprogramm (IHP)
Zusammenstellung aller Wartungshandbücher (Zelle und Komponenten) Entweder als Kopie oder als Querverweis oder Dokumente der zuständigen Behörde oder eigene Dokumente muss anerkannt werden, von der zuständigen Behörde oder einer CAMO ( neu: Vertrag nur für IHP)
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Pilot-Eigentümer Instandhaltung
komplexe Instandhaltung Instandhaltungsbetrieb (nicht bei ELA 1, nur Triebwerk und Propeller) Pilot-Eigentümer darf durchführen Freigabe durch freigabeberechtigtes Personal Komplexität Pilot-Eigentümer darf durchführen und freigeben nur < 2730 kg
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Freigabeberechtigtes Personal
Segelflug, Motorsegler, Ballone und Luftschiffe: Verweis auf nationales Recht Ausblick: Part 66 – ELA Lizenzen
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Unterlagen für Reparaturen, Modifikationen
Reparaturen dürfen nur auf Basis genehmigter Unterlagen durchgeführt werden: Reparaturhandbuch von einem Entwicklungsbetrieb genehmigt Segelflugzeughersteller haben TM herausgegeben: viele bekannten Reparaturunterlagen EASA genehmigt
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Instandhaltung von Komponenten
Motor, Propeller, Funkgerät … in genehmigten Instandhaltungsbetrieben für Komponenten (z.B. Avionikbetrieb)
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Instandhaltungsaufzeichnungen
Einträge im Bordbuch für laufende Instandhaltung ausreichend Die Aufzeichnungen über die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit des Luftfahrzeugs müssen folgende Angaben enthalten: den gültigen Stand der Lufttüchtigkeitsanweisungen und der von der zuständigen Behörde als unmittelbare Reaktion auf ein Sicherheitsproblem erlassenen Maßnahmen, den gültigen Stand der Änderungen und Reparaturen, den gültigen Stand der Einhaltung des Instandhaltungsprogramms, den gültigen Stand der Komponenten mit Lebensdauerbegrenzung, den Wägebericht, die Liste aufgeschobener Instandhaltungsarbeiten.
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Feststellung der Lufttüchtigkeit Jahresnachprüfung
Drei Möglichkeiten:
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Unüberwachte Umgebung
Halter selbst verantwortlich Auftrag CAMOplus (Subpart I) Prüfer im Auftrag CAMO+ ARC an Halter CAMO+ Jährliche physische Prüfung 19
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Unüberwachte Umgebung (ELA 1)
Halter selbst verantwortlich Auftrag ARC an Halter Zuständige Behörde Empfehlung Prüfer an zuständige Behörde Unabhängiger Prüfer Jährliche physische Prüfung Jedes drittes Jahr Prüfung durch CAMO ! 20
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Unüberwachte Umgebung
Halter selbst verantwortlich Auftrag ARC an Halter Zuständige Behörde Zuständige Behörde Jährliche physische Prüfung 21
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Verantwortlichkeit Halter
beauftragt einen Betrieb mit der Führung der fortlaufenden Lufttüchtigkeit CAMO sorgt selbst für die fortlaufende Lufttüchtigkeit keine gewerbliche Beförderung keine genehmigungspflichtige gewerbliche Tätigkeit - < 5,7t MTOM: freie Wahl
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Überwachte Umgebung Vertrag mit CAMO+ Pilot / Eigentümer
CAMO+ verantwortlich für Lufttüchtigkeit eines jeden Flugzeuges Prüfer im Auftrag CAMO+ Ständige Überprüfung der Lufttüchtigkeit Jährliche Verlängerung ARC (2x) Physische Prüfung des Flugzeuges alle 36 Monate Ausstellung Form 15b (ARC) 23
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Zusammenfassung Vertrag mit CAMO (nur sinnvoll mit CAMO+):
2 x Verlängerung des ARC, Im drittes Jahr Prüfung durch diese CAMO+ Selbst verantwortlich: Jedes Jahr Prüfung durch CAMO+ Jedes Jahr Prüfung durch Prüfer Jedes drittes Jahr Prüfung durch CAMO+ Jedes Jahr Prüfung durch Behörde
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Opt-Out Part M Country opt-out until condition Austria
upon application until new Part M enters into force Belgium Czech Republic Denmark Finland France Germany Greece Ireland or until new Part M enters into force Luxemburg Sept. 2009 Norway Poland Spain Sweden Switzerland Part 66 The Netherlands until new Part M enters into force UK sailplanes only
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Basic Regulation Die EU-Kommission, Parlament und Ministerrat (Council) haben definiert, für welche Bereiche die Autorität für Luftfahrt auf die EU übertragen werden. Basic Regulation Regulation (EC) 216/2008 of 20/02/2008 Annex I - IV : Essential Requirements Annex II : Excluded Aircraft
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Gewerbliche Tätigkeit
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck: „gewerbliche Tätigkeit“ den Betrieb eines Luftfahrzeugs gegen Entgelt oder sonstige geldwerte Gegenleistungen, der der Öffentlichkeit zur Verfügung steht oder der, wenn er nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung steht, im Rahmen eines Vertrags zwischen einem Betreiber und einem Kunden erbracht wird, wobei der Kunde keine Kontrolle über den Betreiber ausübt
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„technisch kompliziertes motorgetriebenes Luftfahrzeug“
