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Veröffentlicht von:Hertha Beyer Geändert vor über 9 Jahren
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LVR-Dezernat Soziales und Integration Teilhaben und Teil sein – wie die inklusive Gesellschaft entstehen kann. Eine Zukunftsaufgabe des LVR Vortrag vor der Landschaftsversammlung Rheinland am 8. Oktober 2010 Martina Hoffmann-Badache, LVR-Dezernentin Soziales und Integration
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LVR-Dezernat Soziales und Integration 2 Inklusion ist Menschenrecht! Vereinte Nationen Im Dezember 2006 verabschiedet die Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Inkrafttreten Mai 2008 Bundesrepublik Deutschland Im März 2009 Inkrafttreten der UN-BRK in Deutschland, erste nationale Berichtspflicht nach zwei Jahren Nordrhein-Westfalen Im Juli 2010 Ankündigung eines Aktionsplanes der neuen Landesregierung „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“ (bis März 2011) Rheinland Der LVR richtet im Februar 2010 eine Kommission Inklusion ein. Schon im Jahr 2009 wird in der Verwaltung ein LVR-Kompetenzteam Inklusion gebildet.
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LVR-Dezernat Soziales und Integration 3 …meint die volle, gleichberechtigte Einbeziehung aller Menschen in die Gesellschaft. Der Begriff Inklusion… …bedeutet die Ermöglichung von Zugängen zu allen gesellschaftlichen Bereichen. …betont die individuelle und kulturelle Vielfalt.
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LVR-Dezernat Soziales und Integration 4 Die Zugänglichkeit aller Lebensbereiche für alle Menschen ist eine zentrale Herausforderung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (vgl. Artikel 9)
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LVR-Dezernat Soziales und Integration 5 „Zugänglichkeit“ meint mehr als die physische Barrierefreiheit für Menschen mit eingeschränkter Mobilität.
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LVR-Dezernat Soziales und Integration 6 „Zugänglichkeit“ meint mehr als die physische Barrierefreiheit für Menschen mit eingeschränkter Mobilität.
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LVR-Dezernat Soziales und Integration 7 „…dass gemeindenahe Dienstleistungen und Einrichtungen für die Allgemeinheit Menschen mit Behinderungen (…) zur Verfügung stehen und ihren Bedürfnissen Rechnung tragen.“ (Artikel 19)
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LVR-Dezernat Soziales und Integration 8 „…nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden…“ (Artikel 24)
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LVR-Dezernat Soziales und Integration 9 „in einem Umfeld, das die bestmögliche (…) Entwicklung gestattet,…“ (Artikel 24)
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LVR-Dezernat Soziales und Integration 10 „…die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben;“ (Artikel 19)
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LVR-Dezernat Soziales und Integration 11 „…die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben;“ (Artikel 19) Der LVR als überörtlicher Träger der Sozialhilfe arbeitet seit Jahren konsequent nach dem Grundsatz „ambulant vor stationär“. Der Individuelle Hilfeplan (IHP) des LVR erhebt die Bedarfe personenzentriert. Ausgangspunkt dabei sind die Wünsche und Ziele der Menschen mit Behinderung.
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LVR-Dezernat Soziales und Integration 12 „…die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben;“ (Artikel 19) Die drei LVR-HPH-Netze Niederrhein, -Ost und –West bieten Wohn- und Fördermöglich- keiten in 55 Städten und Gemeinden im Rheinland an. Sie beteiligen sich aktiv an der Umsetzung des Ziels „ambulant vor stationär“.
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LVR-Dezernat Soziales und Integration 13 „…dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die (…) frei gewählt oder angenommen wird.“ (Artikel 27)
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LVR-Dezernat Soziales und Integration 14 „…Zugang zu Orten kultureller Darbietungen oder Dienstleistungen, …“ (Artikel 30)
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LVR-Dezernat Soziales und Integration 15 Teilhaben und Teil sein – wie die inklusive Gesellschaft entstehen kann: Der LVR … … geht mit seinen Einrichtungen und Diensten mit gutem Beispiel voran. … schafft Förder- und Finanzierungsanreize. … bietet den Kommunen seine Fachplanungskompetenz vor Ort an.
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LVR-Dezernat Soziales und Integration 16 Inklusion als Zukunftsaufgabe für alle staatlichen Ebenen Zitat Gitta Lampersbach, Abteilungsleiterin im Bundessozialminsterium (22.09.2010, Düren): „Die UN-Konvention wird uns lange begleiten; sie ist das maßgebliche Dokument und der „Kompass“ für neue Entwicklungen in der Behindertenpolitik. (…) Unsere erste Zielmarke ist der März 2011, bis dahin wollen wir die Arbeiten an unserem Aktionsplan in einen Kabinettsbeschluss einmünden lassen.“ Zitat Sylvia Löhrmann, Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes NRW (22.09.2010, Köln): „Wir alle, die verschiedenen Akteure, ob Land oder Kommunen, stehen in der Pflicht! Wir stehen in der Pflicht, überzeugende Maßnahmen umzusetzen für eine diskriminierungsfreie, chancengleiche und gerechte Gesellschaft.“
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LVR-Dezernat Soziales und Integration 17 Wie geht es weiter? Bund und Land erarbeiten Aktionspläne zur Transformation der UN-Konvention in Bundes- und Landesrecht der LVR richtet als Aufgabenträger, Arbeitgeber, Leistungsträger und Leistungserbringer seine Arbeit auf die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention aus >das LVR-Kompetenzteam Inklusion entwirft für den LVR einen Aktionsplan mit dem Ziel, diesen in den nationalen und den NRW-Aktionsplan einzubringen >Fachtagung der Kommission Inklusion und aller interessierten Mitglieder der Landschaftsversammlung am 10. März 2011 in Köln
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LVR-Dezernat Soziales und Integration 18 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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