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Dr. Monika Schulze Kökelsum Amtsärztin

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Präsentation zum Thema: "Dr. Monika Schulze Kökelsum Amtsärztin"—  Präsentation transkript:

1 Dr. Monika Schulze Kökelsum Amtsärztin
Gesundheitsamt für die Stadt Salzgitter und den Landkreis Goslar Dr. Monika Schulze Kökelsum Amtsärztin Achim Höfert Dipl. – Ing. Versorgungstechnik Umwelt- und Hygienetechnik

2 0RV Dipl.-Ing. Achim Höfert

3 Trinkwasserverordnung – TrinkwV 2001
§ 4 Allgemeine Anforderungen –sinngemäß Trinkwasser muss frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein sein. Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn bei der Wasseraufbereitung und der Wasserverteilung mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden und das Trinkwasser den Anforderungen … der Verordnung entspricht → Technisches Regelwerk ist gemäß TrinkwV mit geltend! 0RV Dipl.-Ing. Achim Höfert

4 Trinkwasserverordnung – TrinkwV 2001
§ 5 Mikrobiologische Anforderungen Im Trinkwasser dürfen Krankheitserreger im Sinne des § 2 Nr. 1 des Infektionsschutzgesetzes, die durch Wasser übertragen werden können, nicht in Konzentrationen enthalten sein, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen. Verantwortlichkeiten? 0RV Dipl.-Ing. Achim Höfert

5 ALLEN RECHTEN UND PFLICHTEN!
Bis zur Wasseruhr der örtliche Wasserversorger. Nach der Wasseruhr bis zur Zapfstelle der Eigentümer oder die vom Eigentümer beauftragte Hausverwaltung und zwar mit  ALLEN RECHTEN UND PFLICHTEN! 0RV Dipl.-Ing. Achim Höfert

6 Trinkwasserverordnung – TrinkwV 2001
§ 13 Anzeigepflichten -sinngemäß (5) Der UsI einer Installation, in der sich eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung nach den a.a.R.d.T. befindet, hat, sofern aus dieser Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird, den Bestand unverzüglich dem Gesundheitsamt anzuzeigen…. öffentlich: Schulen, Altenheime, Krankenhäuser,… gewerblich: Vermietung von Wohnraum, … → Also ~ 0RV Dipl.-Ing. Achim Höfert

7 Großanlagen zur Trinkwassererwärmung nach den a. a. R. d. T
Großanlagen zur Trinkwassererwärmung nach den a.a.R.d.T. DVGW Arbeitsblatt W 551 Großanlagen Großanlagen sind: alle anderen Anlagen, die nicht im Abschnitt definiert sind. Kleinanlagen Kleinanlagen sind Speicher- Trinkwassererwärmer und zentrale Durchfluss- Trinkwassererwärmer in: → Einfamilienhäusern → Zweifamilienhäusern Anlagen mit Trinkwassererwärmern mit einem Inhalt ≤ 400 l und einem Inhalt ≤ 3 l in jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle. Dabei wird die eventuelle Zirkulationsleitung nicht berücksichtigt. 0RV Dipl.-Ing. Achim Höfert

8 Definition „Großanlage zur Trinkwassererwärmung“ nach DVGW Arbeitsblatt W 551
Speicherinhalt > 400 Liter Warmwasser Zirkulation Leitungsvolumen > 3 Liter 60 °C 55 °C z. B: Cu DN 20 0RV Dipl.-Ing. Achim Höfert

9 Trinkwasserverordnung – TrinkwV 2001
§ 14 Untersuchungspflichten –sinngemäß (3) Der UsI einer Installation, in der sich eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung nach den a.a.R.d.T. befindet, hat …das Wasser durch systemische Untersuchungen … an mehren repräsentativen Probennahmestellen auf Legionellen untersuchen zu lassen Der UsI hat sicherzustellen, dass nach den a.a.R.d.T. geeignete Probennahmestellen vorhanden sind. Die Proben müssen nach den a.a.R.d.T. entnommen werden 0RV Dipl.-Ing. Achim Höfert

10 0RV Dipl.-Ing. Achim Höfert

11 Legionellen – die Erreger
• 1976 entdeckt (Treffen der „Legionäre“ in Philadelphia, 4400 Kriegsveteranen, 221 Erkrankte, davon 34 Tote) Letalität: 15 % Ursache: Klimaanlage - Luftbefeuchtung • Umweltkeime (Wasser) • 51 Spezies mit > 73 Serogruppen • Legionella pneumophila (16 Serogruppen) • Gram-negative Stäbchen • Krankheiten (90%): L. pneumophila Serogruppe 1 • Vermehrung: bei 20°C - 50 °C • Abtötung: bei 56°C - > 70°C (beschleunigt) • Ansteckung: Inhalation infektiöser Aerosole Aspiration (?) (keine Übertragung von Mensch zu Mensch) 0RV Dipl.-Ing. Achim Höfert

