Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Lehrstuhl Zivilrecht und Recht der Wirtschaft Schaden und Ausgleich I

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Lehrstuhl Zivilrecht und Recht der Wirtschaft Schaden und Ausgleich I"—  Präsentation transkript:

1 Lehrstuhl Zivilrecht und Recht der Wirtschaft Schaden und Ausgleich I
Ergänzungsfolien IV: §§ 832 ff. Verkehrspflichten Gefährdungshaftung

2 Haftung für vermutetes Verschulden
Tatbestände § 831 – Haftung des Ge- schäftsherrn § 832 – Haftung des Auf- sichtspflichtigen § 833 Satz 2: Haftung des Nutztierhalters § 834: Haftung des Tierhüters § 836: Haftung für Gebde Beispiele Mitarbeiter verübt eine unerlaubte Handlung Kind wirft Steine auf parkende Autos Kühe brechen aus und kollidieren mit PKW Tierhüter schläft ein Ziegel fällt vom Hausdach

3 Haftung des Aufsichtspfl., § 832
Haftungsvoraussetzung.: Aufsichtsbedürftige Person Anspruchsgegner ist aufsichtspflichtig Rechtswidr. unerl. Hdlg. Misslingen des Entlas- tungsbeweises Ausfüllung im Sachverh.: z. B. Kind, Behinderter kraft Gesetzes (Eltern) oder aus Vertrag z. B. Sachbeschädigung oder Körperverletzung Nachweis fehlender Kau- salität oder ausreichender Sorgfalt

4 Einzelfälle in der Rspr.
Haftung bejaht Überlassung von Feuerwerk an Siebenjähr. Achtjähr. Kind spielt allein Minigolf Kinder spielen ohne ausr. Belehrung mit Streichhöl- zern aus dem Haushalt Kleinkind wird auf dem Gehweg nicht an der Hand geführt Haftung verneint Fünfjähr. Kind fährt Roller auf dem Gehsteig Kinder werfen Schnee- bälle mit eingebackenen Steinen auf PKW Zwölfjähr. bedient Grill nach grdl. Unterweisung § 828 II: § 832 bleibt anwendbar

5 Haftung für Schäden durch Tiere
Haft. für vermutet. Versch. Verantwortlich: Tierhalter oder Tierhüter (§§ 833, 2; 834) des Nutztieres Haftungsgrund: sog. Tiergefahr (Unberechen- barkeit selbst. Tierverh.) Ausbrechen Beißen, Scheuen Hengstmanieren Gefährdungshaftung § 833 Satz 1: nur für Luxustiere Reitpferd der Zahnärztin Hauskatze in der Stadt Wildschwein auf dem Bauernhof Entlastungsbeweis ist nicht möglich

6 Haftung für Gebäude, §§ 836-838
Gesetzlich geregelter Fall einer Verkehrspflichtver- letzung Voraussetzungen: Personen- oder Sachschad Einsturz/Ablösung von Teil. Eines Gebäudes/eines mit Grdst. verbundenen Werks Misslingen des Entlas- tungsbeweises (Satz 2) Haftpflichtige Personen: Eigenbesitzer des Grund- stücks (§ 836) Eigenbesitzer des Gebäudes (§ 837) Gebäudeunterhalts- pflichtiger (§ 838) Nach § 872 ist Eigenbesitzer, wer die Sache als ihm gehörig besitzt (nicht der Mieter, wohl aber der Eigentümer im eigenen Haus)

7 Rspr. zur Haftung für Gebäude
Haftung bejaht: Werk: Damm, Schleuse, Masten, Geräte Spielpl. Gebäude: für Menschen zugängliche Bauwerke mit Schutzfunktion einschl. deren Teile (Tor-flügel, Duschkabine, Lift) Misslingen Entl.beweis: keine Baugenehm., Bau ohne Statik, Nichtfachleut Haftung verneint: Neugieriger Passant stürzt in unges. Baugrube Eigenschaden des Abbruchunternehmers Eigenbesitzer weist sorgfältige Errichtung und Unterhaltung nach Schaden nach Wolken- bruch oder Jahrhundert- Orkan

