Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Rechtliche Rahmenbedingungen zum Markteinstieg in Mexiko

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Rechtliche Rahmenbedingungen zum Markteinstieg in Mexiko"—  Präsentation transkript:

1 Rechtliche Rahmenbedingungen zum Markteinstieg in Mexiko
Gilching

2 Agenda 01 Über uns 02 Markteinstieg in Mexiko 03
Mexikanisches Steuersystem 04 Bilanzierungsrecht 05 Freihandelsabkommen - MEUFTA 06 Wirtschaftsförderungsprogramm - IMMEX

3 Über uns Daten und Fakten
Gründung 1977 Heute eines der führenden international tätigen Beratungs- und Prüfungsunternehmen Fokus auf den Mittelstand, insbesondere weltweit tätige deutsche Familienunternehmen Interdisziplinäres Angebot von Dienstleistungen in der Wirtschaftsprüfung, Steuer- und Rechts- beratung und Unternehmensberatung 3200 Mitarbeiter, 39 Länder, 89 Standorte Unternehmens- und IT-Beratung 9% Wirtschafts-prüfung 31% Steuerberatung 25% Rechtsberatung 35% 1990 1994 1998 2002 2006 455 174 645 918 1250 2000 2300 2350 2550 3000 2011 3050 3200 In Kürze Anteile der Unternehmensbereiche (Umsatz)

4 Rödl & Partner weltweit
Brasilien ▪ Bulgarien ▪ Deutschland Estland ▪ Frankreich Georgien ▪ Großbritannien Hongkong ▪ Indien Indonesien ▪ Italien Kasachstan ▪ Kroatien Lettland ▪ Litauen ▪ Mexiko Moldawien ▪ Österreich Polen ▪ Rumänien Russische Föderation Schweden ▪ Schweiz ▪ Serbien Singapur ▪ Slowakei ▪ Slowenien Spanien ▪ Südafrika ▪ Thailand Tschechische Republik ▪ Türkei Ukraine ▪ Ungarn ▪ USA Vereinigte Arabische Emirate Vietnam ▪ VR China ▪ Weißrussland 3.200 Mitarbeiter - 89 Niederlassungen - 39 Länder

5 Unsere Büros in Mexiko Einziges deutsches Beratungs- und Prüfungsunternehmen Büros in Mexiko-Stadt und Puebla mit derzeit 25 deutschen und mexikanischen Mitarbeitern Eigenes Mexiko-Beraterteam in Deutschland Maßgeschneidertes Leistungspaket für Investoren aus dem deutschen Sprachraum – Wirtschaftsprüfung, Rechts- und Steuerberatung, Business Process Outsourcing Aktuelle Themen Beratung bei Investitionen und Unternehmensgründungen in Mexiko Beratung bei Fragen zu MEUFTA, NAFTA und IMMEX Beratung zu Outsourcing-Modellen in Mexiko Verrechnungspreisprüfungen

6 Gesellschafts-gründung
Markteinstieg Übersicht über Direktinvestitionsmöglichkeiten Direktinvestitionen in Mexiko Sociedad Anónima (S.A.) Sociedad de Responsabilidad Limitada (S. de R.L.) Personengesellschaften Gesellschafts-gründung Keine selbständige juristische Person Haftungsdurchgriff auf die ausländische Gesellschaft Genehmigung durch das Wirtschaftsministerium erforderlich Niederlassung Sofern keine Aktivitäten mit Gewinnerzielungs-absicht Aktivitäten sind auf Marketing und Kundenpflege beschränkt Registrierung erforderlich Repräsentanz Kapitalgesellschaften vs. Personengesellschaften: Kein Mindestkapital Haftung der Gesellschafter auf Einlagen beschränkt Keine größeren steuerlichen und publizitätsrechtlichen Unterschiede Niederlassung: Empfehlenswert bei zeitlich befristeten Geschäftsaktivitäten, da leichter zu Liquidieren als eine Gesellschaft

7 Sociedad de Responsabilidad Limitada
Markteinstieg Gesellschaftsgründung I - Gesellschaftsformen Sociedad Anónima Sociedad de Responsabilidad Limitada Kapital De facto kein Mindestgrundkapital De facto kein Mindeststammkapital Gesellschafter Mindestens 2 Aktionäre 2 – 50 Gesellschafter Haftung Beschränkt auf die Kapitaleinlagen Beschränkt auf die Gesellschaftereinlagen Comisario Verpflichtend Optional Gesellschaftskapital: Gesellschafter kann symoblischen MXN 1,00 halten; Empfohlen: MXN (für die Gründung) (EUR 650) Erhöhung des (variablen) Kapitals jederzeit ohne notarielle Beglaubigung und HR-Eintragung möglich; keine Steuern bei Kapitalerhöhung Comisario: Aufsichts- und Informationsfunktionen; Einberufung der jährlichen Hauptversammlung S.A. vs. S.de R.L.: Behörden sind vertrauter S.A..; S. de R.L. macht nur dann Sinn, wenn: steuerliche Vorteile, die sich aus ausländischen Steuervorschriften ergeben zB. USA (Vorsicht: mexikan. Behörden können in diesem Fall Vorschriften des DBA zwischen USA und Mexiko als nicht anwendbar ansehen) S.A.: fast alle deutschsprachigen Unternehmen haben diese Gesellschaftsform für ihre Tochtergesellschaft gewählt C.V. = Capital Variable Gesellschaftskapital kann in einen festen und in einen variablen Anteil unterteilt werden. Der variable Kapitalanteil kann ohne größere Formalitäten erhöht bzw. verringert werden. Optional

8 Markteinstieg Gesellschaftsgründung II
Gründungsverfahren einer Gesellschaft Antragstellung zur Genehmigung der Firma Erstellung des Gesellschaftsvertrages Gründung muss nicht durch Gesellschafter persönlich erfolgen; Vollmachterteilung möglich Pflichten nach der Gründung Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister Eintragung in das nationale Register für ausländische Investitionen Beantragung der Steuernummer Ggf. Beantragung der Importlizenz Antragstellung bei dem mexikanischen Außenministerium Gesellschaftsgründung vor einem Notar Die Vollmacht zur Gründung der Gesellschaft muss von einem Notar beurkundet und vom zuständigen Gericht (Landgericht- oder Oberlandesgericht) gemäß dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisierung vom apostilliert werden. Dauer: 4-6 Wochen

9 Markteinstieg Personaleinsatz I
Merkmale des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts in Mexiko Leitgedanke – unbefristeter Arbeitsvertrag Kündigung nur bei Vorliegen eines gesetzlichen Kündigungsgrundes seitens des Arbeitgebers Wahlrecht zwischen Weiterbeschäftigung oder Entschädigung bei unberechtigter Kündigung Arbeitnehmergewinnbeteiligung in Höhe von 10% des steuerlichen Gewinns Im Vergleich zu Deutschland geringere Anzahl von Urlaubstagen Urlaubsprämie von 25% des Gehaltes Weihnachtsgeld von mindestens 15 Tageslöhnen (Auszahlung vor dem 20. Dezember) Die Sozialversicherungsbeiträge werden zu einem großen Teil vom Arbeitgeber getragen und belaufen sich für diesen auf ca. 20 – 30% der Lohnsumme Leitgedanke: Arbeitnehmerschutz vor unerwartende Änderungen des Arbeitsverhältnis Berecht. Kündigung: gesetzliche Kündigungsgründe (verhaltens-, personen- und betriebsbedingte) Beweislast obliegt dem Arbeitgeber Unberecht. Kündigung: Entschädigung: drei Monatsgehälter (Integrales Gehalt=Monatsgehalt + variables Gehalt + Zusatzgehalt) zuzüglich Gehalt von 20 Arbeitstagen multipliziert mit den Jahren der Betriebszugehörigkeit unabhängig von begründeter oder unbegründeter Kündigung: Betriebszugehörigkeitsbonus (zwölf Tagesgehältern pro Jahr der Betriebszugehörigkeit ab dem 15. Jahr); gedeckelt auf den zweifachen Mindestlohn Gewinnbeteiligung: (Participación a los Trabajadores de las Utilidades, PTU) 10% des zu versteuernden Gewinns eines Geschäftsjahres // Verluste, die dem Geschäftsjahr vorhergehen oder nachfolgen, werden nicht berücksichtigt Ausnahmen: ab 2. Jahr nach Geschäftsbeginn; Unternehmen, die neue Produkte entwickeln (ab 3. Geschäftsjahr); zu versteuerendes Unternehmenseinkommen unter MXN pro Jahr (EUR ,00) Urlaubsanspruch: dispositives Recht; Gesetz: gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit (1.Jahr: kein Anspruch; 2. Jahr: 6 Tage; ab 3. Jahr: 2 Tage pro Betriebszugehörigkeit); bis 12. Tage erreicht sind, dann alle 5 Jahre eine Ehröhung um 2 Tage; Urlaubsprämie: Anspruch auf Urlaubsgeld in Höhe von 25% des Gehalts, das auf die Urlaubstage entfällt. Weihnachtsgeld: aguinaldo Arbeitsgesetz änderte sich zum Arbeitsgesetz änderte sich zum

10 Markteinstieg Personaleinsatz II
Änderungen des Arbeitsgesetzes seit Probe- und Ausbildungszeit Arbeitnehmerüberlassung (Outsourcing) Vergütungsmodalität Vertragsbeendigung /-aufhebung Lohnfortzahlung bei Streitigkeiten Arbeitgeberpflichten Arbeitnehmerentsendung Gewerkschaften Probe- und Ausbildungszeit: Verträge mit Laufzeit von mehr als 180 Tagen bzw. Unbefristete Arbeitsverträge Probezeit: 30 Tagen (bei Führungskräften 180 Tage) Ausbildungszeit : 3 Monate (bei Führungspositionen bis zu 6 Monaten); Arbeitnehmerüberlassung Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit “Entleiher” nicht als Arbeitgeber angesehen wird: die vom Leiharbeitnehmer zu erbringende Arbeitsleistung nicht den gesamten Tätigkeitsbereich des Entleihers abdecken Arbeitsleistung der fest angestellten Arbeitnehmer des Entleihers unterscheiden besondere Notwendigkeit des Einsatzes eines Leiharbeitnehmers muss hinreichend begründet werden => Wenn nicht Voraussetzungen nicht erfüllt werden, muss Entleiher arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Pflichten erfüllen => Entleiher und entleihendes Unternehmen werden als “wirtschaftliche Einheit” angesehen Vergütungsmodalität Lohn auf Stundenbasis möglich Lohnauszahlung auch per Banküberweisung gesetzlich zulässig Vertragsbeendigung /-aufhebung Arbeitsverhältnis nun auch aufgrund von Mobbing und sexueller Belästigung möglich (internationale Auslegungsstandards anwendbar) Kündigungsschreiben muss nicht mehr persönlich übergeben werden // Übersendung per Einschreiben bzw. Hinterlegung beim Arbeitsgericht möglich (mit vorherige Inkenntnissetzung des AN) Entschädigungszahlungen Lohnfortzahlungen während Rechtsstreitigkeiten wird auf 1 Jahr limitiert; im weiteren monatlichen Zinssatz von 2% auf ein Betrag in Höhe von 15 Monatsgehältern Arbeitgeberpflichten Arbeitsleitfaden muss erstellt und den AN bekanntgemacht werden Freistellung von der Arbeit aufgrund der Vaterschaft (6 Tage bei der Geburt; bis 6 Wochen Vaterschaftsurlaub möglich) Verlängerung des Mutterschutzzeitraums bei absehbarer Behinderung des Kindes Schutzbestimmungen für AN unter 18 Jahren Arbeitnehmerentsendung Gesetzliche Regelungen Gewerkschaften Stärkere staatliche Kontrollen

11 Markteinstieg Arbeitserlaubnis / Immigration
Für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Mexiko kann ein Ausländer folgende Aufenthaltstitel beantragen: Visitante Aufenthaltstitel ist nicht verlängerbar Residente Visum muss beim mexikanischen Konsulat / Botschaft beantragt werden Einreisende müssen innerhalb von 30 Kalendertagen bei der örtlichen Ausländerbehörde eine Aufenthaltskarte beantragen Visitante Residente-Temporal Residente-Permanente Aufenthaltsdauer 180 Tage Bis zu 4 Jahre unbefristet Mehrfacheinreise Nein Ja Entgeltliche Tätigkeit Neues Einwanderungsgesetz (“Ley de Migracíon”) seit dem Einreise ohne Visum: FMM-Formular am Flughafen ausfüllen; Angaben, ob Einreise aufgrund touristischen oder geschäftlichen Zweck

12 Steuersystem Besteuerung von Unternehmen I
Identische Besteuerung von S.A. und S. de R.L. Übersicht über wichtige Unternehmenssteuern Unternehmenssteuer (ISR) Einheitssteuer (IETU) Umsatzsteuer (IVA) Steuersatz 30% 17,5% 0%: Medizin, Export, nicht verarbeitete Lebensmittel 11%: Grenzregion 16%: Andere Veranlagungs- zeitraum Jährlich und Abgabe monat-licher Voranmeldungen Jährlich und Abgabe monatlicher Voranmeldungen Bemessungs-grundlage Zu versteuerndes Einkommen Cash Flow Methode Nettobetrag (zum Zeitpunkt des Zahlungsmittelzu- / abflusses) Taxation of companies at federal and state level Federal Level: Corporate income tax (ISR): 30% rate is applicable till 2012 to business profits in general and is calculated for each calendar year. All income obtained by companies is taxed, regardless of the source (worldwide income). The corporate rate will be reduced to 29% in 2013 and 28% in 2014! Flat Tax (IETU): This entrepreneurial flat tax (IETU) came in 2008 into force by which taxpayers (individuals with commercial or independent personal services providers, as well as companies) and foreign residents with a permanent establishment are required to pay on a monthly basis this tax at a rate of 17.5% on the income obtained on a worldwide basis. The income tax will be credited against the IETU. Therefore, if the income tax is higher than the IETU, this tax will be paid and the excess of income tax shall be paid separately. The IETU is revenue oriented and therefore should be understood as a flat tax with limited deductions based on the added value of different sectors of the economy. Not deductible are: e.g. Royalties paid, interest paid, depreciation, amortization. This tax is accepted within the scope of the treaty between Germany-Mexico! Value Added Tax (VAT): Companies and persons who engage in the business of selling, rendering services, leasing, importing or exporting goods are subject to VAT. In most cases, this tax does not represent an expense for the companies or persons since it is collected from the consumer of the goods or services. The VAT filing is monthly, within the first 17 days of the following month. Rates: 0% in the case of priority activities such as basic foods, medicines, agricultural, exports, etc. 11% when the activities are performed in the border region 16% for all other activities

13 Steuersystem Besteuerung von Unternehmen II
Merkmale des mexikanischen Steuerrechts DBA zwischen Deutschland und Mexiko Steuererklärungen sind bis zum (Unternehmen) bzw. bis zum (Privatpersonen) des Folgejahres einzureichen Ein vom Wirtschaftsprüfer geprüftes „Dictamen fiscal“ ist bei Überschreiten bestimmer Höchstgrenzen bis zum des Folgejahres einzureichen Umsatz > ca. 2 Mio. EUR Bilanzsumme > ca. 4 Mio. EUR Arbeitnehmerzahl > 300 Die Erstellung einer Verrechnungspreisstudie durch einen Wirtschaftsprüfer bzw. einen Sachverständigen ist bei Transaktionen mit ausländischen verbundenen Unternehmen Pflicht Das mexikanische Recht kennt keine Zusammenveranlagung von Ehegatten Losses: The carryback of losses is not permitted Adjusting for inflation must be considered: Profits are taxable Losses are deductible Taxpayers are obliged to carry out an annual transfer pricing study. Prefered methods are: The comparable uncontrolled price method (CUP) The resale price method The cost-plus method

14 Steuersystem Besteuerung von Unternehmen III
Einkommen- / Körperschaftsteuer sehr restriktiv bei der Anerkennung abzugsfähiger Betriebsausgaben z.B. keine pauschalen Reisekosten, strenge Anforderungen an Rechnungen, Forderungs- und Vorratsabschreibung Verlustvortrag auf 10 Jahren begrenzt; Verlustrückträge sind nicht erlaubt Dividenden unterliegen nicht der Quellensteuer, wenn sie aus bereits versteuerten Gewinnrücklagen erfolgen Inflationsbereinigung bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens: Lizenzgebühren, die an nicht in Mexiko ansässige Personen bezahlt werden, unterliegen der Quellensteuer 30% für Patente und Marken 25% für alle andere Lizenzen Losses: The carryback of losses is not permitted Adjusting for inflation must be considered: Profits are taxable Losses are deductible Taxpayers are obliged to carry out an annual transfer pricing study. Prefered methods are: The comparable uncontrolled price method (CUP) The resale price method The cost-plus method

15 Bilanzierungsrecht Rechnungslegung I
Grundsätzliches Normas de Información Financiera (NIF) NIF ist stark an IFRS und US-GAAP angelehnt Impairment Test Ansatz und Fair-Value Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten etc. Sowohl das Umsatz- wie auch Gesamtkostenverfahren sind zulässig (in der Regel wird aber das Umsatzkostenverfahren angewandt) Gliederung nach Fristigkeit in der Bilanz Bis zum waren in der Handelsbilanz Inflationsanpassungen vorzunehmen Funktionale Währung ist bei vielen mexikanischen Gesellschaften nicht MXN, sondern USD

16 Bilanzierungsrecht Rechnungslegung II
In der Regel keine Einheitsbilanz (Steuerbilanz = Handelsbilanz) möglich Abweichungen z.B. bei Abschreibungen Rückstellungen Forderungsabschreibung Inflationsanpassung Häufige Anpassungen im Rahmen der Überleitung von HB I (NIF) auf HB II (HGB) Fremdwährungsbewertung Abschreibungssätze Vorratsbewertung Latente Steuern

17 Freihandelsabkommen zwischen Mexiko und der EU (MEUFTA)
Ziel Vorteil Voraussetzung Abschaffung von Zöllen Beseitigung von nichttarifären Ein- und Ausfuhrbeschränkungen MEUFTA und NAFTA zu kombinieren und Mexiko als Produktionsstandort zu nutzen Senkung der Produktionskosten und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit „Präferenzursprungs-Regeln“ Steigerung des Handels zwischen der EU und Mexiko sowie der Förderung von Investitionen „Präferenzursprungs-Regeln“ sind rechtlich in den Präferenzabkommen verankert. Unternehmen, die ihre Produkte in das Präferenzland Mexiko zollfrei oder zollbegünstigt verkaufen oder von dorther einkaufen möchten, haben sich an den Detailregeln des Präferenzursprungs zu orientieren.

18 Wirtschaftsförderungsprogramm IMMEX I
Was ist das IMMEX-Programm? Wer kann das Programm nutzen? Staatliches Instrument zur Förderung ausländischer Direktinvestitionen mittels Zoll- und Steuervergünstigungen Es gibt IMMEX-Programm für: Verbundene Unternehmen Produzierende Unternehmen Bereitstellende Unternehmen Auslagernde Unternehmen

19 Wirtschaftsförderungsprogramm IMMEX II
Mexikanische Gesellschaft mit Produktionsprozessen bzw. Exportaktivitäten in Mexiko Exportumsatz bei ca EUR bzw. 10% des Gesamtumsatzes Zurverfügungstellung von 30% der Maschinen und Betriebsmaterialien Antrag beim mexikanischen Wirtschafts- ministerium Eintragung in das Import-Register Jährlicher Bericht über den Gesamtumsatz Monatlicher Bericht über die durch das IMMEX-Programm erzielten Umsätze Mehrwertsteuer beträgt 0% Zollbefreiung bei: Ein- und Ausfuhr von für die Produktion benötigen Maschinen Zollbefreiung bei Einfuhren von Betriebsmittel und Rohstoffe Erleichterte Transfer-Pricing Regeln Voraussetzungen Vorteile

20 Die häufigsten Fallstricke
1 Fehlendes Bewusstsein der “mañana”- Mentalität 2 Verwendung eigener Vertragsmuster für lokale Arbeitsverträge 3 Kompliziertes Rechts- und Steuersystem 4 Geschäfte werden im sozialen Umfeld geschlossen 5 Geduld mitbringen! 6 Deutsche Standards 1:1 übertragen zu wollen 1.- Fehlendes Bewusstsein der sog. “mañana” – Mentalität z.B. wissen viele Investoren nicht, was die “mañana”-Mentalität bedeutet und das man sich darauf einstellen muss, wenn man eine Gesellschaft in Mexiko gründet 2.- Besonderheiten des lokaen Arbeitsrechts missachtet Mexikanisches Arbeitsrecht ist besonderes arbeitnehmerfreundlich. Insbesondere das Abführen von Sozialbeiträgen und die Erfüllung der Dokumentationspflicht sind Punkte, die häufig unzureichend erfüllt werden, und so zu erheblichen Kosten im Streitfall führen können. Zudem ist vor einer 1:1 Übertragung standartisierter Arbeitsverträge abzuraten, da möglicherweise Vertragsklauseln aufgrund der Unvereinbarkeit mit den verschiedenen mexikanischen Arbeitsrechtsbestimmungen unwirksam sind und im Streitfall zu Lasten des Arbeitgebers ausgelegt werden. 3.- Kompliziertes Rechts- und Steuersystem Das mexikanische Steuersystem ist sehr komplex und beinhaltet verschiedene Bestimmungen für die einzelnen Steuern. Das mexikanische Steuerrecht kennt strenge Kontrollen für das Transfer-Pricing System und enthält wenige Steuervergünstigungen für Unternehmen, die durch die Reinvestitionen in bestehende Geschäfte Steuerbelastung veringern wollen. Die Unterschied zwischen dem deutschen und dem mexikanischen Steuersystem ist enorm. Insbesondere die fast monatlichen Änderungen des mexikanischen Steuersystems ist für deutsche Buchhalter ungewöhnlich. Viele Bereiche des mexik. Steuerrechts sind zudem sehr auslegungsbedüftig, was dazu führen kann, dass es zu einer differenzierten Einschätzung durch die Steuerbehörden kommen kann. 4.- Geschäfte werden im sozialen Umfeld geschlossen Oftmals werden berufliche und private Angelegenheiten vermischt. Geschäftliche und persönliche Kontakte gehen oft Hand in Hand. Häufig werden geschäftliche Kontakte mit potentiellen Kunden, Zulieferer und Verkäufern beim gemeimsamen Essen geknüpft; zum Teil sogar nach Hause eingeladen. Diese privaten Anlässe sind wichtigter Bestandteil in Mexiko und helfen die Geschäftsbeziehungen zu vertiefen sowie eine lange und vertrauensvolle Geschäftsgrundlage aufzubauen 5.- Geduld Geschäftsgespräche in Mexiko werden oft mit langen (zum Teil privaten) Ausführungen begonnen. Bringen Sie Zeit mit und berücksichtigen Sie bei den Geschäftsgesprächen, dass wichtige Punkte oftmals erst am Ende des Gesprächs thematisiert werden. So werden bei Geschäftsessen die wichtigsten Punkte in der Regel erst im Anschluss an das Essen beim Kaffee und Digestif angesprochen. In Mexiko ist Zeit nicht unbedingt Geld; Geld ist zum Genießen da!

21 Ihre Ansprechpartner Mexiko Mexiko-Stadt José A. García
Paseo de la Reforma 284 Torre Magenta (Piso 17) Col. Juárez 06600 Mexico, D.F. Tel.: + 52 (55) Fax: + 52 (55) Puebla José A. García Vía Atlixcáyotl 5208 Torre JV III (Piso 5) Col. Territorial Atlixcáyotl 72810, San Andrés Cholula, Puebla Tel.: + 52 (222) Fax: + 52 (222) Deutschland Berlin Dr. Marcus Felsner Straße des 17. Juni 106 10623 Berlin Tel.: + 49 (30) Fax: + 49 (30)

22 Wir und die Castellers de Barcelona
Die Menschentürme sind wie wir: „Jeder Einzelne zählt“ – im Miteinander und bei der Beratung unserer Mandanten.


Herunterladen ppt "Rechtliche Rahmenbedingungen zum Markteinstieg in Mexiko"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen