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Das Export-Akkreditiv: Ablauf der Eröffnung

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Präsentation zum Thema: "Das Export-Akkreditiv: Ablauf der Eröffnung"—  Präsentation transkript:

1 Das Export-Akkreditiv: Ablauf der Eröffnung
1 Das Export-Akkreditiv: Ablauf der Eröffnung Auftraggeber (Importeur/Käufer) Begünstigter (Exporteur/Verkäufer) 1 Liefervertrag Avisierung/ Bestätigung des Akkreditives 4 2 Akkreditiv- eröffnungsauftrag Akkreditivbank (Eröffnende Bank) 3 Eröffnung des Akkreditives Avisierende bzw. Bestätigende Bank Liefervertrag, in dem Zahlung durch Akkreditiv vereinbart wurde Käufer gibt seiner Bank Auftrag zur Akkreditiverstellung Die Akkreditivbank erstellt das Akkreditiv und sendet es an RLB mit dem Auftrag, das Akkreditiv dem Begünstigten zu avisieren (mit oder ohne Hinzufügung ihrer Bestätigung) Die avisierende bzw. bestätigende Bank verständigt den Begünstigten

2 Das Export-Akkreditiv: Ablauf Dokumentenpräsentation und Zahlung
1 Das Export-Akkreditiv: Ablauf Dokumentenpräsentation und Zahlung Auftraggeber (Importeur/Käufer) 5a Begünstigter (Exporteur/Verkäufer) Warenversand Dokumenten-präsentation Zahlung 5b 5a Ausfolgung der Dokumente und Kontobelastung 7 Akkreditivbank (Eröffnende Bank) 6b Übersendung der Dokumente Avisierende bzw. Bestätigende Bank 5. Der Begünstigte versendet die Ware (5a) und legt Dokumente bei der Zahlstelle vor mit der Bitte um Honorierung (5b) 6. Die Zahlstelle (hier: RLB) prüft die Dokumente und schreibt dem Begünstigten den Betrag gut (6a). Gleichzeitig remboursiert sie sich bei der Remboursstelle und übersendet die Dokumente an die Akkreditivbank (6b). 7. Die Akkreditivbank prüft die Dokumente ebenfalls und übersendet sie an den Auftraggeber unter gleichzeitiger Belastung seines Kontos.

3 Die Übertragung eines Export-Akkreditives
2 Die Übertragung eines Export-Akkreditives Auftraggeber (Endabnehmer) Begünstigter (Lieferant) Endabnehmer beauftragt seine Bank mit der Eröffnung eines übertragbaren L/C Akkreditivbank erstellt L/C und übersendet es an die Zweitbank im Land des Transiteurs (RLB) Zweitbank (RLB) notifiziert L/C an den Begünstigten (Erstbegünstigter, Transiteur) Transiteur beauftragt seinerseits RLB, das L/C an den tatsäch-lichen Lieferanten zu übertragen Zweitbank (RLB) handelt nun als „Transferring Bank“ und überträgt L/C der Akkreditivbank (mit einem geringeren Betrag) an den Zweitbegünstigten (Lieferanten). Dazu schaltet sie eine Bank im Land des Zweitbegünstigten ein. Diese Bank, die nur den Auftrag hat, die Akkreditivübertragung an den Zweitbegünstigten weiterzuleiten, übersendet das L/C ohne Verbindlichkeit an diesen. 1 6 Akkreditivbank (Eröffnende Bank) Bank im Land des Begünstigten 2 5 Zweitbank Übertragende Bank wird zu 3 4 Erstbegünstigter (Transiteur) Auftraggeber der Übertragung wird zu


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