Präsentation herunterladen
1
Nebenangebote – Chance oder Risiko ?
4. WIRTGEN-Forum 25. Januar 2008 Rechtsanwalt Dr. jur. Günther Schalk Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht „topjus“-Rechtsanwälte Kanzlei Kupferschmid Englert Pichl Grauvogl und Kollegen Schrobenhausen – Ingolstadt – Pfaffenhofen - Nordhausen
2
Abweichung vom Hauptangebot
Was ist ein „Nebenangebot“ ? Haupt-angebot Neben-angebot Abweichung vom Hauptangebot „Amts-vorschlag“ technisch sonstige Modalitäten
3
Rolle des Nebenangebots
Bedeutung des Nebenangebots: baubetriebswirtschaftlich im Vergaberecht im Vertragsrecht
4
Bedeutung des Nebenangebots
Haupt-angebot Nebenangebot ? Haupt-angebot Neben-angebot ? Neben-angebot Hauptangebot ?
5
Bedeutung des Nebenangebots
HAUPTgebäude NEBENgebäude
6
Bedeutung des Nebenangebots
HAUPTstraße NEBENstraße
7
Bedeutung des Nebenangebots
„HAUPTfrau“ „NEBENfrau“
8
Definition „Nebenangebot“
Angebote mit inhaltlicher Abweichung vom Amtsentwurf, soweit es sich nicht nur um eine Abweichung von den technischen Spezifikationen im Sinne des § 21 Nr. 2 VOB/A handelt Die inhaltliche Abweichung kann sich auf die Leistung selbst, die Rahmenbedingungen des Vertrags oder die Abrechnung beziehen
9
Bedarfs-/ Eventualposition Änderung an den Verdingungs-unterlagen
Abgrenzung Nebenangebot Änderungs-vorschlag Alternativposition Bedarfs-/ Eventualposition Sondervorschlag Variante Änderung an den Verdingungs-unterlagen Alternative Nachtragsangebot
10
Nebenangebot im Baubetrieb
Für den Auftraggeber: Vorteile: Finanziell: billiger Technisch: Innovation, Wartungsaufwand, schnellere Realisierung u.U. Verringerung der eigenen Risiken Nachteile: Mehraufwand vor Ausschreibung (Mind.Anford.) Mehraufwand bei Angebotsprüfung/-wertung Mögliche finanzielle Folgerisiken
11
Nebenangebot im Baubetrieb
Für den Auftragnehmer: Vorteile: Kreativität Chancen für Mittelstand/Spezialfirmen Nachteile: Angebotsbearbeitung: erheblicher Mehraufwand (zeitlich und finanziell) u.U. Risikomehrung
12
„Vergaberecht“ Vergabe § Vergaberecht §
13
„Vergaberecht“… „Vergabe“ „vergeblich“ ??? Neben-angebot
14
Zulässigkeit von Nebenangeboten (§ 10 Nr. 5 Abs. 4 VOB/A)
Nebenangebote zugelassen ? Erklärung des Auftraggebers in den Verdingungsunterlagen eingeschränkt zugelassen ? zugelassen nicht zugelassen Auftraggeber erklärt sich gar nicht ?
15
Leistungsbeschreibung beim Nebenangebot
? ? entscheidend: Auftraggeber muss wissen, worum es geht !
16
Leistungsbeschreibung beim Nebenangebot
BayObLG: „Nebenangebote müssen vom Bieter inhaltlich so ausgestaltet werden, dass sie der Auftraggeber ohne Weiteres prüfen und werten kann sowie beurteilen kann, ob sie geeignet, wirtschaftlich und gleichwertig sind.“ Im Ergebnis: § 9 VOB/A entsprechend!
