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zum Informationsabend

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Präsentation zum Thema: "zum Informationsabend"—  Präsentation transkript:

1 zum Informationsabend
Herzlich Willkommen zum Informationsabend Wohnhausanlage „Mank I B“ 26. November 2013

2 Die GEDESAG heißt die zukünftigen Mieter der Wohnhausanlage
„Mank I B“ zu diesem Informationsabend herzlich Willkommen. Wir werden bemüht sein, sämtliche auftretenden Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantworten zu können.

3 Wir stellen uns vor: ÖBA- Ing. Resel BGM Leonhardsberger Martin
Dir. Dittinger Gerhard – LPH Mank Mag. Kiener Barbara – Rechts- und Wohnungsangelegenheiten Dipl. Ing. Mayer Gregor – Hausverwaltung Gritsch Herbert - Hausverwaltung

4 BAUABNAHME erfolgte am:
TERMINE BAUABNAHME erfolgte am: 22. November 2013 Feststellung der noch durchzuführenden Fertigstellungsarbeiten und Behebung festgestellter Mängel.

5 BESICHTIGUNGEN – NATURMASSE
Sämtliche Wohneinheiten sind bereits versperrt, eine Besichtigung der Wohnung und das Abnehmen von Naturmaßen ist ausschließlich gegen Voranmeldung möglich. Das Betreten des Baustellengeländes ist für unbefugte Personen lt. den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ausnahmslos nicht gestattet!

6 Übergabezeitpunkt 12.12.2013 beginnend bei
Anderlegasse 10,Top 5 ab: 08:30 Uhr Um eine reibungslose Übergabe bewerkstelligen zu können, werden die Mieter ersucht, die vorgegebenen Zeiten einzuhalten. Übergabedauer: 15 – 20 Minuten pro Wohnung

7 ÜBERGABE Überschreibung der Lieferübereinkommen für Strom
(EVN) Die Stromzähler befinden sich im Zählerraum im Kellergeschoß Erstellung eines Wohnungsübergabeprotokolls (GEDESAG) mit Auflistung allfälliger Mängel und evtl. noch nötigen Fertigstellungsarbeiten. Erklärung Haustechnik (RLH- Mank)

8 ALLGEMEINER TECHNISCHER TEIL

9 Rufsystem Die einmaligen Herstellungskosten des Telefonanschlusses trägt die GEDESAG. Aufgrund des internen organisatorischen Ablaufes der A1 ist es erforderlich die Rechnung auf den Bewohner auszustellen. Der Rechnungsbetrag der Herstellungskosten – ohne Grundentgelt und Sprachgebühren – wird dem Nutzer nach Übermittlung des Rechnungsbelegs samt Zahlungsbestätigung durch die GEDESAG zur Anweisung gebracht. Am Tag der Übergabe ist ein Vertreter der Telekom Austria (A 1) vor Ort welcher mit der Bewohnern die Verträge abschließt.

10 Rufsystem Eine Bedienungsanleitung über das geplante Notruftelefon wird bei Installation des Gerätes ausgehändigt. Die Freischaltung und Programmierung der Notruffunktion erfolgt erst nach Abschluss des Pflegegrundpaketes zwischen dem Mieter und dem NÖ Landespflegeheims Mank – Marienheim.

11 Erklärung Haustechnik
WOHNUNGSSTATION In jeder Wohneinheit befindet sich eine Wohnungsstation, in welcher die Warmwasserbereitung (Wärmetauscher) erfolgt und sich sämtliche Absperrventile für Heizung und Wasser sowie das Heizungszonenventil befinden.

12 Wohnungsstation Komponente 1 Plattenwärmeüberträger WW
2 Differenzdruckregler 3 Thermostat für Bypass/Zirkulation 4 PM2+P Regler (Akva Vita II TDP-F) 5 Passstück für WMZ Rücklauftemperaturbegrenzer Zonenventil 8 Entlüftung 9 Schmutzfänger m. Stopfen 10 Passstück für KWZ 11 Schmutzfänger 4 8 1 6 5 7 3 2 10 9 11 6

13 Anschlüsse KW Ein WW KW FW FW HE HE Vorlauf Rücklauf Vorlauf Rücklauf
Brauchwasser Primär Sekundär

14 Beheizung und Warmwasserversorgung der einzelnen Wohnungen erfolgt von beiden Bauabschnitten über das Fernwärmenetz, zusätzlich werden die Erträge der thermischen Solarkollektoren zur Unterstützung der Wärmeversorgung in den Pufferspeicher welcher im Keller situiert ist, eingespeist. Die Aufteilung und Abrechnung der Energieverbrauchskosten für Heizung und Warmwasser-bereitung werden nach dem Nutzflächenschlüssel vorgenommen und erfolgt durch den Vermieter. Die Kosten für den elektrischem Strom hat der Mieter selbst zu übernehmen.

