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Teil II: Maßnahmen zum Bodenschutz
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Erläuterung folgender drei Sachfragen:
Warum keine „Patentlösung“ möglich ? Warum eine größere Anzahl an Einzelmaßnahmen erforderlich ? Warum eine zielführende Gesamtstrategie notwendig ?
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Bodenschutz durch Instrumente der Raumplanung
Ordnungshilfe 1 Die „Baulandtreppe“
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Bodensparen Wissenschaft: Überzeugungsarbeit leisten
politische Entscheidungsträger: überzeugen Verwaltung: taugliche Instrumente bereitstellen, „Rücken stärken“ Grundstückseigentümer bzw. Liegenschaftsverwerter: klare Regeln setzen „Allgemeinheit“: Sensibilität für Bodenschutz entwickeln
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Der „Instrumentenkoffer“
Ordnungshilfe 2 Der „Instrumentenkoffer“ Bewusstsein schaffen Informations- und Bildungsinstrumente Marktkräfte stimulieren monetäre Instrumente (finanzielle Anreize und Sanktionen) Schranken setzen ordnungspolitische Instrumente (Ge- und Verbote)
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1. Grünland
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1. Grünland Kurzcharakteristik:
keine Bebauung binnen Jahren gerechtfertigt Herausforderung: Status einer „ruhenden Baulandreserve“ Lösungsansätze: Informations- und Bildungsinstrumente Monetäre Instrumente Ordnungspolitische Instrumente
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Informations- und Bildungsinstrumente
gezielte Öffentlichkeitsarbeit zu den Zusammenhängen von Bodenschutz und anderen großen Zeitfragen (z.B. Klimaschutz, Energieversorgung, Verkehrsverminderung, eingeschränkte Finanzierungsspielräume der öff. Hand) Schaffung eines Wahrnehmungs- und Wertebewusstseins über die offene Kulturlandschaft (z.B. über Schulen, Erwachsenenbildungseinrichtungen) Deklaratorisches Unterschutzstellen der stadtnahen Grünsysteme (z.B. Grünlanddeklaration, Biosphärenpark) Markierung der Siedlungskante
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Quelle: http://images.google.at
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Monetäre Instrumente erhöhte Zuweisungen aus dem Finanzausgleich für Gemeinden mit geringem jährlichen Einwohnerverbrauch Pro-Kopf an Grünland für Siedlungs- und Verkehrszwecke Gewährung eines „Stadtbonus“ für die Wohnraumschaffung innerhalb des Stadtgebietes (z. B € im Land NRW) Einführung des Planwertausgleichs: Abschöpfung von Planungswertgewinnen und Weitergabe derselben an Grundstückseigentümer mit Planungswertverlusten 1 m² Grünland 1-2 € 1 m² Bauland (periphere Region): € 1 m² Ackerland 3,5 € 1 m² Bauland (Stadtnähe): €
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Ordnungspolitische Instrumente
Selbstbindung des Gemeinderates an ein längerfristiges Umwidmungsmoratorium Vorgabe von verbindlichen Baulandreduktionszielen für einen bestimmten Zeitraum seitens der überörtlichen Planungsbehörde (Nachhaltigkeitsstrategie des Bundes; 2002: 25 ha tägl., 2010: 12 ha tägl.) Übernahme der Eingriffsregelung nach §§ 18 bis 21 Deutsches Bundesnaturschutzgesetz, wonach erhebliche Eingriffe in den Naturhaushalt (z.B. die Neuversiegelung von Boden) adäquat ausgeglichen (z.B. durch Entsiegelung) oder durch Ersatzmaßnahmen (Kompensationszahlungen 23 €/m2 versiegelter Fläche in München, Ökokonto) ersetzt werden müssen größte Zurückhaltung bei der Bewilligung privilegierter Bauten im Grünland (nutzungsgebundene, weg- und leitungsgebundene und standortgebundene Bauten)
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2. Bauerwartungsland
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2. Bauerwartungsland Kurzcharakteristik:
„Kampfzone“ zwischen Baulandausweisung und Grünlanderhaltung Herausforderung: Schutz vor überbordenden Umwidmungen Unterbinden aktiver Bodenspekulation Lösungsansätze: Informations- und Bildungsinstrumente Monetäre Instrumente Ordnungspolitische Instrumente
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Informations- und Bildungsinstrumente
„Erschließungskostennachweis“: vorauseilender Nachweis der Gemeinde an die Aufsichtsbehörde bzgl. der Folgekosten für die Erschließung nach Umwidmungen „Mindestversorgungsnachweis“: Nachweis der Gewährleistung von ÖV-Anbindung und Nahversorgung auf kurzem Weg verpflichtende Simulationen, die die künftige Bebauung des zur Umwidmung anstehenden Gebietes visualisieren
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Monetäre Instrumente Gewährung von „Rückwidmungsprämien“ zur Reduktion der überdimensionierten Baulandreserven Gewährung einer markant höheren Wohnbauförderung für Bauvorhaben in Innerortslagen bzw. Stadtzentren Prüfung der Sinnhaftigkeit der Etablierung eines „Flächenzertifikathandels“
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Flächenzertifikatshandel
Zielfestlegung durch das Land z. B. 8 ha/Tg ha/Tg 2020 Zuteilung der Baulandkontingente an die Gemeinden (nach Einwohnerzahl) alle fünf Jahre. Jede Gemeinde kann ihr Kontingent ausnützen. Einrichtung einer Flächenbörse durch das Land Kommunen können ungenutzte Kontingente an Flächenbörse verkaufen; benötigte Kontingente werden gekauft (Baulücken, Siedlungsbrachen). Anreiz für Kommunen, Innentwicklung zu forcieren Einrichtung eines Monitoringsystems laufende Überprüfung der Zielerreichung und der Regeln des Handelssystems
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Ordnungspolitische Instrumente
Unterbindung von Spekulationsabsichten durch bessere Verschränkung zwischen dem landwirtschaftlichen Grundverkehrsrecht und dem Raumplanungsrecht Entwicklung geeigneter Methoden zur Einbindung der Bodenqualität in Widmungsentscheidungen (Verknüpfung von quantitativem und qualitativem Bodenschutz) Einführung der Strategischen Umweltprüfung für sämtliche Umwidmungen von Grünland in Bauland ab einer bestimmten Größenordnung
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3. Gewidmetes, noch unerschlossenes Bauland
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3. Gewidmetes, noch unerschlossenes Bauland
Kurzcharakteristik: Planungsmehrwert wird schlagend Herausforderung: Schutz vor passiver Bodenspekulation monetäre Ausgleichsmechanismen zügige Erschließung Lösungsansätze: Informations- und Bildungsinstrumente Monetäre Instrumente Ordnungspolitische Instrumente
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Informations- und Bildungsinstrumente
den privaten Vermögenswertgewinnen durch den Widmungsakt zu Bauland stehen keine adäquaten Verpflichtungen der NutznießerInnen gegenüber Privatisierung der Vermögenswertgewinne ↔ kostenintensive Erschließung von Bauland großteils durch die Öffentlichkeit kein angemessener Ausgleich zwischen „Planungsgewinnern“ und „Planungsverlierern“
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Monetäre Instrumente Anhebung der steuerlichen Bemessungsgrundlage für gewidmetes Bauland, Orientierung am Verkehrswert Einführung einer Baulandwidmungsumlage für Gemeinden keine Wohnbauförderung für den Neubau von EFH in (unversorgten) Streulagen
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Steinbach an der Steyr
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Neues Wohnen im alten Kern: „Die drei Höfe“
Siedlungsentwicklung im unmittelbaren Nahbereich des Ortskerns vier Häuser mit jeweils fünf Wohnungen = maßvolle Verdichtung drei Höfe samt Kinderspielplatz; alles durchgrünt Ausnutzung der Topographie für Tiefgaragen gemeinschaftliche Nutzung von Waschräumen, Kinderbetreuungsbereichen und allgemeinen Aufenthaltsräumen
