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Veröffentlicht von:Achim Buchholz Geändert vor über 9 Jahren
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Steuer-Training Steuer-Rechtsprechung 2016/1
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Inhaltsverzeichnis Betriebsaufspaltung Mitunternehmerschaft
Realteilung Ausscheiden von Mitunternehmern Teilentgeltliche Übertragung Einbringung von Privatvermögen Vermögensverwaltende Personengesellschaft Beispiel Entschädigung Grenzpendler
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Betriebsaufspaltung
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Betriebsaufspaltung Der beherrschende Gesellschafter (51 %) überläßt seiner GmbH 1 wesentliche Betriebsgrundlage.
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Betriebsaufspaltung setzt voraus
Einheitlicher geschäftlicher Betätigungswille und Überlassung 1 wesentlichen Betriebsgrundlage
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Betriebsaufspaltung setzt voraus
Einheitlicher geschäftlicher Betätigungswille in Besitzunternehmen und Betriebs-GmbH Der beherrschende Gesellschafter überläßt der GmbH 1 wesentliche Betriebsgrundlage
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Folgen der Betriebsaufspaltung
Besitzunternehmen ist ein Verpachtungs-Gewerbebetrieb Notwendiges Betriebsvermögen des Besitzunternehmens sind - Grundstück - GmbH-Anteil und - Darlehensforderung
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Einheitlicher Betätigungswille
Wer ist Doppelgesellschafter? Der Doppelgesellschafter ist beteiligt an Besitzunternehmen und Betriebs-GmbH. Beherrschen die Doppelgesellschafter Besitzunternehmen und Betriebs-GmbH?
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Wer beherrscht die Betriebs-GmbH?
mit 51 %
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Wer beherrscht das Besitzunternehmen?
Wer bestimmt die täglichen Geschäfte? Bruchteilsgemeinschaft mit 51 % ð Mehrheitsprinzip GbR mit 100 % ð Einstimmigkeitsprinzip
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Besitz-Bruchteilsgemeinschaft
Gesellschaftsähnliche Mitunternehmerschaft ohne Gesellschaftsvertrag ohne Sogwirkung Die Bruchteilsgemeinschaft kann willküren
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Besitz-Personengesellschaft
Das Gesamthandsvermögen ist notwendiges Betriebsvermögen ð Sogwirkung Die Personengesellschaft kann nicht willküren
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Betriebsaufspaltung endet
Betriebsaufgabe des Besitzunternehmens Gewinnrealisierung - im Grundstück und - in der GmbH-Beteiligung Organschaft endet Pflichtige oder befreite Grundstücksvermietung
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Einlage und Entnahme der Beteiligung
Einlage der wesentlichen Beteiligung mit den Anschaffungskosten Entnahme mit dem gemeinen Wert Hinein mit den Anschaffungskosten Heraus mit dem gemeinen Wert
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Besitz-GmbH & Co KG Besitz-GmbH & Co KG vermeidet die Gewinnrealisierung
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Mitunternehmerschaft
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Mitunternehmer Der Mitunternehmer ist ein Gesellschafter mit Mitunternehmerinitiative und Mitunternehmerrisiko
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2 Mitunternehmerschaften
Personengesellschaft mit Gesellschaftsvertrag Gesellschaftsähnliche Mitunternehmerschaft ohne Gesellschaftsvertrag
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3 gesellschaftsähnliche Mitunternehmerschaften
Erbengemeinschaft Gütergemeinschaft Bruchteilsgemeinschaft z. B. Besitzunternehmen mit Grundstück im Miteigentum.
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Gewerbliche Einkünfte färben ab
bei der Personengesellschaft, nicht bei der gesellschaftsähnlichen Mitunternehmerschaft Personengesellschaft mit Sogwirkung Gesellschaftsähnliche Mitunternehmerschaft ohne Sogwirkung
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Wer kann willküren? Personengesellschaft kann nicht willküren im Gesamthandsvermögen. Gesellschafter kann willküren im Sonderbetriebsvermögen. Gesellschaftsähnliche Mitunternehmerschaft kann willküren
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Realteilung
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Realteilung Die Personengesellschaft wird liquidiert
Die Gesellschafter teilen das Gesamthandsvermögen Das zugeteilte Wirtschaftsgut bleibt Betriebsvermögen beim Realteiler Der Realteiler führt die Buchwerte fort
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Behaltefrist bei der Realteilung
Zuteilung von Teilbetrieben ohne Behaltefrist Zuteilung von Einzel-Wirtschaftsgütern mit 3 Jahren Behaltefrist
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Realteilung oder Sachabfindung
Realteilung Die Personengesellschaft wird liquidiert Sachabfindung Die Personengesellschaft wird fortgeführt
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Ausscheiden von Mitunternehmern
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Ausscheiden von Mitunternehmern
Der ausscheidende Mitunternehmer versteuert den Veräußerungsgewinn: Abfindung / Kaufpreis ./. Buchkapital = Veräußerungsgewinn Der Erwerber stockt die Buchwerte auf auf die Abfindung / den Kaufpreis.
