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Was können Kreise und Städte leisten

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Präsentation zum Thema: "Was können Kreise und Städte leisten"—  Präsentation transkript:

1 Was können Kreise und Städte leisten
Was können Kreise und Städte leisten? Wie lassen sich Nachteile einer Gebietsreform verhindern? Konsequenzen aus den Ergebnissen der Enquetekommission 5.2 und des Landtags- beschlusses vom 17. Dezember 2014 (Drs. 6/247-B) Kommunaltag 2015 des Vereins für grün-bürgerbewegte Kommunalpolitik Brandenburg e.V. (GBK) Potsdam-Hermannswerder, 14. Februar 2015 Prof. Dr. Ihno Gebhardt, LL.M.oec.int.

2 Kommunalreform Brandenburg 2014-2019 – Probleme und Lösungswege
Übersicht Abschlussbericht EK 5.2 – KoaVereinbarung – LT-Beschluss v Zeitplanung Ministerielles und gesetzgeberisches Leitbild Reformziele / Gestaltungsvorgaben Funktionalreform Kreisgebietsreform Reform der gemeindlichen Verwaltungsebene Reform der Landesverwaltung Kommunalverfassungsreform Kosten Personal eGovernment Moderatorenverfahren Verfahrenssteuerung Prof. Dr. Ihno Gebhardt, 14. Februar 2015

3 Kommunalreform Brandenburg 2014-2019 – Probleme und Lösungswege
Abschlussbericht EK 5.2 – KoaVereinbarung – LT-Beschluss v EK Abschlussbericht KoaVereinbarung.: Empfehlg. EK=„gute Grundlage“ LT-Beschluss: Reform ist „auf der Grundlage des ABEK 5.2“ einzuleiten; zu den Inhalten des Leitb.: „muss“ enthalten 1. Umfassende FR-reform: differenzierte Empfehlgn. für / gegen die Übertragg. einzel-ner Aufg., Prüfaufträge 2. Kreisgebietsreform, 7-10; Ausnahmen zu Neugl. inner-halb bestehender Krsgrenzen möglich; „vertiefte u. zielge-richtete Prüfung … Einkreisg.“ 3. Gde.-Vwltgn. ≥ 10T EW („Sollgröße“), Ø Gemgebiets-ref; qualitative Fortentwicklg. Amt→Amtsgemeinde (GVbd) 4. … 1. Übertragung von derzeit vom Land wahrgenommene Aufgaben 2. Kreisgebietsreform, max. 10 KreisVwltgn. ausreichend, Einkreisung v. krsfrn Städten 3. „freiwillige Zusammenschl. v. Gdn u. Ämtern fördern … Modell d. Amtsgemeinde i.d. KVerf aufnehmen“ + Mitver-waltungsmodell 1. Umfassende FunktRef, Nennung d. zu übertr. Aufg., Mehrbelastungsausgleich 2. Kreisgebietsreform, mögl. Einkreisung v. kreisfreien Städten 3. „Weiterentwicklg.d. gemdl. Verw.-Ebene; Weiterentw. d. Ortsteilsverfassung … Darstel-lg. d. rechtl. Ausgestaltg. d. komm.Gebietskörperschaftn.“ Prof. Dr. Ihno Gebhardt, 14. Februar 2015

4 Kommunalreform Brandenburg 2014-2019 – Probleme und Lösungswege
2. Zeitplanung 2019/2020: Wirksamkeit /2019: FunktionalRef … KommWahl … 2018: Verabschiedg. der RefGes durch LT … ca. 6/2017: Beschl. LReg über die Reformgesetze ab 2016: leit- bildkonforme Erarbeit- ung d. Reformgesetze … 6/2016: Beschl. LT: gesetzgeber. Leitbild … 6/2015-6/2016: Diskussion KreisgebietsRef: „Freiwilligkeitsphase“? über Leitbild der LReg … Daraus folgt: Nunmehr Erarbeitung des Leitbildes durch (federführend?)MI, Abstimmung der Aufgabenpakete durch die Ressorts, Berechnung der Mehrbelastungsausgleichs (Erfordernis eines Konnexitätsgesetzes?), Entscheidung über die Größenzuschnitte (EW-Zahl, Fläche) der künftigen Landkreise, Entscheidung über die Größenzuschnitte und den Aufgabenbestand (FR II) der künftigen gemeindlichen Verwaltungen (Vorschaltgesetz?, Aufgabenentzug?); Einkreis-ungsentscheidung, einschl. Entscheidg. über den Verbleib einzelner Aufgaben, Entscheidung über die erforderliche Teilentschuldung bes. hoch verschuldeter Gebietskörperschaften, Entscheidung über die Ausgestaltung d. Personal- und Vermögensüberganges, insbes. bei Neugliederungen außerhalb des Systems der bestehenden Kreisgrenzen, … Prof. Dr. Ihno Gebhardt, 14. Februar 2015

