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Vertiefung Gesellschaftsrecht

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Präsentation zum Thema: "Vertiefung Gesellschaftsrecht"—  Präsentation transkript:

1 Vertiefung Gesellschaftsrecht
Einführung / Repetition der Grundlagen Tizian Troxler Vertiefung Gesellschaftsrecht HS 2015

2 Vertiefung Gesellschaftsrecht HS 2015
Einführung Tizian Troxler Vertiefung Gesellschaftsrecht HS 2015

3 Vertiefung Gesellschaftsrecht HS 2015
Organisatorisches Interaktive Vorlesung Versand der wöchentlichen Vorlesungsunterlagen jeweils dienstags Vorbereitung und aktive Teilnahme erforderlich Lernziele entsprechen thematisch dem Vorlesungsplan und den behandelten Fragestellungen Prüfung Mündlich Prüfungsstoff entspricht dem Vorlesungsstoff Tizian Troxler Vertiefung Gesellschaftsrecht HS 2015

4 Vertiefung Gesellschaftsrecht HS 2015
Vorlesungsplan Einleitung 1 Einführung / Repetition der Grundlagen 2 Repetition der Grundlagen Aktiengesellschaft 3 Generalversammlung / Verwaltungsrat / Geschäftsleitung 4 Aktionärsrechte und Minderheitenschutz 5 Kapital / Kapitalschutz / Kapitalveränderung 6 Verantwortlichkeit Publikumsgesellschaft 7 Einführung / Aktienrecht und VegüV 8 Kotierung / Rechtsfolgen der Kotierung Tizian Troxler Vertiefung Gesellschaftsrecht HS 2015

5 Vertiefung Gesellschaftsrecht HS 2015
Vorlesungsplan Konzern 9 Grundlagen / Einfügung / Führung 10 Finanzierungsfragen / Haftung im Konzern Gesellschaft mit beschränkter Haftung 11 Begriff und Wesen / Organisation 12 Kapital / Rechtsstellung der Gesellschafter / Verantwortlichkeit Genossenschaft 13 Übersicht / Problemfelder / Revisionsbedarf Reserve 14 Reserve / Repetition / Prüfungssimulation Tizian Troxler Vertiefung Gesellschaftsrecht HS 2015

6 Vorlesungsrelevante Literatur
Auswahl Gesellschaftsrecht allgemein Druey / Druey Just / Glanzmann, Gesellschafts- und Handelsrecht, 11. Aufl., Zürich 2015 Meier-Hayoz / Forstmoser, Schweizerisches Gesellschaftsrecht, 11. Aufl., Bern 2012 Kähr / Kähr, Repetitorium Gesellschaftsrecht, 3. Aufl., Zürich 2014 Aktiengesellschaft Böckli, Schweizer Aktienrecht, 4. Aufl. Zürich 2009 von der Crone, Aktienrecht, Zürich 2014 Publikumsgesellschaften Nobel, Schweizerisches Finanzmarktrecht und internationale Standards, 3. Aufl., Bern 2010 Tizian Troxler Vertiefung Gesellschaftsrecht HS 2015

7 Vorlesungsrelevante Literatur
Auswahl Konzern von Büren, Der Konzern, SPR VIII/6, 2. Aufl., Basel 2005 Gesellschaft mit beschränkter Haftung Jörg / Arter, Das Recht der Schweizerischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Bern 2015 Handschin / Truniger, Die neue GmbH, Zürich 2006 Genossenschaften Reymond / Trigo Trindade, Die Genossenschaft, SPR VIII/5, Basel 1998 Tizian Troxler Vertiefung Gesellschaftsrecht HS 2015

8 Vertiefung Gesellschaftsrecht HS 2015
Leseempfehlungen Repetition der Grundlagen 1 Basis Kähr / Kähr, Repetitorium Gesellschaftsrecht, 3. Aufl., Zürich 2014, S Vertiefung Meier-Hayoz / Forstmoser, Schweizerisches Gesellschaftsrecht, 11. Aufl., Zürich 2014, §§ 1-5, 11 2 Kähr / Kähr, Repetitorium Gesellschaftsrecht, 3. Aufl., Zürich 2014, S Meier-Hayoz / Forstmoser, Schweizerisches Gesellschaftsrecht, 11. Aufl., Zürich 2014, §§ 6, 7, 9 Druey / Druey Just / Glanzmann, Gesellschafts- und Handelsrecht, 11. Aufl., Zürich 2015, § 25 Tizian Troxler Vertiefung Gesellschaftsrecht HS 2015

9 Vertiefung Gesellschaftsrecht HS 2015
Leseempfehlungen Aktienrecht 3 Basis Meier-Hayoz / Forstmoser, Schweizerisches Gesellschaftsrecht, 11. Aufl., Zürich 2014, S Vertiefung von der Crone, Aktienrecht, Zürich 2014, §§ 4-5 4 Meier-Hayoz / Forstmoser, Schweizerisches Gesellschaftsrecht, 11. Aufl., Zürich 2014, S von der Crone, Aktienrecht, Zürich 2014, § 8 Müller / Lipp / Plüss, Minderheitenschutz im schweizerischen Aktienrecht, AJP 2011, S Tizian Troxler Vertiefung Gesellschaftsrecht HS 2015

10 Vertiefung Gesellschaftsrecht HS 2015
Leseempfehlungen Aktienrecht 5 Basis Meier-Hayoz / Forstmoser, Schweizerisches Gesellschaftsrecht, 11. Aufl., Zürich 2014, S , , Vertiefung von der Crone, Aktienrecht, Zürich 2014, § 9-10, § 13 6 Meier-Hayoz / Forstmoser, Schweizerisches Gesellschaftsrecht, 11. Aufl., Zürich 2014, S , 590 von der Crone, Aktienrecht, Zürich 2014, § 12, S Tizian Troxler Vertiefung Gesellschaftsrecht HS 2015

11 Vertiefung Gesellschaftsrecht HS 2015
Leseempfehlungen Publikumsgesellschaften 7 Basis von der Crone, Aktienrecht, Zürich 2014, S , , 915 Vertiefung Nobel, Schweizerisches Finanzmarktrecht und internationale Standards, Bern 2010, § 10 8 von der Crone, Aktienrecht, Zürich 2014, S , Tizian Troxler Vertiefung Gesellschaftsrecht HS 2015

12 Vertiefung Gesellschaftsrecht HS 2015
Leseempfehlungen Konzern 9 Basis Meier-Hayoz / Forstmoser, Schweizerisches Gesellschaftsrecht, 11. Aufl., Zürich 2014, § 24 Vertiefung von der Crone, Aktienrecht, Zürich 2014, § 15 10 Glanzmann, Konzern-Kreditfinanzierungen aus Sicht der kreditgebenden Bank, SZW 3/2011, S Blum, Cash Pooling: gesellschaftsrechtliche Aspekte, AJP 2005, Brand, Aspekte der Fremdfinanzierung im Schweizer Aktienrechtskonzern, Jusletter 22. August 2011 BGE 140 III 533 Tizian Troxler Vertiefung Gesellschaftsrecht HS 2015

13 Vertiefung Gesellschaftsrecht HS 2015
Leseempfehlungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung 11 Basis Meier-Hayoz / Forstmoser, Schweizerisches Gesellschaftsrecht, 11. Aufl., Zürich 2014, S , Vertiefung Handschin / Truniger, Die neue GmbH, Zürich 2006, passim Jörg / Arter, Das Recht der schweizerischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Zürich 2015, passim 12 Meier-Hayoz / Forstmoser, Schweizerisches Gesellschaftsrecht, 11. Aufl., Zürich 2014, S , Tizian Troxler Vertiefung Gesellschaftsrecht HS 2015

14 Vertiefung Gesellschaftsrecht HS 2015
Leseempfehlungen Genossenschaft 13 Basis Meier-Hayoz / Forstmoser, Schweizerisches Gesellschaftsrecht, 11. Aufl., Zürich 2014, § 19 Druey / Druey Just / Glanzmann, Gesellschafts- und Handelsrecht, §§ 19-20 Vertiefung Forstmoser / Taisch / Troxler / D‘Incà-Keller, Der Genossenschaftszweck – gestern und heute, REPRAX 2012/ Natsch, Schweizerisches Genossenschaftsrecht: Stand und Revisionspostulate, in: Purtschert (Hrsg.), Das Genossenschaftswesen in der Schweiz, Bern 2005, S Tizian Troxler Vertiefung Gesellschaftsrecht HS 2015

15 Repetition der Grundlagen
Tizian Troxler Vertiefung Gesellschaftsrecht HS 2015

16 Repetition der Grundlagen
Übersicht* Gesellschaften des OR EinfG KollG KommG Gen GmbH KommAG AG Rechtsgemeinschaften Körperschaften Personenbezogene Gesellschaften Mischformen Kap. bez. Personengesellschaften Kapitalgesellschaften *In Anlehnung an Meier-Hayoz/Forstmoser, S. 91 Tizian Troxler Vertiefung Gesellschaftsrecht HS 2015

17 Numerus clausus und Staat
Repetition der Grundlagen Numerus clausus und Staat Numerus clausus zulässiger Gesellschaftsformen Formenzwang Formenfixierung Funktion Systeme der Gesellschaftsbildung System der Normativbestimmung System der freien Gesellschaftsbildung Konzessionssystem Regelung im schweizerischen Recht Funktion: Verkehrssicherheit - Haftung - Vertretung - Schutz der Gesellschafter Gläubigerschutz, Verkehrsschutz, Ausgleich zwischen Mitgliederinteressen (Minderheitenschutz) Normativbestimmung (Registerzwang) Frei Gesellschaftsbildung (wille als Gesellschaft zu bestehen genügt für entstehung, sobald dieser rechtsgenüglich ausgedrückt ist) Tizian Troxler Vertiefung Gesellschaftsrecht HS 2015

