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Veröffentlicht von:Marthe Gentes Geändert vor über 11 Jahren
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Anerkennung von BAT-Elementen als Kompensation
Matthias Schneider, Dipl. Ing. Landespflege Referat „Eingriffe in Natur und Landschaft/Ökologisches Flächenmanagement“ Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten RLP
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Anerkennung von BAT-Elementen als Kompensation - Definition
Ausgleichsmaßnahmen und Ersatzmaßnahmen nach § 15 Abs. 2 BNatSchG) Bevorratung von Kompensation (Ökokonto) nach § 16 BNatSchG Vorgezogener Artenschutzausgleich nach § 44 Abs. 5 BNatSchG
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Anerkennung von BAT-Elementen als Kompensation - Anforderungen
Naturschutzfachliche Aufwertung Mittelfristige Erhöhung der Anzahl von Bäumen in der Alters- und Zerfallsphase auf definierten (Potenzial-)Flächen: Biotopbaumgruppen (ab ca. 15 Bäume) Waldrefugien Naturwaldgebiete Keine Einzelbaumsicherung!
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Anerkennung von BAT-Elementen als Kompensation - Anforderungen
Bezugsraum Naturraum bei allg. Funktionsausgleich (Biotopflächenverluste bei Waldumwandlung) Vorkommensbereich der lokalen Population bei artenschutzbezogenen Maßnahmen
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Anerkennung von BAT-Elementen als Kompensation - Anforderungen
Flächenabgrenzung: Art und Umfang nach naturschutzfachlichen Kriterien (funktionale Aufwertung bzw. Wiederherstellung) und örtlicher Ausprägung (BAT-Standard als Mindestgröße) Dauerhafte Sicherung (Substitution ausfallender Einzelbäume durch jüngere Bestandsobjekte und Naturverjüngung)
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Anerkennung von BAT-Elementen als Kompensation - Verfahren
Flächenbereitstellung ist Entscheidung des Waldeigentümers Forsteinrichtung kann Maßnahmen (Potenzialflächen) i. R. d. Umweltvorsorgeplanung vorschlagen und stellt festgesetzte Kompensationen dar Entscheidung über naturschutzfachliche Anerkennung trifft die Naturschutzbehörde
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Anerkennung von BAT-Elementen als Kompensation - Verfahren
Dokumentation im WebGIF der Landesforstverwaltung („Ökokonto“ oder „Kompensationsfläche“) Eintrag ins Kompensationsflächenverzeichnis (LANIS) Bezugsfläche des BT-Elements Maßnahmentyp „Altholzsicherung“ Pflegemaßnahme „Naturwaldentwicklung
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Anerkennung von BAT-Elementen als Kompensation - Anrechnung
Staatsforst: Biotopbaumgruppen und Waldrefugien, soweit sie über 15 Bäume/3 ha liegen; mindestens jedoch 5 weitere Potenzialbäume! Körperschafts- und Privatwald: alle Biotopbaumgruppen, Waldrefugien und Naturwaldreservate
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Anerkennung von BAT-Elementen als Kompensation
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