12 Legionellen - Steckbrief
Wo kommen sie vor ? In allen Süßwässern, z.B. Seen, Flüsse… Mit dem Trinkwasser gelangen ständig Legionellen in die Hausinstallation elektronenmikroskopische Aufnahme - Temperatur: 25°C - 45°C. - stagnierendes Wasser inkrustierte Rohrinnenoberflächen Biofilm Was sind die optimalen Wachstumsbedingungen ? „Ungemütliche“ Bedingungen (Temp. kalt/warm) verhindern Vermehrung und Gefährdung Was ist das Ziel ? 0RV Dipl.-Ing. Achim Höfert

13 Quelle: NLGA 0RV Dipl.-Ing. Achim Höfert

14 Legionellen – Gesundheitsproblem mit techn. Ursachen
In D : ca Kranke/Jahr, davon % ┼ , trotz Behandlung ! bis zu Tote/a Im Vergleich : Verkehrstote 450 AIDS-Tote hohe „Resistenz“ gegen Desinfektion durch Einschluss in Amöben oder Biofilm Infektiöse Konzentration : von ??? bis 1000 Bakterien (KBE) / ml aber: Verkehrssicherungspflicht ! > vermeidbare Todesfälle !! Handlungsbedarf : kontaminierte Systeme ab 100 KBE/100ml (technischer Maßnahmewert) 0 KBE/100ml in Risikobereichen sensibler Einrichtungen (Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen) 0RV Dipl.-Ing. Achim Höfert

15 Legionellen und Installationen
Einatmen kontaminierter Aerosole und ???? : Trinken kontaminierten Wassers - "Mikroaspiration“ Keine Mensch-zu-Mensch-Übertragung ! 0RV Dipl.-Ing. Achim Höfert

16 Die Wüste lebt! …. Biofilm – z.B. Legionellen
0RV Dipl.-Ing. Achim Höfert

17 Technisches Regelwerk
Relevante Technische Regeln und Normen für die Hausinstallation und die Probenahme DIN 1988 (T 1-8) Technische Regeln für die Trinkwasserinstallation DVGW-Regelwerk W 553, Bemessung von Zirkulationssystemen in zentralen Trinkwassererwärmungsanlagen DIN EN 806 (T 1-2); Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen DVGW-Regelwerk W551 TW-Erwärmungs- und TW-Leitungsanlagen „Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums Orientierende + weitergehende Untersuchungen → UBA-Empfehlung zur PN Legionellen VDI 6023: Hygiene in Trinkwasser – Installationen „Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung“ (Juli 2006) Anf. an Planung für fachgerechte Probeentnahmestellen DIN EN ISO Wasserbeschaffenheit – Probenahme für mikrobiologische Untersuchungen - Zweckorientierte Probenahme 0RV Dipl.-Ing. Achim Höfert

18 Hygienische Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität in der Installation in Gebäuden
Fehler und Mängel bei Planung, Bau, Inbetriebnahme und Betrieb von Hausinstallation, z. B. Stagnation durch Nicht bestimmungsgemäßen Betrieb (mangelnde Nutzung, Leerstand, Wassersparen, usw.) Biofilme und Kalkablagerungen Hohe Temperaturen im Kaltwassersystem (mangelhafte Isolierung) Niedrige Temperaturen im Warmwassersystem (Energie!) Niedrige Stömungsgeschwindigkeiten oder stehendes Wasser Ausführungsmängel bei Installationsarbeiten Falsche Rohrmaterialien Mangelnde oder fehlende Rohrisolierung Mangelnde Wartung Eigeninstallationen Nutzungsänderung und vieles mehr… Selbst viele alteingesessene Sanitärinstallateure sind nicht auf dem aktuellen Wissensstand. 0RV Dipl.-Ing. Achim Höfert

19 Betreiberpflicht Wartung / Instandhaltung Bestimmungsgemäßer Betrieb (DIN 1988-4)
Betrieb der Trinkwasseranlage mit regelmäßiger Kontrolle auf Funktion und Mängelfreiheit sowie Durchführung der erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen für einen betriebssicheren Zustand. Voraussetzung dafür:  >> Normkonforme Anlagentechnik gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Aufgaben: → Wartung und Instandhaltung  → Periodische Untersuchung der Trinkwasserqualität  → Rechtssichere Ausführung / Dokumentation aller Tätigkeiten 0RV Dipl.-Ing. Achim Höfert

