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Jugendhilfesausschuss am 23. Juni 2010

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Präsentation zum Thema: "Jugendhilfesausschuss am 23. Juni 2010"—  Präsentation transkript:

1 Jugendhilfesausschuss am 23. Juni 2010
Fraktionsübergreifende Anfrage zum Thema: „Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Alkohol-, Nikotin- und Drogen-Mißbrauch“

2 Fragestellungen: 1. Werden von der Stadt Ansbach alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten genutzt, Drogen-, Alkohol- und Nikotin-Mißbrauch von Kindern und Jugendlichen gezielt zu bekämpfen? 2. Gibt es eine Entwicklung zusätzlicher Strategien zum Schutz unserer Kinder und Jugendlichen und wie sieht ein solche Strategie aus? 3. Gibt es eine Planung zu Verbesserung der Attraktivität der Stadt für Jugendliche und junge Erwachsene und wie sieht diese aus?

3 Stichwort „Prävention“
Unterscheidung in: Primar Sekundär Tertiär-Prävention Zeitgemäß: - Verhaltensorientierte Prävention (u.a. erzieherischer Kinder- u. Jugendschutz) im Zusammenwirken mit - Verhältnisorientierter Prävention (u.a. ordnungsrechtlicher und gesetzlicher Jugendschutz) Was ist Prävention? Wie sieht Prävention konkret aus? Warum betreibe ich Prävention? -> Ausgangslage

4 Ausgangslage (1) Jugendschutzbestimmungen werden oft nicht eingehalten. „Vorglühen“, „Warm-Saufen“ und „Kampf-Trinken“ sind „in“. zunehmende Akzeptanz von Cannabis und Ecstasy. Einstiegsalter für Alkohol und Nikotin sinkt. Anzahl der früher konsumierenden Mädchen steigt.

5 Ausgangslage (2) Alkoholverbrauch je Einwohner an reinem Alkohol "9,9 Liter reiner Alkohol pro Kopf und Jahr, das ist weltweit der sechste Platz", sagte Raphael Gassmann von der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS). Fast jedes dritte Gewaltdelikt in Deutschland wird von Betrunkenen begangen, der Großteil der fremdenfeindlichen Übergriffe sowie 60 Prozent der Widerstandshandlungen gegen die Polizei geschehen unter Alkoholeinfluss. 1995 2000 2006 2007 2008 11,1 Liter 10,5 Liter 10,1 Liter 9,9 Liter (-2,2 %) 9,9 Liter (0,0 %) * Veränderung in % gegenüber dem Vorjahr; Quelle: Gärtner, 2010

6 Ausgangslage (3) Raucht und trinkt sich die Jugend regelmäßig in die Bewusstlosigkeit? Der neue Drogenbericht der Bundesregierung zeichnet ein widersprüchliches Bild - doch Zahlen aus den Krankenhäusern machen klar, dass viele junge Deutsche ein problematisches Verhältnis zum Alkohol haben. Wer der Bundesdrogenbeauftragten zuhörte, konnte fast den Eindruck gewinnen, dass die deutsche Jugend in Sachen Trinken und Rauchen auf dem besten Weg zur Vernunft sei. Noch 2001 hätten 28 Prozent der 12- bis 17-Jährigen geraucht, sagte Sabine Bätzing bei der Vorstellung des Drogen- und Suchtberichts seien es nur rund 15 %gewesen. "Unser Ziel waren 17 %. Das haben wir damit übererfüllt."

