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Handelsvertreter – Rechtsschutz zum Schutze einer starken Ausschließlichkeit RA Andreas Heinsen Vorstandsmitglied ÖRAG Rechtsschutz AG.

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Präsentation zum Thema: "Handelsvertreter – Rechtsschutz zum Schutze einer starken Ausschließlichkeit RA Andreas Heinsen Vorstandsmitglied ÖRAG Rechtsschutz AG."—  Präsentation transkript:

1 Handelsvertreter – Rechtsschutz zum Schutze einer starken Ausschließlichkeit
RA Andreas Heinsen Vorstandsmitglied ÖRAG Rechtsschutz AG

2 1 2 3 4 5 6 7 Agenda Was bewegt die deutsche Ausschließlichkeit ?
Highlights der AVV/ÖRAG - Kooperation in 2008 3 Wer ist schon alles dabei ? 4 Vermittlerabwerbung und weitere Fälle der ÖRAG 5 Rahmenvertragsanpassungen 6 Mediation zur Prozessvermeidung 7 Umdeckung auf Verbandslösung bei bestehendem Vertrag

3 Was bewegt die AO ? Alternative Vertriebswege
ARAG und Penny verstoßen gegen das Versicherungsvermittlerrecht Zweitmarken der Service-VU HUK24, Allianz24, R+V24 , HDI24, S-Direkt, BAVARIA24 Gesetzesänderungen VVG-Reform, Vermittler-Richtlinie, neue Provisionsregelungen Club und Hersteller ADAC KFZ Versicherung VW mit VVD und Reinsurance AG Vertriebssteuerung (gläserne) Vertriebs-AG neue Agentur- und GSt-Systeme Kundenservice-Center Kunden-Value-Management Scoringsysteme

4 AO ist optimistisch Ausschließlichkeit blickt zuversichtlicher in die Zukunft (aktuelle Psychonomics-Studie) Der gebundene Versicherungsvertrieb blickt trotz zunehmenden Wettbewerb-drucks wieder zuversichtlicher in die Zukunft. Zu diesen Ergebnissen kam die Studie "Erfolgsfaktoren im Ausschließlichkeitsvertrieb 2007". Danach haben sich die Zufriedenheit und die Bindung der Vermittler deutlich verbessert. Knapp drei Viertel der AO-Vertreter beurteilen ihre Gesellschaft insgesamt mit "ausgezeichnet" oder "sehr gut" waren dies nur 62 Prozent. Einen Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft ziehen derzeit hingegen nur noch 14 Prozent der Vermittler in Betracht waren es noch 20 %.

5 AO-Managementstudie Quelle: MSR-Kundenmanagementstudie 2007

6 Highlights der AVV/ÖRAG - Kooperation in 2008
Aktive Einbindung des AVV-Vorstandes in die Weiterentwicklung des Produktmodells „ AVV Handelsvertreter - Rechtsschutz “. Gemeinsames Auftreten im Rahmen von Jahrestagungen. Durchführung der 1. ÖRAG-Tagung für teilnehmende Vereini-gungen, ab jetzt jährlicher Turnus Klärung von AVV-Grundsatzfragen (Gutachten) durch die ÖRAG.

7 S Finanzgruppe

8 Wer ist vom AVV dazu gekommen ?

9 Handelsvertreterrecht
Fall 1: Der Agent M. streitet sich nach Kündigung durch den Versicherer A., der die Produktionsleistungen für zu gering erachtete, und der Aufnahme einer neuen Vermittlertätigkeit für die Gesellschaft C. über seinen Aus-gleichsanspruch sowie die Auskehrung von Stornoreserven. Seine ehemalige Gesellschaft A. überzieht ihn mit einer Unterlassungs-klage wegen Wettbewerbsverstoßes und stellt Schadenersatzforderungen.

10 Handelsvertreterrecht
Fall 2: Der Generalagent vermittelt sein Transportgeschäft im Speditionsgewerbe über einen Ventilmakler, da seine Gesellschaft R. diese Risiken nur sehr eingeschränkt zeichnet. Wegen Verstoßes gegen die Ausschließlichkeitsvereinbarung wird der Agenturvertrag fristlos gekündigt.