15 WOHNRAUMLÜFTUNG Die Wohnhausanlage ist mit einer zentralen kontrollierten Wohnraum Komfortlüftung ausgestattet. Die Einschulung und die technische Erklärung erfolgt durch die Errichterfirma im Zuge der Wohnungsübergabe. Die anfallenden Kosten für den Betrieb (Strom), die Wartung (Filtertausch) und die Instandhaltung gehen zu Lasten des Mieters und werden über die Betriebskosten abgerechnet.

16 FERNSEH- UND RADIOEMPFANG
Am Wohnhaus befindet sich eine digitale SAT-Anlage zum Empfang der in- und ausländischen digitalen Radio- und Fernsehprogramme (Astra). Der erforderliche Receiver oder TV-Geräte (z.B. DVB-S mit ORF Karte ) sind auf eigene Kosten durch den Mieter bereitzustellen. Anschlüsse wurden gemäß der Verkaufsbroschüre hergestellt. Die Montage von weiteren Satellitenempfangsanlagen durch die Bestandnehmer, wird von der GEDESAG nicht bewilligt!

17 PERSONENLIFT Der vorhandene Personenlift wurde ausschließlich für die Beförderung von Personen und nicht für die Beförderung von Lasten technisch ausgelegt. Die anfallenden Kosten aufgrund von Störungen bzw. Betriebsausfällen, welche durch Überladen udgl. verursacht werden, bzw. Beschädigungen, die durch das Befördern von Lasten entstehen, unterliegen nicht der Gewährleistung. Die anfallenden Kosten werden im Zuge der Betriebs- und Instandhaltungskosten abgerechnet.

18 DAUERELASTISCHE FUGEN
Dauerelastisch hergestellte Fugen zwischen Materialstößen, in Ichsen etc., unterliegen normgemäß keiner Gewährleistung und sind Wartungsfugen. Diese sind durch den Bestandnehmer zu warten bzw. zu erneuern. Ausführung bei Materialstößen (z.B. Gipskarton zu Mauerwerk) mittels Dichtstoff auf Acrylbasis (überstreichbar), Ausführung zwischen keramischen Materialien (Fliesen) mittels Dichtstoff auf Silikonharzbasis (nicht überstreichbar).

19 WOHNUNGSBEZUG Anfallendes Verpackungsmaterial und Sperrmüll sind durch die Bestandnehmer selbst zu entsorgen. Diese können beim Sammelzentrum der Gemeinde Mank kostenlos entsorgt werden. Die vorhandenen Müllgefäße sind aus Kapazitätsgründen dafür nicht vorgesehen. Aus Kostengründen ist nicht vorgesehen, zusätzliche Mulden udgl. bereitzustellen.

20 Gemäß Verpackungsverordnung sind die Unternehmen zur Rücknahme der Verpackungsmaterialien (Kartonagen, Kunststoffverpackungen) der gekauften Waren verpflichtet. Zusätzliche Entsorgungskosten finden mangels Feststellbarkeit des Verursachers in den Betriebskosten ihren Niederschlag.

21 BEFESTIGUNGEN AUF TROCKENBAUWÄNDEN
Sämtliche nicht tragende Innenwände sind Ziegelwände 10 cm, beidseitig verputzt. Zur Befestigung auf diesen Wänden sind geeignete Dübel zu verwenden. Die vorgegebenen Belastungswerte sind auf jeden Fall einzuhalten. Beschädigungen der Wände durch Nichteinhaltung der Belastungsgrenzen sind keine Gewährleistungsmängel und müssen durch den betroffenen Bestandnehmer auf eigene Kosten saniert werden. Die notwendigen Dübel und technischen Details wie z.B. die Belastungsgrenzen sind im Fachhandel oder in den Baumärkten zu erfragen.

