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Fachbereichskonferenz „Stationäre Pflege“

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Präsentation zum Thema: "Fachbereichskonferenz „Stationäre Pflege“"—  Präsentation transkript:

1 Fachbereichskonferenz „Stationäre Pflege“
Aula des Berufsförderungswerkes Dresden Hellerhofstr. 35, Dresden 9.30 Uhr Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, Dresden,

2 Tagesordnung 1. Fachvortrag zum Thema „Multiresistente Erreger“
2. Vorstellung des neuen Bundesfreiwilligendienstes Aktuelles vom Verhandlungsgeschehen, aus der Schiedsstelle und der Pflegesatzkommission Sachstand bei der weiteren Umsetzung des Pflege- Weiterentwicklungsgesetzes 5. Pläne der Bundesregierung für eine Reform der Pflegeversicherung 6. Aktuelle Informationen 7. Sonstiges Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, Dresden,

3 1. Fachvortrag zum Thema „Multiresistente Erreger“
Frau Gabriele Höll, Fachgebietsleiterin für das Fachgebiet Darminfektionen, nahrungsbedingte Erkrankungen, Parasitologie, Schädlingskunde, Wasserhygiene in der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen Vortrag - Anfragen - Diskussion - Erfahrungsaustausch Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, Dresden,

4 2. Vorstellung des neuen Bundesfreiwilligendienstes
Frau Katrin Ventzke, Bereichsleiterin Freiwilligenprojekte PARITÄTISCHE Freiwilligendienste Sachsen gGmbH in Vertretung Matthias Steindorf Vortrag - Anfragen - Diskussion Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, Dresden,

5 3. Aktuelles vom Verhandlungsgeschehen, aus der Schiedsstelle und der Pflegesatzkommission
es werden gute Abschlüsse erzielt, die Preise differenzieren sich dadurch stärker teilweise stimmt der KSV den Angeboten der Kassen an die Einrichtungen nicht zu Engelte aktuell Pflegestufe 1 bis ca. 38,00 € Pflegestufe 2 bis ca. 50,00 € Pflegestufe 3 bis ca. 69,00 € Unterkunft bis ca. 12,40 € Verpflegung bis ca. 4,20 € § 87 b bis ca. 3,30 €

6 3. Aktuelles vom Verhandlungsgeschehen, aus der Schiedsstelle und der Pflegesatzkommission
Voraussetzung für Verhandlungen ist weiterhin die detaillierte Vorlage von Unterlagen auf Nachforderung, das wurde durch Schiedsstellenentscheidungen bestätigt und gefestigt die genannten Entgelte wurden ausschließlich bei Tarif- bzw. AVR-gebundenen Trägern verhandelt, es kommt auch darauf an, wie oft in den vergangenen Jahren verhandelt wurde auch bei fehlender Tarifbindung oder trägereigenen Vergütungssystemen sind gute Ergebnisse möglich, es bedarf jedoch individueller und intensiver Vorbereitung, der PARITÄTISCHE Sachsen steht dafür zur Verfügung Schiedsstellenentscheidungen beinhalten nun auch Zuschläge für Unternehmerrisiko

7 3. Aktuelles vom Verhandlungsgeschehen, aus der Schiedsstelle und der Pflegesatzkommission
aus einem aktuellen Verfahren mit Vorlage zahlreicher Unterlagen (u.a. 54 Arbeitsverträge und Qualifikationsnachweise – Datenschutz?): wenn alle Daten der Einrichtung als plausibel anerkannt wurden, muss die Kalkulation der Einrichtung Grundlage für die Entscheidung sein für tarifliche Eingruppierung kann nicht grundsätzlich die möglichst niedrigste angesetzt werden, es sind Aufgabe, Qualifikation, Berufserfahrung und Betriebszugehörigkeit zu berücksichtigen, es ist nicht Aufgabe der Schiedsstelle, jede einzelne Eingruppierung zu prüfen, die Einrichtung kann unter den genannten Kriterien im Rahmen ihres Tarifsystems einzugruppieren, Tarifanwendung ist wirtschaftlich die Nachweispflicht der Einrichtung geht nicht ins "Unendliche"