20 Trinkwasserverordnung – TrinkwV 2001
Legionellen Definition „Technischer Maßnahmewert“ § 3 Nr. 9 Maßnahmen bei Überschreitung § 9 Abs (Überwachung, Ortsbesichtigung, Gefährdungsanalyse etc.) Anzeigepflicht § 13 Abs. 5 Welche Anlagen sind zu untersuchen ? § 14 Abs. 3 Häufigkeit der Untersuchung Anlage 4 Teil II b) mindestens 1x/Jahr Höhe des technischen Maßnahmewertes Anlage 3 Teil II KBE/100 ml Fakt ist: Wir wissen nicht, ab welcher Konzentration an Legionellen eine Schädigung der menschlichen Gesundheit „zu besorgen“ ist !! 0RV Dipl.-Ing. Achim Höfert

21 Probennahmeschema einer orientierenden Untersuchung nach DVGW Arbeitsblatt W 551
Kaltwasser < 25 °C Warmwasser 3 Zirkulation 60 °C 1 55 °C 2 - Probe am Ausgang des Trinkwassererwärmers (Warmwasserleitung) 1 - Probe am Eintritt in den Trinkwassererwärmer (Zirkulationsleitung) 2 - Probe (n) aus jedem Steigstrang (am Ende jedes Steigstranges) 3 0RV Dipl.-Ing. Achim Höfert

22 Systemische orientierende und weitergehende Untersuchungen
DVGW-Arbeitsblatt W551 0RV Dipl.-Ing. Achim Höfert

23 Worum geht es? Quelle: LSKN, Statistisches Taschenbuch Niedersachsen 2010 0RV Dipl.-Ing. Achim Höfert

24 Was kommt auf uns zu? 7.000 – 8.000 Anlagen im LK Goslar??
in Niedersachsen ca Wohngebäude in denen "Großanlagen nach den a.a.R.d.T“ vorhanden sind + Großanlagen in Hotels, Ferienwohnungen, Gaststätten, Sporteinrichtungen, …. „öffentliche“ Großanlagen in Schulen, Altenheimen, Krankenhäusern, … Ergibt schätzungsweise Großanlagen in Niedersachsen geteilt durch 44 Gesundheitsämter in Niedersachsen Ergibt ca Großanlagen pro Gesundheitsamt = 7.000 – Anlagen im LK Goslar?? 0RV Dipl.-Ing. Achim Höfert

25 Arbeitsablauf im Gesundheitsamt
→ Vergabe einer Code-Nummer, Erfassen in EDV → Verwaltung der Ergebnisse Überschreitung Maßnahmewert? → Ortsbesichtigung, … → Duschverbot, Nutzungsverbot, Desinfektionsmaßnahmen, Sanierungsauflagen: - Betriebstechnische Maßnahmen, - Bautechnische Maßnahmen, Bußgelder, Zwangsmittel Anzeigeformular Labormeldung elektronisch Gefährdungsanalyse Maßnahmen zur Gefahrenabwehr? - Anordnungen Ist das zu schaffen? 0RV Dipl.-Ing. Achim Höfert

26 Die Fakten Demografischer Wandel
Mehr „alte“ Menschen: → Hoher Anteil an Menschen mit Risiko: - Männer (Verhältnis von 3:1) - Altersgruppe von Jahren - Menschen mit geschwächtem Immunsystem - Menschen mit Problemen mit der Atmung - Krebspatienten - Alkoholiker - Raucher - Patienten mit Nierenkrankheiten Bevölkerungsrückgang: - Wohnungsleerstände – Stagnation von Wasser Hygieneprobleme im Trinkwasser steigen mit dem Bevölkerungsrückgang: Personalbedarf im Gesundheitsamt steigt mit Bevölkerungsrückgang und neuen Aufgaben!! 0RV Dipl.-Ing. Achim Höfert

27 Legionellen – juristisch mehr als nur … TrinkwV
Infektionsschutzgesetz → meldepflichtige Erkrankung → Infektionshygiene (Krankenhäuser etc.) Badewasserverordnung → § 37 (2) Badewasser Trinkwasserverordnung → Überwachung „Grenzwerte“ → Verweis auf a.a.R.d.T. (DIN, DVGW etc) → Fahrlässigkeit strafbar! ferner relevant: GG Art 14 (2) → Eigentum verpflichtet BGB → Verkehrssicherungspflicht → Körperverletzung strafbar! → Schadensersatz Arbeitsschutzgesetz → Schutz der Arbeitnehmer Sozialrecht → Rentenrecht / Arbeitsunfall 0RV Dipl.-Ing. Achim Höfert

28 Trinkwasserverordnung – TrinkwV 2001
§ 24 Straftaten Der Unternehmer oder sonstige Inhaber einer Installation, der im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit, … vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 4(2) Wasser... abgibt oder anderen zur Verfügung stellt….. Aber: „..krankmachende Konzentrationen..“ sind nicht die techn. Maßnahmewerte ! 0RV Dipl.-Ing. Achim Höfert

29 Was wir alle nicht wollen:
0RV Dipl.-Ing. Achim Höfert

30 Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit!
Gesundheitsamt für die Stadt Salzgitter und den Landkreis Goslar Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit! 0RV Dipl.-Ing. Achim Höfert


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