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Organisation der Krankenhaushygiene
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Wodurch / wie ist die Krankenhaushygiene geregelt?
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Wodurch / wie ist die Krankenhaushygiene geregelt?
Gesetze, z. B.: Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (RKI) IfSG Unfallverhütungsvorschriften Medizinproduktegesetz Medizingeräteverordnung Mutterschutzgesetz
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Hygieneverordnung in Berlin geregelt durch:
Verordnung zur Regelung der Hygiene in medizinischen Einrichtungen
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§ 1 Regelungsgegenstand, Verantwortlichkeit (...)
Verordnung regelt Maßnahmen zur Verhütung, Erkennung, Erfassung und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen und Krankheitserregern mit Resistenzen in: Krankenhäusern (.....) (2) verantwortlich für die Umsetzung der Anforderungen ist die Leitung der Einrichtung
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§ 2 Anforderung an Bau, Ausstattung und Betrieb der Einrichtung
(1) Leitung ist verpflichtet, für Sicherstellung der betrieblich – organisatorischen und baulich – funktionellen Voraussetzung für die Einhaltung der Hygiene zu sorgen z. B. ausreichend Händedesinfektionsmittelspender Trennung reine / unreine Arbeitsbereiche Inventar, das feucht gereinigt/ desinfiziert werden kann
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§ 2 Anforderung an Bau, Ausstattung und Betrieb der Einrichtung
(2) Technische Anlagen mit infektionshygienischem Risiko sind zu warten und regelmäßig zu überprüfen (3) Bauvorhaben durch Krankenhaushygieniker bewerten; zuständiges Gesundheitsamt informieren
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§ 3 Hygienekommission Einrichtung einer Hygienekommission Mitglieder
ärztliche Leitung (Vorsitz) Vertretung Verwaltung/Geschäftsführung PDL KH HygienikerIn mind. eine Hygienefachkraft die hygienebeauftragten Ärzte + weitere Fachkräfte der Einrichtung mögl. + Beratung durch Vertreter Gesundheitsamt
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§ 3 Hygienekommission (3) Die Hygienekommission hat
Hygienepläne (innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene) zu beschließen und auf ihre Einhaltung hinzuwirken
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§ 3 Hygienekommission (3) Die Hygienekommission hat
2. Feststellung des Bedarfs an Hygienefach- kräften, Krankenhaushygienikern und hygienebeauftragten Ärzten nach - Empfehlung KRINKO vom RKI - nach Risikoprofil der Einrichtung (Ermittlung durch KH Hygieniker)
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§ 3 Hygienekommission (3) Die Hygienekommission hat
3. Regelungen für die Aufzeichnung NI und des Auftretens von Erregern mit speziellen Resistenzen / Multiresistenzen erarbeiten
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§ 3 Hygienekommission (3) Die Hygienekommission hat
4. die Aufzeichnungen (s. o.) bewerten und Schlussfolgerungen für Prävention und Antibiotikaeinsatz ziehen
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§ 3 Hygienekommission (3) Die Hygienekommission hat
5. Maßnahmen zur Erkennung und Dokumentation von Krankheitserregern, insbes. mit Resistenzen, festzulegen
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§ 3 Hygienekommission (3) Die Hygienekommission hat
6. bei der Planung von Baumaßnahmen, der Beschaffung von techn. Anlagen und Medizinprodukten sowie der Änderung von Organisationsplänen mitzuwirken
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§ 3 Hygienekommission (3) Die Hygienekommission hat
7. den einrichtungsinternen Fortbildungsplan hinsichtlich Hygiene, Infektionsprävention und Antibiotikaeinsatz beschließen
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§ 3 Hygienekommission (4)
Der Vorsitz der Hygienekommission obliegt dem ärztl. Leiter Der Vorsitzende ruft die Hygiene- kommission mindestens einmal jährl. ein Bei besonderen Vorkommnissen, bes. gehäuftem Auftreten von NI, unverzüglich
