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Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Milchleistungsprüfung

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Präsentation zum Thema: "Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Milchleistungsprüfung"—  Präsentation transkript:

1 Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Milchleistungsprüfung

2 Was bedeutet ein Unfall? I
Für den Betroffenen Im schlimmsten Fall: Tödlicher Ausgang Bleibender Körperschaden Schmerzen und Arbeitsbehinderung Entgangener Lohn Sorgen für die Familie manchmal immer Modul 1 Einführung und Grundlagen 1.2 Definition von Begriffen Folie 1 09/98

3 Was bedeutet ein Unfall? II
Für den Betrieb und die Allgemeinheit Zusatzkosten für das Unternehmen Materialschäden Ausfall von Arbeitszeit Betriebsstörungen Erhöhung der Sozialversicherungs- beiträge manchmal immer Modul 1 Einführung und Grundlagen 1.2 Definition von Begriffen Folie 2 09/98

4 Arbeitsschutz bedeutet:
Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Menschengerechte Gestaltung der Arbeit Schutz vor Schäden durch Brände, Störungen im Betriebsablauf. Modul 1 Einführung und Grundlagen 1.2 Definition von Begriffen Folie 4 09/98

5 Einführung und Grundlagen
Arbeitsunfall Ein Arbeitsunfall liegt vor, wenn eine versicherte Person bei einer versicherten Tätigkeit durch ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis (z. B. Hieb, Stich, Schlag, Stoß, Einatmen von Schadgasen) einen Gesundheitsschaden oder den Tod erleidet. Beispiel: Ein Landwirt arbeitet im Betrieb. Er klemmt sich den Finger an einer Maschine. Der Finger wird gequetscht und blutet. Versicherte Tätigkeit + Unfallereignis Gesundheitsschaden = Arbeitsunfall Modul 1 Einführung und Grundlagen 1.2 Definition von Begriffen Folie 11 09/98

6 Einführung und Grundlagen
Wegeunfall Ein Wegeunfall liegt vor, wenn eine versicherte Person auf dem versicherten Weg durch ein zeitlich begrenztes, von außen kommendes Ereignis (z. B. Sturz durch Glatteis, Zusammenstoß im Straßenverkehr) körperlich geschädigt wird. Beispiel: Versicherter befindet sich auf unmittelbarem Weg zur Arbeit. Er erleidet einen Verkehrsunfall. Er bricht sich ein Bein. Versicherter Weg + Unfallereignis Gesundheitsschaden = Wegeunfall Modul 1 Einführung und Grundlagen 1.2 Definition von Begriffen Folie 12 09/98

7 Einführung und Grundlagen
Berufskrankheit Ein Berufskrankheit liegt vor, wenn eine versicherte Person durch eine versicherte Tätigkeit gesundheitlich geschädigt wird und die Erkrankung in der "Berufskrankheiten-Verordnung" erfasst ist (Eine nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft aufgestellte Liste der Berufskrankheiten). Beispiel: Versicherter ist im Betrieb Lärm ausgesetzt. Er erleidet eine Lärmschwerhörigkeit. Eine "Lärmschwerhörigkeit" wird als Berufskrankheit angesehen. Versicherte Tätigkeit + Minderung der Erwerbsfähigkeit Erfaßt in der Liste der Berufs- krankheiten = Berufskrankheit Modul 1 Einführung und Grundlagen 1.2 Definition von Begriffen Folie 13 09/98

8 Wesentliche Berufskrankheiten in der Land- und Forstwirtschaft
BK-Nr. Bezeichnung 2301 Lärmschwerhörigkeit 4301 Atemwegserkrankungen durch allergisierende Stoffe 5101 Schwere und wiederholt rückfällige Hauter- krankungen 3102 Von Tieren auf Menschen übertragbare Krankheiten 2108 Wirbelsäulenerkrankungen durch Tragen schwerer Lasten 2110 Wirbelsäulenerkrankungen durch Ganzkörper- schwingungen Modul 1 Einführung und Grundlagen 1.2 Definition von Begriffen Folie 14 09/98

9 Sicherheit durch persönliche Schutzausrüstung
Stand 09/98

10 Besondere Gefahren Es bestehen besondere Gefahren für DESHALB:
Kopf Hand Fuß 4.3 Sicherheit durch per-sönliche Schutzaus-rüstung DESHALB: Vorrangig für den Schutz sorgen Folie 1 09/98