22 WOHNUNGSTRENNWÄNDE Wohnungstrennwände wurden aus Hochlochschallschutz-ziegel mit Vorsatzschale 7,5 cm zur weiteren Schalldämmung hergestellt. Bei Befestigungen von Hängekästen udgl. sind die Dämmstärken zu berücksichtigen.

23 Befestigungen an den Außenwänden - Vollwärmeschutz (Balkon, Loggia) sind grundsätzlich nicht gestattet. Um- und Einbauten, insbesondere Installationen in der Wohnung dürfen nur mit schriftlicher Erlaubnis der Hausverwaltung vorgenommen werden.

24 SICHTSCHUTZ Wir weisen darauf hin, dass es nicht gestattet ist, auf die von der GEDESAG hergestellten Einfriedungen der Eigengärten und Loggien- Balkongeländer, Sichtschutzelemente oder Ähnliches zu befestigen. Schäden, die aufgrund einer solchen Anbringung, durch Wind, etc., an den Einfriedungen entstehen, sind durch die Gebäudeversicherung nicht gedeckt und daher durch den Verursacher auf eigene Kosten zu beheben. Weiters erlischt die Gewährleistung der beschädigten Teile. Generell ist bei der Hausverwaltung der GEDESAG vor Montage von Sichtschutz um Genehmigung anzusuchen.

25 KFZ - ABSTELLPLATZ Im Bereich der Allgemeinflächen (Niveau Erdgeschoß) werden freie PKW-Stellplätze, welche allen Bewohnern zur Verfügung stehen, errichtet. Nicht als Abstellplätze markierte Freiflächen dienen als Abstellplätze für Einsatzfahrzeuge bzw. als Umkehrplätze. Diese Flächen sind ständig frei zu halten.

26 Wohnungsschlüssel Generalsperre mit 6 Schlüssel je Wohneinheit, die nachstehende Einrichtungen sperren: Hauseingangstüre Wohnungseingangstüre Kellerabteil Postkasten Allgemein zugängliche Räume Eine Schlüsselnachbestellung ist nur über die GEDESAG möglich. Bei Verlust von Schlüsseln muss bei Wohnungsrücknahme eine Ersatzsperre auf Kosten des Mieters eingebaut werden.

27 Gartenwasserleitungen EG
Die vorhandenen Gartenwasserleitungen in den ebenerdigen Wohnungen sind selbst entleerend ausgeführt, d.h. die Leitung entleert sich selbst und Wasser, welches sich in der Spindel befindet, läuft ca. 10 Sekunden nach. Bitte den Hahn nicht überdrehen! Die Gartenschläuche sind vom Bestandnehmer für den Entleerungsvorgang abzuschließen.

28 EIGENLEISTUNGEN Die nachträgliche Verlegung von Bodenfliesen ist auf Grund des ausgeführten Fußbodenaufbaues (Trittschalldämmung) nicht möglich. Die Montage von Rollläden oder Außenjalousien ist baubehördlich anzeigepflichtig, um eine schriftliche Genehmigung durch die GEDESAG ist diesbezüglich anzusuchen.

29 MÄNGELBEHEBUNG Innerhalb der Gewährleistungsfrist sind die Mängelbehebungen für den Konsumenten kostenlos sofern es sich um einen Mangel im Sinne des Gewährleistungsrechtes handelt. Die Durchführung der erforderlichen Arbeiten erfolgt in einer angemessenen Frist, nach Terminvereinbarung mit dem Mieter durch die ausführenden Firmen. Die Durchführung muss durch den Mieter bestätigt werden.

30 GEWÄHRLEISTUNG Die gesetzliche Gewährleistungsfrist ist eine Fallfrist und beträgt nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch 3 Jahre ab Übergabe der Leistung, das bedeutet, dass mit dem Stichtag der Wohnungsübergabe die dreijährige Gewährleistungsfrist zu laufen beginnt und am letzten Tag des 3. Jahres abläuft. Vor Ablauf der 3 Jahres Frist findet die Schlussbegehung statt. Im Zuge dieser Begehung werden letztmalig noch offene Mängel aufgenommen und den betroffenen Professionisten zu Behebung weitergegeben.