17
Leistungsbeschreibung beim Nebenangebot
Unzureichende Leistungsbeschreibung des Nebenangebots
18
Leistungsbeschreibung beim Nebenangebot
Das heißt: Vollständigkeit des Nebenangebots technische Ausführbarkeit Bezug zum Amtsentwurf (ersetzte Positionen) Vorteil(e) gegenüber dem Amtsentwurf Nachweis der Gleichwertigkeit ! Zweckdienlichkeit Erfüllung der Mindestanforderungen
19
Mindestanforderungen
EuGH, Okt. 2003: „Traunfellner-Entscheidung“: „Auftraggeber muss Mindestanforderungen in den Verdingungsunterlagen vorgeben !“
20
„Mindestanforderungen“
Umsetzung der „Traunfellner-Entscheidung“ in Deutschland ? Mind.Anford. auch für nicht technische NA erforderlich ! Wiedergabe von techn. Normen (DIN, EN) reicht aus ! Mind.Anford. auf jeden Fall erforderlich ! Bezugnahme auf Haupt-LV reicht aus ! ??? Mind.Anford. nur für technische NA erforderlich ! positive Beschrei-bung nötig !
21
Mindestanforderungen
ausdrückliche Nennung erforderlich kein Leistungskatalog entspr. § 9 VOB/A nötig mindestens Nennung zentraler Aspekte und Kriterien aus dem Amtsentwurf auch negative Abgrenzung möglich entscheidend: Erkennbarkeit aus Gesamtzusammenhang ! ACHTUNG: nur unterhalb des Schwellenwerts !!!
22
Formelle Anforderungen an den Bieter
§ 21 Nr. 3 VOB/A: Unterschrift Angabe der Anzahl der Nebenangebote Abgabe auf besonderer Anlage deutliche Kennzeichnung Ausschluss aus der Wertung (strittig: fakultativ oder zwingend)
23
Prüfung und Wertung durch den AG
Abgabe des Nebenangebots durch den Bieter Prüfung durch den Auftraggeber - rechnerisch - technisch - wirtschaftlich (§ 23 Nr. 2 VOB/A) Möglichkeiten im Bietergespräch ? (§ 24 VOB/A)
24
Rettungsanker Bietergespräch ?
Möglichkeiten im Bietergespräch ? (§ 24 VOB/A) „Verhandlungen über den vorliegenden Inhalt von Nebenangeboten“ (Nr. 1 Abs. 1) „andere Verhandlungen“ über Nebenangebote oder unumgängliche Änderungen geringen Umfangs und sich daraus ergebende Änderungen der Preise (Nr. 3)
25
Entscheidend: Wertung
§ 25 Nr. 5 VOB/A: Wertungspflicht ! Zusätzliche Wertungsstufen beim Nebenangebot: Zulässigkeit von Nebenangeboten Mindestanforderungen erfüllt ? Nachweis der Gleichwertigkeit erbracht ? Gleichwertigkeit objektiv gegeben ? Wirtschaftlichkeitsvergleich
26
qualitative Gleichwertigkeit quantitative Gleichwertigkeit
erforderlich: qualitative Gleichwertigkeit quantitative Gleichwertigkeit geringerer technischer Standard („Stahl statt Edelstahl“) Abmagerungsangebot ( Einsparungen erläutern !) Ausschluss !!!
27
Vertragsrecht
28
„Beziehungsgeflecht“ bei der Bauausführung
Bauherr Architekt/Planer Bauunter-nehmen Sonder-fachleute Sub- unternehmer Zoll und Staatsanwalt-schaft
29
Wer zahlt die Zeche ???
30
Verlagerung der Risiken ?
WICHTIG: Keine pauschale Risikoverlagerung auf den Auftragnehmer !!! Auftragnehmer hat (zusätzlich) nur die Risiken zu tragen, die durch die Beauftragung des Nebenangebots begründet wurden (= nebenangebotsspezifische Risiken)
31
Haftung im Vertrag Auftrag-geber Sonder-fachleute Auftrag-nehmer
Planer „mangelfreies Entstehen-lassen des Werks“ Baugrund Baustoff Anordnungen Werk-erfolg (Aufgabe) Werk-erfolg (Bauwerk)
32
Beispiel: Brücke
33
Noch Fragen ? Zu guter Letzt… Dr. jur. Günther Schalk Vielen Dank für
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Tel /894662 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !
Ähnliche Präsentationen
© 2025 SlidePlayer.org Inc.
All rights reserved.