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Projektförderung auf Bundesebene

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Präsentation zum Thema: "Projektförderung auf Bundesebene"—  Präsentation transkript:

1 Projektförderung auf Bundesebene
Förderstellen, Zielsetzungen, Abwicklung Referat Projektförderung, März 2009

2 Förderstellen Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Deutsche Rentenversicherung (DRV)

3 prüft vor und leitet weiter
Zuwendungsgeber alle Anträge Zuwendungsbescheid (Gesamtzuwendung) Antrag Verteilung der Einzelzuwendungen Antragsteller prüft vor und leitet weiter

4 Gesetzliche Grundlagen (allgemein)
die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) (DRV: Allgemeine Hinweise) Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A) das Bundesreisekostengesetz (BRKG)

5 Finanzierungsart: Anteilsfinanzierung
Förderung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) „Zuschüsse und Beiträge an zentrale Einrichtungen und Verbände des Gesundheitswesens aus Kap Tit. Bundeshaushaltsplan: Förderung der gesundheitlichen Selbsthilfe und von Maßnahmen zur selbstbestimmten Lebensgestaltung behinderter Menschen“ Finanzierungsart: Anteilsfinanzierung

6 Veranstaltungen (Tagungen, Seminare u. ä.)
BMG: „Förderung der gesundheitlichen Selbsthilfe und von Maßnahmen zur selbstbestimmten Lebensgestaltung behinderter Menschen“ Maßnahmen: Veranstaltungen (Tagungen, Seminare u. ä.) Veröffentlichungen (Schriften, Videos u. ä.)

7 Fördervoraussetzungen: Maßnahme noch nicht begonnen
BMG: „Förderung der gesundheitlichen Selbsthilfe und von Maßnahmen zur selbstbestimmten Lebensgestaltung behinderter Menschen“ Fördervoraussetzungen: Maßnahme noch nicht begonnen Themen von allgemeinem und Bundes- interesse bundesweite Multiplikatorenwirkung Veranstaltungsteilnehmer sind daher stets ehrenamtliche Multiplikatoren

8 uneingeschränkte Teilhabe völlige Gleichstellung
BMG: „Förderung der gesundheitlichen Selbsthilfe und von Maßnahmen zur selbstbestimmten Lebensgestaltung behinderter Menschen“ Grob-Ziele: Aufklärung der Bevölkerung, der (potenziell) Betroffenen und ihrer Angehörigen uneingeschränkte Teilhabe völlige Gleichstellung das Recht auf Selbstbestimmung der Betroffenen Prävention

9 ehrenamtlich Tätige in ihrer Arbeit motivieren
BMG: „Förderung der gesundheitlichen Selbsthilfe und von Maßnahmen zur selbstbestimmten Lebensgestaltung behinderter Menschen“ Fein-Ziele: Die Projekte sollen die Integration und die Selbsthilfe der Betroffenen sowie die Prävention von Behinderungen und Erkrankungen fördern den Betroffenen und ihren Angehörigen helfen, mit einer schwierigen Lebenssituation fertig zu werden praktische Hilfen und Anweisungen geben, um den Lebensalltag zu verbessern ehrenamtlich Tätige in ihrer Arbeit motivieren

10 Nicht gefördert werden
BMG: „Förderung der gesundheitlichen Selbsthilfe und von Maßnahmen zur selbstbestimmten Lebensgestaltung behinderter Menschen“ Nicht gefördert werden Projekte mit Schwerpunkt medizinische Rehabilitation die Fortbildung von hauptamtlich Beschäftigten Individualseminare Vorstandssitzungen Mitgliederversammlungen Beiratssitzungen Freizeiten u. ä.