18 Privatrechtliche Gesellschaft
Repetition der Grundlagen Privatrechtliche Gesellschaft Begriff und Abgrenzung «Gesellschaft im Sinne des Privatrechts ist eine vertraglich begründete und der gemeinsamen Verfolgung eines bestimmten Zweckes dienende Personenvereinigung.»* «Gesellschaft ist die vertragsmässige Verbindung von zwei oder mehreren Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes mit gemeinsamen Kräften oder Mitteln.»** Personenvereinigung: Personelle Grundlage Abgrenzung gegenüber Vermögenszusammenfassungen Personenmehrheit (früher 3, heute 2, resp 1 und 7) Gründe sowie Sinn und Zweck für die Einpersonengesellschaften. Legitim, aber Missbrauchsgefahr Durchgriff bei Vermischung der Rechtssphären Nur natürliche Personen bei Ansehen, Tatkraft, persönliche Fähigkeiten und Kredit soll auch im Aussenverhältnis Gepräge geben Gesellschafter Koll.G Komplementäre bei KommG Unbeschränkthaftender Gesellschafter bei Komm.-AG (Ausnahme: KoKK) Personengesamtheiten ohne Rechtspersönlichkeit als Mitglieder der Gesellschaft (OR 594 II, 772 I, 828 I), aber auch Erbengemeinschaft, Stockwerkeigentümergemeinschaft ggf. auch einfache Gesellschaft bspw. beim Verein Vertragliche Basis Willensäusserung resp. Vertrag erforderlich sowie der Wille gemeinsam auf ein Ziel hin zu wirken. Auschluss von: (Kein Vertag) Kraft Gesetz entstanden Interessengemeinschaften (bspw. Erbengemeinschaft, Bruchteilsgemeinschaft beim Mitteigentum, Gläubigergemeinschaft im Konkurs, Gemeinschaft der Gläubiger bei Anleihensobligationen, Gemeinschaft der Inhaber von Genussscheinen) Öffentlichrechtliche Grundlage und hoheitliche Aufgaben Fehlerhafte Gesellschaften (Willensmängel) Kein Rechtbindungswille (Kein gemeinsames Ziel 7 Zweck, der über die blosse berechtigung an Vermögen, am Haben, Nutzen, Verwalten von Vermögenhinaus geht) Ehevertagliche Güterstände Stockverkeigentümergemeinschaft Erbengemeinschaft Privat und nicht öffentlich-rechtliche Grundlage Keine Gesetz, Verwaltungsakt oder öff-rechtl. Vertag als Etstehungsakt Öff. Aufgaben Hoheitliche Gewalt Obrigkeitliche Befugnisse Verbindlich und erzwingbare Verpflichtung privater zu Tun, Dulden oder Unterlassen, autoritative Festlegung der Rechtsbeziehung zum Staat (BGE 117 Ia 112 f.) Öff.-rechtliche Körperschaften ( ZGB 52 II, 59 I, OR ) Abgrenzung zu gemischtwirtschaftlichen Unternehmen (statutarische Mitverwaltungs und/oder Kontrollrechte, vgl. 762, 926 - Fehlerhafte Gesellschaft Vertrauenschutz zugunsten des Rechtsverkehrs Auflösung ex nunc Gegenüber dritten und im inneverhältnis Vgl. OR 643 II (gilt auch für Genossenschfat und GmbH 779) Bei unsittlich und widerrechtlichem Zweck ZGB 52 III ? Vgl. BGE 112 II 6 ff. ZGB 52 III somit nur für Gesellschaften, bei denen HREG nicht notwendig ist Bindungswille Gemeinsame Zweckverfolgung Affectio secietatis (unmittelbare Zweck), Zweck der mit der Gesellschaft unmittelbar angestrebt wird Endzweck, vgl. andere Folien (wirtschaftlich, nicht wirtschaftlich) Förderungspflicht, Verlustmittragung Anerkennung des gem. Zwecks und Verfolgung des Zwecks Abgrenzung zu Motiven (decken sich nicht notwednigerweise mit Zweck) Beitragsarten, Beitragspflichen? Beteiligung an Erfolg und Miserfolg Abgrenzung von zweiseitigen Schuldverträgen Auftrag / Geschäftsbesorgungsverträge(Interessenwahrung, zwar ein Zweck aber keine gemeinsamer Zweck, ggf Subordination ) Austauschverträge (kein Austausch, Gegensatz, sondern zusammenführen, Kooperation) Partiarische Geschäfte Geschäftsbesorgung Keine Schicksalsgemeinschaft Abgrenzung von vertraglich begründeten Personenverbidnungen, die nicht Gesellschaften sind Erhalten von status quo, stat erreichen eines gemeinsamen Ziels (Haben, Nutzen, Verwalten eines Vermögens) Bruchteilsgeimeinschaft beim Mitteigentum ZGB 646 ff. Personenvereinigung Vertragliche Basis Gem. Zweckverfolgung * Meier-Hayoz/Forstmoser, S. 2 ** Art. 530 Abs. 1 OR Tizian Troxler Vertiefung Gesellschaftsrecht HS 2015

