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Fachbereichskonferenz „Stationäre Pflege“

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Präsentation zum Thema: "Fachbereichskonferenz „Stationäre Pflege“"—  Präsentation transkript:

1 Fachbereichskonferenz „Stationäre Pflege“
Akademie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung 01109 Dresden, Königsbrücker Landstr. 2 9.30 Uhr Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, Dresden,

2 Tagesordnung 1. „Tätigkeitsanalyse in der stationären Pflege – bewohnerorientierte Arbeitsorganisation“ 2. Pflege-Neuausrichtungsgesetz - Übersicht und Änderungen für die stationäre Pflege 3. Pflegetransparenzvereinbarungen und Pflegenoten 4. Heimgesetz Sachsen 5. Rahmenvertrag für die stationäre Pflege   6. Aktuelles vom Verhandlungsgeschehen, aus der Schiedsstelle und der Pflegesatzkommission 7. Fort- und Weiterbildung im PARITÄTISCHEN Sachsen 8. Aktuelle Informationen   9. Sonstiges Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, Dresden,

3 1. „Tätigkeitsanalyse in der stationären Pflege – bewohnerorientierte Arbeitsorganisation“
Vortrag und Diskussion Herr Peter Recht, Recht & Partner Organisations- und Personalberater Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, Dresden,

4 2. Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) Übersicht und Änderungen für die ambulante Pflege
vgl. extra Präsentation zum PNG ausgewählte wichtige Regelungen für die stationäre Pflege: § 114 Qualitätsprüfungen und § 115 Ergebnisse von Qualitätsprüfungen – Information über ärztliche Versorgung und Arzneimittelversorgung § 82b Ehrenamtliche Unterstützung § 87 SGB XI Unterkunft und Verpflegung - Entgelte für Verpflegung dürfen nur für Tage berechnet werden, an denen Verpflegung in Anspruch genommen wurde § 87 b zusätzliche Betreuungskräfte auch in Tagespflegen es folgen weitere Fachinformationen Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, Dresden,

5 3. Pflegetransparenzvereinbarungen und Pflegenoten
die Pflegetransparenzvereinbarungen (PTVA) wurden auf Bundesebene seit 2010 mit dem Ziel kurzfristiger Änderungen verhandelt dabei ging es vor allem um eine andere Gewichtung der Noten für die Risikokriterien der PARITÄTISCHE Gesamtverband ist (neben einigen privaten Verbänden) aus den Verhandlungen ausgestiegen u.a. mit der Begründung: keine Weiterverhandlung der PTVen - Einfrieren auf den Stand Dezember 2009 (PTVS) / Januar 2010 (PTVA) Umsetzung der Ergebnisse des sog. „Wingenfeld-Projektes“(Entwicklung und Erprobung von Instrumenten zur Beurteilung der Ergebnisqualität in der stationären Altenhilfe) innerhalb der nächsten zwei Jahre Durchführung eines vergleichbaren Projekts bezogen auf den ambulanten Pflegebereich Umsetzung der Projektergebnisse als neues Bewertungssystem für den ambulanten Bereich sowie Ablösung der PTVA Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, Dresden,

6 3. Pflegetransparenzvereinbarungen und Pflegenoten
2012 wurde vom Spitzenverband der Gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen (GKV) erneut zur Verhandlung aufgefordert, u.a. mit den Zielen: Wertigkeit der Risikokriterien verändern Festlegung der Stichprobe auf 3 Pflegebedürftige je Pflegestufe Benotung statt von 1 bis 5 Erweiterung auf 1 bis 6 im PARITÄTISCHEN Gesamtverband gibt es einen Beschluss, diese Ziele nicht mit zu verhandeln und erneut aus den Verhandlungen auszusteigen interessant ist ein Änderungsantrag der CDU/CSU und FDP im Bundestag zum PNG § 113 Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität – Ergebnisqualität im stationären Bereich: „In den Maßstäben und Grundsätzen sind insbesondere auch Anforderungen zu regeln an ein indikatorengestütztes Verfahren zur vergleichenden Messung und Darstellung von Ergebnisqualität im stationären Bereich, das auf der Grundlage einer strukturierten Datenerhebung im Rahmen des internen Qualitätsmanagements eine Qualitätsberichterstattung und die externe Qualitätsprüfung ermöglicht.“ Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, Dresden,