11 Beispiel: Veranstaltungen
BMG: „Förderung der gesundheitlichen Selbsthilfe und von Maßnahmen zur selbstbestimmten Lebensgestaltung behinderter Menschen“ Beispiel: Veranstaltungen Schulung von ehrenamtlichen Beratern und Betreuern, z. B. medizinisch (auch Prävention) rechtlich Gesprächsführung  bundesweite Multiplikatorenwirkung

12 BMG: „Förderung der gesundheitlichen Selbsthilfe und von Maßnahmen zur selbstbestimmten Lebensgestaltung behinderter Menschen“ Beispiel: Veröffentlichungen Broschüre „Was ist … (Krankheit) ?“ Zusammentragen wichtiger Informationen, z.B. Ursache(n), Therapien, Verhaltenstipps, Prävention ähnliche Veröffentlichungen noch nicht vorhanden Hilfe zur Selbsthilfe allgemein verständlich aufbereitet Orientierung für Betroffene und ihre Angehörigen Multiplikatorenwirkung

13 Antragsabwicklung (für Projekte in 2010)
BMG: „Förderung der gesundheitlichen Selbsthilfe und von Maßnahmen zur selbstbestimmten Lebensgestaltung behinderter Menschen“ Antragsabwicklung (für Projekte in 2010) Wann? (Termine können variieren) Was? Februar 2009 Projektausschreibung durch die BAG SELBSTHILFE bis Einreichung Ihrer Projektanträge bei der BAG SELBSTHILFE vor. bis Dezember 2009 Einreichung Ihrer überarbeiteten Projektanträge bei der BAG SELBSTHILFE nach der Projektbesprechung im BMG ca. 2 Monate nach Abschluss des Projekts Einreichung des Verwendungsnachweises bei der BAG SELBSTHILFE

14 Zuständigkeit bei der BAG SELBSTHILFE Ausschreibung, Anträge:
BMG: „Förderung der gesundheitlichen Selbsthilfe und von Maßnahmen zur selbstbestimmten Lebensgestaltung behinderter Menschen“ Zuständigkeit bei der BAG SELBSTHILFE Ausschreibung, Anträge: Carsten Osterloh Tel.: – – 39 Fax: – – 48 (Zentrale), – 63 (direkt) Verwendungsnachweise: Ingrid Brzoska Tel.: – – 26 Fax: – – 48 (Zentrale), – 63 (direkt)

15 Förderung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS):
Förderung zentraler Maßnahmen und Schriften der medizinischen und beruflichen Rehabilitation aus Kap Tit Bundeshaushaltsplan Finanzierungsart: anteiliger Festbetrag

16 Veranstaltungen (Tagungen, Seminare u.ä.)
BMAS: „Förderung zentraler Maßnahmen und Schriften der medizinischen und beruflichen Rehabilitation“ Maßnahmen: Veranstaltungen (Tagungen, Seminare u.ä.) Veröffentlichungen (Schriften, Videos u.ä.) Fördervoraussetzungen: Maßnahme noch nicht begonnen Themen von allgemeinem und Bundesinteresse bundesweite Multiplikatorenwirkung

17 einer drohenden Behinderung vorzubeugen eine Behinderung zu beseitigen
BMAS: „Förderung zentraler Maßnahmen und Schriften der medizinischen und beruflichen Rehabilitation“ Die Projekte sollen Hilfen umfassen, die erforderlich sind, um im Rahmen der medizinischen/beruflichen Rehabilitation/Nachsorge einer drohenden Behinderung vorzubeugen eine Behinderung zu beseitigen eine Behinderung zu verbessern oder eine Verschlimmerung zu verhüten Nicht gefördert werden Maßnahmen im Bereich der Prävention der Akutmedizin

18 Beispiel: Veranstaltungen
BMAS: „Förderung zentraler Maßnahmen und Schriften der medizinischen und beruflichen Rehabilitation“ Beispiel: Veranstaltungen Arbeitstagung für ehrenamtliche Hilfsmittelberater/innen Ausgleich eines Nachsorgedefizits durch Information und Multiplikatorenwirkung Bündelung von Informationen aus verschiedenen Quellen bzw. Teilbereichen

19 Beispiel: Veröffentlichungen Faltblatt „Bewegungsübungen“
BMAS: „Förderung zentraler Maßnahmen und Schriften der medizinischen und beruflichen Rehabilitation“ Beispiel: Veröffentlichungen Faltblatt „Bewegungsübungen“ Anleitungen zu Bewegungsübungen bei einem bestimmten Krankheitsbild zielgruppengerechte Aufbereitung ähnliche Veröffentlichungen noch nicht vorhanden