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Ordnungspolitische Instrumente
gesetzliche Befristung der Baulandumwidmung als Gegenwirkung zur passiven Bodenspekulation Junktimierung der Flächenwidmungsplanung mit einem verbindlichen Zeitplan für die Realisierung der Erschließung und der Bebauung (Südtirol Jahre) Befristung möglicher Entschädigungsforderungen bei Rückwidmungen von Bauland in Grünland (z. B. 10 Jahre)
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4. Unbebautes, aber erschlossenes Bauland
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4. Unbebautes, aber erschlossenes Bauland
Kurzcharakteristik: erschlossene Baulandbrachen („Millionengrab“) Herausforderung: zügige Mobilisierung des baureifen Baulandes rasche Überwälzung der Erschließungskosten Lösungsansätze: Informations- und Bildungsinstrumente Monetäre Instrumente Ordnungspolitische Instrumente
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Informations- und Bildungsinstrumente
Nutzung aller Dialogmöglichkeiten zwischen der Raumplanung und den stark ökologisch argumentierenden Fachrichtungen wie Landschaftsplanung, Naturschutz und Ökologie, um diese Seite des Bodenschutzes für sie nachvollziehbar zu machen
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Monetäre Instrumente Einhebung der lagebedingten „wahren“ Kosten der Erschließung zum Zeitpunkt der Widmung von den Verursachern Einhebung einer „Neuerschließungsabgabe“ von Bauherren und Investoren, um das Bauen „auf der noch unerschlossenen grünen Wiese“ unattraktiver im Vergleich zu den erschlossenen Lagen zu machen Abschöpfung eines Teiles des erschließungsbedingten Mehrwertes von Liegenschaften zur Refinanzierung der Infrastruktur
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Ordnungspolitische Instrumente
gesetzliche Junktimierung der Erschließung eines bereits gewidmeten Baugebiets mit einer „Realisierungsverpflichtung“ Junktimierung der Erlassung eines Bebauungsplanes (mit dem Boden schonendes Bauen verbindlich angeordnet werden kann) mit einer Realisierungsverpflichtung Vergabe von Baurechten
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Wohneinheiten/ha: 25 Planungsgebiet: 5.591 m² Geschoßflächenzahl: 0,55
Quelle: Land Oberösterreich Wohneinheiten/ha: 25 Planungsgebiet: m² Geschoßflächenzahl: 0,55
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Quelle: Baurechtsaktion Niederösterreich
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5. Bebautes Bauland
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5. Bebautes Bauland Kurzcharakteristik:
Raumplanung geht von Bestandsschutz aus und fokussiert so Außenentwicklung Herausforderung: Umgestaltung bestehender Siedlungsräume Vermeidung von Leerständen Förderung von Nachverdichtungen Klimaschutz im Siedlungsbestand Lösungsansätze: Informations- und Bildungsinstrumente Monetäre Instrumente Ordnungspolitische Instrumente
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Informations- und Bildungsinstrumente
Führung von Baulückenkatastern, in denen unbebaute, geringfügig bebaute, falsch genutzte oder übergroße Grundstücke verzeichnet sind zur Sensibilisierung der Bevölkerung Konzentration des „experimentellen Städtebaus“ auf die Aufwertung der bereits bebauten Gebiete Quelle: Bund für Umwelt und Naturschutz
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Monetäre Instrumente Umschichtung der Wohnbauförderung vom Neubau an der Siedlungsperipherie auf die Sanierung des Altbestandes in Innenlagen Förderung von Nachverdichtungen und Wohnumfeldverbesserungen innerhalb schon bebauter Gebiete Förderung einer klimafreundlichen Freiraumgestaltung (z. B. Ausschüttung von Geldern für Entsiegelungen, Baumpflanzungen, Dach- und Fassadenbegrünungen)
