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Börsenmärkte Kassamarkt

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Präsentation zum Thema: "Börsenmärkte Kassamarkt"—  Präsentation transkript:

1 Börsenmärkte Kassamarkt
Lieferung und Bezahlung unmittelbar nach Geschäftsabschluss Aktien, Anleihen, Zertifikate, Investmentzertifikate Terminmarkt Vereinbarungen über zukünftige Käufe und Verkäufe! Lieferung und Zahlung zu einem festgelegten Preis, aber späteren Zeitpunkt Derivate

2 Derivate = strukturierte Produkte
= Sammelbegriff für die von Wertpapieren abgeleiteten Finanzprodukte = in standartisierter Form ausgestaltete Rechte im Zusammenhang mit dem Kauf / Verkauf von bestimmten Basiswerten (Wertpapiere, Indizes, Rohstoffe, Fremdwährungen, Zinssätze)

3 Derivate Futures Optionen = NICHT VERBRIEFTES Recht, bedingte Terming.
einen bestimmten Basiswert, zu einem bestimmten Zeitpunkt oder Zeitraum, zu einem bestimmten Preis, zu kaufen (CALL) / verkaufen (PUT) und das natürlich gegen Bezahlung einer Optionsprämie bedingte Terming. ≈ Versicherung des WP Optionsscheine = Wertpapier mit VERBRIEFTEM Recht = warrants einen bestimmten Basiswert, zu einem bestimmten Zeitpunkt oder Zeitraum, zu einem bestimmten Preis, zu kaufen / verkaufen und das natürlich gegen Bezahlung einer Prämie Emittent = Bank Wertpapiere ohne Zinsen und Dividende Futures NICHT VERBRIEFTE Verpflichtung, einen bestimmten Basiswert, zu einem bestimmten Zeitpunkt oder Zeitraum, zu einem bestimmten Preis, zu kaufen / verkaufen und das natürlich gegen Bezahlung einer Prämie Unbedingtes Termingeschäft

4 Optionen – Beteiligte und Formen
Käufer der Option wird Inhaber genannt, man spricht von einer Long-Position. Kaufoption = Call = Das Recht, den Basiswert zum Ausübungspreis zu kaufen, (oder auch nicht zu kaufen). Verkaufsoption = Put= Das Recht, den Basiswert zum Ausübungspreis zu verkaufen, (oder auch nicht zu verkaufen). Verkäufer der Option wird Stillhalter genannt, man spricht von einer Short-Position. Bei einem Call hat der Stillhalter die Verpflichtung, auf Wunsch des Inhabers (=Ausübung) den Basiswert zum Ausübungspreis zu verkaufen. Bei einem PUT hat der Stillhalter die Verpflichtung, auf Wunsch des Inhabers (=Ausübung) den Basiswert zum Ausübungspreis zu kaufen.


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