7 3. Pflegetransparenzvereinbarungen und Pflegenoten
außerdem soll vom PARITÄTISCHEN Gesamtverband das „Moratorium Pflegenoten – NEIN zu Pflegenoten JA zu einer neuen Ordnung der Qualitätsverantwortung in der Pflege“ (Verfassen Prof. Klie und Franz J. Stoffer) unterschrieben werden Aus dem Moratorium: Der eingeschlagene Weg der umfassenden Qualitätsprüfungen von MDK und Heimaufsichtsbehörden die Veröffentlichung von Prüfergebnissen und ihre Zusammenfassung in Pflegenoten, ist falsch. Hiermit wird in Deutschland ein höchst aufwendiges, bürokratisches und Ressourcen zehrendes Qualitätssicherungsgeschehen eingeführt, das für den Verbraucher wenig Nutzen hat. Mit dem Moratorium Pflegenoten sprechen sich die Initiatoren und die zahlreichen Unterzeichner dafür aus, innezuhalten, um auf fachlicher, valider und belastbarer Grundlage ein effizientes Qualitätssicherungskonzept zu entwickeln und haben hierzu folgende Eckpunkte formuliert: Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, Dresden,

8 3. Pflegetransparenzvereinbarungen und Pflegenoten
Im Mittelpunkt aller Qualitätsbemühungen steht der auf Pflege und Unterstützung angewiesene Mensch. 2. Qualitätsverantwortung liegt zu allererst bei den Anbietern von Pflege. 3. Lebensqualität und soziale Teilhabe: Fragen zivilgesellschaftlicher Qualitätsverantwortung. Die Herstellung von Transparenz ist Aufgabe des Verbraucherschutzes. 5. Einhaltung der Rahmen- und Versorgungsverträge. Letztverantwortung des Staates Das Moratorium wird im vollen Wortlaut mit den Unterlagen zur Fachbereichskonferenz versendet. Im Internet ist es unter zu finden. Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, Dresden,

9 3. Pflegetransparenzvereinbarungen und Pflegenoten
Aktuelle Prüfergebnisse - DCS-Statistik (Stand ) Durchschnittsnoten bundesweit ambulante Pflegedienste: Sachsen Pflegerische Leistungen ,0 1,9 Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen 1,7 1,7 Dienstleistung und Organisation 1,2 1,2 Gesamtergebnis ,5 1,5 Kundenbefragung ,0 1,0 Durchschnittsnoten bundesweit stationäre Pflegeinrichtungen: Sachsen Pflege und medizinische Versorgung 1,5 1,4 Umgang mit demenzkranken Bewohnern 1,3 1,1 Soziale Betreuung und Alltagsgestaltung 1,2 1,1 Wohnen Verpflegung Hauswirtschaft Hygiene 1,1 1,1 Gesamtergebnis ,3 1,2 Bewohnerbefragung 1,1 1,0 Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, Dresden,

10 4. Heimgesetz Sachsen Sächsisches Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz (Sächs BeWoG)
zum Inhalt des Gesetzes und Positionierung des PARITÄTISCHEN Sachsen vgl. Fachbereichskonferenz vom Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens Regierungsentwurf Stellungnahmen durch zahlreiche Verbände und Vereine Anhörung im Ausschuss für Soziales und Verbraucherschutz am weitere Gespräche mit Abgeordneten der CDU/FDP-Fraktionen Änderungsvorschläge der Verbände wurden zunächst berücksichtigt am wurde im Ausschuss für Soziales und Verbraucherschutz das SächsBeWoG abschließend beraten und mit den Änderungsanträgen der CDU/FDP-Fraktionen beschlossen das BeWoG wurde am im Landtag beschlossen werden - dazu gab es einen Antrag der Regierungsfraktionen, dass die Verordnungen zum Gesetz (Heimpersonalverordnung usw.) sowie ein Handlungsleitfaden für die Umsetzung des Gesetzes kurzfristig erarbeitet werden sollen Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, Dresden,