8 3. Aktuelles vom Verhandlungsgeschehen, aus der Schiedsstelle und der Pflegesatzkommission
die Fachkraftquote kann nicht auf exakt 50 % begrenzt werden, es muss ein Spielraum nach oben, auch in der Vergütung, zugestanden werden, damit z.B. bei Krankheit die gesetzlichen Vorgaben und die PSV eingehalten werden können ein angemessener Zuschlag für Unternehmerrisiko und Eigenkapitalverzinsung ist zu berücksichtigen, auch wenn die Einrichtung das hier nicht beantragt hatte, wurde es in der Entscheidung berücksichtigt, mit Hinweis auf Unternehmerrisiko und Eigenkapitalverzinsung wurden die Abstriche, die die LT machen wollten, ausgeglichen und der Forderung der Einrichtung in den Pflegesätzen entsprochen, Voraussetzung war allerdings der detaillierte Nachweis der Ist-Kosten beim Entgelt für Unterkunft Verweis auf sog. "unteres Drittel", die Einrichtung hat darzulegen, warum sie mehr braucht als das "untere Drittel"

9 3. Aktuelles vom Verhandlungsgeschehen, aus der Schiedsstelle und der Pflegesatzkommission
Widersprüche des KSV gegen die Einigung der Einrichtung mit den Kassen wurden abgewiesen, inhaltliche Anmerkungen zum angemessenen Zuschlag für Unternehmerrisiko: nach BSG-Rechtssprechung sind Entgelte in der stationären Pflege erst dann leistungsgerecht, wenn zu den voraussichtlichen und angemessenen Entstehungskosten ein Zuschlag zur angemessenen Vergütung des Unternehmerrisikos, der Eigenkapitalverzinsung… es gibt Kostenrisiken, die in der ordnungsgemäßen Jahreskalkulation nicht genau beziffert werden können (z.B. Abfindungszahlungen)

10 3. Aktuelles vom Verhandlungsgeschehen, aus der Schiedsstelle und der Pflegesatzkommission
ein kalkulatorischer Risikozuschlag zur Deckung spezieller Wagnisse, der auch in die Kalkulation einzufließen hat, ist in der Betriebswirtschaftlehre allgemein anerkannt und versteht sich vor dem Hintergrund, dass der Träger eines Pflegeheims das Betriebsrisiko desselben zu tragen hat auch gemeinnützig geführte Einrichtungen haben in ihren Wirtschaftsplänen eine Umsatzrendite ausgewiesen zur Höhe des Zuschlags für das Unternehmerrisiko hat sich noch keine feststehende Rechtssprechung herausgebildet, die Höhe kann daher nicht pauschal beantwortet werden, sie ist von verschiedenen Faktoren abhängig, so u.a. von der Größe der Einrichtung, von deren Jahresbudget, deren Einführung am Markt maßgeblich können auch die gesetzlich pauschalierten Gewinnerwartungen sein

11 3. Aktuelles vom Verhandlungsgeschehen, aus der Schiedsstelle und der Pflegesatzkommission
Beschlüsse zu den überarbeiteten Muster-PSV für vollst, teilst. und Kurzzeitpflege Beschluss zur Finanzierung der Ausbildungsvergütung außerhalb der Altenpflege Ausgleichsverordnung im Ausbildungsjahr 2011/2012 (mit 20 % AG-Anteil) überarbeitete Antragsunterlagen (nicht grundlegend, sondern redaktionelle Änderungen, Änderung des Blattes zur Qualitätssicherung, Ergänzung der Hinweise, angebot einer Kalkulationsdatei mit Formeln Auftrag an die AG Verhandlungsmanagement zur Beschreibung der SK-Positionen: perspektivisch ist geplant, die einzelnen SK-Positionen mit Inhalten zu beschreiben (ähnlich SGB XII), damit sollen einige in Verhandlungen immer wieder strittige Punkte grundlegend definiert werden (z.B. zentrale Verwaltung)

12 4. Sachstand bei der weiteren Umsetzung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes Statistik der DatenClearingStelle (DCS) Aktuelle Prüfergebnisse - DCS-Statistik (Stand ) Durchschnittsnoten für bundesweit 8375 geprüfte ambulante Pflegedienste: Sachsen (808) Pflegerische Leistungen ,5 2,7 Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen 1,8 1,7 Dienstleistung und Organisation ,6 1,6 Gesamtergebnis ,9 2,0 Kundenbefragung ,0 1,0 Durchschnittsnoten f. bundesweit 9040 geprüfte station. Pflegeinrichtungen: Sachsen (628) Pflege und medizinische Versorgung 1,9 2,0 Umgang mit demenzkranken Bewohnern 1,7 1,3 Soziale Betreuung und Alltagsgestaltung 1,6 1,4 Wohnen Verpflegung Hauswirtschaft Hygiene 1,2 1,2 Gesamtergebnis ,5 1,5 Bewohnerbefragung ,2 1,1