19 Körperschaften und Rechtsgemeinschaften
Repetition der Grundlagen Körperschaften und Rechtsgemeinschaften Körperschaft als juristische Person Rechtsfähigkeit Handlungsfähigkeit Trennungsprinzip Durchgriff Wesensmerkmale der Rechtsgemeinschaft Typisierte Hauptunterschiede Verhältnis Gesellschaft–Mitglied Haftung Gesellschaftsvermögen Organisation Willensbildung Geschäftsführung und Vertretung Grundlage Körperschaften Juristische Person Romanistische Fiktionstheorie: (Savigny, Puchta, Windscheid), Rechtsfähigkeit auf Vermögensrechtsfähigkeit beschränkt, Handlungsunfähigkeit, Organe handeln deswegen als Stellvertreter, ähnlich wie bei Handlungsunfähigen Menschen: Folgen: keine Deliksfähigkeit (keine Vertretung beim Delikt) Deutsche Realitätstheorie: (von Gierke, Beseler, Zitelmann, Regelsberger), keine Fiktion, sondern reale wirkliche Person, sozialer Organismus, handeln durch Organe, keine Stellvertretung, Handlungsfähig und deswegen auch Deliktsfähigkeit Mitglieder üben nur mittelbaren Einfluss aus Rechtsfähigkeit ZGB 53 Einschränkung nur für rechte, die die natürlichen Eigenschaften des Menschen zur wie das Geschlecht, das Alter oder die Verwandschaft zur Voraussetzung haben (Urheberrechte können nur von natürlichen Personen originär erworben werden) Personenrechte / Persönlichkeitsrechte (Namens und Firmenschutz, Ehre, Geheim und Privatbereich, wirtschaftliche Persönlichkeit, unlauterer Wettbewerb ZGB 27 Willensmängel, Irrtum, Täuschung, Drohung, Übervorteilung Partei und Prozessfähigkeit, Betreibungsfähigkeit Handlungsfähigkeit Verbandsaussenrecht ZGB 54 f. Wissenszurechnung, Wissensvertretung Handeln durch Organe (Organbegriffe) Trennungsprinzip Trennung der jur. Person von Mitgliedern in persönlicher und vermögensmässiger Hinsicht Jur. Person ist Rechtsträger und somit auch Vermögensträger (Alleineigentümer) des Gesellschaftsvermögens Mitglieder haben keine dinglichen Rechte an Sachen der Gesellschaft, sondern nur Mitgliedschaftsechte Vom Wechsel der Mitglieder unabhängige Vereinigung Durchgriff. Rechtsmissbrauch Vorschieben der jur. Person Umgehung Verschleierung Unerlaubte Risikobeschränkung Beherrschung im Konzern unter Aufgabe der selbständigkeit der Tochter Sphärenvermischung Durchgriff grundsätzlich zu Lasten der Mitglieder, nicht zu Gunsten der jur. Person oder zugungsten der Mitglieder Umgekehrter Durchgriff (jur. Person wird für Verpflichtungen der nat. Person in Anspruch genommen) BGer 5A_587/2007: 2.1 Die rechtliche Selbstständigkeit juristischer Personen ist zu beachten. Ein Abweichen von diesem Grundsatz setzt erstens die Abhängigkeit der juristischen Person von einer hinter ihr stehenden Person und damit die Identität der wirtschaftlichen Interessen der juristischen Person und der sie beherrschenden Person voraus. Die Berufung auf die rechtliche Selbstständigkeit der juristischen Person muss zweitens dazu führen, dass Gesetzesvorschriften umgangen, dass Verträge nicht erfüllt oder dass sonstwie berechtigte Interessen Dritter offensichtlich verletzt werden. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann es sich ausnahmsweise rechtfertigen, vom beherrschten auf das beherrschende Subjekt oder umgekehrt "durchzugreifen" (zuletzt: BGE 132 III 489 E. 3.2 S. 493 und 737 E. 2.3 S. 742), d.h. - fallbezogen - in die Zwangsvollstreckung gegen die beherrschende Person das Vermögen der beherrschten Person einzubeziehen (für den Arrest: BGE 102 III 165 E. II/1 S. 169/170; 126 III 95 E. 4 S. 97 f.). 2.2 Die erste Voraussetzung des Durchgriffs besteht in der wirtschaftlichen Identität von juristischer Person und ihrem Mitglied. Sie beinhaltet die Möglichkeit der Beherrschung und bedingt ein Abhängigkeitsverhältnis, das irgendwie - zulässig oder unzulässig, lang- oder kurzfristig, zufällig oder planmässig - geartet sein kann und das auf Anteilseignerschaft oder aber auf anderen Gründen beruht wie vertraglichen Bindungen oder familiären, verwandtschaftlichen und freundschaftlichen Beziehungen. Die zweite Voraussetzung des Durchgriffs besteht in der rechtsmissbräuchlichen Berufung auf die rechtliche Selbstständigkeit der juristischen Person. Es bedarf nicht der Gründung einer juristischen Person zu missbräuchlichen Zwecken, sondern es genügt die missbräuchliche Verwendung bzw. die missbräuchliche Berufung auf die Trennung zwischen juristischer Person und beherrschender Person. Zur Annahme von Rechtsmissbrauch müssen geradezu eine Massierung unterschiedlicher und ausserordentlicher Verhaltensweisen im Sinne eigentlicher Machenschaften und eine qualifizierte Schädigung Dritter vorliegen. Typische Fallgruppen sind namentlich die Sphären- und Vermögensvermischung, d.h. die ungenügende Beachtung der Selbstständigkeit der juristischen Person gegenüber der beherrschenden Person, die Fremdsteuerung, z.B. durch Verfolgung von Sonderinteressen der beherrschenden Person zulasten der juristischen Person, oder die Unterkapitalisierung der juristischen Person in einer Weise, dass ihre Lebensfähigkeit gefährdet ist (vgl. für einen Überblick: Weber, Juristische Personen, SPR II/4, Basel 1998, § 10/III/B S. 188 ff., und für eine Zusammenstellung der teilweise nicht veröffentlichten Rechtsprechung: Groner, Wann haftet ein Aktionär - und warum?, SJZ 101/2005 S. 1 ff., S. 4 ff. Ziff. III/A). 2.3 Das Durchgriffsproblem kann sich bei allen juristischen Personen und damit unter den allgemeinen Voraussetzungen auch bei Genossenschaften stellen (vgl. Forstmoser, Berner Kommentar, 1972, N. 26 Abs. 2, und Baudenbacher, Basler Kommentar, 2002, N. 19, je zu Art. 831 OR; zuletzt: Urteil 5C.279/2002 vom 14. März 2003, E. 2.1, in: Praxis 92/2003 Nr. 164 S. 897). Rechtsgemeinschaft Keine Rechtspersönlichkeit Rechtsträger ist die Gesamtheit der Mitglieder Wechselseitige Verpflichtung mehrerer Personen Typisierte Hauptunterschiede Eindeutig ist lediglich die andere Rechtsträgerschaft VH Mitglied-Gesellschaft Abhängigkeit / Unabhängigkeit vom Bestand Willensbildung Einstimmigkeit / Mehrheitsprinzip Geschäftsführung und Vertretung Selbstorganschaft / Drittorganschaft Grundlage Vertrag: Mehrseitiges Rechtsgeschäft / Entstehungsfunktion / Einigung über veff. Des gem. Zwecks / formfrei Statuten: Grundgesetz / Unternehmensverfassung / Organisationsfunktion / Inhalt gesetzlich definiert / schriftlichkeit oder qualifiziert Tizian Troxler Vertiefung Gesellschaftsrecht HS 2015

