Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Technische Inhalte der Website

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Technische Inhalte der Website"—  Präsentation transkript:

1 Technische Inhalte der Website
Neue Normen und die Auswirkungen auf die Praxis

2 Dipl.-Ing. Georg POMMER Leiter des Hochbaulabors
Magistratsabteilung 39 VFA gegründet als “Städtische Probirstation für Kalke” im Jahre 1879 1997-: “akkreditierte Prüf- und Überwachungsstelle” 2001: Zertifizierungsstelle WIEN Zert 1139

3 Homepage www.wdvsfachbetrieb.at

4

5

6 ÖNORM B 6410 Aktuelle Ergänzungen

7 Downloads

8

9

10

11

12 Europäische Regelwerke für WDVS

13 Grundlagen der CE-Kennzeichnung
von Bauprodukten

14 Bauproduktenrichtlinie
(Construction Products Directive (CPD)) „Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten über Bauprodukte“ Nummer: 89/106 EEC Bekanntgabe: 27. Dezember 1988 Veröffentlichung: 11. Februar im Amtsblatt der EG L 40 Umsetzung durch bis 30 Monate nach der die Mitgliedsstaaten: Bekanntgabe (27. Juni 1991)

15 Bauproduktenrichtlinie
BauProduktenRichtlinie 89/106/EW (BPR) (= ConstructionProductsDirective CPD) Ermöglichen des freien Warenverkehrs für alle Produkte, die der Richtlinie entsprechen Ersetzen der z.T. unterschiedlichen nationalen gesetzlichen Bestimmungen durch Gemeinschaftsregelungen Gegenseitige Anerkennung von Zertifikaten und Prüfergebnissen Sicherstellen, das NICHT der BPR entsprechende Produkte vom Markt genommen werden. Übernahme der Verantwortlichkeit für die Nutzungssicherheit und Standsicherheit des Gebäudes. Unterschiedliche Anforderungsniveaus (z.B. geografisch oder klimatisch bedingt) dürfen nur mit den von der EU freigegebenen Klassifizierungen angewandt werden (z.B. EN-Normen).

16 Bauproduktenrichtlinie
betrifft nur Bauprodukte, die im EWR in Verkehr gebracht werden sollen hergestellt wurden, um dauerhaft in Bauwerke des Hoch- oder Tiefbaues eingebaut zu werden (vom Zement über die Heizung bis zum Fertighaus) zur Verwendung in Bauwerken bestimmt sind, welche in einem oder mehreren Mitgliedsstaaten gesetzlichen Vorschriften unterworfen sind

17 Bauproduktenrichtlinie
legt „wesentliche Anforderungen“ an das Bauwerk fest verweist auf „technische Spezifikationen“, denen diese Bauprodukte entsprechen müssen, und zwar auf harmonisierte Europäische Normen (hEN) und Europäische Technische Zulassungen (ETZ) und sieht die CE-Kennzeichnung von Bauprodukten vor

18 Die 6 wesentlichen Anforderungen an Bauwerke
sind gemäß Anhang 1 der Bauproduktenrichtlinie, die bei normaler Instandhaltung über einen wirtschaftlich angemessenen Zeitraum („Dauerhaftigkeit“!) erfüllt werden müssen: 1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit 2 Brandschutz 3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz 4 Nutzungssicherheit 5 Schallschutz 6 Energieeinsparung und Wärmeschutz

19 Die CE-Kennzeichnung ist kein Qualitätszeichen
ist kein Zertifizierungszeichen, sie kann daher weder vergeben noch entzogen werden hat eine einheitliche Bedeutung, d.h. die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften steht für unterschiedliche Inhalte, je nach dem Thema der jeweiligen EU-Richtlinie

20 Europäische Technische
Erstellung der Bezugsdokumente 6 wesentliche Anforderungen an Bauwerke 6 Grundlagendokumenten (= interpretative Dokumenten) dienen als Grundlage für die Mandate (Aufträge) der Kommission an EOTA für die Erarbeitung von Leitlinien (ETAG) für Europäische Technische Zulassungen (ETZs) CEN für die Erarbeitung von harmonisierten Europäischen Normen (hENs) oder an ETZ ohne Leitlinie: - nur wenige Hersteller betroffen (EOTA) - „CUAP-Verfahren“ (Common Understanding (der Zulassungsstellen) on the Asessment Procedure)

21 Bezugsdokument

22 Konformität

23 Regelung für WDVS (EU) Entscheid der EU-Kommission (Mandat)
EOTA - Europ. Org. f. Zulassungen EOTA Guideline of External Thermal Insulation Composite Systems With Rendering (ETICS) EOTA - Prüfwand EOTA – Einzelprüfungen Kit Component System >> ETA/ETZ