13 4. Sachstand bei der weiteren Umsetzung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes Positionierung des PARITÄTISCHEN Gesamtverbandes zur Überarbeitung der Pflege-Transparenzvereinbarungen Keine Weiterverhandlung der PTVen - Einfrieren auf den Stand Dezember 2009 (PTVS) / Januar 2010 (PTVA) Umsetzung der Ergebnisse des „Wingenfeld-Projektes“ als neues Bewertungssystem innerhalb der nächsten zwei Jahre In zwei Jahren Ablösung der PTVS durch das „Wingenfeld- Projekt“ Innerhalb der nächsten zwei Jahre Durchführung eines vergleichbaren Projekts bezogen auf den ambulanten Pflegebereich Umsetzung der Projektergebnisse als neues Bewertungssystem für den ambulanten Bereich sowie Ablösung der PTVA

14 4. Sachstand bei der weiteren Umsetzung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes Modellprojekt „Entwicklung und Erprobung von Instrumenten zur Beurteilung der Ergebnisqualität Aktuelles aus der Fachdiskussion BMG und BMFSFJ: Modellprojekt ist (als erster Schritt zur Erfassung von Ergebnisqualität) ein Meilenstein zur Weiterentwicklung der Qualität in Pflegeeinrichtungen; bisher keine Entscheidung zu Umsetzung Umdenken erforderlich: weg vom Aufsichtsgedanken hin zu internem QM und Q-Entwicklung zu Schmerz, Fixierungen u. Kontrakturen gibt es bisher keine eindeutigen Indikatoren Zeitaufwand, z.B. zur Erfassung gesundheitsbezogener Indikatoren (Bereiche 1 – 3): 15 Min. pro Stichtag u. Bewohner, alle Bewohner einbeziehen; Datenerhebung im Rahmen des internen QM, stichprobenartige externe Prüfungen interne Datenerhebung erfordert bei Pflegekräften entsprechende fachliche Voraussetzungen sowie Bereitschaft zur Nutzung standardisierter Instrumente

15 4. Sachstand bei der weiteren Umsetzung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes Modellprojekt „Entwicklung und Erprobung von Intrumenten zur Beurteilung der Ergebnisqualität Bewohner-/Angehörigenbefragung könnte durch externe Personen erfolgen, denkbar auch Ansiedlung beim MDK, bei Verbraucherschutzorganisationen, bei Kommunen Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege hat ein Konzept zur Umsetzung des „Wingenfeld-Projektes“ vorgestellt Ergebnisse des Projektes sind wichtige Grundlage für Qualitätsentwicklung Ergebnisse sollen in die PTV eingearbeitet werden (Zeitplan offen) BMG hält zwischenzeitliche Überarbeitung der derzeitigen PTV für unverzichtbar Ergebnisse aus Modellprojekt lassen sich nicht auf ambulanten Bereich übertragen, hierfür muss anderer Ansatz gefunden werden (mit wissenschaftlicher Begleitung)

16 4. Sachstand bei der weiteren Umsetzung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes Beispiel: Moratorium „Nein zu Pflegenoten“ (Prof. Klie, F.J.Stoffer) Großversuch Die bisherige Notengebung seien ein Großversuch ohne wissenschaftliche Basis für valide Qualitätsindikatoren. Erst die Pflicht – dann die Kür Die Pflegenoten bildeten sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich wesentliche und elementare Fragen der Lebens- und Versorgungsqualität nicht ab. Den Bock zum Gärtner gemacht? Die Pflege-Transparenzvereinbarung auf Ebene der Selbstverwaltung sei notwendigerweise interessengeleitet. Unabhängiger Verbraucherschutz! Die Benotung sei Aufgabe eines unabhängigen Verbraucherschutzes und nicht der omnipotenten Pflegekassen. Pflegemarkt? Das Konzept der Pflegenoten reduziere das komplexe geschehen Pflege auf eine Dienstleistung und gaukele einen souveränen Kunden vor.