20 Personen- und kapitalbezogene Gesellschaften
Repetition der Grundlagen Personen- und kapitalbezogene Gesellschaften Anknüpfungspunkt Typisierte Hauptunterschiede Mitgliedschaftspflichten Mitgliedschaftsrechte Gesellschafterwechsel Verhältnis zwischen den Gesellschaftern Ausschluss Auflösung Tizian Troxler Vertiefung Gesellschaftsrecht HS 2015

21 Zweck und kaufmännisches Unternehmen
Repetition der Grundlagen Zweck und kaufmännisches Unternehmen Unmittelbarer Gesellschaftszweck Endzweck Wirtschaftliche Zweckverfolgung Erwerbs- und Handelsgesellschaften Genossenschaften Nichtwirtschaftliche Zweckverfolgung Ideelle Zwecke Gemeinnützige Zwecke Kaufmännisches Unternehmen Wirtschaftliche Tätigkeit / Erwerb Selbständigkeit Dauer Bedeutung des unmittelbaren Gesellschaftszwecks: Bestand Beendingung (OR 545 I) Richtlinie für Geschäftspolitik Vertretungsrecht der Exekutivorgane (einschliesslich Prokuristen OR 459)  Alle Rechtshandlungen, die der Zweck der Gesellschaft mit sich bringen kann. HregV 118 I bestimmt, dass mit Zweckangabe das Tätigkeitsfeld der Gesellschaft für Dritte klar ersichtlich sein muss Gutglaubensschutz Dritter (Vertretungsmacht gegeben, falls Handlung im Rahmen des Zwecks) Orientierungshilfe für die Auslegung des Gesellschaftsvertrags / Statuten Zulässigkeit des angestrebten Zwecks OR 19/20 (Widerrechtlichkeit, Unsittlichkeit) ZGB 52 III Formulierung und tatsächlich gelebte Praxis Ursprünglich / Nachträglich Kaufmännisches Unternehmen Eintragungspflichtig ist ein Gewerbe, das nach kaufmänniischer Art geführt wird Gewerbebegriff Wirtschaftliche Tätigkeit (Abgrenzung wirtschaftlicher Zweck), auf erwerb, aber nicht notwendigerweise Gewinn gerichtet. Erwerb= Auf erzielung von Umsatz gerichtet. Zie der Kostendeckung genügt bereits, ein darüberhinausreichender Gewinn muss weder angestrebt werden, noch ist dieser Erforderlich Selbständigkeit (entweder rechtlich oder wirtschaftlich Selbständigkeit, zeitlich, organisatorisch, eigens finanzielles Risiko im Zweifelsfall wird Selbständigkeit bejaht) Dauer, rasch erfüllt, (3 Monate) Dauer ist Bestandteile des Gewerbebegriffs, Notwendigkeit der Organisation, Wiederholung gleicher Vorgänge Mindestumsatz Kaufmännische Art Handels und Fabrikationsgewerbe Art und Umfang erfordern eine eine geordnete Buchhaltung und einen kaufmännischen betrieb Inne und Aussensicht Abgrenzungskriterien: Art des Betriebs, Kapitalintensität, Zahl der Lieferanten und Kunden, Reklameaufwand, Beschränkungen des Inhabers auf Oberleitung, Personalbestand, Umsatz) Tizian Troxler Vertiefung Gesellschaftsrecht HS 2015

22 Nachbearbeitung und Vorbereitung
Tizian Troxler Vorlesung Kapitalmarktrecht FS 2015

23 Vertiefung Gesellschaftsrecht HS 2015
Vorbereitung Nachbearbeitung Basis Kähr/Kähr, Repetitorium Gesellschaftsrecht, 3. Aufl., Zürich 2014, S.25-37 Vertiefung Meier-Hayoz / Forstmoser, Schweizerisches Gesellschaftsrecht, 11. Aufl., Zürich 2014, §§ 1-4, 11 Tizian Troxler Vertiefung Gesellschaftsrecht HS 2015

24 Vertiefung Gesellschaftsrecht HS 2015
Vorbereitung Vorbereitung Basis Kähr/Kähr, Repetitorium Gesellschaftsrecht, 3. Aufl., Zürich 2014, S Vertiefung Meier-Hayoz / Forstmoser, Schweizerisches Gesellschaftsrecht, 11. Aufl., Zürich 2014, §§ 6, 7, 9 Druey/Druey Just/Glanzmann, Gesellschafts- und Handelsrecht, 11. Aufl., Zürich 2015, § 25 Tizian Troxler Vertiefung Gesellschaftsrecht HS 2015


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