7 Problemgruppen bei Konsumenten:
Ausgangslage (4) Problemgruppen bei Konsumenten: Kinder (Einstiegsalter ehemals 14, jetzt 12 Jahre) Senioren Mädchen Binge-Trinker/-innen Wechselnde Trinkrituale: z.B. „Kofferraumsaufen“ aktuellstes Beispiele: Verabredung zu Trinkgelagen via facebook

8 Saufen unterm Eiffelturm via Facebook
Auf dem Social Network wurde zur Zechtour in die Pariser Innenstadt geladen. Die Polizei befürchtet das Schlimmste. Die Pariser Polizei warnt vor einem geplanten "Riesenumtrunk" am Gelände des Eiffelturms, zu dem via Facebook geladen wird. Wer zu einer Massenveranstaltung aufrufe, müsse auch für die Sicherheit der Teilnehmer sorgen, erklärte die Hauptstadtpolizei am Donnerstagnachmittag. Eine Versammlung von mehreren tausend Menschen - wie die am Marsfeld geplante Trinkparty - trage "große Gefahren" in sich. In der Stadt Nantes warnte die Polizei ebenfalls vor einem "Apero Geant"; beim bisher letzten Mal im November hätten sich 50 Menschen bewusstlos getrunken, 38 Teilnehmer seien ins Krankenhaus gebracht worden, etliche Betrunkene seien in die Loire gefallen und hätten gerettet werden müssen. Bisher mehr als Zusagen

9 Bestandsaufnahme der bestehenden Präventions-Maßnahmen:
Auf Bundes- und Landesebene Auf lokaler Ebene Initiative „Frei ab 12?“ Weitere Planung Fortführung/ Weiterentwicklung von Maßnahmen Strukturierte Gesamtbestandsaufnahme/ begrenzte Sozialraumanalyse

10 Präventions-Maßnahmen auf Bundesebene, z.B.
Keine Macht den Drogen Don´t drink too much – stay gold

11 Präventions-Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene, z.B.
Projekte der BZGA (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) Die Aktion "NA TOLL!" soll Jugendliche zum Nachdenken über den eigenen Alkoholkonsum anregen. Ein zweiter wichtiger Bestandteil der Aktion sind "Peers". Projekte der LZG Be smart – don´t start Disco-Fieber

12 Präventions-Maßnahmen auf lokaler Ebene
Angebote der Psychosozialen Beratungs- und Behandlungsstelle – Suchtberatung – des Diakonischen Werkes Ansbach Angebote des Blauen Kreuzes e.V. Angebote des Gesundheitsamtes Angebote der Kammerspiele (Jugenddisko) Angebote der Präventionsstelle der Kriminalpolizeiinspektion Angebote des Amts für Familie, Jugend, Senioren & Integration (z.B. - „Saftladen“ in Kooperation mit dem Landkreis Ansbach, Broschüre Alkholfreie Mixgetränke, Broschüre „Jugendschutz und Alkohol – für Veranstalter Hrsg.: Kommunale Jugendarbeit in Mittelfranken)

13 Frei ab 12? Halt-Projekt www.partyzettel.de
Präventions-Maßnahmen auf lokaler Ebene - konzertierte Aktionen - Frei ab 12? Halt-Projekt

14 Präventions-Maßnahmen auf lokaler Ebene
Bereich Verhältnisprävention/ ordnungsrechtlicher Jugendschutz Vereinbarung gegen den Alkoholmissbrauch durch junge Menschen der Gebietskörperschaften: - Landkreis Ansbach - Stadt Ansbach - Landkreis Neustadt a.d. Aisch/ Bad Windsheim

15 Guten Abend. Ich darf mich Ihnen vorstellen
Guten Abend! Ich darf mich Ihnen vorstellen. Mein Name ist Holger Frank und studiere Soziale Arbeit an der Fachhochschule Würzburg. Ich werde Ihnen über das neue Projekt zur Stärkung des Jugendschutzes „Frei ab 12?“ einige Informationen liefern, über Inhalte, Träger und Tipps, wie sie selbst die Einhaltung des Kinder- und Jugendschutzgesetzes erwirken können. „Frei ab 12?“ wurde im Rahmen der „Kontakta“ das erste Mal vorgestellt.

16 (Kampagne mit zusätzlichen Aktionselementen)
Ein Aufruf zu Suchtprävention, Jugendschutz und Zivilcourage in Stadt und Landkreis Ansbach (Kampagne mit zusätzlichen Aktionselementen)

17 Was ist eigentlich das Jugendschutzgesetz?
Hier auf diesen Kärtchen wird das Gesetz aufbereitet und erklärt. Dieses Kärtchen dürfen Sie gerne nach meinem Vortrag mit nach Hause nehmen. Die erziehungsbeauftragte Person ist nicht verpflichtet, alles zu erlauben, was das Gesetz gestattet. Sie (als Erziehungsberechtigte) trägt bis zur Volljährigkeit die Verantwortung. Sie müssen Ihrem Kind nicht alles erlauben, was im Gesetz steht. Das dürfen und können Sie selbst entscheiden, was ihr Kind darf. Im § 9 JuSchG steht, dass die Abgabe und Verzehr von Branntwein, branntweinhaltigen Getränken und Lebensmitteln für Jugendliche unter 18 Jahren verboten ist. Weiter heißt es, dass Abgabe und Verzehr anderer alkoholischer Getränke, wie z. B. Wein, Bier o. ähnliches ab 16 Jahren erlaubt ist. Weiterhin ist dies bei 14- und 15-Jährigen erlaubt, wenn die Jugendlichen im Begleitung einer personensorgeberechtigten Person sind. Im § 10 Jugendschutzgesetz steht, dass die Abgabe und der Konsum von Tabakwaren unter 16 Jahren verboten ist.

18 Träger der Initiative „Frei ab 12?“
Arbeitskreis Prävention in Stadt und Landkreis Ansbach Amt für Familie, Jugend, Senioren und Integration der Stadt Ansbach – KOJA – Eltern-, Jugend- und Familienberatungsstelle Gesundheitsamt Ansbach Amt für Jugend und Familie des Landkreises Ansbach – KOJA – Kriminalpolizeiinspektion Ansbach - Präventionsstelle Psychosoziale Beratungsstelle des Diakonischen Werkes Ansbach Träger dieser neu gestarteten Initiative ist der Arbeitskreis Prävention in Stadt und Landkreis Ansbach, zu dem folgende Institutionen angehören: ·        Amt für Jugend und Familie – KOJA (Kommunale Jugendarbeit) ·        Eltern-, Jugend- und Familienberatungsstelle ·        Gesundheitsamt Ansbach ·        Jugendamt der Stadt Ansbach – KOJA (Kommunale Jugendarbeit) ·        Kriminalpolizeiinspektion Ansbach – Präventionsstelle ·        Psychosoziale Beratungsstelle des Diakonischen Werkes Ansbach

19 Arbeit mit verschiedenen Zielgruppen
Öffentlichkeit: Flyer, Plakate, Zeitungsartikel, „Kontakta“, „Brückencenter-Aktion“, Internetseite Eltern, Multiplikatoren: Infoabende, Elternabende an Schulen Schüler: Wandkalender für Schulklassen, „Townquake“, 164-seitiger Schülerkalender Gastronomie Vereine und Veranstalter Dazu gehören: ·        Die Öffentlichkeit soll durch Flyer, Plakate, Zeitunsartikel und Auftritten (wie z. B. der Kontakta) informiert werden. ·        Sie als Eltern sollen angesprochen werden und Multiplikatoren: z.B. wie hier durch Infoabende ·        Natürlich ihre Kinder als Schüler und Schülerinnen: Es wird ein Schülerkalender entstehen, in dem solche Aspekte, wie Sucht und Abhängigkeit thematisiert werden, aber auch z. B. Sex, Liebe und Verhütung. ·        Die Gastronomie. Sie soll motiviert werden die Bestimmungen des Kinder- und Jugendschutzgesetzes einzuhalten und sie sollen von uns, den Multiplikatoren, aber dabei auch von Ihnen unterstützt werden. ·        Die Vereine und Veranstalter. Die Vereinsmitglieder und Jugendleiter/innen sind dazu aufgefordert den Kindern und Jugendlichen Vorbild zu sein und den Konsum von Suchtstoffen nicht zu verherrlichen.

