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Veröffentlicht von:Cundrie Naber Geändert vor über 11 Jahren
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Überblick über das vereinfachte zweistufige Wahlverfahren:
Folie 36: Vereinfachtes zweistufiges Wahlverfahren Das zweistufige Wahlverfahren im betriebsratslosen Betrieb 1 (Überblick) Grundsatz: Wenn GBR oder KBR besteht, sollen diese WV bestellen (nur betriebsangehörige AN in WV) Wichtig: GBR und KBR haben Zutrittsrecht zum betriebsratslosen Betrieb, können z.B. Beschäftigte ansprechen und Mitteilungen am „schwarzen Brett“ aushängen Folge: Es wird dann im einstufigen Wahlverfahren gewählt Wenn GBR oder KBR nicht bestehen oder untätig bleiben, erfolgt Wahl im zweistufigen Wahlverfahren: Überblick über das vereinfachte zweistufige Wahlverfahren: - eine Woche später wird BR auf zweiter Wahlversammlung gewählt - Erste Wahlversammlung wählt WV - WV erstellt auf der ersten Wahlversammlung Wählerliste, erlässt das Wahlausschreiben und nimmt Wahlvorschläge entgegen, prüft diese, gibt Gelegenheit, beanstandete Mängel noch auf der Wahlversammlung zu beseitigen und gibt die gültigen Wahlvorschläge unmittelbar nach Abschluss der Wahlversammlung bekannt
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ersten Wahlversammlung:
Folie 37: Vereinfachtes zweistufiges Wahlverfahren Das zweistufige Wahlverfahren im betriebsratslosen Betrieb 2 (Einladung zur ersten Wahlversammlung) Einladung zur ersten Wahlversammlung: - mind. 7 Tage vor dem Tag der ersten Wahlversammlung - durch drei wahlberechtigte AN des Betriebs oder im Betrieb vertretener Gewerkschaft - Bekanntgabe der Einladung durch Aushang oder ausschließlich durch im Betrieb vorhandene Informations- und Kommunikationstechnik, wenn alle AN Kenntnis nehmen können und Veränderungen ausgeschlossen sind (ergänzend immer) - auch einladende Gewerkschaft hat Zugang zur Information- und Kommunikationstechnik zum Zwecke der Einladung zur ersten Wahlversammlung Zwingender Inhalt der Einladung: - Ort, Tag und Zeit der ersten Wahlversammlung (Wahl des Wahlvorstands) - Hinweis darauf, dass Wahlvorschläge bis zum Ende der ersten Wahlversammlung gemacht werden können - Hinweis darauf, dass Wahlvorschläge mind. von 5% der Belegschaft, mind. jedoch von 3 AN unter- zeichnet sein müssen, wobei 2 Unterschriften in Betrieben mit bis zu 20 AN ausreichen - Hinweis darauf, dass Wahlvorschläge auf der ersten Wahlversammlung nicht der Schriftform bedürfen
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Das zweistufige Wahlverfahren im betriebsratslosen Betrieb 3
Folie 38: Vereinfachtes zweistufiges Wahlverfahren Das zweistufige Wahlverfahren im betriebsratslosen Betrieb 3 (Auskunftsanspruch und Grundsätze der ersten Wahlversammlung) Auskunftsanspruch gegen den AG: Einladende zur ersten Wahlversammlung haben nach Aushang der Einladung Anspruch gegen AG darauf, dass dieser die für die Erstellung der Wählerliste notwendigen Informationen und Unter- lagen diesen unverzüglich in einem versiegelten Umschlag noch vor der ersten Wahlversammlung zur Verfügung stellt Sofort nach Aushang der Einladung AG anschreiben und Anspruch geltend machen, kurze Frist setzen, bei ergebnislosem Verstreichen der Frist: Einleitung Beschlussverfahren (einstweilige Verfügung) in Erwägung ziehen Deshalb: Ausländische AN, die der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig sind: Information nicht zwingend vorgeschrieben, aber auf der ersten Wahlversammlung empfehlenswert (Dolmetscher oder Merkblatt) - während der Arbeitszeit - in den Räumlich- keiten des Betriebs Erste Wahlver- sammlung: - alle AN haben Teilnahmerecht, auch die nicht wahlberechtigten AN Kosten der ersten Wahlversammlung: trägt der AG (Arbeitszeit, Wegezeit, Fahrtkosten: § 44 BetrVG) - AG und leitende Angestellte haben kein Teilnahmerecht (Duldung als Gäste aber möglich)
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Das zweistufiges Wahlverfahren im betriebsratslosen Betrieb 4
Folie 39: Vereinfachtes zweistufiges Wahlverfahren Das zweistufiges Wahlverfahren im betriebsratslosen Betrieb 4 (Checkliste I: die ersten Schritte bis zur Wahl des WV) Wie wird der WV gewählt auf der ersten Wahlversammlung? 1. Eröffnung und Begrüßung durch die einladenden AN/einladende Gewerkschaft 2. Versammlungsleitung durch die Einladenden 3. Redebeitrag der Gewerkschaftssekretärin/des Gewerkschaftssekretärs: Warum BR? 4. Feststellung der Anzahl der Teilnehmer/innen 5. Wahl einer Versammlungsleiterin/eines Versammlungsleiters (relative Mehrheit reicht, auch Gewerkschaftssekretärin/Gewerkschaftssekretär kommt in Betracht) 6. evtl. Bestimmung einer Protokollführerin/eines Protokollführers durch die/den Versammlungsleiter/in (alle weiteren Schritte, insbesondere Abstimmungsergebnisse, protokollieren!) 7. Wahl der Mitglieder des Wahlvorstands (absolute Mehrheit der Anwesenden erforderlich) 8. Wahl der/des Wahlvorstandsvorsitzenden (absolute Mehrheit der Anwesenden erforderlich) 9. evtl. Bestimmung einer Protokollführerin/eines Protokollführers durch den WV (alle weiteren Schritte, insbesondere Abstimmungsergebnisse, protokollieren!)
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Folie 40: Vereinfachtes zweistufiges Wahlverfahren Das zweistufiges Wahlverfahren im betriebsratslosen Betrieb 5 (Checkliste II: die Amtshandlungen des WV auf der ersten Wahlversammlung bis zum Erlass des Wahlausschreibens Welche Amtshandlungen muss der WV auf der ersten Wahlversammlung vornehmen (bis zum Erlass des Wahlausschreibens)? 10. Die einladenden AN/einladende Gewerkschaft übergeben WV den versiegelten Umschlag des AG (Informationen für die Erstellung der Wählerliste) 11. WV erstellt Wählerliste unter Auswertung der Informationen des AG (wenn keine Informationen im Umschlag oder nicht ausreichend, dann kommt Unterbrechung der Wahlversammlung in Betracht und ggf. Fortsetzung an anderem Tag), nach Erstellung: Wählerliste laut vorlesen und Teilnehmer/innen um Einwände bitten 12. Vorbereitung des Wahlausschreibens (auch zeitgleich mit Wahlausschreiben möglich) per Beschluss des WV auf der ersten Versammlung selbst (Ort für Auslegen der Wählerliste und Wahlordnung, Ort der Bekanntmachung der Vorschläge, Ort, Tag und Zeit der zweiten Wahlversammlung, Ort, Tag und Zeit der nachträglichen Stimmabgabe und der Kleinstbetriebe/Betriebsteile, in denen Briefwahl statt- finden soll, Betriebsadresse des WV, Ort, Tag und Zeit der öffentlichen Stimmauszählung): keine Unterbrechung der Wahlversammlung notwendig 13. Erlass des Wahlausschreibens per Beschluss des WV, danach Inhalt laut verlesen unter Hinweis, noch während der laufenden Wahlversammlung bis zum Ende mündlich Wahlvorschläge eineichen zu können
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Folie 41: Vereinfachtes zweistufiges Wahlverfahren Das zweistufiges Wahlverfahren im betriebsratslosen Betrieb 6 (Hier Übernahme aus der Wahlhilfe, Vereinfachtes ein- und zweistufiges Wahlverfahren, Formular VZ M 05: Wahlausschreiben – Vereinfachtes zweistufiges Wahlverfahren)
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Folie 42: Vereinfachtes zweistufiges Wahlverfahren Das zweistufiges Wahlverfahren im betriebsratslosen Betrieb 7 (Checkliste II: die Amtshandlungen des WV auf der ersten Wahlversammlung nach Erlass des Wahlausschreibens) Welche weiteren Amtshandlungen muss der WV auf der ersten Wahlversammlung nach Erlass des Wahlausschreibens vornehmen? 14. Wahlvorschläge werden beim WV eingereicht: schriftliche (außerhalb der Versammlung aufgestellte) und mündliche Vorschläge auf der Versammlung 15. Prüfung der Wahlvorschläge durch den WV: - mehrfache Stützunterschriften/Stützerklärungen: WV muss AN auffordern, sich bis zum Ende der Versammlung für einen Vorschlag zu entscheiden (sonst: es zählt die Unterschrift auf/Erklärung für zuerst eingereichten Vorschlag, bei zeitgleichem Eingang: Losentscheid) - heilbarer Mängel der Vorschlags: Vorschlagsvertreter/in wird sofort auf Versammlung informiert und erhält Gelegenheit, bis zum Ende der Versammlung beanstandeten Mangel zu beseitigen (sonst: AN wird von Vorschlag gestrichen) - unheilbare Mängel führen zur Ungültigkeit der Liste 16. Schlusswort der/des WV-Vorsitzenden (Hinweis auf Einsprüche gegen die Wählerliste binnen 3 Tagen ab Aushang des Wahlausschreibens und Beantragung der Briefwahl bis 3 Tage vor der zweiten Wahlversammlung)
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Folie 43: Vereinfachtes zweistufiges Wahlverfahren Das zweistufiges Wahlverfahren im betriebsratslosen Betrieb 8 (Amtshandlungen nach dem Ende der ersten Wahlversammlung) Unmittelbar nach Abschluss der ersten Wahlversammlung: 1. Aushängen eines Abdrucks des Wahlausschreibens an einer oder mehreren (empfehlenswert im zersplitterten Betrieb) Stellen bis zum Ende der zweiten Wahlversammlung 2. Auslegen der Wählerliste (ohne Geburtsdaten der Beschäftigten) und der Wahlordnung (Ort wie im Wahlausschreiben angegeben) 3. Bekanntgabe der gültigen Wahl- vorschläge bis zum Ende der zweiten Wahlversammlung an der/den gleichen Stelle/n, an der/denen der Abdruck des Wahl- ausschreibens bekannt gemacht wurde (wenn kein Vorschlag ein- gereicht wurde: Bekanntgabe, dass Wahl nicht stattfindet Achtung: Wahlausschreiben, Wählerliste, Wahlordnung, Wahlvorschläge und Bekanntmachung, dass Wahl nicht stattfindet, können ausschließlich per im Betrieb vorhandener Informations- und Kommunika- tionstechnik erfolgen, wenn alle AN Kenntnis nehmen und Änderungen nur vom WV vorgenommen werden können (ergänzend immer) Weiter zu beachten: Unverzüglich nach Fertigstellung des Protokolls der ersten Wahlversammlung sollen Vorschlags- vertreter/innen eines beanstandeten Vorschlags und AN, die mehrfache Stützerklärungen/Stützunter- schriften abgegeben haben, Abdruck des Protokolls erhalten (Protokoll soll Begründung der Beanstan- dung enthalten!)
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Weitere Amtshandlungen bis zur zweiten Wahlversammlung:
Folie 44: Vereinfachtes zweistufiges Wahlverfahren Das zweistufiges Wahlverfahren im betriebsratslosen Betrieb 9 (weitere Amtshandlungen bis zur zweiten Wahlversammlung) Weitere Amtshandlungen bis zur zweiten Wahlversammlung: Einsprüche gegen die Wählerliste: Nachträgliche schriftliche Stimmabgabe: Bis zum Ablauf von 3 Tagen nach Erlass des Wahlausschreibens können AN Einspruch gegen die Wählerliste einlegen; WV muss unverzüglich den Einspruch bescheiden, spätestens jedoch bis zum Tag vor der zweiten Wahlversammlung AN können bis 3 Tage vor der zweiten Wahl- versammlung die nachträgliche schriftliche Stimmabgabe beim WV beantragen, wenn sie an der zweiten Wahlversammlung nicht teilnehmen können; WV muss dann die nachträgliche schrift- liche Stimmabgabe und Ort, Tag und Zeit der öffentlichen Stimmauszählung bekannt geben (an den Orten, wo das Wahlausschreiben bekannt gegeben wurde) Achtung: Diese Bekanntmachung kann ausschließlich per im Betrieb vorhandener Informations- und Kommunikationstechnik erfolgen, wenn alle AN Kenntnis nehmen und Änderungen nur vom WV vorgenommen werden können (ergänzend immer) Wichtig: Diese Bekanntgabe muss nur erfolgen, wenn nicht bereits im Wahlausschreiben Ort, Tag und Zeit der nachträglichen Briefwahl und ein hierauf abgestimmt Ort, Tag und Zeit der öffentlichen Stimmauszählung angegeben wurden
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Folie 45: Vereinfachtes zweistufiges Wahlverfahren Das zweistufiges Wahlverfahren im betriebsratslosen Betrieb 10 (Bestellung des WV durch das Arbeitsgericht) Bestellung des WV durch das Arbeitsgericht: Wenn: - keine erste Wahlversammlung trotz Einladung stattfindet oder - auf der ersten Wahlversammlung kein WV gewählt wird Dann: Arbeitsgericht bestellt WV auf Antrag von 3 wahlberechtigten AN oder im Betrieb vertretener Gewerkschaft Folge: Folge: Es wird dann im einstufigen Wahlverfahren gewählt In diesem Fall: Bei in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten AN im Betrieb können auch betriebs- fremde Gewerkschaftsmitglieder in den WV bestellt werden
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