5 Kommunalreform Brandenburg 2014-2019 – Probleme und Lösungswege
3. Ministerielles und gesetzgeberisches Leitbild Politisch Verfasser Leitbild des LT? Rechtlich Verfassungsrechtlicher Aspekt der „Leitbildgerechtigkeit“ *Erfordernis *Bindungswirkung: Führt der Gesetzgeber die Gebietsreform nach einem bestimmten System durch, ist er aus dem Aspekt des Gleichbehand-lungsgrundsatzes und der Selbstbindung, dem Prinzip der Rechtssicherheit und des Vertrauens-schutzes sowie dem Gebot des konsequenten und folgerichtigen Verhaltens auf die Einhaltung des selbst gegebenen Systems verpflichtet. Konzep-tionsabweichungen bedürfen der besonderen Rechtfertigung. *bei dieser zeitlichen Konzeption: kein selbst- referentielles System - Alternative: Kenntnisnahme durch den LT … Beschlussfassung des eigenen Leitbildes erst im Zuge der Verabschiedg. der Gesetzespakete Prof. Dr. Ihno Gebhardt, 14. Februar 2015

6 Kommunalreform Brandenburg 2014-2019 – Probleme und Lösungswege
4. Reformziele a) Funktionalreform - 20:20:20 … fachlich, rechtlich, wirtschaftlich, politisch - Stärkung kommSV: Bürgernähe, Gestaltungsspielräume, Bündelungswirkung, Synergien (Problem: Pflichtaufg. z. E. n. W. … außerparlamentar. „Erlass-Steuerg.“ 1. Hürde: Ressortabstimmung (auf StS-/AL-Ebene[?]), vgl. Sachs, LSA, MV 2. Hürde: „breite Diskussion“: Qualitäts- und Kostendiskussion (Verbände, etc.) → „multiple Betroffenheit“: - keine thematische Zersplitterung zulassen, - Zeitdruck hat positive Effekte, - was nicht zur Diskussion gestellt wird, kann auch nicht im „breiten Diskurs“ diskutiert werden UND - keine „absolut konditionale Verknüpfung“ von Funktional- und Verwaltungsstruktur-/Gebietsreform(!) Prof. Dr. Ihno Gebhardt, 14. Februar 2015

7 4. Reformziele b) Kreisgebietsreform … Frage der max. Fläche …? Fläche: km² EW: 146 T Landeshauptstadt Potsdam: Fläche: 155 km²; EW: 187T Fläche: km² EW: 338T Fläche: km² EW: 266T Fläche: km² EW: 258T Fläche: km² EW: 382T Fläche: km² EW: 300T Fläche: km² EW: 183T Fläche: km² EW: 190T Einwohnerzahlen: Prognose 2030 Stand: Mai 2012

8 Prof. Dr. Ihno Gebhardt, 14. Februar 2015
Kommunalreform Brandenburg – Probleme und Lösungswege 4.b) Kreisgebietsreform: Frage der Systemgerechtigkeit / äußeren Homogenität Märkische Allgemeine, Artikel veröffentlicht: Freitag, :57 Uhr: „Der Jurist Gebhardt denkt in seinem Gutach-ten buchstäblich in neuen Grenzen: Statt eine ein fache Fusion von Kreisen rät er zu teils völlig neuen Gesamt gebilden: So soll sich der neue Nordwest-kreis aus Prignitz und Havelland Teile von Ost-prignitz-Ruppin einver-leiben: die Zentren Kyritz-Wusterhausen/Dosse sowie Heiligengrabe-Witt-stock/Dosse. Im Süden stellt er drei Alternativen zur Debatte: Ein neuer Lausitzkreis soll Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße und den Süden des Kreises Dahme-Spreewald um-fassen. Dieser Sprengel soll in etwa dem Altkreis Lübben entsprechen (siehe Karte). Eine weitere Variante wäre die Fusion von Elbe-Elster mit Teltow-Fläming und Dahme-Spreewald ohne den Altkreis Lübben. Die kleine Lösung schließlich sieht die Einkreisung von Cottbus in den Kreis Spree-Neiße sowie den Zusammenschluss von Elbe-Elster mit Oberspreewald-Lausitz vor. … Da der Neustart mit erheblichen Kosten ver-bunden ist, schlägt das Gebhardt-Gutachten eine Teilentschuldung durch das Land vor, um die „dauerhafte Handlungs-fähigkeit der Landkreise zu ermöglichen“. 475 Millionen Euro würde die Neugliederung demnach kosten, für die Zinstilgung würden weitere 80 Millionen Euro anfallen …“ Prof. Dr. Ihno Gebhardt, 14. Februar 2015

9 Kommunalreform Brandenburg 2014-2019 – Probleme und Lösungswege
4.b) Kreisgebietsreform … soziokulturelle, historische, landsmannschaftliche, usw. Aspekte; - Effizienz, Effektivität und Nachhaltigkeit der Reform - intragemeindeverbandl. KFA © Prof. Dr. Ihno Gebhardt, 14. Februar 2015