31 HAUSVERWALTUNGS-TECHNISCHE ANGELEGENHEITEN

32 Hausordnung Der Wohnhausanlage „Mank I A+B“
Die Hausordnung ist beim Eingangsbereich im Schaukasten ausgehängt und hat den Zweck, jedem Nutzer das Wohnen im Hause in Ruhe und Ordnung zu sichern. Ferner sind Bestimmungen enthalten, die im Interesse der Sicherheit und Erhaltung des Hauses notwendig sind. Die Hausordnung gilt als Bestandteil des Vertrages und ist daher genau wie dieser einzuhalten. Die Hausordnung ist für alle Bestandnehmer des Hauses sowie für deren Angehörige und Besucher verbindlich.

33 Besondere Ver- und Gebote
Der Wohnungsinhaber hat jede außergewöhnliche Verunreinigung, die er in den allgemeinen Bereichen verursacht, z. B. bei Durchführung von Arbeiten in der Wohnung, selbst zu beheben. In Wohnungen dürfen, ohne gesonderte Bewilligung der Vermieterin, nur ortsüblich zur Haltung in Wohnungen geeignete Haustiere (z.B. Katzen, Vögel), in üblichem Ausmaß, gehalten werden, solange andere Hausbewohner nicht belästigt werden und die Wohnhausanlage nicht verunreinigt oder beschädigt wird. Kommt es zu wiederholten Belästigungen durch ein Tier, kann seitens der Vermieterin die Tierhaltebewilligung entzogen und die Entfernung des Tieres verlangt werden. Hunde müssen innerhalb der Wohnhausanlage an der Leine und mit Beißkorb geführt werden.

34 Verhalten bei Frostgefahr
Verhalten bei Frostgefahr. Die Stiegenhausfenster sind in den Wintermonaten verschlossen zu halten. Das Abstellen von Motorfahrzeugen innerhalb der Liegenschaft „MANK IA+B“ ist nur an vorgesehenen Plätzen gestattet. Fahrräder dürfen nur in dem dafür bestimmten Abstellbereich untergebracht werden. Das Anbringen von Blumenkistchen, Markisen, Jalousien, SAT-Spiegel u. dgl. darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung erfolgen. In der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr früh darf die Nachtruhe in keiner Weise gestört werden. Auch bei Tag ist jede Lärmbelästigung der Mitbewohner, insbesondere durch länger andauerndes Musizieren bzw. Radio und Fernsehen über Zimmerlautstärke, zu vermeiden. An Sonn- und Feiertagen dürfen keine Lärmarbeiten (Bohren, Stemmen, Hämmern) durchgeführt werden.

35 Pflege und Reinigung Die Hausreinigung des Wohnhauses sowie die Grünflächenbetreuung wird von einem, von der Hausverwaltung bestellten, Hausbetreuer, oder von einem bestellten Reinigungsunternehmen, durchgeführt. Die Gehsteigreinigung samt Winterdienst erfolgt durch ein Reinigungsunternehmen gemäß Straßenverkehrsordnung.

36 Versicherungen Gebäudeversicherung Feuer Haftpflicht Leitungswasser
Sturmschaden Das Wohnungsinventar ist durch die von der GEDESAG abgeschlossen Versicherungen nicht mitversichert. Es wird angeraten, eine Haushaltsversicherung durch die Bestandnehmer abzuschließen.

37 Allgemeiner Brandschutz
Es wird darauf hingewiesen, dass Lagerungen in den Allgemeinbereichen, auf Grund der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, verboten sind und von der GEDESAG nicht toleriert werden!

38 VORBEUGENDER BRANDSCHUTZ
Verhalten im Brandfall Löschversuch mittels Handfeuerlöscher unternehmen Kurzbedienung ist am Feuerlöscher abgebildet

39 Die bereitgestellten Handfeuerlöscher dienen zur ersten Löschhilfe im Brandfall.
Die Entfernung bzw. Missbrauch der Feuerlöscher ist zu unterlassen. Der Gebrauch eines Handfeuerlöschers ist der Hausverwaltung der GEDESAG unverzüglich mitzuteilen.

40 VORBEUGENDER BRANDSCHUTZ
Verhalten im Brandfall Entstandener Brand durch Kerzen am Adventkranz

41 VIEL GLÜCK IN IHREM NEUEN ZUHAUSE!
Wir bedanken uns für IHRE AUFMERKSAMKEIT und wünschen allen MIETERN VIEL GLÜCK IN IHREM NEUEN ZUHAUSE!


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