11 Handelsvertreterrecht
Fall 3: Der Geschäftsstellenleiter D. wird wegen einer Falschberatung im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Krankenvollversicherung (keine Chefarztbehandlung im Einzelzimmer und viel zu geringes Krankentagegeld) wegen angefallener und nicht übernommener Behandlungs- und Krankentagegeldkosten von über € vom Kunden in Anspruch genommen. Dieser Sachverhalt wird zur Prüfung bei seiner Berufshaftpflichtversicherung vorgelegt. Die Gesellschaft H. lehnt die Freistellung ab und kündigt den Vermittlervertrag wegen angeblichen betrügerischem Zusammenwirken mit dem Kunden, hilfsweise wegen grob fahrlässigen Verstoßes gegen die Annahme- und Dokumentationsrichtlinien.

12 Rahmenvertrag Status quo
Über 33 Vertretervereinigungen des AVV sind mittlerweile versichert! Bisher: Beitrittsmöglichkeit ab 50 % der Mitglieder der Vertretervereinigung mit folgenden Konditionen: Beigetretene Mitglieder Beitrag je Mitglied 50 % bis 80 % € über 80 % < 100 % € 100 %-Lösung oder mind € Besondere Vereinbarungen bei Bruttoprovisionseinnahmen ab € p. a. Großgeschäftsstellen

13 Neu – und als „Sahnehäubchen“
Verzicht auf die 50%-Klausel Wegfall der Staffelbeiträge: Nur noch ein Beitrag von € je Mitglied Deckungserweiterung: Anwaltliches Mediationsverfahren zur Prozessvermeidung Besonderer Wunsch des AVV – Umsetzung durch ÖRAG!

14 Was ist Mediation? strukturiertes freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Vermeidung oder Beilegung eines Konfliktes mit Unterstützung einer dritten neutralen Person (Mediator) zur Erlangung einer einvernehmlichen Lösung Prinzipien sind Eigenverantwortlichkeit, Freiwilligkeit und Vertrauen Wir werden gemeinsam mit den Vorständen der Vereinigungen testen, ob mit diesem Verfahren insbesondere Streitfälle, die ihre Ursache im Beziehungsbereich, z.B. zwischen GD und Agent haben, gelöst werden können.

15 Phasen des Mediationsprozesses
1. Schritt 3. Schritt 5. Schritt Abschluß Mediations-vertrag Bestands- aufnahme Interessens- findung Konflikt- lösung Ergebnis 2. Schritt 4. Schritt

16 Vorteile der Mediation
Die Mediation ist nicht streitwertabhängig und kann günstiger sein. Mediation bietet die Möglichkeit, eine eigene passende Lösung für die Parteien zu finden. Persönliches wird nicht öffentlich vor Gericht ausgetragen Mediation kann verhindern, dass Konflikte noch weiter eskalieren Schlanke und schnelle ablauforganisatorische Strukturen

17 Umdeckung auf Verbandslösung bei bestehendem Vertrag
AVV ist eine starke Gemeinschaft, die stets bemüht ist, seine Mitglieder optimal abzusichern! ÖRAG ist neutraler Rechtsschutzpartner Keine Gefahr von Interessenkollisionen: Es kann immer zu Problemen kommen, wenn man Schadenfälle mit Beteiligung des eigenen Hauses hat. Günstiger Beitrag von 120 € je Mitglied und qualifiziertes Schadenmanagement! Anrechnung von Wartezeiten aus der Vorversicherung!

18 Handelsvertreterrecht
Fall 4: Der Agent L. selbst kündigt bei der Gesellschaft K., da sich seine ver-traglichen Konditionen deutlich verschlechtert haben. Er wechselt zur Gesellschaft G und streitet sich mit K. um Ausgleichsansprüche.

19 Unser gemeinsames Ziel 2009
20.000 geschützte selbständige Vermittler

20 Vielen Dank für Ihr Interesse !
ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG Hansaallee 199 40549 Düsseldorf


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