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Sachabfindung ins Betriebsvermögen
mit dem Buchwert ohne Veräußerungsgewinn
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Sachabfindung ins Privatvermögen
Die stillen Reserven im Abfindungsgut werden aufgedeckt Veräußerungsgewinn beim ausscheidenden Mitunternehmer Laufender Gewinn bei den anderen Gesellschaftern
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Teilentgeltliche Übertragung
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Teilentgeltliche Übertragung von Betriebsgrundstücken
mit den Grundstücksschulden oder gegen Darlehensforderung
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Strenge Trennungstheorie
Anteilige Gewinnrealisierung in % der entgeltlichen Übertragung Stille Reserven in % von Teilentgelt/Verkehrswert = laufender Gewinn
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Milde/modifizierte Trennungstheorie
Gewinnrealisierung wenn das Teilentgelt den Buchwert übersteigt. Teilentgelt ./. Buchwert = laufender Gewinn
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Keine Gewinnrealisierung
Gutschrift auf dem Kapitalkonto Grundstück ins Gesamthandsvermögen Schulden bleiben Sonderbetriebsvermögen §6b-Modell Das anteilige Grundstück ist Veräußerungsobjekt und Reinvestitionsgut
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Einbringung von Privatvermögen
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Einbringung von Privatvermögen in die Personengesellschaft
Tausch mit dem gemeinen Wert Veräußerungsgewinn nach §§ 17, 23 EStG
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Kein Veräußerungsgewinn
Zurückbehaltung im Sonderbetriebsvermögen Verdeckte Einlage mit Gutschrift auf dem Rücklagenkonto für die Gesamthand
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Vermögensverwaltende Personengesellschaft
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Vermögensverwaltende Personengesellschaft
Die vermögensverwaltende Personengesellschaft ist nicht gewerblich tätig Gesamthandsvermögen im Privatvermögen Der Gesellschafter erzielt Mieteinkünfte
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Beispiel Grundstücks-GbR oder KG
Nicht gewerblich geprägte GmbH & Co KG Immobilien-Fonds
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Bruchteilsbetrachtung
als ob die vermögensverwaltende Personengesellschaft nicht existiert ð Durchgriff Das Grundstück im Gesamthandsvermögen wird dem Gesellschafter zugerechnet mit seiner Kapitalquote/Eigentumsquote
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Grundstück wird übertragen
Das Grundstück wird übertragen durch Änderung der Kapitalquote Die Grundstücksübertragung ist – entgeltlich – unentgeltlich oder – teilentgeltlich Die Grundstücksübertragung mit den Schulden ist teilentgeltlich
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Zebragesellschaft Die vermögensverwaltende Personengesellschaft mit gewerblichen und nichtgewerblichen Gesellschaftern ist eine Zebragesellschaft Der gewerbliche Gesellschafter erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit Grundstücksanteil im Betriebsvermögen Der nichtgewerbliche Gesellschafter erzielt Mieteinkünfte mit Grundstücksanteil im Privatvermögen
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Nichtgewerblich geprägte GmbH & Co KG
Eine natürliche Person ist zweiter Komplementär oder Mitgeschäftsführung für den Kommanditist
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Entschädigung
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Entschädigung Schaden neuer Rechtsgrund Zwangslage Zusammenballung
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Grenzpendler
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Grenzpendler Der Grenzpendler ist beschränkt steuerpflichtig
Unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag Der Grenzpendler versteuert 90 % der Welteinkünfte in Deutschland oder ausländische Einkünfte bis zum Grundfreibetrag mit 8.652/ €
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Grenzpendler wird zusammenveranlagt
mit dem Ehegatten in der EU Der Ehegatte in der EU gilt als unbeschränkt steuerpflichtig
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