ein Flächenflugzeug mit einer höchstzulässigen Startmasse über kg oder zugelassen für eine höchste Fluggastsitzanzahl von mehr als 19 oder zugelassen für den Betrieb mit einer Flugbesatzung von mindestens zwei Piloten oder ausgerüstet mit einer oder mehreren Strahlturbinen oder mit mehr als einem Turboprop-Triebwerk einen zugelassenen Hubschrauber für eine höchste Startmasse über kg oder für eine höchste Fluggastsitzanzahl von mehr als 9 oder für den Betrieb mit einer Flugbesatzung von mindestens zwei Piloten oder
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ELA 1 ‚ELA1-Luftfahrzeug’ eines der folgenden europäischen leichten Luftfahrzeuge (European Light Aircraft): ein Flugzeug, Segelflugzeug oder Motorsegler mit einer höchstzulässigen Startmasse von weniger als 1000 kg, das/der nicht als technisch kompliziertes motorgetriebenes Luftfahrzeug einzustufen ist
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LSA ‚LSA-Luftfahrzeug’ ein leichtes Sportflugzeug (Light Sport Aeroplane), das alle folgenden Merkmale aufweist: eine höchstzulässige Startmasse von nicht mehr als 600 kg; eine maximale Strömungsabrissgeschwindigkeit in Landekonfiguration (VS0) von nicht mehr als 45 Knoten berichtigter Fluggeschwindigkeit (CAS) bei der höchstzulässigen Startmasse des Luftfahrzeugs und der kritischsten Schwerpunktlage; eine maximale Sitzplatzkapazität von nicht mehr als zwei Personen einschließlich des Piloten; ein nicht turbinengetriebener Motor mit Propeller; Kabine ohne Druckausgleich
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Basic Regulation Regulation (EC) 216/2008 of 20/02/2008
ER: Annex I – IV Regulation (EC) 1702/2003 on Airworthiness and Environmental Certification Regulation (EC) 2042/2003 on Continuing Airworthiness Annex I (Part-M): Continuing Airworthiness Requirements Annex (Part 21) Annex II (Part-145): Maintenance Organisation Approvals Annex III (Part-66): AML Annex IV (Part-147): Training Organisation Requirements AMC und GM Material
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Basic Regulation Regulation (EC) 216/2008 of 20/02/2008
ER: Annex I – IV Regulation (EC) 1702/2003 on Airworthiness and Environmental Certification Regulation (EC) 2042/2003 on Continuing Airworthiness Regulation on FCL Regulation on OR … Annex I (Part-M): Continuing Airworthiness Requirements Annex (Part 21) Annex II (Part-145): Maintenance Organisation Approvals Annex III (Part-66): AML Annex IV (Part-147): Training Organisation Requirements AMC und GM Material
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Gesetzgebungsverfahren EASA
1 Festlegung des Rulemakingprogramms 2 Entwurfsphase (incl. RIA) 3 Konsultationsphase (NPA) Soft Law 4 Bearbeitung der Kommentare (CRD) Opinion 5 Übermittlung an die EU-Kommission
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Gesetzgebungsverfahren EU-Institutionen
6 EU-Kommission: EASA-Kommitee 7 Übermittlung an Ministerrat und Parlament 8 Co-Decision- / Komitologieverfahren 9 Veröffentlichung im Amtsblatt der EU
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Aktuelle Planung http://easa.europa.eu/ws_prod/r/r_npa.php NPA Titel
Kommentierung bis Opinion Amtsblatt FCL Juni 2009 Jan 2010 OR & AR Juli 2009 Feb 2010 Air Operations August 2009 Mär 2010 Operational Suitability Certificate Third Country Operators
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Problemfelder Struktur des Dokuments Übergangsregelungen Examiner (FE)
Proficiency Check Flight Instructor Examiner (FIE) Schleppberechtigung Annex II – Flugstunden Language Proficiency
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Luftfahrerschulen - ATO
Safety management Organisational Structure and Accountabilities Compliance monitoring Contracting and purchasing Personnel Facility Record-keeping
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Safety management Safety policy
Hazard identification and Risk management Accountability for safety on the part of senior management Trained and competent personnel Reporting system Organisation manual Compliance monitoring system
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ATO Scope Definitions Legal entity and financial resources
Small < 20 FI Scope Definitions Legal entity and financial resources Personnel requirements Training programme Training aircraft and FSTDs Aerodromes Pre-requisites for training Training outside Member States Application Record keeping
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NPAs lesen und kommentieren!
Air Operations 1.000 bis Seiten Definition: commercial air transport Definition: aerial work Beispiel: Ballon vs. Air Speed Indicator Nutzertool NPAs lesen und kommentieren!
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Infoveranstaltungen (Roadshow)
Ort Datum Beginn Sportpark Rabenberg (Sachsen) 15. November 2008 13:00 – 16:00 Greding (Bayern) 16. November 2008 11:00 – 16:00 Stuttgart 30. November 2008 Verden 07. Dezember 2008 Nordrein-Westfalen noch in Planung siehe:
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Fragen? www.europa.easa.eu www.egu-info.org
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