20 Unsere wichtigsten Botschaften
Die zunehmende Gefährdung unserer Jugend durch Alkohol und Nikotin betrifft uns alle. Wir sind gemeinsam verantwortlich und gefordert zu handeln – nicht nur bei den eigenen Kindern. Unsere Kinder brauchen klare Rahmen-bedingungen. Wir müssen Mut haben, diese Rahmen-bedingungen festzulegen, zu vertreten und durchzusetzen. Wir brauchen Allianzen - alleine geht es nicht! ·        Die zunehmende Gefährdung unserer Jugend durch Alkohol und Nikotin betrifft uns alle. Da stimmen Sie mir hier alle hoffentlich zu. ·        Wir sind, als Gesellschaft, gemeinsam verantwortlich und gefordert zu handeln – nicht nur bei den eigenen Kindern. Nicht wegsehen, sondern aktiv werden. ·       Unsere Kinder brauchen klare Rahmenbedingungen. Eindeutige Regeln und eine an dem Kind teilnehmende Familie. Viel Raum für Gespräche und Förderung der Fähig- und Fertigkeiten der Kinder.

21 Kooperationen Gesundheitsamt Polizei Öffentlichkeit Medien Arbeitkreis
Prävention Politiker/innen Vereine Jugendarbeit Wie Sie hier schön sehen können, tun Erwachsene bereits was. Ich lasse Ihnen nun kurz Zeit diese Übersicht zu studieren, damit Sie das von mir schon bereits Gesagte zu wiederholen. Netzwerk Schule Gastronomie- verband

22 Projekt Schülerkalender
164 Seiten mit Beiträgen zu Jugendschutz & Suchtprävention, Sexualität & AIDS, Jugendkultur & Veranstaltungen und verschiedenes mehr Mittlerweile 3. Auflage (Schuljahr 2010/ 2011) Kostenlose Bestellung für Schulklassen über das Gesundheitsamt

23 Hart am Limit in Stadt und Landkreis Ansbach
HaLT in Bayern Hart am Limit in Stadt und Landkreis Ansbach

24 Pilotprojekt Villa Schöpflin 2003/ 2004
Die Entwicklung von HaLT gefördert von BMG (Bundesministerium für Gesundheit) und den beteiligten Ländern Pilotprojekt Villa Schöpflin 2003/ 2004 Bundesmodellprojekt 11 Institutionen in 9 Bundesländern ab 2005 Bundestransfer 2007 – Breite Umsetzung in Bayern, Baden–Württemberg, Niedersachsen, Sachsen–Anhalt, Hamburg u. Berlin

25 10-20-Jährige: akute Alkoholintoxikation in Kliniken Statistisches Bundesamt 2007

26 Motive exzessives Trinken als Zeitvertreib Wetten und Trinkspiele
Trinken, um Probleme zu verdrängen Naivität und Unwissenheit beim Umgang mit Alkohol Prognos 2007

27 Welche Ziele verfolgt HaLT?
Jugendliche mit schwerer Alkoholintoxikation im Krankenhaus systematisch zu erreichen, bei den Betroffenen Reflexion und Risikokompetenz zu fördern (Einzelberatung, Gruppenangebot) sowie bei Bedarf weitergehende Hilfen einzuleiten, kommunale Konzepte zur Reduzierung alkoholbedingter Schädigungen zu implementieren bzw. auszubauen, Erkenntnisse über die Häufigkeit und die Begleitumstände exzessiven Trinkens zu gewinnen.

28 Reaktiver Baustein Proaktiver Baustein Das HaLT-Konzept HaLT
auf individueller Ebene Zielgruppe v.a. Jugendliche Gruppen-/Einzelangebote für Jugendliche nach schwerer Intoxikation, Elternberatung Ziele: Reflexion - Risikokompetenz - Bei Bedarf Vermittlung in umfassendere Angebote auf kommunaler Ebene Zielgruppe v.a. Erwachsene Verantwortung und Vorbild der Erwachsenen im Umgang mit Alkohol Konsequente Umsetzung der bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten (z.B. JuschG) Kommunale Alkoholpolitik und Steuerung, Öffentlichkeitsarbeit (Imagewandel Alkohol, Sensibilisierung)