24 Schwerpunkte der ETAG 004 6 wesentliche Anforderungen Wärmeschutz,
Brandschutz, (Schallschutz) „npd“, Standsicherheit, Umwelt und Hygiene, Nutzungssicherheit

25 EOTA Guideline ETAG 004 für Dämmstoffe l < 0,064 W/mK
EPS- F oder MW – PT Dicke bis 200 mm Mechanische und/oder geklebte Systeme Untergründe Mauerwerk Beton Informationen

26 ETAG 004 Prüfprogramm Haftzugfestigkeiten Dämmstoff/Kleber/Untergrund
Hygrothermische Belastung Brandschutz Schlagfestigkeit Verankerung/Verklebung

27 EOTA Prüfzyklus 50 Zyklen -20 ° C + 70° C Besprühung

28 EOTA Prüfwand Fensterleibung Sprüheinrichtung

29 Abweichung ETAG 004 für Produkte und Untergründe die nicht abgedeckt werden CUAP Verfahren als Regelung im Einzelfall typisch für Dübel/Dämmstoffe/Systeme Mineralschaumplatten, Holzfaserdämmplatten Holzwerkstoffe, Mantelbeton

30 EOTA Guideline ETAG 014 Dübel für WDVS Mindestschaftdurchmesser 5 mm
Setztiefe > 25 mm Typprüfung zu ETAG 004 Informationen

31 Zusammenstellung der CE Zeichen
Homepage „Valid ETA´S“ Suchfunktion ETAG Number XYZ > 004 Liste der gültigen ETA VORSICHT CE nur in Verbindung mit zert. WPK

32

33

34 Europäische Union

35 Pflichtenheft CE ist eine „Handelsmarke“
CE kann Ausschreibungskriterium sein CE ist Ausschreibungskriterium (siehe BO für Wien) Übertretung als Verwaltungsstrafe ca € / Übertretung (Maximum)

36 Marktüberwachung System BBA (British Board of Accreditation)
System Österreich (Vernaderung)

37 Was tun bei Übertretung ?
Reparatur aufgrund der zeitlichen Abläufe nur schwer möglich Stellungnahme einer akk. Prüfstelle als Eignungsnachweis für die BO Keine Fertigstellungsanzeige möglich ? Kontrolle durch Prüfingenieur

38 Wer ist zuständig ? CE > Inverkehrbringer
CE im Einbau > Bauführer Förderungsmodelle > über Bauführer

39 Nationale Umsetzung

40 Am Beispiel BO für Wien X. ABSCHNITT
Vorschriften, die hauptsächlich die Konstruktion betreffen Allgemeine Vorschriften § 97. (1) Alle baulichen Anlagen sind nach den Erfahrungen der technischen Wissenschaften herzustellen. Die dabei verwendeten Baustoffe und Bauteile und angewendeten Bauarten haben den geltenden Vorschriften zu entsprechen und müssen brauchbar sein....

41 CE in der BO … Baustoffe, Bauteile und Bauarten, die
gemäß den Vorschriften über das Inverkehrbringen das CE-Zeichen tragen, gelten als brauchbar.

42 Produktnachweise als Handelserfordernisse
CE Kennzeichnung

43 ÖNORM B 6400 Anwendungsnorm

44 ÖNORM B 6400 (Auszug) Anforderungen an das Brandverhalten des Systems
– Gebäude mit höchstens 3 Geschossen: mindestens D – Gebäude mit mehr als 3 Geschossen: mindestens C-d1 – Hochhäuser: mindestens A2-d1 Anforderung an die Stoßfestigkeit des Systems Kategorie I Kategorie II

45 ÖNORM B 6400 (Auszug) Anforderungen an den Hellbezugswert
Generell > 25 Schallschutz Die Veränderung des Luftschalldämm-Maßes ist gemäß ÖNORM B in Abhängigkeit des Luftschalldämm-Maßes des Wandbildners und der Resonanzfrequenz des Dämmstoffes zu ermitteln.

46 ÖNORM B 6400 (Auszug) Widerstand gegen Windlasten Ausschließlich geklebte Systeme erfordern bei einem Kleberflächenanteil von etwa 40 % eine Dämmstoffqualität TR 150 bzw. bei vollflächiger Verklebung TR 80 im Rahmen der Produktdeklaration gemäß ÖNORMEN EN und EN Die Haftzugsfestigkeit des Klebers auf dem Untergrund muß mindestens den Vorgaben der ETAG 004 für den Untergrund Beton entsprechen. Andernfalls ist gemäß eine zusätzliche mechanische Befestigung vorzusehen.

47 ÖNORM B 6400 (Auszug) Widerstand gegen Windlasten (2)
Wird das Wärmedämm-Verbundsystem nicht um eine Gebäudeaußenkante herumgeführt, sondern endet dort, ist in diesem Bereich eine Randverdübelung gemäß auszuführen. Dübelung Dübelung

48 ÖNORM B 6400 (Auszug) Sockel Dübelung ab 30 cm über GOK
Wandbildner Mauerwerk, Normalbeton Bei Hochlochziegeln gemäß ÖNORM B 3200 ist ein Dübel einzusetzen, dessen Verankerung mindestens über die gesamte Dicke der Außenschale reicht. Kann der vorhandene Wandbildner nicht eindeutig einem der oben beschriebenen Baustoffe zugeordnet werden, sind Ausziehversuche gemäß ÖNORM B 6124 durchzuführen und zu dokumentieren. Dübeltellerdurchmesser ≥ 60 mm

49 ÖNORM B 6400 (Auszug) Anzahl der Dübel
Es sind generell mindestens 6 Dübel/m2 anzubringen. Für die Randzone erhöht sich die erforderliche Anzahl abhängig vom Einsatzfall auf maximal 12 Dübel/m2. Bei Windgeschwindigkeiten > 135 km/h und/oder Gebäudehöhen > 50 m ist ein gesonderter Nachweis über die Verdübelung zu führen.

50 ÖNORM B 6400 (Auszug) Dübel an der Randzone
Breite der Randzone beträgt an beiden Seiten aller Gebäudeaußenkanten mindestens 1 m. Ist die Höhe der Fassadenfläche des Gebäudes größer als seine Länge, beträgt die Breite der Randzone 10 % der Länge, gleich oder kleiner, beträgt die Breite der Randzone 10 % der Höhe gemäß ÖNORM B , jedoch höchstens 2 m.

51 ÖNORM B 6400 (Auszug) Dübelung von Untersichten
Untersichten sind unter Berücksichtigung brandschutz-technischer Vorschriften wie WDVS zu behandeln. Dübelung EPS-F Außer Neuwertiges Mauerwerk Außer Mantelsteine ohne integ. Dämmung und WS und WSD Platten Außer bei Dämmstoff > TR 150

52 ÖNORM B 6400 (Auszug) Dübelung MW - PT Generell
Außer TR > 80 (?) und vollflächige Klebung Dübelung anderer Dämmstoffe Diese Systeme benötigen zusätzlich zur Verklebung eine Verdübelung oder einen Standsicherheitsnachweis.

53 Geländeform in der Umgebung des Gebäudes
Anzahl der Dübel im Randbereich Grundwert der Wind- geschwindigkeit Geländeform in der Umgebung des Gebäudes I II III Höhe des Gebäudes km/h unter 10 m 10 m bis 25 m über 25 m bis 50 m unter 85 6 85 bis 115 8 10 12 über 115 bis 135 x x … Für diesen Bereich sind Dübel mit einer Gebrauchslast von 0,15 kN ungeeignet. Es gilt Tabelle 6.

54 Nationale Umsetzung Produktnormen

55 ÖNORM vs EN - Norm ÖNORM B 6110 EPS – F ÖNORM EN 13 499
ÖNORM B 6135 MW – PT ÖNORM EN Ausgabe Derzeit jedoch ETAG 004 Mandatisierung für CE Kennzeichnung Für alle WDVS Produkte

56 MW-EN13162-T5-DS(T+)-DS(TH)-CS(10)40-TR10-WS-WL(P)
MW-EN13162 : Spezifikationsnorm (MW) Ti : Grenzabmaß für die Dicke DS(T+) : Dimensionsstabilität bei definierter Temperatur DS(TH) : Dimensionsstabilität bei definierter Temperatur und Feuchtebedingung CS(10)i : Druckspannung oder Druckfestigkeit Tri : Zugfestigkeit senkrecht zur Plattenebene WS : kurzzeitige Wasseraufnahme WL(P) : langzeitige Wasseraufnahme

57 EPS EN 13163-L1-W2-T2-S2-P4-DS(N)2-DS(70,-)1-TR150-BS100
EPS EN : Spezifikationsnorm (EPS) Li : Grenzabmaß für die Länge Wi : Grenzabmaß für die Breite Ti : Grenzabmaß für die Dicke Si : Grenzabmaß für die Rechtwinkligkeit Pi : Grenzabmaß für die Ebenheit DS(N)i : Dimensionsstabilität im Normklima Tri : Zugfestigkeit senkrecht zur Plattenebene Bsi : Biegefestigkeit

58 ÖNORM B 6124 Dübel Dübel für Außenwand-Wärmedämmverbundsysteme
Bauphysikalische Kennwerte (Wärmebrückenwirkung) Ausziehlasten geregelt Typspezifikationen Tellersteifigkeit über Systemprüfung