11 Persönliche Schutzausrüstung
- muß getragen werden wo Gefahrstellen nicht oder nicht vollkommen durch technische Maßnahmen beseitigt sind bei Tätigkeiten, bei denen es Rechtsvorschriften verbindlich vorschreiben - der Unternehmer hat persönliche Schutzausrüstung kostenlos bereitzustellen in ordnungsgemäßem Zustand zu halten die Tragebereitschaft der Beschäftigten zu fördern disziplinarisch gegen Beschäftigte vorzugehen, die die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung nicht tragen 4.3 Sicherheit durch per-sönliche Schutzaus-rüstung Folie 6 09/98

12 Fußschutz Sicherheitsstiefel DIN EN 345 S 5 Sicherheitsstiefel
Gummi / besser PUR DIN EN 345 S 5 Einsatzbereich: z. B. Umgang mit Tieren Sicherheitsstiefel - Leder - DIN EN 345 S 2 4.3 Sicherheit durch per-sönliche Schutzaus-rüstung Einsatzbereich: z. B. Umgang mit Tieren, Pflanzenbau Folie 14 09/98

13 Belastung und Beanspruchung
Einwirkung auf den Menschen Belastung Staub Lärm Wärme Feuchtigkeit Luftbewegung mech. Schwingungen Strahlung Chemikalien Mikroorganismen meßbar, bestimmbar, unabhängig v. Person Ermittlungspflicht des Unternehmers Muskelarbeit neuropsych. Faktoren Modul 5 Arbeitsumweltfaktoren 5.1 Belastung und Beanspruchung Folie 1 09/98

14 Stäube Modul 6 Gefahrstoffe Stand 09/98

15 Typische Stäube in der Landwirtschaft
nichtfibrogen: Futtermittel Heu, Stroh Getreide Tierschuppen und -haare, Federn Schimmelpilzsporen (feuchtes Heu oder Stroh) Asbest (Dacheindeckungen, Decken- und Wandverkleidungen, Dichtungen, ältere Brems- und Kupplungsbeläge) !Anwendungsverbote beachten! !Bei Abrißarbeiten Gewerbeaufsicht konsultieren, Meldung erforderlich! Erdstäube Modul 5 Arbeitsumweltfaktoren fibrogen: 5.1.3 Stäube Bindegewebsveränderungen Folie 3 09/98

16 Wirkung von Stäuben Fibrogene Stäube (Feinstaub) Nichtfibrogene Stäube
"Staublunge" (Silikose, Asbestose) Bei Asbest auch Krebs- erkrankungen Nichtfibrogene Stäube Reizwirkung auf Atem- trakt (chronische Atem-wegserkrankungen) Allergische Atemwegs-erkrankungen (Getreidestäube, Tier-schuppen und -haare) Bei Hautkontakt auch allergische Hautreaktionen Bei Buchen- und Eichen- holzstaub Verdacht auf Krebserkrankungen Modul 5 Arbeitsumweltfaktoren 5.1.3 Stäube Folie 4 09/98

17 Körperliche Belastung
Modul 6 Gefahrstoffe Stand 09/98

18 Körperliche Belastung Schutzmöglichkeiten
1. 2. 3. Belastung vermeiden Richtiges Heben und Tragen Wechsel mit nicht oder wenig belastenden Tätigkeiten Modul 5 Arbeitsumweltfaktoren 5.1.4 Schwere körperliche Arbeit Richtig Falsch Folie 3 09/98

19 Allergene Modul 6 Gefahrstoffe Stand 09/98

20 Allergie - Definition -
Eine Allergie ist die erworbene Überempfindlichkeit des Körpers gegenüber Stoffen des natürlichen und beruflichen Lebensraumes Modul 5 Arbeitsumweltfaktoren 5.1.6 Allergisierende Stoffe Folie 1 09/98

21 Arbeitsumweltfaktoren
Allergie Wird erworben durch (mehrfachen) Kontakt mit dem Stoff Ist Stoff- oder Stoff-gruppenspezifisch Auftreten ist abhängig von Personen Auslösen oft durch geringste Stoffmengen Allergie Modul 5 Arbeitsumweltfaktoren 5.1.6 Allergisierende Stoffe Folie 2 09/98

22 Aufnahmewege der Allergene (Beispiele)
Hautkontakt Gummi Tierhaare/-schuppen Getreidebestandteile Medikamente Verschlucken Nahrungsmittel Insektenstiche Einatmen Tierschuppen Pollen Modul 5 Arbeitsumweltfaktoren 5.1.6 Allergisierende Stoffe Folie 4 09/98