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Quelle: Wiener Umweltanwaltschaft
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Ordnungspolitische Instrumente
verpflichtende Einführung von „Innenentwicklungsplänen“, mittels derer die Aufwertung von bereits bebauten Gebieten planerisch vorbereitet und koordiniert werden verbindliche Vorschreibung von CO2-Reduktionszielen von Seiten des Staates, die auch über Maßnahmen der örtlichen Raumplanung zu erreichen sind verbindliche Kompensation jeder Neuversiegelung durch Entsiegelung aliquoter Flächen in Innenlagen
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6. Brachgefallenes bebautes Bauland
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6. Brachgefallenes bebautes Bauland
Kurzcharakteristik: Vorantreiben der Außenentwicklung erhöht die Gefahr von Unter- bzw. Nichtnutzung sowie von Preisverfall bestehender Bausubstanz Herausforderung: Flächenrecycling geordneter Rückzug Lösungsansätze: Informations- und Bildungsinstrumente Monetäre Instrumente Ordnungspolitische Instrumente
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Informations- und Bildungsinstrumente
Erstellung von Brachflächenkatastern, in denen nicht genutzte bzw. unternutzte Brachflächen samt möglichen Altlasten systematisch erfasst und über das Internet für die Nachnutzung vermarktet werden Förderung von Modellvorhaben für Energieeffizienz und klimaschonendem und klimanagepasstem Bauen auf großflächigen Brachen (z. B. Bahn-, Industrie- und Kasernenareale)
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Donauuniversität und Fachhochschule Krems
ehemalige Tabakfabrik Stein Grundstücksgröße 3,5 ha Lage Stadtzentrum keine Altlastenrelevanz sehr gute Verkehrsanbindung
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Monetäre Instrumente Errichtung eines „Altlastensanierungsfonds“ zur Absicherung der finanziellen Restrisiken von Investoren auf Altlastenverdachtsflächen Begründung von Leerstandsmanagements auf kleinregionaler Ebene und in größeren Städten (Vermittlungstätigkeiten, finanzielle Anreize zur Wiedernutzung leerstehender Objekte) Errichtung eines Fonds, der dazu dienen soll, langfristig volkswirtschaftlich zu kostspielige bzw. zu gefährdete Extremstandorte abzusiedeln und die Wiederansiedlung in Gunstlagen zu unterstützen
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Ordnungspolitische Instrumente
Etablierung eines Instrumentariums analog zur „Städtebaulichen Sanierungsmaßnahme“ (§ 136 BauGB Deutschland) Herausbildung eines adäquaten Planungsinstrumentariums für den „geordneten Rückbau“ als neue Planungsaufgabe
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Resümee Örtliche Raumplanung ist Schlüsselkompetenz im quantitativen Bodenschutz ist (noch) zu stark auf „grüne Wiese“ fixiert zusätzlicher Bodenverbrauch ist nicht zukunftsfähig raumbeanspruchende Bedürfnisse sind auf Siedlungsbestand zu konzentrieren („brownfield-Strategie“) es gibt über 60 Vorschläge zur Modifikation der Bodenschutzinstrumente, diese reichen von Überdenken der Zuständigkeiten Modifikation des Rechtsrahmens Umbau der Förderungen Änderung der Entwicklungsstrategien bis zu Schaffung eines entsprechenden Bewusstseins Einzelmaßnahmen sind zu einer zielführenden Gesamtstrategie zusammenzuführen
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Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit !
Universität für Bodenkultur Wien Department für Raum, Landschaft und Infrastruktur Institut für Raumplanung und ländliche Neuordnung O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Gerlind Weber Peter Jordanstr. 82, A-1190 Wien Tel.: , Fax:
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