10 Kommunalreform Brandenburg 2014-2019 – Probleme und Lösungswege
4.c) Reform der gemeindlichen Verwaltungsebene EK 5.2 Gde.-Vwltgn. ≥ 10T EW („Sollgröße“), Ø Gemgebiets-ref; qualitative Fortentwicklg. Amt→Amtsgemeinde (GVbd) Ausgangslage: Demografie Finanzen Verfassungsrechtl. Defizit KoaV „freiwillige Zusammenschl. v. Gdn u. Ämtern fördern … Modell d. Amtsgemeinde i.d. KVerf aufnehmen“ + Mitver-waltungsmodell ((+ hauptamtl. Ortsvorsteher [ab 3T EW])) hochkomplexes Modell ohne zeitl. Rahmen? welcher Anreiz? Lösg. verf.-rechtl. Problem? Innere Homogenität nach Landkreisreform LT-Beschl „Weiterentwicklg.d. gemdl. Verw.-Ebene; Weiterentw. d. Ortsteils-verfassung … Darstellg. d. rechtl. Ausgestaltg. d. komm. Gebietskörper-schaften.“ ./. Prof. Dr. Ihno Gebhardt, 14. Februar 2015

11 Kommunalreform Brandenburg 2014-2019 – Probleme und Lösungswege
4.d) Reform der Landesverwaltung Abhängig von Umfang und Gelingen der Funktionalreform I Der Klassiker: das „Landesfachamt“ als „Auffangbehörde“ Wichtig: Prinzip der Einräumigkeit ab 2020(!): Gerichtsbezirke Finanzbehörden Polizei Prof. Dr. Ihno Gebhardt, 14. Februar 2015

12 Kommunalreform Brandenburg 2014-2019 – Probleme und Lösungswege
4. e) Kommunalverfassungsreform „Blaupause“ Positionspapier 1 EK 5.2 … Aufgabenverteilung bei Verwirklichung des Amtsgemeindemodells und Umgehung der verfassungsrechtlichen Aufgabenentzugsdogmatik usw Prof. Dr. Ihno Gebhardt, 14. Februar 2015

13 Kommunalreform Brandenburg 2014-2019 – Probleme und Lösungswege
5. Kosten Teilentschuldung (abstrakte) Kriterien bereits im Leitbild? (480 Mio €/10 Jahre, Handlgs.-druck wg. extrem hoher Kassen- kredite[!]): zeitnaher Start, sofern i.Rahmen e. Verhand- lgs.-lösung machbar durch Schuldenübernahme + komm. Haushaltssanierg. ZIEL: „schwarze Null“ im ersten Ergebnishaushalt nach Einkrei-sung (ggf. Nachschusspflicht des Landes) Transformationskosten Konnexität? …?€ Standardanpassungskosten Anpassung d. unterschdl. Standards erforderlich, Grds. (politisch): keine Erhöhung d. Kreisumlage ?€ KFA: Kürzung der Bedarfsansätze der Teilschlüsselmasse, nur partielle „Umbuchung“ in MBA für Oberzentren, Vermeidung neuer Sonderansätze. Ohnehin Reformbedarf d. Teilschlüsselmasse mit Blick auf die anwachsenden Belastungsdifferenzen der Träger der Sozial- und Jugendhilfeaufgaben (=arg. gg. einen asymmetr. Verbleib dieser Aufgaben b.d.bislang kreisfreien Städten, anders als Bau-/Denkmalschutz) Prof. Dr. Ihno Gebhardt, 14. Februar 2015

14 Kommunalreform Brandenburg 2014-2019 – Probleme und Lösungswege
6. Personal Regelungen eher beamtenrechtl. oder arbeitsrechtl. Provenienz Grundsatz: Personal folgt den Aufgaben (gesetzl. Personalübergang), das „Wie“/Auswahl tarivrechtlich; weiterhin: - Grds., dass nicht sofort sämtl. Außenstellen geschlossen werden, - Grds., dass Eingruppierungsschutz gewährleistet wird (allerdings nur temporärer Bestandsschutz [„Abschmelzen“durch Lohnerhöhungen]) Prof. Dr. Ihno Gebhardt, 14. Februar 2015

15 Kommunalreform Brandenburg 2014-2019 – Probleme und Lösungswege
7. eGovernment eGovernment: Entwicklung (für die Kommunen) kostenfrei nutzbarer Verfahren durch das Land (Verhandlungslösung mit den Verwaltungsträgern), um eine Zusammenführung/Integration der bestehenden unterschiedlichen Standards etc. zu ermöglichen 8. Moderatorenverfahren Ermöglichung einer professionellen Verfahrenssteuerung auf kommunaler Ebene durch Schaffung (und Finanzierung) eines Moderatorenverfahrens 9. Verfahrenssteuerung Staatskanzlei sächs. Modell? (Verabredg. MP/SpitzenVbde) StS-Ausschuss (Vorsitz CdS(?!) … MI, MdF) Federführung (Fachfragen): MIK Querschnittsaufgaben (?) Finanzen (MdF) Personal (MdF) Ø Stabsstelle (sächs. Modell)? Prof. Dr. Ihno Gebhardt, 14. Februar 2015


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