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Rechtssoziologie I Vorlesung vom 7. März 2012

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Präsentation zum Thema: "Rechtssoziologie I Vorlesung vom 7. März 2012"—  Präsentation transkript:

1 Rechtssoziologie I Vorlesung vom 7. März 2012
Prof. Dr. Lukas Gschwend Universität Zürich Frühjahrssemester 2012

2 Lektüre Manfred Rehbinder, Rechtssoziologie, 7. A. 2009, § 4

3 A. Wissenschaftstheoretische Grundlagen 3
Wissenschaftstheoretisches Verhältnis von Jurisprudenz und Soziologie 1.1 Gemeinsamkeiten und Ähnlichkeiten - Gegenstand: Zwischenmenschliche Beziehungen 1.2 Unterschiede andere Erkenntnisinteressen (soziale Wirklichkeit versus positive Normativität) andere Methoden (empirisch-induktiv versus begrifflich deduktiv) andere Sprache (sozialwissenschftliches Glossar versus juristische Begrifflichkeit)

4 A. Wissenschaftstheoretische Grundlagen 4
1.3 Umgang mit dem Wertungsproblem Max Weber: Postulat der Werturteilsfreiheit Karl Popper: Kritischer Rationalismus Theodor Adorno/Jürgen Habermas: Dialektisch-kritische Schule Gibt es wertfreie Kritik? Forschungstechnik 2.1 Empirische Sozialforschung quantitative und/oder qualitative systematische und methodengeleitete Erhebung und Auswertung von Daten Hypothese – empirische Überprüfung – Theorie/Modell Quantitativ – Qualitativ

5 A. Wissenschaftstheoretische Grundlagen 5
Soziologie quantitativ qualitativ empirisch theoretisch neopositivistisch kritisch-dialektisch

6 B. Methoden der Rechtstatsachenforschung 6
Untersuchungsgegenstand 1.1 Untersuchungsobjekt qualitativ: der Forscher gelangt anhand von Einzelfällen mittels Deskription und Analyse zu nicht quantifizierten und nicht quantifizierbaren inhaltlichen Aussagen von beschränkter Allgemeingültigkeit Vorteile der qualititativen Rechtstatsachenforschung: Authentizität, keine statistischen Verwerfungen, Detailreichtum Hauptnachteil der qualitativen Rechtstatsachenforschung: Keine Repräsentativität, Einfluss der Forscherpersönlichkeit

7 B. Methoden der Rechtstatsachenforschung 7
quantitativ: die durch den Forschungsplan nach vorgegebenen Kriterien erhobenen Daten werden statistisch ausgewertet. Mittel: Totalstatistik oder Stichprobenerhebung Vorteile der quantitativen Rechtstatsachenforschung: Generalisierbarkeit der Aussagen Nachteile der quantitativen Rechtstatsachenforschung: Statistische Verzerrungen, Kumulation von Fehlern in der Datenerhebung 1.2 Fragestellung Was will der Forscher mit seiner Forschung erfahren? Deskriptive Forschung fragt nach der Beschaffenheit eines Phänomens. Verifizierende Forschung fragt nach den Zusammenhängen zwischen verschiedenen sozialen Phänomenen.

8 B. Methoden der Rechtstatsachenforschung 8
Untersuchungsanordnung 2.1 Experimentelle Anordnung Durchführung von Tests, welche eine genaue Deskription eines Verhaltens ermöglichen oder aber im Fall einer verifizierenden Fragestellung zuverlässige Aussagen ermöglichen betr. Verifizierung oder Falsifizierung der vorgeschalteten Modellvorstellung Feldexperiment, Laborexperiment, Testexperiment in gedachter Umwelt Probleme?

9 B. Methoden der Rechtstatsachenforschung 9
2.2 Historische und komparative Anordnung historisch: zeitlicher Längsschnitt komparativ: räumlicher Längs- bzw. Querschnitt Probleme? Untersuchungstechnik 2.1 Dokumenten- oder Aktenanalyse Rechtsstatistiken, Gerichts- und Verwaltungsakten Probleme: Lebendes Recht aus toten Akten? 2.2 Befragung Interview Probleme: exogene Beeinflussung des Interviewpartners 2.3 Beobachtung

10 C. Soziologische Grundbegriffe und Parameter 10
Gesellschaft und Kultur als soziokulturelles Gesamtsystem Einzelperson – Gruppe – Gesellschaft Wechselwirkung zwischen Individuen und Gruppen sowie Gesellschaft Gruppen lassen sich extern wie auch intern definieren Verhalten und Verhaltensmuster Personen und Gruppen werden sozial massgeblich durch ihr Verhalten wahrgenommen. Dem Begriff der Kultur auf Ebene der Gesellschaft entspricht der Begriff des Verhaltensmusters als Anwendungsfall der Umsetzung kultureller Werte auf Ebene der Individuen und Gruppen.

11 C. Arbeitsinstrumente der Rechtssoziologie 11
4. Rolle und Status Soziale Rollen als Zusammenfassung äusserer und innerer Verhaltensmuster im Kontext ihrer Funktionalität. Sie bezeichnen Ansprüche der Gesellschaft an die Inhaber von Positionen. Status ist das fixe Gegenstück zur Dynamik der Rolle. Status und Rollen stehen in Abhängigkeit von sozialen Kategorien und Aggregaten. 5. Institutionen Durch Institutionen werden typische, regelmässige und gleichförmige Verhaltensmuster fixiert. Die Institutionen werden ihrerseits durch sie geschaffen. Haupt und Nebeninstitutionen

12 C. Arbeitsinstrumente der Rechtssoziologie 12
6. Kultur und Verhaltensmuster Kultur als Total der den Angehörigen einer Gesellschaft gemeinsamen Institutionen und Verhaltensmuster Verhaltensmuster und Verbindlichkeit Werte als kulturelle Errungenschaften Wertewandel und Realisierung von Wertvorstellungen


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