23 Beispiele für Wirkungen von Allergenen
Hautausschlag Atemnot, Asthma Anaphylaktischer Schock (lebensbedrohlich) und andere Schleimhaut- schwellung Heuschnupfen Modul 5 Arbeitsumweltfaktoren 5.1.6 Allergisierende Stoffe Folie 5 09/98

24 Kontakt mit Allergenen vermeiden durch
Schutz vor Allergien Körperschutzmittel, wie Handschuhe Schutzanzüge Atemschutz Hautschutzpräparate Meiden bekannter Allergene überhaupt Kontakt mit Allergenen vermeiden durch Modul 5 Arbeitsumweltfaktoren 5.1.6 Allergisierende Stoffe Folie 6 09/98

25 Übertragbare Krankheiten

26 Übertragbare Krankheiten
von Mensch zu Mensch u. a. Hepatitis Tuberkulose Diphtherie AIDS Meiden des Kontaktes (auch durch Schutzkleidung) Desinfektion von Tier zu Mensch u. a. Tuberkulose Ornithose Kälberflechte Melkerknoten FSME Borreliose Fuchsbandwurm Meiden des Kontaktes (auch durch Schutzkleidung) Desinfektion Überwachung und Sanierung der Tierbestände Schutzimpfung Schutz vor Übertragung Modul 5 Arbeitsumweltfaktoren 5.1.7 Übertragbare Krankheiten Folie 1 09/98

27 Gefahrstoffe Modul 6 Gefahrstoffe Stand 09/98

28 Aufnahme von Gefahrstoffen in den menschlichen Körper
Einatmen Verschlucken Hautresorption Modul 6 Gefahrstoffe Folie 3 09/98

29 Gesundheitsschädlich
sind Stoffe und Zubereitungen, wenn sie bei Einatmen, Verschlucken oder bei Auf-nahme über die Haut zum Tode führen oder akute oder chronische Gesundheitsschä-den verursachen können. 200 mg/kg < LD50 oral < mg/kg 400 mg/kg < LD50 dermal < mg/kg 1* (2**) mg/l pro 4 h < LC50 inhalativ < 5* (20)** mg/l pro 4 h *Aerosole oder Stäube **Gase und Dämpfe Modul 6 Gefahrstoffe 6.2 Gefahrstoffverordnung Folie 5 09/98

30 Ermittlungspflicht Der Arbeitgeber muss vor dem Umgang mit einem Stoff feststellen, ob es sich um einen Gefahrstoff handelt. Für die Fest-legung der Schutzmaßnahmen muß der Arbeitgeber die Mitteilung auf der Ver-packung bzw. das Sicherheitsdatenblatt beachten. Modul 6 Gefahrstoffe 6.2 Gefahrstoffverordnung Folie 11 09/98

31 Sicherheitsdatenblatt I § 14 GefStoffV/TRGS 220
Bei der ersten Lieferung dem Abnehmer zur Verfügung stellen: Sicherheitsdatenblatt: in deutscher Sprache mit Datum versehen kostenlos dem Abnehmer übermitteln kein Sicherheitsdatenblatt: für die private Abnahme für Schädlingsbekämpfungsmittel Modul 6 Gefahrstoffe 6.2 Gefahrstoffverordnung Folie 12 03/2000

32 Betriebsanweisung (§ 20)
Die Erstellung einer Betriebsanweisung ist eine zentrale Forderung des Gefahrstoffrechts. Die Betriebsanweisung soll Arbeitnehmer über die Gefahren sowie die erforderlichen Schutz-maßnahmen unterrichten. Anhand der Betriebsanweisung sind Arbeit-nehmer min. 1x jährlich zu unterweisen. Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisung sind schriftlich festzuhalten und zu bestätigen. Modul 6 Gefahrstoffe 6.2 Gefahrstoffverordnung Folie 17 09/98

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34 Einführung und Grundlagen
Erste Hilfe Dazu gehört: Vorhandensein und Einsatz von Erste-Hilfe-Material Erste-Hilfe-Einrichtungen zur Verfügung stellen (z. B. Meldeeinrichtungen, Rettungsgeräte, Transportmittel) Ersthelfer einsetzen Für Aus- und Fortbildung der Ersthelfer sorgen (evtl. auch zusätzliche Ausbildung in Wiederbelebung) Anleitung zur Erste Hilfe aushängen Adressen und Telefonnummern von Unfallmelde- stellen, Ärzten und Krankenhäusern aushängen Nähere Einzelheiten regelt die UVV "Erste Hilfe" (UVV 1.3) Modul 1 Einführung und Grundlagen 1.2 Definition von Begriffen Folie 16 09/98

35 Ihre landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
Ihr MKU Uelzen e.V. Ihre landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft


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