11 4. Heimgesetz Sachsen Sächsisches Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz (Sächs BeWoG)
die Änderungsanträge der CDU/FDP-Fraktionen zum ursprünglichen Regierungsentwurf beinhalten im Wesentlichen nur die Aufnahme der UN-Behindertenrechtskonvention in § 1 Abs. 1 BeWoG und der Formulierung, dass die Ziele des Gesetzes in Übereinstimmung mit dieser stehen als Ergänzung der Gesetzesziele „die gesellschaftliche Verantwortung für die Bewohner in den Einrichtungen und für deren Teilhabe am gesellschaftlichen leben anzuerkennen“ das Gesetz soll für betreute Wohngruppen für behinderte und psychisch kranke Menschen erst ab einer Zahl mit mehr als 9 Plätzen (bisher mehr als 6 Plätze) gelten Der nun vorliegende Gesetzentwurf entspricht damit weitgehend dem ursprünglichen Regierungsentwurf. Alle zwischenzeitlichen Ergänzungen, insbesondere zu ambulanten Wohnformen, wurden im Wesentlichen wieder gestrichen. Zudem gibt es keine Harmonisierung mit dem geplanten Pflege-Neuausrichtungsgesetz. : Offener Brief des PARITÄTISCHEN Sachsen an die Abgeordneten des Landtages mit der Aufforderung, das Gesetz zu stoppen Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, Dresden,

12 5. Rahmenvertrag für die stationäre Pflege
Rahmenvertrag gemäß § 75 Abs. 1 SGB XI zur vollstationären Pflege im Freistaat Sachsen gilt ab , alle Vertragspartner haben unterschrieben es wird auf die Fachinformation vom verwiesen § 30 Abwesenheit des Pflegebedürftigen Entlassungs- und Aufnahmetag bei Abwesenheit gelten als ein Abwesenheitstag, der Entlassungstag als Anwesenheitstag, der Aufnahmetag als Abwesenheitstag der Pflegeplatz wird 42 Tage im Kalenderjahr freigehalten und vergütet, zuzüglich Abwesenheiten bei Aufenthalten im Krankenhaus und Reha-Einrichtungen die ersten drei Tage der Abwesenheit sind immer in voller Höhe (einschließlich der Ausbildungsvergütungen) zu zahlen ab dem 4. Tag ununterbrochener Abwesenheit sind 70 % vom Pflegesatz, von Unterkunft, von Verpflegung und von Ausbildungsvergütung zu zahlen die Investitionskosten werden in voller Höhe weitergezahlt Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, Dresden,

13 5. Rahmenvertrag für die stationäre Pflege
Weiteres zur Abwesenheitsregelung Übergangsregelung: Für den Übergang von der bisherigen zur neuen Abwesenheitsregelung kommt es darauf an, wann die Abwesenheit beginnt: bei Beginn im Mai ist die bisherige Abwesenheitsregelung anzuwenden, bei Beginn im Juni dann gilt die neue Regelung. Entgeltverhandlungen: Aufgrund der bisherigen Abwesenheitsvergütung (ab dem 4. Tag rückwirkend zum ersten Tag keine Zahlung der Pflegesätze mehr) gab es in den Entgeltverhandlungen zum Ausgleich einen Aufschlag von 1,89 % auf die Pflegesätze. Da zukünftig immer 70 % ab dem 4. Tag gezahlt werden, wird es diesen Aufschlag auf die Pflegesätze bei Pflegesatzvereinbarungen, deren Laufzeit ab dem beginnt dann nicht mehr geben. Bis dahin werden in Verhandlungen übergangsweise die 1,89 % noch berücksichtigt und bleiben auch nach dem Bestandteil der Pflegesätze. Heimverträge: Sind ggf. zu ändern. Information der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner: Diese sollten mit einem Schreiben über die neue Regelung zur Abwesenheitsvergütung informiert werden. Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, Dresden,