29 Weitere Hilfen notwendig? Alkoholintoxikation oder
Jugendlicher trifft in Krankenhaus ein Weitervermittlung ja Weitere Hilfen notwendig? Alkoholintoxikation oder alkoholbedingte Schäden? Einzelgespräch Gruppenangebot Benachrichtigung eines HALT Mitarbeiters in Bereitschaft Brückengespräch in der Klinik vor der Entlassung Elterngespräch Weitere Intervention? ja

30 Fazit aus Erfahrungen mit HaLT-reaktiv (Prognos, Präventionstheorie und –Praxis) – 4 Thesen
These 1: Jugendliche mit riskantem Alkoholkonsum zählen zu einer Risikogruppe. Es ist schwierig, diese Jugendlichen zu erreichen (Banalisierung von Alkoholkonsum, Legalität, Scham), weshalb es systematischer Zugangswege bedarf. These 2: Die Mehrzahl dieser Jugendlicher schadet sich durch ihr Risikoverhalten massiv, ist jedoch nicht suchtgefährdet; sozialpädagogische Intervention geeignet; „Sucht“-Beratung und –Therapie gehen bei der Mehrzahl am Kern der Problematik vorbei. These 3: Risikokompetenz ist ein geeignetes und realistisches Ziel einer Kurzintervention, um zukünftig riskanten Alkoholkonsum einzudämmen. These 4: Mit HaLT gelingt gleichzeitig die frühe Einbindung von eventuell suchtgefährdeten Jugendlichen in das Hilfesystem. Dies stellt eine große Chance dar.

31 Umsetzung des Haltprojektes in Stadt und Landkreis Ansbach: reaktiver Teil
Kooperationsparter Bezirksjugendwerk der AWO Ober- und Mittelfranken Krisendienst Mittelfranken Zeitlicher Ablauf: Anfang Treffen mit Interessierten des Projektes (Gesundheitsämter aus: Ansbach, Fürth, Neustadt/Aisch, Roth; Suchtberatung des Diakonischen Werkes Gunzenhausen/Weißenburg) und Kooperationspartner Ende Antrag der Fördermittel Anfang Genehmigung der Fördermittel - Kontaktaufnahme mit den Krankenhäusern - Schulung der Mitarbeiter des Krisendienstes für das Brückengespräch

32 Entwicklung in Ansbach
Aktuelle Mitteilung der Projektleiterin Frau Gerda Blümlein: Für die Intensivstation haben wir es durch ein Gespräch mit der Oberärztin Frau Dr. Mundt erreichen können, dass es seit Ende April 2010 nun einen Konsiliarvertrag gibt. Das heißt, dass das Brückengespräch Teil der Behandlung für eingelieferte Kinder und Jugendliche ist. Bei dem Gespräch mit Frau Dr. Mundt haben wir erfahren, dass auch gerade betrunkene Kinder auf die Kinderstation in Ansbach eingeliefert werden. Diese wird sich jetzt auch an dem Haltprojekt beteiligen (...) Wir hoffen mit diesen Schritten, dass wir jetzt auch die Strukturen geschaffen haben, um möglichst viele Kinder und Jugendliche im Klinikum Ansbach erreichen zu können.

33 HaLT – proaktiv in Stadt und Landkreis Ansbach seit 2005 umgesetzt durch den Arbeitskreis „Prävention“ mit der Aktion „Frei ab 12?“

34 Frage 3 Gibt es eine Planung zu Verbesserung
der Attraktivität der Stadt für Jugendliche und junge Erwachsene und wie sieht diese aus?

35 -> Differenzierte Sozialraumanalyse
Angebot des Instituts „Inwersa“: Kosten ca ,- € bei einer Stichprobengroße von 750 unter Einbeziehung der Suchtmittelthematik

36 www.bzga.de www.suchtmittel.de www.frei-ab-12.info
Für weitere Informationen: Stadt Ansbach Amt für Familie, Jugend, Senioren und Integration Telefon (0981)

37

38 im Jahr 2009

39 im Jahr 2009


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