20 Antragsabwicklung (für Projekte in 2010)
BMAS: „Förderung zentraler Maßnahmen und Schriften der medizinischen und beruflichen Rehabilitation“ Antragsabwicklung (für Projekte in 2010) Wann? (Termine können variieren) Was? Februar 2009 Projektausschreibung durch die BAG SELBSTHILFE bis Einreichung Ihrer Projektanträge bei der BAG SELBSTHILFE vor. bis März 2010 (ggf.) Einreichung Ihrer überarbeiteten Projektanträge bei der BAG SELBSTHILFE nach der Projektbesprechung im BMAS ca. 2 Monate nach Abschluss des Projekts Einreichung des Verwendungsnachweises bei der BAG SELBSTHILFE

21 Zuständigkeit bei der BAG SELBSTHILFE Marion Altmann
BMAS: „Förderung zentraler Maßnahmen und Schriften der medizinischen und beruflichen Rehabilitation“ Zuständigkeit bei der BAG SELBSTHILFE Marion Altmann Tel.: – – 40 Fax: – – 48 (Zentrale), (direkt)

22 Förderung durch das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
hier: Kinder- und Jugendplan (KJP) Finanzierungsart: Festbetragsfinanzierung (Regelfall) oder Fehlbedarfsfinanzierung (bei Einzel- und Sondermaßnahmen möglich)

23 BMFSFJ: „Kinder- und Jugendplan“
Gesetzliche Grundlagen und Bestimmungen Neben den Bestimmungen, die für alle Förderstellen gelten: Richtlinien des BMFSFJ vom 19. Dezember 2000 – 505T – 2411/2001 zum Kinder- und Jugendplan des Bundes KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz)

24 BMFSFJ: „Kinder- und Jugendplan“
Was wird gefördert? Grundsätzliches Voraussetzungen: Maßnahme noch nicht begonnen Themen von Bundesinteresse

25 BMFSFJ: „Kinder- und Jugendplan“
Was wird gefördert? Grundsätzliches Zielgruppen: Kinder und Jugendliche (nicht älter als 26) Eltern und andere Erziehungsberechtigte haupt-, neben- und ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendhilfe Tätige und andere Multiplikatoren (z.B. Arbeitstagungen)

26 BMFSFJ: „Kinder- und Jugendplan“
Was wird gefördert? Grundsätzliches Ziele: Projekte sollen sozialpolitische bzw. sozial-integrative Belange von Jugendlichen betreffen

27 Förderziel für junge Menschen mit Behinderung laut KJP:
BMFSFJ: „Kinder- und Jugendplan“ Förderziel für junge Menschen mit Behinderung laut KJP: „Junge Menschen mit Behinderung sollen durch Angebote der Begegnung und des gemeinsamen sozialen Lernens von Menschen mit oder ohne Behinderung, durch Einbeziehung in die Jugendarbeit sowie durch das Engagement von Selbsthilfegruppen und –verbänden in der Entfaltung ihrer Persönlichkeit gefördert und zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und zur Übernahme sozialer Verantwortung befähigt werden. Dabei sollen Fähigkeiten und Möglichkeiten junger Menschen mit Behinderung, ihr Leben selbst zu gestalten und Mobilität und Kommunikation weiterzuentwickeln, gestärkt werden.“

28 BMFSFJ: „Kinder- und Jugendplan“
Förderfähige Maßnahmen nationale und internationale Maßnahmen außer Maßnahmen, die zum Aufgabenbereich des Deutsch-Französischen Jugendwerkes (DFJW) oder des Deutsch-Polnischen Jugendwerks (DPJW) gehören Schriften Veranstaltungen (Kurse, Arbeitstagungen)

29 BMFSFJ: „Kinder- und Jugendplan“
Veranstaltungen Kurse: Teilnehmer sind Jugendliche, die nicht älter als 26 sind Thema aus dem jugendpolitischen Bereich, z.B. „Junge Rheumakranke informieren Gesunde“ Dialog zwischen Betroffenen und Nicht-Betroffenen nicht förderfähig: reine Bewegungsseminare

30 BMFSFJ: „Kinder- und Jugendplan“
Veranstaltungen Arbeitstagungen: Teilnehmer sind in der Kinder- und Jugendhilfe Tätige Entwicklung von Konzepten und bundeseinheitlichen Strategien, z.B. Wie erreiche ich die Jugendlichen? Was interessiert sie?