14 6. Aktuelles vom Verhandlungsgeschehen, aus der Schiedsstelle und der Pflegesatzkommission
ergänzte Antragsunterlagen für Pflegesatzverhandlungen Tabelle zu Sachkostenaufteilung aufgrund der neuen Abwesenheitsregelung entfällt der bisherige Aufschlag von 1,89 % auf die Pflegesätze zum Ausgleich der Abwesenheit nach einer Übergangsfrist für Laufzeiten von Pflegesatzvereinbarungen ab die geänderten Unterlagen werden demnächst ins Internet gestellt Antragsunterlagen für Zusatzvereinbarung Ausbildungsvergütung wurden in der Pflegesatzkommission für das Ausbildungsjahr 2012/2013 beschlossen und wurden am ins Internet gestellt es wurde der Schlüssel von einem Azubi im Verhältnis zu Vollzeitstellen für Pflegefachkräfte von 1:4 auf 1:3 verändert Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, Dresden,

15 6. Aktuelles vom Verhandlungsgeschehen, aus der Schiedsstelle und der Pflegesatzkommission
weitere Themen Umsetzung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes zu den Investkosten – Einbeziehung der Eigenkapitalverzinsung für Eigenmittel aus Investitionen in die Pflegesätze und Entgelte Unternehmerrisiko Verhandlungsgeschehen keine Veränderungen im Verhandlungsverfahren weiterhin Abfrage zu den Personalkosten und einzelnen Sachkostenpositionen im Verband konnten einige Verhandlungen in den letzten Monaten gut abgeschlossen werden – vor allem für Tagespflegen schwierig ist, eine Verbesserung der Personalschlüssel zu erreichen Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, Dresden,

16 7. Fort- und Weiterbildung im PARITÄTISCHEN Sachsen
Referat Fort- und Weiterbildung Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, Dresden,

17 8. Aktuelle Informationen
Rundfunkbeitragsrecht ab ab neues Rundfunkbeitragsrecht mit Veränderungen für Privathaushalte und vor allem für Betriebsstätten der Begriff Rundfunkgebühr wird durch Rundfunkbeitrag ersetzt nicht mehr darauf an, ob jemand einzelne Geräte besitzt oder nutzt Neu gilt: pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen, unabhängig davon, ob und welche Rundfunkgeräte vorhanden sind Beiträge werden von der GEZ ab erhoben im privaten Bereich: je Wohnung im nicht privaten Bereich: je Betriebsstätte Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, Dresden,

18 8. Aktuelle Informationen
Rundfunkbeitragsrecht ab Was ist eine Betriebsstätte? Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die zu nicht ausschließlich privaten Zwecken bestimmt ist. Das kann zum Beispiel ein Geschäft, ein Amt oder eine Pflegeeinrichtung sein. Auch eine Fläche innerhalb einer Raumeinheit kann eine Betriebsstätte sein (zum Beispiel Shop in Shop). Mehrere Raumeinheiten auf einem oder auf zusammenhängenden Grundstücken gelten als eine Betriebsstätte, wenn sie von einer Inhaberin oder einem Inhaber zum gleichen Zweck genutzt werden. Beitragsfrei sind Betriebsstätten, die gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind oder in denen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist, wie Lager, Baustellencontainer oder Trafohäuschen. Die Ausübung nur gelegentlicher Tätigkeiten in einer Betriebsstätte führt nicht zur Beitragspflicht Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, Dresden,

19 8. Aktuelle Informationen
Rundfunkbeitragsrecht ab wichtige Regelungen für gemeinnützige Vereine, Unternehmen, Einrichtungen sollen durch den neuen Rundfunkbeitrag entlastet werden Betrag ist auf max. einen Rundfunkbeitrag pro Betriebstätte begrenzt, das sind monatlich 17,98 € bei bis zu 8 Beschäftigten pro Betriebstätte ist nur ein Drittel des Betrages zu zahlen, pro Monat 5,99 € erfasst werden dabei sozialversicherungspflichtige Voll- und Teilzeitbeschäftigte sowie Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Nicht mitgerechnet werden: Auszubildende, geringfügig Beschäftigte, Minijobber, FSJ, Bundesfreiwilligendienst und Leiharbeiter der Betrag deckt auch alle Kraftfahrzeuge ab, die auf den Verein zugelassen sind . Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, Dresden,