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§ 3 Hygienekommission (5) Die Hygienekommission gibt sich eine
Geschäftsordnung
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§ 3 Hygienekommission (6) Über die Sitzungen sind Ergebnisprotokolle zu fertigen. D. Gesundheitsamt ist auf Verlangen Einsicht zu gewähren Protokolle 10 Jahre aufbewahren
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§ 4 Hygienepläne in Einrichtungen
(1) Hygienepläne regelmäßig aktualisieren
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§ 4 Hygienepläne in Einrichtungen
(2) Hygienepläne den Mitarbeitern am Beginn des Arbeitsverhältnisses, nach jeder Aktualisierung bzw. einmal jährl. zur Kenntnis geben Einsicht in Hygienepläne muss jederzeit möglich sein Mitarbeiter sind zu Einhaltung zu verpflichten
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§ 4 Hygienepläne in Einrichtungen
(3) Einrichtung hat sicherzustellen, dass auch andere in der Einrichtung tätige Personen die Maßnahmen einhalten
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§ 5 Hygienefachkräfte Jede Einrichtung mindestens eine Hygienefachkraft Genaue Anzahl nach Bedarf den Hygienekommission feststellt
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§ 5 Hygienefachkräfte (2) Hygienefachkraft ist, wer
berechtigt ist Berufsbezeichnung nach Krankenpflegegesetz zu führen + Weiterbildung zur Fachkraft für Hygiene absolviert hat
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§ 5 Hygienefachkräfte (3) sind in Fragen der Hygiene zentrale
Ansprechpersonen für alle Mitarb. führen infektionsprophylaktische Maßnahmen durch wirken bei der Aufklärung von Infektionshäufungen mit
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§ 5 Hygienefachkräfte (3)
schulen das Personal (Grundlagen der Krankenhaushygiene + Infektionsprävention) führen Begehungen durch (Stat. / Funktionsbereiche)
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§ 5 Hygienefachkräfte (4) Hygienefachkräfte unterstehen der fachlichen Weisung der Krankenhaushygieniker bzw. der ärztlichen Leitung, wenn kein Krankenhaushygieniker beschäftigt wird
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§ 6 Krankenhaushygieniker/in
Jede Einrichtung hat die Mitarbeit mindestens eines Krankenhaushygienikers sicherzustellen Die genaue Anzahl richtet sich nach dem Bedarf (lt. Hyg. Komm.) Einrichtungen mit mehr als 400 Betten müssen mind. einen KH Hyg. beschäftigen
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§ 6 Krankenhaushygieniker/in
(2) Krankenh.-hygieniker kann nur sein,wer Anerkennung als Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin oder Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie hat oder 2. eine andere Fachweiterbildung + anerk. a) Weiterbildung Krankenhaushygiene b) Fortbildung Krankenhaushygiene
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§ 6 Krankenhaushygieniker/in
(3) Krankenhaushygieniker ermitteln das Risikoprofil der Einrichtung für NI beraten die Leitung / das Personal über Hygiene, Verhütung + Bekämpf. von NI/ Krankheitserregern mit Resistenzen sowie deren antibiotische Behandlung
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§ 7 Hygienebeauftragte Ärztinnen und Ärzte
jede Einrichtung (Nr. 1,3) bestellt mindestens einen Hygb....Arzt Anzahl richtet sich nach festgestelltem Bedarf bei mehreren Fachabteilungen mit hohem Risiko für NI 1 je Abteilung jede Einrichtung (Nr. 2,4,5) mit hohem Risiko hat eine Hyg... zu bestellen
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§ 7 Hygienebeauftragte Ärztinnen und Ärzte
(2) H... kann nur sein wer Anerkennung als Facharzt hat + anerkannte Fortbildung von mind. 40 Std.(Curriculum Bundesärztekammer) H. soll weisungsbefugt sein
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§ 7 Hygienebeauftragte Ärztinnen und Ärzte
(3) H... dienen in bereichsspezifischen Fragen der Hygiene als zentrale Ansprechpartner für die Mitarbeiter analysieren bereichsspezifische Infektionsrisiken unterstützen die Umsetzung der Hygienepläne