31 BMFSFJ: „Kinder- und Jugendplan“
Weitere Voraussetzungen der Förderfähigkeit Qualitätssicherungsmaßnahmen, z.B. Feedbacks der Teilnehmer Themeninteresse

32 BMFSFJ: „Kinder- und Jugendplan“
Qualitätssicherungsmaßnahmen Literatur zur „Qualitätssicherung“ finden Sie auf der Webseite:

33 BMFSFJ: „Kinder- und Jugendplan“
Gender Mainstreaming zahlenmäßige Ausgewogenheit von weiblichen und männlichen Teilnehmern genügt nicht geschlechtergerechte Sprache

34 BMFSFJ: „Kinder- und Jugendplan“
Gender Mainstreaming geschlechtlich orientierte Gleichbehandlung von Themen, z.B. Warum machen übergewichtige Jungen seltener eine Diät als übergewichtige Mädchen? Diese Frage soll ergründet werden. Wie können wir die betroffenen Jungen erreichen? Schulung von Mitarbeitern GM zieht sich durch alle Förderbereiche

35 BMFSFJ: „Kinder- und Jugendplan“
Gender Mainstreaming Informationen zum Gender Mainstreaming: im geschützten Bereich unserer Homepage unter „Förderung aus Mitteln des Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)“

36 BMFSFJ: „Kinder- und Jugendplan“
Beispiel: Veranstaltungen: Kurs „Sich einbringen und dazu gehören – trotz (Krankheit)“ sich selbst mit der Krankheit ganz neu erfahren Kraft und Motivation für den Alltag mitnehmen bundesweite Kontakte untereinander knüpfen mit Außenstehenden über die Krankheit sprechen gemeinsame Aktivitäten

37 BMFSFJ: „Kinder- und Jugendplan“
Beispiel: Veranstaltungen: Arbeitstagung „Organisation der jugendpolitischen Arbeit im Bereich Internet“ Bedürfnisse von jungen Betroffenen an spezielle Internet-Seiten für Jugendliche Internet-Seiten von Betroffenen, die vor einer beruflichen Entscheidung stehen Chatrooms

38 BMFSFJ: „Kinder- und Jugendplan“
Beispiel: Schrift „Informationsfaltblatt für betroffene Jugendliche“ Informationen zum Krankheitsbild Hilfe zur Selbsthilfe: Informationen zu Selbsthilfe-Seminaren, Therapien etc. Problemfeld Krankheit – Schule – Berufswahl

39 BMFSFJ: „Kinder- und Jugendplan“
Beispiel: Schrift „Informationsfaltblatt für betroffene Jugendliche“ konkrete Hilfestellungen, z. B. Beratungsangebot bundesweites Therapeutenverzeichnis Kontaktnetz für Jugendliche Literaturangaben

40 BMFSFJ: „Kinder- und Jugendplan“
Antragsabwicklung (für Projekte in 2010) Wann? (Termine können variieren) Was? vorauss. August 2009 Projektausschreibung durch die BAG SELBSTHILFE vorauss. bis Einreichung Ihrer Projektanträge bei der BAG SELBSTHILFE vorauss. Februar 2010 Bewilligungsbescheide an Verbände ca. 2 Monate nach Abschluss des Projekts Einreichung des Verwendungsnachweises bei der BAG SELBSTHILFE

41 BMFSFJ: „Kinder- und Jugendplan“
Zuständigkeit bei der BAG SELBSTHILFE Marion Altmann Tel.: – – 40 Fax: – – 48 (Zentrale), (direkt)

42 Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV)
nach § 31 Abs.1 Nr. 5 SGB VI „Reha vor Rente“ Finanzierungsart: Projektförderung

43 Gesetzliche Grundlagen
DRV: „Reha vor Rente“ Gesetzliche Grundlagen Neben den allgemeinen Bestimmungen, die für alle Fördertöpfe gelten: Richtlinien der BfA über Zuwendungen nach § 31 Abs. 1 Nr. 5 SGB VI an Einrichtungen, die auf dem Gebiet der Rehabilitation forschen oder die Rehabilitation fördern Anstelle der ANBest-P: Allgemeine Hinweise (sind Bestandteil der Bewilligung)