20 8. Aktuelle Informationen
Rundfunkbeitragsrecht ab für jede Betriebsstätte u.a. nachfolgender Einrichtungen muss max. höchstens ein Rundfunkbeitrag entrichtet werden: gemeinnützige Einrichtungen für Behinderte, insbesondere Heime, Ausbildungsstätten oder Werkstätten für Behinderte gemeinnützige Einrichtungen der Altenhilfe eingetragene gemeinnützige Vereine und Stiftungen Änderungen bei der Zahl der Betriebsstätten müssen Einrichtungen des Gemeinwohls umgehend melden. Änderungen bei den Beschäftigten sind nur einmal im Jahr mitzuteilen, jeweils bis zum 31. März eines Jahres die Vereine müssen ihre Gemeinnützigkeit auf Verlangen der zuständigen Landesrundfunkanstalt nachweisen (z.B. durch d. Beleg der Steuervergünstigung) ist derzeit eine Befreiung gewährt, die an oder über den besteht, braucht es keines erneuten Nachweises Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, Dresden,

21 8. Aktuelle Informationen
Rundfunkbeitragsrecht ab Wichtige Regelungen für BewohnerInnen von stationären Pflegeeinrichtungen Für jede Wohnung (=Zimmer) ist unabhängig von der Zahl der BewohnerInnen und der Geräte ein Rundfunkbeitrag zu entrichten. Dieser beträgt 17,98 Euro monatlich. wie im Zweibettzimmer zu zahlen ist, auch für den Fall, dass einer der Bewohner befreit ist, wird noch geklärt Heimbewohner, die nur vorrübergehend (d.h. während der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege) in einem Behinderten- oder Pflegeheim wohnen, müssen keinen Beitrag entrichten nur unbefristetes oder dauerhaftes Wohnen führt zur Beitragspflicht - BewohnerInnen einer vollstationären Pflegeeinrichtung müssen den monatlichen Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,98 Euro entrichten Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, Dresden,

22 8. Aktuelle Informationen
Rundfunkbeitragsrecht ab Wichtige Regelungen für BewohnerInnen von stationären Pflegeeinrichtungen Wer kann sich von der Zahlung befreien lassen? (gemäß § 4 Abs.1 Fünfzehnter Rundfunkstaatsvertrag) wer wenig Geld hat und bestimmte staatliche Sozialleistungen wie zum Beispiel Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter erhält, kann sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen Menschen mit Behinderung, denen das Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, leisten einen ermäßigten Beitrag und zahlen nur ein Drittel. Taubblinde Menschen sind wie bisher auch befreit Befreiungen müssen gemäß § 4 Abs. 7 bei der jeweiligen Landesrundfunkanstalt beantragt werden wir empfehlen Ihnen, die Heimbewohner zu den Änderungen zu informieren Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, Dresden,

23 8. Aktuelle Informationen
MCLP Filmlizenzierung GmbH Es wird auf die Fachinformation vom verwiesen. Die MPLC Filmlizenzierung GmbH ist keine anerkannte urheberrechtliche Verwertungsgesellschaft, sondern ein Anbieter unter anderen. Ein Abschlusszwang besteht deshalb nicht, auch keine Verpflichtung, auf die Schreiben der MPLC Filmlizenzierung GmbH zu reagieren. Die öffentliche Vorführung von Filmen im nicht-privaten Bereich ist nach dem Urhebergesetz (§§ 15, 19 und 52 Abs. 3 grundsätzlich zustimmungs- und vergütungspflichtig. Eine generelle Aussage, ob eine Filmvorführung in einem Pflegeheim bzw. einer Begegnungsstätte öffentlich und damit zustimmungs- oder vergütungspflichtig ist, kann allerdings nicht getroffen werden, sondern ist im Einzelfall zu entscheiden. Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, Dresden,

24 8. Aktuelle Informationen
Expertenstandards es soll ein neuer Expertenstandard erarbeitet werden: Umgang mit herausforderndem Verhalten bei Demenz Qualitätsprüfungen durch den Prüfdienst der privaten Krankenversicherung (Medic-Proof) die Prüfungen laufen seit Ende 2011 aus anderen Bundesländern wurde von Problemen berichtet Erfahrungen bitte dem Referat Altenhilfe mitteilen Investitionskosten in der stationären Pflege es wird auf die Fachinformation vom und das Schreiben des PARITÄTISCHEN Sachsen an das Sozialministerium verwiesen die Antwort des SMS liegt vor, das SMS sieht keine Handlungsnotwendigkeit weitere Aktivitäten folgen Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, Dresden,