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§ 7 Hygienebeauftragte Ärztinnen und Ärzte
(4) die H... sind für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben im erforderlichen Umfang freizustellen
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§ 8 Übergangsregelung bis 2016 kann Hygienefachkraft
Krankenhaushygieniker /in hygienebeauftragter Arzt/ Ärztin eine fachlich geeignete Person ohne geforderte Aus- / Weiterbildung sein
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§ 9 Fortbildung des Personals
(1) HFK, KH-Hyg, Hb Ärzte sind verpflichtet, sich laufend auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft zu halten + einmal jährlich hygienespezifische FB
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§ 9 Fortbildung des Personals
(2) übriges Personal FB mindestens einmal jährlich
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§ 10 Klinisch – pharmazeutische Beratung
Leitungen bestellen fachkundige Ärzte die Ärzte beim Einsatz von Arzneimitteln zur Bekämpfung von Infektionen beraten + bei der Erfüllung ihrer Pflichten nach § 23 IfgG Abs. 4, Satz 2 unterstützen (Doku Resistenzen + Antibiotika)
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§ 11 Erkennung und Dokumentation von Krankheitserregern
Einrichtungen haben sicherzustellen, dass Pat., von denen ein Risiko für NI, bes.mit Resistenzen, ausgeht frühzeitig erkannt und Schutzmaßnahmen eingeleitet werden Nachweis der Erreger und eingeleitete Schutzmaßnahmen sind in der Akte zu dokumentieren und deutlich zu kennzeichnen
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§ 12 Aufzeichnung von NI, Auftreten v. Resistenzen u
§ 12 Aufzeichnung von NI, Auftreten v. Resistenzen u. Antibiotikaverbrauch Aufzeichnung u. Bewertung von NI, Auftreten von KH-Erregern mit speziellen Resistenzen u. Multiresistenzen sowie d. Antibiotikaverbrauchs n. § 23 Abs. 4 IfsG haben nach Maßgabe der Empfehlung der KRINKO (Kommission f. Krhs-Inf. u. Infektionsprävention beim RKI) ART ( Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie beim RKI) zu erfolgen ....
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§ 12 Aufzeichnung von NI, Auftreten v. Resistenzen u
§ 12 Aufzeichnung von NI, Auftreten v. Resistenzen u. Antibiotikaverbrauch .... je nach einrichtungsspezifischen Erfordernissen sollen mindest. eine d. folgenden Infektionsraten systematisch erfasst werden postoperative Wundinfektionen beatmungsassoziierte Pneumonie katheterassoziierte Septikämie katheterassoziierte HWI
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§ 12 Aufzeichnung von NI, Auftreten v. Resistenzen u
§ 12 Aufzeichnung von NI, Auftreten v. Resistenzen u. Antibiotikaverbrauch (2) die Daten (s. o.) sind unter Heranziehung veröffentlichter, standardisiert erhobener Vergleichsdaten so aufzubereiten, dass Infektionsgefahren aufgezeigt und Präventionsmaßnahmen abgeleitet und das Hygienemanagement aufgenommen werden können Die Aufzeichnungen( ...) sind dem Ges. Amt auf Verlangen schriftlich vorzulegen die Ergebnisse sind dem Personal mind. einmal jährlich bereichsbezogen mitzuteilen
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§ 13 Akteneinsicht die HFK .....haben das Recht, in die Akten der Einrichtung einschl. Patientenakten Einsicht zu nehmen und selbst eine Dokumentation zu führen
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§ 14 Information aufnehmender Einrichtungen / niedergel. Ärzte
Bei der Verlegung, Überweisung und Entlassung von Pat. mit resistenten KH-Err. sind die aufnehmende Einr..../ Ärzte über die notw. Maßnahmen zur Verhütung einer Weiterverbreitung der KH-Err. u. den Befund zu informieren Pat. sind vorab über Informationsweiter-gabe in Kenntnis zu setzen
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Wiederholungsfragen Wodurch/ wie ist die Krankenhaushygiene geregelt?
Wer gehört zu Hygienekommission, wer ist der Vorsitzende? Welche Aufgaben hat die Hygienekommission? Welche Aufgaben hat die Hygienfachkraft?
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