17 4. Sachstand bei der weiteren Umsetzung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes Beispiel: Moratorium „Nein zu Pflegenoten“ (Prof. Klie, F.J.Stoffer) Noten ohne Aussagewert Die Pflegenoten seien ohne Aussagewert, da sie nur das widerspiegeln, was geprüft wird, dies führe zu einer Aufmerksamkeitsverlagerung. Unternehmerische Freiheit und konzeptionelle Vielfalt Weder die Qualitätsprüfungen noch die Pflegenoten zeigten die konzeptionelle Vielfalt in der Arbeit mit alten und behinderten Menschen auf. Mitarbeitende als entscheidende Garanten für Qualität Die Prüflogik greife in die fachliche Kompetenz der professionell Pflegenden ein, gefährdeten deren intrinsische Motivation und professionelle Handlungsfähigkeit. Deprofessionalisierung der Pflege Die Prüflogik führe darüber hinaus zu einer Verengung der Arbeit mit der Folge, dass der Pflegeberuf als unattraktiv empfunden werde. Bürokratisierung Der mit der Qualitätsprüfungen nach der Pflege-Transparenzvereinbarung verbundene bürokratische Aufwand sei "gigantisch".

18 4. Sachstand bei der weiteren Umsetzung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes Position des PARITÄTISCHEN GV zum Moratorium begrüßenswert: richtet Aufmerksamkeit einerseits auf die Thematiken Qualität in der Pflege und deren Rahmenbedingungen sowie andererseits auf Qualitätsprüfungen und Qualitätsberichtserstattung Die Umsetzung des wissenschaftlichen Projektes "Entwicklung und Erprobung von Instrumenten zur Beurteilung der Ergebnisqualität in der stationären Altenhilfe" als Grundlage der Qualitätsberichterstattung soll erfolgen umfängliche Einbeziehung des unabhängigen Verbraucherschutzes in den Prozess ist zu unterstützen, da Verständnis und Akzeptanz der Qualitätsberichtserstattung in der Öffentlichkeit gestärkt werden bietet die Möglichkeit, sich mit den Thematiken der Qualität in der Pflege und deren Rahmenbedingungen kritisch auseinander zu setzen und die Qualitätsprüfungen und Qualitätsberichtserstattung auf die Basis pflegewissenschaftlicher Grundlagen zu stellen. kritisch: Forderung Nr. 3: der Paritätische ist für den Erhalt der Selbstverwaltung bei Qualitätsberichtserstattung in Form der Pflege-Transparenzvereinbarung aus.

19 5. Pläne der Bundesregierung für eine Reform der Pflegeversicherung
Pflegebedürftigkeitsbegriff Stärkung der Rechte von pflegenden Angehörigen 2.1. Flexibilisierung „Urlaubsregelung für Angehörige“ 2.2. Familienpflegezeit: Verbesserung der Qualitätssicherung Pflegebegutachtung Pflegekräfte 5.1. Attraktivität des Pflegeberufes

20 5. Pläne der Bundesregierung für eine Reform der Pflegeversicherung
5.2. Auswirkungen Arbeitnehmerentsendegesetz 5.3. Betreuungskräfte aus Nicht-EU-Ländern Neue Formen der Versorgung Medizinische Versorgung in Heimen Reha vor Pflege Verblistern 10. Demenzforschung 11. Bürokratieabbau

21 6. Aktuelle Informationen 6.1 Rahmenvertragsverhandlungen
ambulant LT werfen den LE Verweigerung der Unterschrift vor vor Unterschrift abwarten des Schiedsspruches auf Bundesebene zu den Maßstäben und Grundsätzen der Qualitätssicherung Tagespflege noch kein Ergebnis strittig vor allem die Personalausstattung nächste Verhandlung Ende Mai Thema „Integrierte Tagespflege“ vollstationär Verhandlungen unterbrochen Einleitung eines Schiedsstellenverfahrens beschlossen

22 6. Aktuelle Informationen 6.2. Angekündigte rechtliche Neuregelungen
Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz - keine aktuellen Informationen über Stand und geplantes Inkrafttreten Pflegeeinrichtungsverordnung (beinhaltet Verfahren zur Gesonderten Berechnung von nicht öffentlich geförderten Investitionsaufwendungen im Sinne von § 82 Abs. 3 SGB XI (Investpauschale) - keine aktuellen Informationen über Stand und geplantes Inkrafttreten, es gab lediglich eine ergänzende Anhörung zur Frage sog. „nichtversicherbarer Anlagegüter“

