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Treffen mit Schüler- und Stufensprechern/innen am

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Präsentation zum Thema: "Treffen mit Schüler- und Stufensprechern/innen am"—  Präsentation transkript:

1 Treffen mit Schüler- und Stufensprechern/innen am 12.01.2012
Abi-Feten Treffen mit Schüler- und Stufensprechern/innen am Abteilung 2.10 Detlef Märte

2 Uns geht es darum, dass Sie
wissen, worauf Sie sich einlassen, wissen, worauf Sie achten müssen, beruhigt die anstehenden Aufgaben angehen, letztlich eine schöne und gelungene Fete feiern können! Denn ..

3 Sie machen eine (Vor-) Abi-Fete und
Stellen Sie sich vor …. Sie machen eine (Vor-) Abi-Fete und die Ordnungsbehörden schließen Ihre Veranstaltung!

4 Genehmigung und Rahmenbedingungen
Wer ist Veranstalter und damit verantwortlich? Wer gibt welche Verantwortung an wen ab? Zusammenspiel Wirt – Organisationsteam – Eltern Wo soll gefeiert werden? Maximal zugelassene Personenzahl (laut Bauantrag und Abnahme) Recall (760 Besucher) Riga-Palace (650 Besucher) Mad-Club (100 Besucher) (Anno) Anzahl verteilter Einladungen im Verhältnis zur Personenzahl Sicherheitsdienst notwendig Faustregel: mindestens 1,5 Kräfte pro Hundert Gäste ggfls. weitere Hinweise Schankerlaubnis

5 Jugendschutz Teilnehmer aller Altersgruppen eingeladen?
erst ab 16. Lebensjahr nur über 18-jährige Teilnehmergruppe eingegrenzt? nur Schüler nur von unserer Schule nur mit VK-Karte Kennzeichnung Bändchen mit unterschiedlichen Farben Stempel Personalausweis einsammeln

6 Jugendschutz 16+17 jährige Teilnehmer U 18-Formular 24:00 Uhr Schluss
leichte, alkoholische Getränke U 18-Formular von einer volljährigen für eine minderjährige Person ausschließlich Verlängerung der Schlusszeit (24:00 Uhr) mit Einverständnis der Eltern Unterschrift im Bürger Büro bestätigen lassen Aufsichtsperson muss nüchtern bleiben jederzeit Aufsicht ausüben können

7 Erziehungsbeauftragung - Kleingedrucktes
Hiermit bestätige ich, dass oben genannte/r Jugendliche/r mit mir auf oben genannte Veranstaltung geht und auch wieder mit mir die Veranstaltung verlässt.

8 Erziehungsbeauftragung - Kleingedrucktes
Während dieser Veranstaltung bin ich für die Aufsicht des/der Minderjährigen verpflichtet. Ich sorge insbesondere für die Einhaltung des Jugendschutzes. Dabei ist mir bewusst, dass Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren in der Öffentlichkeit keinen Alkohol konsumieren und nicht rauchen dürfen. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre dürfen keine branntweinhaltigen Getränke (z. B. Rum oder Wodka, aber auch branntweinhaltige Mixgetränke) konsumieren. (und nicht rauchen.)

9 Erziehungsbeauftragung - Kleingedrucktes
Ich als erziehungsbeauftragte Person bestätige die Richtigkeit der oben gemachten Angaben und die Echtheit aller Unterschriften. Dabei ist mir bewusst, dass bei Trunkenheit der erziehungsbeauftragten Person die Übertragung ihre Gültigkeit verliert.

10 auch noch zu beachten Nichtraucherschutz Sperrstundenregelung
Feiertagsregelungen Stille Feiertage Gründonnerstagsregelung

11 weitere Schritte Wir möchten gerne mit Ihnen in Kontakt bleiben und Sie bei der Planung Ihrer Veranstaltung unterstützen. Umso weniger Probleme haben Sie und natürlich auch wir!

12 Kontakt Detlef Obertreiber Detlef Märte 02921 103 2113
Detlef Märte


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