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Ab 23. 2. 2015.

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Präsentation zum Thema: "Ab 23. 2. 2015."—  Präsentation transkript:

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3 Jeder Schüler hat das Recht ungestört zu lernen.
Jeder Lehrer hat das Recht ungestört zu unterrichten. 3. Jeder muss stets die Rechte der Anderen respektieren.

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5 Die Ziele: Die lernbereiten SchülerInnen zu schützen und ihnen ungestörten guten Unterricht anzubieten. Häufig störenden SchülerInnen Hilfen anzubieten ihr Sozialverhalten zu verbessern.

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7 ABLAUF: Wenn ein Schüler in der Klasse den Unterricht stört, wird ermahnt und gefragt, ob er sich lieber an die Regeln halten möchte, oder ob er in die Time-Out Klasse gehen möchte. Wenn der Schüler eine Schülerin nicht einlenkt, dann muss er in die Time-Out Klasse gehen. Wenn er zurück in die Klasse möchte, muss er einen schriftlichen Rückkehrplan erstellen und mit dem Lehrer besprechen. Muss ein Schüler dreimal in die TimeOutKlasse, werden seine Eltern von der Direktion ausnahmslos vorgeladen.

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