23 6. Aktuelle Informationen 6. 3
6. Aktuelle Informationen 6.3. Gesonderte Berechnung von nicht öffentlich geförderten Investitionsaufwendungen im Sinne von § 82 Abs. 3 SGB XI (Investpauschale) Pflegeeinrichtungsverordnung, die das regeln soll, nach wie vor nicht in Kraft die Pflegeeinrichtungsverordnung, die es bisher geregelt hat, ist durch Rechtssprechung zum Teil nicht mehr rechtmäßig, aber auch nicht außer Kraft gesetzt KSV hat als zuständige Behörde Berechnungsschema in Umlauf gebracht und wendet dieses an – welche Erfahrungen und Fragen gibt es dazu? – Bitte um Rückmeldung an des Referat Altenhilfe der Liga-Fachausschuss Entgelte hat Vertreter des KSV zu seiner nächsten Beratung eingeladen, um offene Fragen zu besprechen

24 6. Aktuelle Informationen 6.2 Gremienarbeit
LIGA-Fachausschuss Altenhilfe Themen u.a.: Vorbereitung einer Kampagne zum Thema Fachkräfte, Alt gewordene behinderte Menschen, Integrierte Tagespflege, Leistungskomplexe für die ambulante Pflege, Abstimmung einer Vergütungsforderung für die anstehenden Verhandlungen, Rahmenvertragsverhandlungen, Entgeltverhandlungen, Schiedsstelle SGB XI Landespflegeausschuss: Informationen/Meinungsaustausch zu aktuellen Themen im Bereich Altenhilfe/Pflege (z.B.: Statistik; Management MRE), zu einschlägigen Neuregelungen (Förderung v. „Alltagsbegleitern“, Reform der Ausbildung v. Pflegehilfskräften) Erarbeitung von Empfehlungen in Unterausschüssen (Gesamtkonzept Pflege und Eingliederungshilfe; Umsetzung Geriatriekonzept im Bereich Pflege)

25 6. Aktuelle Informationen 6.4. Gremienarbeit
Landesseniorenbeirat (LSB): Informationen / Berichte über Aktivitäten des LSB oder einzelner LSB-Mitglieder zu seniorenpolitisch relevanten Themen in Sachsen Projekte von ad-hoc-Arbeitsgruppen des LSB (Altersgerechte Anpassung von Bildschirmeingabemasken; Aktiv nach Ausscheiden aus dem Beruf) Informationsaustausch zu aktuellen Fragen der Altenhilfe/Pflege in Sachsen (Altenhilfeplanung, Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen, Fachkräftemangel) Problemanzeigen aus Sicht von Seniorinnen und Senioren (z.B. infolge von Einschränkungen des ÖPNV im ländlichen Raum)

26 6. Aktuelle Informationen 6.5. Urteile
Verwaltungsgericht Stuttgart ( , Az: 4 K 3702/10) Die Heimaufsicht ist (auch) dazu berufen, auf die Einhaltung der nach dem Rahmenvertrag als Regelleistung zu erbringenden Leistungen zu achten und hierbei den Rahmenvertrag auszulegen. Ist ein Arztbesuch zwingend außerhalb der Einrichtung notwendig und eine notwendige Begleitung durch Dritte nicht möglich, hat der Heimbetreiber die Begleitung für den Bewohner sicherzustellen. Dies gehört als Hilfe bei der Mobilität zu den allgemeinen Pflegeleistungen. Für eine Zusatzleistung ist die individuelle Wählbarkeit kennzeichnend; dies ist bei der Begleitung zum Arzt nicht der Fall.

27 6. Aktuelle Informationen 6.5. Urteile
Sozialgericht Darmstadt (Az. S 18 P 25/10) MDK hat Anspruch auf die Forderung von 1258,80 € gegenüber der Pflegeeinrichtung für eine Wiederholungsprüfung nach § 114 Abs. 5 Satz 2 SGB XI die Wiederholungsprüfung wurde von den Pflegekassen veranlasst, um die Beseitigung zuvor festgestellter Mängel zu prüfen Oberlandesgericht Thüringen (Az. 2 U 567/10) Pflegeeinrichtungen müssen Menschen mit Demenz beaufsichtigen, um ein Weglaufen und mögliche Verletzungen zu verhindern Einrichtung wurde zu € Schmerzensgeld an eine betroffene Frau verurteilt (weggelaufen, gestürzt, Schulter gebrochen, nach 3 Tagen aufgefunden)