8 Verkehrspflichtverletzung I
Sinn und Zweck Haftung für „Quellen erhöhter Gefahr“ Grundstücksbezogen Aus Produktion Aus Veranstaltung Allgemein aus Geschäftsbetrieb Beispiele Beherrscher der Gefahr ist haftpflichtig: Untern. Offener Gullydeckel Erklärungsbed. Produkt Unterlass. Panikvorkehr. Auswahl eines unsiche-ren Supermarkt-Fuß- bodenbelags

9 Verkehrspflichtverletzung II
Charakteristika § 823 I als AGL Abweichungen: - VP-Verletzung ist positiv festzustellen - Verschulden wird vermutet Terminologie „Anspruch aus VP- Verletzung“ Kein Unterlassen prüfen Sog. äußere Sorgfalts- pflicht Sog. innere Sorgfalts-pflicht

10 Verkehrspflichtverletzung III
Normal. Aufbau § 823 I 1. Rechtsgut 2. Verl.handlung 3. Kausalität 4. Rechtswidrigkeit 5. Verschulden Aufbau bei VP-Verletz. 1. Rechtsgut 2. VP-Verletzung - Gefahrenquelle eröffnet Vernachl. Schutzvorkehr. (mögl. und zumutbar) 3. Kausalität 4. Festst. Äuß. Sorgf.verst. 5. Innerer Sorgf.verstoß ist indiziert

11 Verkehrspflichtverletzung IV
VP bejaht Mast des Ski-Schlepplifts steht ungepolstert auf der Piste Zubereitung Pudding für Hochzeit aus rohen Eiern Abgabe von Mineralölabfällen an unqualif. Unternehmer Betrieb eines Stromleitungs- mastes ohne Kletterabwehr- schutz Internetz-Nutzer verwendet unverschlüss. WLAN VP verneint Berufl. Standard eingehalten Nur ein Schwimmmeister im Hallenbad Baustellen-Dieb stürzt in ungesicherte Grube Nicht verankerter Bistrotisch stürzt bei Kinderspiel um Wasserglatter Fußboden im Schwimmbad Fehlende Warnung bzgl. Produkt-Missbrauch („Sniffer“)

12 Typ. Fehler bei Prüfung von VP
Unterlassen wird angeprüft Vpflichten werden als „fünfte Garanten-pflicht“ behandelt Äußere Verkehrspfl.verl. wird nicht festgestellt Verschulden wird unmodifiziert geprüft Die Verletzungshand-lung wird statt der VP-Verletzung geprüft (technische) Möglich-keit und (finanzielle) Zumutbarkeit von Schutzvorkehrungen werden oberflächlich oder gar nicht geprüft

13 Kennzeichen der Gefährdungshaftung
Positiv: Einstufung als besonders gefährlich d. Gesetzgeb. Besond. Anspruchsgrdl. Haftung für bloße Verur- sachung Wirkung von Maschinen und/oder Stoffen reicht aus Negativ: Verschulden des Verursachers ist irrelev. Rechtswidrigkeit nicht zu prüfen (per se-Unrecht) Nicht in der AGL aufgeführte Rechtsgüter (z. B. Freiheit) sind nicht ersatzfähig

14 Beispiele für AGLen der Gefährdungshaftung
Haftungsnormen § 833 Satz 1 BGB § 1 UmweltHG (Anlagen) § 1 HaftpflG (Eisenbahn) § 1 ProdHG (Produkte) § 22 Abs. 1 Wasserhaus- haltsgesetz (Veränderung der Wasserqualität) Geschützte Rechtsgüter Leben Körper Gesundheit Sache gegen Beschäd. Nur ausnahmsweise: Vermögen (§ 22 WHG)

15 Beispiel Straßenverkehrshaftung
Vorauss. § 7 Abs. 1 StVG Betrieb eines Kfz/Anhäng Rechtsgutverletzung Kausalität Rechtsfolge: Ersatz des kausalen Schadens durch den Halter und/oder Fahrer Ausschluss der Haftung Abs. 2: höhere Gewalt Abs. 3: Benutzung des Kfz ohne Wissen und Willen des Halters durch eine andere Person + fehlendes Halterver- schulden


Herunterladen ppt "Lehrstuhl Zivilrecht und Recht der Wirtschaft Schaden und Ausgleich I"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen