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„VERANTWORTUNG SETZT DIE GRENZE“

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Präsentation zum Thema: "„VERANTWORTUNG SETZT DIE GRENZE“"—  Präsentation transkript:

1 „VERANTWORTUNG SETZT DIE GRENZE“
SuchtWoche 2007 Alkohol in der Arbeitswelt „VERANTWORTUNG SETZT DIE GRENZE“

2 Diese Präsentation dauert etwa 10 Minuten.
Dass Sie sich Zeit dafür nehmen, freut uns. Wir wollen Sie anregen und informieren. © Dr. med. Petra Zöbelein Betriebsärztliche Dienststelle der Friedrich-Alexander-Universität

3 Bitte schätzen Sie selbst!
Wie viele Kolleginnen und Kollegen an der FAU samt Klinikum sind alkoholabhängig, nicht nur gefährdet? A 200 Personen B 400 Personen C 600 Personen D 800 Personen

4 Sie lagen richtig... ...wenn Sie die Antwort „C“
also 600 Personen gewählt haben! Der Beleg dafür sind ernüchternde Studienergebnisse.

5 Nach bundesweiten Schätzungen sind 5% aller Mitarbeiter/innen
in einem Unternehmen alkoholabhängig (Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen, DHS). Für die FAU Erlangen-Nürnberg einschließlich Klinikum bedeutet das: Von den mehr als Beschäftigten sind ca. 600 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen alkoholabhängig. Nicht mitgerechnet ist dabei die große Zahl von Beschäftigten mit so genanntem riskantem Trinkverhalten (etwa 10%). Alle Berufs- und Statusgruppen sind betroffen.

6 „VERANTWORTUNG SETZT DIE GRENZE“
Deshalb sagen wir zum Thema Alkohol in der Arbeitswelt „VERANTWORTUNG SETZT DIE GRENZE“ und informieren Sie zum praktischen Umgang mit alkoholgefährdeten und alkoholkranken Kolleginnen und Kollegen

7 Ist Ihnen das Thema völlig fremd?

8 Oder kennen bzw. erahnen Sie Betroffene in Ihrer Umgebung?

9 Gibt es da ein Alkoholproblem?
Haben Sie eine Person vor Augen, wo Sie sich schon einmal gefragt haben: Gibt es da ein Alkoholproblem?

10 Wenn ja, wollen wir Sie motivieren und darin
unterstützen, nicht wegzusehen...

11 ...denn das Problem hat für alle gravierende Folgen:
für die betroffene Person, ihre Gesundheit und ihre soziale Existenz.

12 Konkrete Folgen: Alkoholkranke werden
...und für das Berufsleben mit Kolleginnen und Kollegen und dem Arbeitsgeber. Konkrete Folgen: Alkoholkranke werden - 2,5 mal so häufig krank geschrieben, - 3,5 mal häufiger in Betriebsunfälle verwickelt und - haben 16 mal häufigere Fehlzeiten.

13 Suchtprävention Notwendig ist daher eine gemeinsame konsequente
- als sozialethische Aufgabe - zur Erhöhung die Arbeitssicherheit - zur Förderung eines positiven Arbeitsklimas Wissenschaftlich ist erwiesen: Je früher Prävention einsetzt, umso größer ist die Aussicht auf Erfolg!

14 Aber... Das Thema Alkohol wird oft tabuisiert. Es wird schnell emotional. Es gibt Fehlinformationen und gutgemeinte Ratschläge. Es fehlt das nötige Wissen, auch in Rechtsfragen. Die Folge sind Überreaktionen oder Untätigkeit. Beides wirkt kontraproduktiv.

15 Lesen Sie daher wichtige Hintergründe
zu den rechtlichen Grundlagen und Folgen

16 Die Betroffenen müssen erkennen, dass sie
arbeitsrechtliche Probleme bekommen, wenn sie durch ihr (Fehl-) Verhalten sich und andere Kollegen/innen in Gefahr bringen oder schädigen und für das Unternehmen ein Sicherheitsrisiko darstellen.

17 Rechtliche Grundlagen
BGV A1 - Grundsätze der Prävention: „Versicherte dürfen sich durch Alkoholgenuss nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich und andere gefährden können.“ (§ 38 Absatz 1) Weiter heißt es konkret: „Versicherte, die in Folge Alkoholgenusses oder anderer berauschender Mittel nicht mehr in der Lage sind, ihre Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuüben, dürfen mit Arbeiten nicht beschäftigt werden.“ (§ 38 Absatz 2) Es gilt in dieser Situation also ein absolutes Beschäftigungsverbot !

18 Es kommt zu einem Unfall.
Beispiel und Frage Eine Führungskraft stellt fest, dass ein/e Beschäftigte/r eine Fahne hat, also alkoholisiert ist. Da jedoch kein anderer für dessen/deren Aufgaben zur Verfügung steht, lässt die Führungskraft ihn/sie weiterarbeiten. Es kommt zu einem Unfall. Wer haftet?

19 Lösung Beide! Arbeitnehmer wie Arbeitgeber müssen damit rechnen,
vom Unfallversicherungsträger für den entstandenen Schaden haftbar gemacht zu werden.

20 Im Falle eines rauschbedingten Arbeitsunfalls
können also sowohl Verursachende, als auch Vorgesetzte regresspflichtig gemacht werden.

21 Mit den Folgen: ► Verlust des Versicherungsschutzes durch den Unfallversicherungsträger ► Geld- oder Freiheitsstrafen ► Verpflichtung zum Schadensersatz

22 “Verantwortung setzt die Grenze“

23 “Verantwortung setzt die Grenze“
d.h. gemeinsame, frühzeitige Prävention

24 Wie erkennen Sie also gefährdete Personen?
Wie erkennen Sie Zeichen von Abhängigkeit?

25 Es sind vor allem diese vier Bereiche,
in denen Ihnen die Betroffenen auffallen könnten: Fehlzeiten Leistungsminderung Verhaltensveränderung Erscheinungsbild

26 Fehlzeiten häufig einzelne Fehltage
Entschuldigung durch andere (Partner) unbegründete Abwesenheit während der Arbeitszeit verlängerte Pausen

27 Leistungsminderung Starke Leistungsschwankungen Unzuverlässigkeit
Konzentrationsschwäche

28 Verhaltensveränderung
Stimmungsschwankungen Übergroße Nervosität Reizbarkeit Unterwürfigkeit Überangepasstheit Meidung von Vorgesetzten

29 Erscheinungsbild Vernachlässigung bei Körperpflege und Kleidung
Händezittern und Schweißausbrüche Ausdrucksschwierigkeiten Versuche, die Alkoholfahne zu tarnen Alkoholgeruch

30 Alkoholmissbrauch stört den Betriebsablauf
durch Verspätungen und Unzuverlässigkeiten. Das bedeutet: - Mehrarbeit und Überstunden für die anderen Kollegen/Innen - Höhere Belastungen für Kollegen/innen - Geringere Belastbarkeit der Betroffenen durch Überforderung

31 Mit der Folge dass die übrigen Kollegen/innen dies durch Mehrarbeit auffangen und sich das Alkoholproblem eines Einzelnen damit auf die gesamte Arbeitsgruppe auswirkt.

32 Wussten Sie eigentlich...
... was es mit dem sogenannten „Co-Alkoholismus“ auf sich hat? Was ist ein „Co-Alkoholiker“? A Langjähriger Alkoholiker/in B Geselligkeitstrinker/in C Quartalssäufer/in D Suchtunterstützer/in, Dulder/in

33 Sie lagen richtig... ...wenn Sie die Antwort „D“
also den „ Suchtunterstützer/Dulder“ gewählt haben! Definition: „Co-Alkoholismus“ bezeichnet das „Helfen“ eines Alkoholkranken durch (oft jahrelanges) Wegsehen, Decken, Verharmlosen oder „Übersehen“, was zu einer Verlängerung des Suchtverlaufes führt, den Abhängigen ungewollt unterstützt und dadurch die Krankheit fördert.

34 Lassen Sie sich nicht zu Co-Alkoholikern machen Erst wenn Kolleginnen, Kollegen und Vorgesetzte sich nicht co-alkoholisch verhalten, lässt sich der Teufelskreis durchbrechen.  

35 obwohl es meist bereits lange Zeit von allen wahrgenommen wird.
Betroffene gehen häufig davon aus, dass Sie ihr Alkoholproblem vor den Kollegen verbergen können, obwohl es meist bereits lange Zeit von allen wahrgenommen wird. Deshalb ….

36 Sehen Sie bitte nicht weg !

37 Leichter gesagt als getan
Lesen Sie ein paar einfache Tipps für den praktischen Berufsalltag und notieren Sie wichtige Ansprechpartner

38 Wie Sie sich verhalten können
Sprechen Sie das Problem direkt an! Machen Sie auf fachliche Hilfestellungen aufmerksam! (Siehe übernächste Folie) AUCH WENN ES SCHWERFÄLLT, aber: Trinkende Kolleg/Innen gegenüber dem Vorgesetzten zu decken bedeutet falsch verstandene Solidarität und beeinflusst den Krankheitsverlauf negativ

39 Formulieren Sie „Ich“-Botschaften!
Wie können Sie betroffene Personen ansprechen? - Warum spreche „ich“ den/die Kollegen/in an - Wie war „meine“ Wahrnehmung in der letzten Zeit, - Was ist „mein“ Problem mit der Alkoholabhängigkeit des/r Kollegen/in, - Wie wirkt sich der vermutete Missbrauch auf „meinen“ Arbeitsbereich aus

40 und lassen Sie sich nicht entmutigen

41 Die Betroffenen sehen Sie meist als Gegner und reagieren ablehnend mit...

42 ...typischen Reaktionen Aggression: „Das ist Verleumdung, dass lass ich mir nicht bieten … „ Mitleid erwecken: „Ich habe gerade private Probleme.. „ Gleichgültigkeit: „Das ist mir egal, wenn Sie meinen … „ Erpressung: „ Ich kann Ihnen auch einiges sagen, das Sie interessieren wird … „ Einsicht, ohne Hilfe annehmen zu wollen: „Sie haben ja Recht, aber eine Suchtberatung brauche ich nicht … „

43 Bereiten Sie sich innerlich auf diese Reaktionen vor und versuchen Sie, das Gespräch dennoch fortzusetzen !

44 Ein Gespräch ist nur dann sinnvoll, wenn der Betroffene nüchtern ist.
Bitte beachten Sie: Ein Gespräch ist nur dann sinnvoll, wenn der Betroffene nüchtern ist. Und ebenso wichtig: Fühlen Sie sich nicht in der Rolle des „Suchtberaters“. Hierzu gibt es Fachleute.

45 Hier finden Sie Fachleute und Hilfe!
Psychosoziale Beratung für Mitarbeiter/innen des Klinikums: Frau Isolde Ackermann, Tel.: Psychosoziale Beratung für die Mitarbeiter/innen der Universität : Herr Georg Grob, Tel.: / Betriebsärztliche Dienststelle der Universität Erlangen-Nürnberg (BÄD) Harfenstraße 18, Erlangen, Tel Personalrat am Klinikum Östl. Stadtmauerstraße 18/20, Erlangen, Tel Gesamtpersonalrat der FAU Universitätsstraße 22, 1. OG, Erlangen, Tel Extern: einschlägige Betratungsstellen

46 Denken Sie daran: Die Fürsorge am Arbeitsplatz gegenüber den Betroffenen schuldet den Versuch der Hilfeleistung, nicht den Erfolg.

47 ...denn Prävention lohnt sich vor allem für die
Der erste Schritt ist der schwierigste… …gehen Sie ihn… ...denn Prävention lohnt sich vor allem für die betroffenen Menschen!

48 „VERANTWORTUNG SETZT DIE GRENZE“
Alkohol in der Arbeitswelt „VERANTWORTUNG SETZT DIE GRENZE“ Wir danken Ihnen für Ihr Interesse und Ihre Zeit! © Dr. med. Petra Zöbelein Betriebsärztliche Dienststelle der Friedrich-Alexander-Universität


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