28 6. Aktuelle Informationen 6.6. Betreuungsangeboteverordnung
Stand März 2011 (Information des SMS): 34 Anträge niedrigschwellige Betreuungsangebote und Modellprojekte nach § 45 c und 10 Anträge auf Maßnahmen nach § 45 d (Förderung Ehrenamt), bewilligt insges Landesmittel, € kommunale Mittel zahlreiche LKr/kreisfreie Städte haben wegen prekärer Haushaltssituation keine Mittel zur Kofinanzierung von Maßnahmen nach BAVO Verbände wurden im LPfA gebeten, ihre Untergliederungen zu Förderprojekten nach BAVO zu ermuntern Förderbescheide werden derzeit im KSV erstellt Liga-FA wird „Kleine Anfrage“ zur Umsetzung der neuen BAVO initiieren (wahrscheinlicher Grund für relativ geringe Antragszahlen nach BAVO: unpraktikable Antragsmodalitäten)

29 6. Aktuelle Informationen 6. 7. SMS-Förderrichtlinie (vom 28. 04
6. Aktuelle Informationen SMS-Förderrichtlinie (vom ) „Soziale Integration –Alltagsbegleitung für Senioren“ ESF-Förderung (Programm LOS) - bis zu € pro (Klein)Vorhaben, Interessenbekundung und Antragstellung an SAB Zielgruppe: Menschen, die auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt sind oder aus anderen Gründen am Rande der Gesellschaft stehen, für die ehrenamtliche Tätigkeit als Alltagsbegleiter für Senioren (ohne Pflegestufe nach SGB XI) zu gewinnen nach dieser FRL keine Fördermöglichkeit für Senioren im Rentenalter 2-tägiges Einführungsseminar und Erfahrungsaustausche (bis zu 30 Std. je Gruppe aus Ehrenamtlichen) mögliche Antragsteller: Kommunen, Vereine, Kirchgemeinden (außerhalb der 3 Großstädte in Sachsen) Laufzeit des Projektes: 12 Monate Aufwandsentschädigung für Ehrenamtliche: 19,50 € für 14 Std./Woche sowie Förderung von Sachausgaben, Kosten für allg. Verwaltung und für Fremdleistungen

30 6. Aktuelle Informationen 6. 7 SMS-Förderrichtlinie (vom 28. 04
6. Aktuelle Informationen SMS-Förderrichtlinie (vom ) „Soziale Integration –Alltagsbegleitung für Senioren“ (2) Sachstand März 2011: rd. 100 Projektvorschläge - Auswahl förderwürdiger Projekte durch Jury insgesamt 39 Projekte bewilligt vorrangig Projektträger aus „gemeindlicher Mitte“ / mit geringen Verwaltungskosten / mögliche Weiterführung auch nach Wegfall der Förderung Ergebnisse telefonischer Projektträgerbefragung des SMS - u. a.: 95% weibliche Teilnehmerinnen vorrangige Hilfebereiche: Hilfen im Haushalt (handwerkliche Leistungen, PC) und Kommunikation sowie Begleitung Besuchsdichte: überwiegend 2x pro Woche, teilweise auch fast täglich begleitete Senioren wären größtenteils auch bereit, für die Hilfen zu bezahlen SMS beabsichtigt ein 2. Projekt im Sommer 2011 sowie dann jährlich bis 2013

31 6. Aktuelle Informationen 6.8. Inkontinenzpauschale
ganz aktuell: AOK PLUS beabsichtigt Neuverhandlung der Inkontinenzpauschale mit dem Ziel der Preisabsenkung in Sachsen und in Thüringen betrifft Liga-Verbände und private Verbände derzeitiger Vertrag ist zum kündbar, AOK PLUS sucht vor Kündigung das Gespräch, muss Anfang Juni stattfinden Orientierung an anderen Bundesländern (Bsp. Sachsen-Anhalt 29,90 €, AOK Sachsen-Anhalt will diesen Preis für ihre Versicherten bundesweit durchsetzen, auch in Sachsen, Brief des Liga-Fachausschusses deshalb an AOK Sachsen-Anhalt)

32 6. Aktuelle Informationen 6.9. Sonstiges/Fragen
Vertrag mit der VG Media Prüfung der Einhaltung des Mindestlohnes durch den Zoll Anspruch auf Leistungen nach § 87 b SGB XI besteht für Kurzzeitpflege aber nicht bei Verhinderungspflege in Kurzeitpflegeeinrichtungen Sozialhilfe im Pflegeheim Beispiel: Antrag auf Höherstufung wird am 15. d. Monats gestellt und gleichzeitig dem Sozialhilfeträger mitgeteilt Kasse genehmigt Pflegestufe rückwirkend zum 1. d. Monats für die Zeit vom 1. bis 15. gibt es keine Sozialhilfe da Sozialhilfe mit Bekanntwerden einsetzt, keine rückwirkende Sozialhilfe möglich Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


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