44 In der Rentenversicherung bedeutet Rehabilitation
DRV: „Reha vor Rente“ Was wird gefördert? Zuwendungen werden gegeben für Einrichtungen, die auf dem Gebiet der Rehabilitation forschen oder die Rehabilitation fördern In der Rentenversicherung bedeutet Rehabilitation die Abwendung einer erheblichen Gefährdung der Erwerbsfähigkeit die wesentliche Besserung/Wiederherstellung der bereits geminderten Erwerbsfähigkeit

45 DRV: „Reha vor Rente“ Was wird gefördert? medizinische, berufsfördernde und ergänzende Maßnahmen, die die Rehabilitation im Sinne der Rentenversicherung zum Ziel haben In Einzelfällen: Kinder-Rehabilitation (gehört eigentlich nicht zum Aufgabenbereich der DRV) bei kindlichen Erkrankungen, wenn die spätere Erwerbsfähigkeit gefährdet ist nicht jedoch bei Schwerstbehinderungen, wenn abzusehen ist, dass die Person niemals am Erwerbsleben teilnehmen kann

46 Nicht gefördert werden
DRV: „Reha vor Rente“ Nicht gefördert werden Projekte, die ausschließlich die Bereiche Kranken- und / oder Pflegeversicherung und Schwerbehindertenrecht betreffen die Aus- und Fortbildung von hauptamtlich Beschäftigten Fachtagungen, Arbeitstagungen, Konferenzen u.ä. sowie Freizeiten

47 Schriften / Öffentlichkeitsarbeit Seminar / Lehrgang
DRV: „Reha vor Rente“ Maßnahmen Schriften / Öffentlichkeitsarbeit Seminar / Lehrgang

48 Beispiel: Schrift/Öffentlichkeitsarbeit Therapieratgeber
DRV: „Reha vor Rente“ Beispiel: Schrift/Öffentlichkeitsarbeit Therapieratgeber betroffene, beruflich voll rehabilitierte Autoren berichten von ihrem therapeutischen Werdegang Selbstbehandlung, Selbsttherapie, Selbsthilfe die Krankheit soweit in den Griff bekommen, dass man ein Berufsleben ohne Einschränkungen führen kann

49 Beispiel: Seminar / Lehrgang
DRV: „Reha vor Rente“ Beispiel: Seminar / Lehrgang „Förderung der Selbständigkeit von Menschen mit (Krankheitsbild)“ Persönlichkeitsvariabeln wie mangelndes Selbstbewusstsein und Misserfolgserwartungen verbessern Voraussetzungen schaffen für die berufliche Integration

50 Beispiel: Seminar / Lehrgang
DRV: „Reha vor Rente“ Beispiel: Seminar / Lehrgang Reine Sport- oder Ernährungsseminare sind nicht förderfähig, da solche sehr häufig von Krankenkassen angeboten werden. Solche Veranstaltungen müssen zusätzlich Lebensberatung beinhalten, die geeignet ist, eine für die Krankheitslinderung oder –bewältigung zuträgliche Verhaltensänderung herbeizuführen und die Erwerbsfähigkeit deutlich wiederherzustellen oder deren Verschlechterung zu verhüten.

51 Wann? Was? Antragabwicklung (für Projekte in 2010) Februar 2009
DRV: „Reha vor Rente“ Antragabwicklung (für Projekte in 2010) Wann? Was? Februar 2009 Projektausschreibung bis Einreichung der Projektanträge bei der BAG SELBSTHILFE ca. März/April 2010 Bewilligungsbescheide an Verbände ca. 2 Monate nach Abschluss des Projekts Einreichung des Verwendungsnachweises bei der BAG SELBSTHILFE

52 Zuständigkeit bei der BAG SELBSTHILFE
DRV: „Reha vor Rente“ Zuständigkeit bei der BAG SELBSTHILFE Manuela Ouroulis, Birgit Sewelies Tel.: – – 32 Fax: – – 48 (Zentrale), (direkt)


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