25 8. Aktuelle Informationen
Aktuelle Urteile Landgericht Magdeburg vom (Az: 2 S 172/11) bei Taxifahrten zum Arzt, Saft in Bewohnerzimmern und der Wäscheetikettierung handelt es sich um für den Bewohner kostenpflichtige Zusatzleistungen die Kosten für die vom Heim zu organisierenden Fahrten seien Leistungen der Krankenkasse, für die allerdings der Heimträger zuvor die Genehmigung einzuholen habe das Bereitstellen von Saftflaschen in den Bewohnerzimmern sah das Gericht gar als „Gesundheitsschädigungsquelle“ an. das Etikettieren der Wäsche gehöre nach dem Landesrahmenvertrag nicht zu den geschuldeten Leistungen, sondern nur das "Bereitstellen, Instandhalten sowie das maschinelle Waschen und Bügeln der persönlichen Wäsche Amtsgericht Paderborn vom , Az. 57 C 680/08 keine Pflichtverletzung seitens der Einrichtung hinsichtlich einer gestürzten Bewohnerin, da die Einrichtung der Bewohnerin mehrfach Sicherungsmaßnahmen angeboten hatte, welche von der Bewohnerin jedoch ausdrücklich oder durch ein entsprechendes Verhalten abgelehnt worden waren Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, Dresden,

26 8. Aktuelle Informationen
Aktuelle Urteile Sächsisches Oberverwaltungsgericht vom , Az. 3 A 407/09 Befreiungen von der Heimmindestbauverordnung gehören zur vorvertraglichen Information nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz das Heim war von der Vorschrift nach HeimMindBVO, für 20 Bewohner ein Pflegebad vorzuhalten, befreit die Heimaufsicht hatte allerdings die Auflage erteilt, zukünftige Bewohner vorab immer schriftlich darüber zu informieren dagegen klagte der Träger und verlor Bundessozialgericht Urteil vom (Az. B 3 P 5/10 R) die Landesverbände der Pflegekassen sind verpflichtet, sowohl gegenüber den Einrichtungen als auch gegenüber der Fachkraft schriftlich Auskunft zu erteilen, ob die Person die Voraussetzungen als "verantwortliche Pflegefachkraft" erfüllt ein Anspruch auf eine formelle Anerkennung besteht hingegen nicht Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, Dresden,

27 8. Aktuelle Informationen
Eckpunkte „Weiterentwicklung der Pflegeberufe“ durch eine Bund-Länder Arbeitsgruppe, veröffentlicht im März 2012 die wichtigsten Eckpunkte sind es wird eine neues Pflegeberufsgesetz geschaffen, dieses löst das Altenpflegegesetz und das Krankenpflegegesetz ab die Altenpflege-, Gesundheits- und Krankenpflege sowie die Kindergesundheits- und Kinderkrankenpflege werden zu einer generalistisch ausgerichteten Ausbildung zusammengeführt es wird eine neue akademische Ausbildung eingeführt (Dauer 4 Jahre) Ausbildung soll einheitlich finanziert werden, dazu aber keine Vorschläge aus der Arbeitsgruppe Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, Dresden,

28 8. Aktuelle Informationen
Klausur der Fachbeiräte (08./ ) Erarbeitung von Positionen und Forderungen des PARITÄTISCHEN Sachsen zur Altenhilfe und Pflege geplanter weiterer Verlauf: Treffen der Fachbeiräte am zu Formulierung der Forderungen und Positionen anschließend Bekanntmachung und Diskussion Endredaktion durch die Fachbeiräte Vorstandbeschluss Veröffentlichung Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, Dresden,

29 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
9. Sonstiges Vertragsgestaltung mit den neuesten Vorschriften der DGUV2 Anlage 2 mit dem Betriebsarzt MDK-Prüfungen Diskussion zu freiberuflichen Pflegekräften Fachkräfte: der PARITÄTISCHE Sachsen hat eine Mitgliederbefragung zum Thema „Fachkräfte“ vorbereitet, mit den Ergebnissen wird anschließend eine aktive Öffentlichkeitsarbeit erfolgen – bitte an Befragung beteiligen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


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