59 Dübel mit Stahlnagel Teller Spreizzone Spreizstift Treibstift Schaft

60 Dübel mit Stahlschraube
Teller Spreizzone Schaft Schraube Kunststoffummantelung

61 Brauchbarkeit von Dübel
ETAG 014 – Kunststoffdübel zur Befestigung von Außenseitigen Wärmedämm-Verbundsystem mit Putzschicht Zusatzanforderung…… ÖNORM B 6124 – Dübel für Außenwand-Wärmedämm-Verbundsystem oder Bestandteil in einem System gemäß ETAG 004

62 Dübel für WDVS, Prüfungen auf der Baustelle
Kontrolle der erforderlichen Dübellänge Ausziehversuche Kontrolle der Montage: Dübel durch Kleber Kraftschlüssiger Sitz des Dübels

63 Dübel-Nutzungskategorien
Nutzungskategorie A: Kunststoffdübel für die Verwendung in Normalbeton Nutzungskategorie B: Kunststoffdübel für die Verwendung in Vollsteinen Nutzungskategorie C: Kunststoffdübel für die Verwendung in Hohl- oder Lochsteinen Nutzungskategorie D: Kunststoffdübel für die Verwendung in haufwerksporigem Leichtbeton Nutzungskategorie E: Kunststoffdübel für die Verwendung in Porenbeton

64 Verarbeitung von WDVS ÖNORM B 6410 (1.8.2004)
Verarbeitungsnorm für Systeme mit Dämmplatten aus expandiertem Polystyrol-Partikelschaumstoff EPS-F und Deckschichte sowie für Systeme mit Dämmplatten aus Mineralwolle MW-PT Dämmplatten und Deckschichte Andere Produkte nach Herstellerdeklaration

65 Änderungen B 6410 Systemzulassung Ober-, Unterputz, Bewehrung Begriffe
Winddichtheit Schlagregensicher, Schlagregendicht Regelung Dübelung für Mantelbeton

66 Untergrund (Grundsätze)
Unverputzte Wände aus Beton, Porenbeton, Wandbausteinen oder Mantelbeton mit mineralisch gebundenen Holzwolle-Produkten gemäß ÖNORM B 6021 oder ÖNORM B 3208 ohne besonderen Nachweis verwendbar. Bei anderen Untergründen muss die Eignung des WDVS für jeden Anwendungsfall nachgewiesen werden.

67 Untergrundprüfung Risse im Untergrund Tragfähigkeit Ebenheit
(Saugfähigkeit) Untergrundfeuchtigkeit Gefahr der Hinternässung

68 Prüfmethoden Augenschein Klopfprobe und Wischprobe
Kratz- oder Ritzprobe Ebenheitsprobe (ÖNORM DIN ) Dübelausziehversuche gemäß ÖNORM B 6124

69 ÖNORM DIN Grenzwerte

70 Vorbereitungsmaßnahmen bei unverputztem Mauerwerk, Beton, Mantelbausteinen und Mantelbauplatten

71 Zusatz Mantelbeton fehlender Verbund von Mantelbauplatten mit dem Kernbeton herstellen eines tragfähigen Untergrundes durch Verkleben oder Dübeln vor Aufbringen des WDVS klaffende Fugen über 5 mm zwischen Mantelbauplatten bzw. Mantelsteinen auswerfen der Fugen mit Zementmörtel; mit Montageschaum gefüllte Fugen sind zuvor auszukratzen

72 Schichtdicken (alt) Schichtdicke über 4,0 mm
Art und Ausführung des Deckputzes Hellbezugs-werte (HBW) Schichtdicke Dünnschicht-Deckputz 1,5 mm bis 4,0 mm, bei Rillenstruktur mindestens 2,0 mm   kunstharzgebunden (für Systeme mit EPS-F)  25 silikatgebunden  30 siliconharzgebunden mineralisch (Kalk-Zement) gebunden, kunstharzvergütet  50 Dickschicht-Deckputz mineralisch (Kalk-Zement) gebunden, kunstharzvergütet über 4,0 mm

73 Schichtdicken

74 Verarbeitungs“klima“
Die Ausführung des WDVS ist bei Temperaturen unter +5 °C (Bauwerks-, Material- und Lufttemperatur), bei Regen (ohne Schutzmaßnahmen) und bei Unterschreitungen der Temperatur des Taupunktes an der Oberfläche (wegen Oberflächenkondensat) unzulässig, ebenso die Herstellung der Deckschichte bei direkter Sonneneinstrahlung. Ebenschleifen bereits verklebter Dämmschichten ist hingegen temperaturunabhängig. (Anmerk.: Auch Dübelung) Bei der Verarbeitung von Silikatputzen sind die Angaben des Herstellers bzw. des Systemhalters hinsichtlich der Verarbeitungs-temperatur zu berücksichtigen (in der Regel + 8°C).

75 „Taupunkt“ Beispiel: 8°C / 80 % rel.L > 5°C > KONDENSAT

76 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit


Herunterladen ppt "Technische Inhalte der Website"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen