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Veröffentlicht von:Alina Karpen Geändert vor über 10 Jahren
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LEISTBARE ENERGIE? Sozial- und konsumentenpolitische Überlegungen vor dem Hintergrund steigender Energiepreise Gen.Sekr. KC Mag. Joachim Preiss Wien, am 5. Oktober 2012
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TEUFELSKREIS ENERGIEKOSTEN
Gen.Sekr. KC Mag. Joachim Preiss
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AUSGANGSLAGE IN ÖSTERREICH
» EU-SILC 2010: Menschen geben an, dass sie „ihre Wohnung nicht angemessen warm halten“ können. Quelle: Statistik Austria, Konsumerhebung 2009/2010; AK-Darstellung Gen.Sekr. KC Mag. Joachim Preiss
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VERWENDETE ENERGIETRÄGER IN ENERGIEARMEN HAUSHALTEN
Gen.Sekr. KC Mag. Joachim Preiss
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KÜNFTIGE PREISPFADE » Entspannung bei den Energiekosten der Haushalte ist aktuell nicht in Sicht » „Automatische“ Preissteigerungen im Energiebereich bedingen anhaltend starke Belastung der Haushalte » 2011: Preise für Heizöl stiegen durchschnittlich um 23 Prozent und Gaspreiserhöhungen führten durchschnittlich zu Mehrkosten bis zu 150 EUR (Daten: AK) Gen.Sekr. KC Mag. Joachim Preiss
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Energiepreisentwicklung
Gen.Sekr. KC Mag. Joachim Preiss
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EINFLUSSFAKTOREN FÜR ENERGIEARMUT
ENERGIEVERBRAUCH EINKOMMEN ENERGIEPREIS (Quelle: Verteilungspolitik – wo bleibt die Verteilungsgerechtigkeit?, AK 2012) Gen.Sekr. KC Mag. Joachim Preiss
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HEIZKOSTENZUSCHÜSSE DER BUNDESLÄNDER
Bundesland Höhe EK-Grenzen (am Beispiel von Alleinstehenden) Burgenland € 140 € 753 Kärnten € 150 / € 80 € 753 / € 1.040 Niederösterreich € 130 € 793,40 Oberösterreich € 140 (wenn EK-Grenze um bis zu € 50 überschritten wird: € 70) € 814,82 Salzburg € 150 € 800 Steiermark € 120 (Ölheizungen) / € 100 (sonst. Brennstoffe) € 926 Tirol € 175 Vorarlberg € 250 € 1.068 Wien € 100 € 744,01 Gen.Sekr. KC Mag. Joachim Preiss
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MASSNAHMEN ZUR STEIGERUNG DER ENERGIEEFFIZIENZ IM HAUSHALTSBEREICH
» Fördermaßnahmen der öffentlichen Hand - Sanierungsscheck des Bundes - Landes- und Gemeindeförderungen » Verteilungswirkung zugunsten der „Energiearmen“ schwer zu erreichen Gen.Sekr. KC Mag. Joachim Preiss
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BMASK PROJEKT „ENERGIEBERATUNG FÜR EINKOMMENSSCHWACHE HAUSHALTE“
» Beteiligte: BMASK + Wien, Steiermark und Vorarlberg in Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Sozialberatungsstellen, die die KlientInnen zur Beratung vermitteln » Persönliche kostenlose Vor-Ort- Energieberatung von sozial schwachen Haushalten » „Goody Pack“ im Wert von 125 EUR » Projektlaufzeit: Dezember 2010 bis April 2014 Gen.Sekr. KC Mag. Joachim Preiss
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LEGISTISCHE MASSNAHMEN
Maßnahmen für schutzbedürftige Kunden Umsetzung des 3. Energie-Binnenmarktpaketes » Schutzbedürftig sind jedenfalls KundInnen, die das Recht auf Grundversorgung in Anspruch nehmen » Die neuen Vorschriften gelten für Strom- und GaskundInnen gleichermaßen Gen.Sekr. KC Mag. Joachim Preiss
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LEGISTISCHE MASSNAHMEN
Kostenbegrenzungen EIWOG und GWG » Kosten für Ab- und Wiederanschaltung insgesamt maximal 30 Euro » Vorauszahlungszähler: Höchstpreise in der Systemnutzungstarif-Verordnung » Festsetzung der Entgelte für „sonstige Leistungen“ der Netzbetreiber hat durch Verordnung der Regulierungsbehörde zu erfolgen Gen.Sekr. KC Mag. Joachim Preiss
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LEGISTISCHE MASSNAHMEN
Grundversorgung / Versorgung letzter Instanz » Die Berufung auf das Recht auf Grundversorgung löst Anwendung besonderer Schutznormen aus Tarif » Lieferanten haben zu einem Tarif zu kontrahieren, der nicht teurer sein darf, als der meist gewählte Haushaltstarif » Auch finanzschwache Personen haben somit die Möglichkeit, den billigsten am Markt vorhandenen Grundversorgungstarif zu wählen Gen.Sekr. KC Mag. Joachim Preiss
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LEGISTISCHE MASSNAHMEN
Grundversorgung / Versorgung letzter Instanz - Kostenbegrenzungen » Sicherheitsleistungen oder Vorauszahlungen nur in der Höhe von maximal einer Teilbetragszahlung für ein Monat » Diese sind rückzuerstatten, wenn sechs Monate lang kein weiterer Zahlungsverzug vorliegt » Schlechte Bonität bzw. Altschulden somit kein Grund für eine Ablehnung der Grundversorgung Gen.Sekr. KC Mag. Joachim Preiss
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LEGISTISCHE MASSNAHMEN
Präventive Maßnahmen gegen Abschaltungen Strenges formales Verfahren für Abschaltungen: » Die Abschaltung ist nur nach zweimaliger Mahnung mit jeweils zweiwöchiger Nachfristsetzung zulässig » Die zweite Mahnung erfolgt mit eingeschriebenem Brief Anspruch auf zehn jährliche Teilbetragsleistungen » Häufigere Abrechnungen ermöglichen eine bessere Ausgabenplanung – anstatt hoher anfallender Beträge bei seltenen Abrechnungen Gen.Sekr. KC Mag. Joachim Preiss
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LEGISTISCHE MASSNAHMEN
Regulierungsbehörde mit Verbraucherschutzauftrag Verankerung des Verbraucherschutzes im Zielkatalog: » Neue Aufgaben der Regulierungsbehörde E-Control Jährlicher Marktbericht – vorgegebene Inhalte » Wirksamkeit der Maßnahmen zum Schutz der KundInnen & Maßnahmen für schutzbedürftige KundInnen » Erhebung von Indikatoren zum Kontext Energiearmut Gen.Sekr. KC Mag. Joachim Preiss
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LEGISTISCHE MASSNAHMEN
Ökostromgesetz 2012 » Ziel: Erhöhung des Anteils der Erneuerbaren Energie » Ergebnis: Kosten für die Finanzierung des Ökostroms der einzelnen Kundengruppen steigen Kostendeckel » Kostendeckelung für die einkommensschwächsten Haushalte: 20 EUR p.a. Gen.Sekr. KC Mag. Joachim Preiss
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LEGISTISCHE MASSNAHMEN
Energieeffizienzgesetz – in Verhandlung Geplant: » Maßnahmen für sozial Schwache » Verbesserung des Konzepts der Grundversorgung Nähere Auskünfte können erst nach Abschluss der Verhandlungen gegeben werden Gen.Sekr. KC Mag. Joachim Preiss
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