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28/11/2008 Seite 1 Komandantendienst - besprechung Steyr – Land 28. November 2008.

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1 28/11/2008 Seite 1 Komandantendienst - besprechung Steyr – Land 28. November 2008

2 28/11/2008 Seite 2 Jugendbetreuerbesprechung Dienstanweisung FJ 1. Ziel Ziele der Jugendarbeit in der Feuerwehr sind: 1.1 Jugendliche auf den aktiven Feuerwehrdienst vorzubereiten 1.2 Jugendliche zu engagierten und wertvollen Menschen unserer Gesellschaft zu erziehen 1.3 Jugendlichen die Möglichkeit einer sinnvollen Freizeitgestaltung zu geben

3 28/11/2008 Seite 3 Jugendbetreuerbesprechung Dienstanweisung FJ 3. Mitgliedschaft 3.1. Jugendliche können ab dem vollendeten 10. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr als Jugendfeuerwehrmitglieder in die Freiwillige Feuerwehr aufgenommen werden, sofern sie dafür gesundheitlich geeignet und nicht bereits ein Mitglied einer anderen Freiwilligen Feuerwehr sind. Jugendliche, welche ein Dienstverhältnis zu einem im Einsatzbereich einer Betriebsfeuerwehr liegenden Betrieb nachweisen, können ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bis zum 16. Lebensjahr zur Ausbildung bzw. Vorbereitung auf den aktiven Feuerwehrdienst für die Jugendgruppe der Betriebsfeuerwehr aufgenommen werden, sofern sie dafür gesundheitlich geeignet sind.

4 28/11/2008 Seite 4 Jugendbetreuerbesprechung Dienstanweisung FJ 3. Mitgliedschaft 3.2. Aufnahmegesuche (Beitrittserklärung) als JFM einer Feuerwehr sind schriftlich und mit Einverständniserklärung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten an das Feuerwehrkommando zu richten.

5 28/11/2008 Seite 5 Jugendbetreuerbesprechung Dienstanweisung FJ 4. Überstellung von JFM in den Aktivstand 4.1. Mitglieder der Jugendgruppe einer Feuerwehr sind bei Erreichung der Voraussetzungen für eine aktive Mitgliedschaft (§ 22 Abs. 3 FWG bzw. § 3 Abs. 2 der DOFW) in den Aktivstand zu überstellen. Im Besonderen muss bei Aufnahme von Mädchen in die Jugendgruppe einer Feuerwehr gewährleistet sein, dass das Feuerwehrkommando diese auch später in den aktiven Dienst übernimmt.

6 28/11/2008 Seite 6 Jugendbetreuerbesprechung Dienstanweisung FJ 4. Überstellung von JFM in den Aktivstand 4.2.Das JFM erhält anlässlich seines Übertrittes in den Aktivstand der Feuerwehr den Dienstgrad "Feuerwehrmann", wenn die in der DAFJ festgelegte Ausbildung bis zur 5. Erprobung nachgewiesen wird und es das Wissenstestabzeichen in Gold besitzt. Die in der FJ erzielten Ausbildungsgrundlagen gemäß Punkt 8.6. dieser DA werden zur Grund- ausbildung für den aktiven Feuerwehrdienst anerkannt.

7 28/11/2008 Seite 7 Jugendbetreuerbesprechung Dienstanweisung FJ 5. Organisation 5.2.Die Aufsicht über die Tätigkeit der Jugendgruppe einer Feuerwehr obliegt dem Feuerwehrkommandanten. Die Jugendarbeit ist aber im Sinne des § 18 Abs. 1 der DOFW durch das gesamte Feuerwehrkommando zu unterstützen.

8 28/11/2008 Seite 8 Jugendbetreuerbesprechung Dienstanweisung FJ 5. Organisation 5.4.Werden Mädchen in die Jugendgruppe einer Feuerwehr aufgenommen, wird empfohlen, für getrennte Umkleideräume und Sanitäranlagen im Feuerwehrhaus zu sorgen. Bei Übernachtung gemischter Gruppen sind getrennte Räumlichkeiten oder Zelte (Trennwände im Zelt sind möglich) vorzusehen. Bei Teilnahme von gemischten Gruppen an Jugendlagern ist unbedingt eine Jugendhelferin (Mitglied der Feuerwehr) notwendig.

9 28/11/2008 Seite 9 Jugendbetreuerbesprechung Dienstanweisung FJ 6. Arbeitsweise 6.2. JFM dürfen grundsätzlich nicht im Einsatzdienst verwendet und im Übrigen nur für Tätigkeiten herangezogen werden, die ihrer körperlichen und geistigen Entwicklung entsprechen

10 28/11/2008 Seite 10 Jugendbetreuerbesprechung Dienstanweisung FJ 6. Arbeitsweise 6.3.Die Feuerwehrjugendarbeit hat die Vermittlung und Einübung wichtiger ethischer Werte wie Bereitschaft, dem Mitmenschen in Not selbstlos zu helfen, Verantwortungsbewusstsein und Engagement in der Öffentlichkeit, Respektierung und Wahrung der religiösen Grundhaltung des einzelnen, sorgsamer Umgang mit Natur und Umwelt, Unterordnung zugunsten eines gemeinsamen Zieles, aber auch Kameradschaft und Ehrlichkeit zu beinhalten.

11 28/11/2008 Seite 11 Jugendbetreuerbesprechung Dienstanweisung FJ 6. Arbeitsweise 6.4.Die Feuerwehrjugendarbeit erstreckt sich auf alle Bereiche einer sinnvollen Freizeit- gestaltung im Rahmen von Gruppentreffen mit sportlicher Betätigung, Spiel, Musik, Gesang, Wandern, Basteln und Hobby. Es umfasst auch die Teilnahme an Jugendlagern, Ausflug, Exkursion und Jugendveranstaltungen. Jede Jugendgruppe soll im Rahmen der erlassenen DAFJ selbstständig Ideen entwickeln und ein reges Gruppenleben entfalten

12 28/11/2008 Seite 12 Jugendbetreuerbesprechung Dienstanweisung FJ 6. Arbeitsweise 6.5.Zur Erreichung der Ausbildungs- und Erziehungsziele ist ein ständiger Kontakt zu den Organen der Feuerwehr und ein gutes Einvernehmen zu den Eltern der JFM zu pflegen

13 28/11/2008 Seite 13 Jugendbetreuerbesprechung Dienstanweisung FJ 7. Leitung der Feuerwehrjugend 7.1.1. Für die unmittelbare Leitung der Jugendgruppe einer Feuerwehr wird vom Feuerwehrkommandanten ein Jugendbetreuer bestellt. Die Bestellung gilt bei Freiwilligen Feuerwehren jeweils für eine Funktionsperiode gemäß § 23 Abs. 1 FWG bei Betriebsfeuerwehren auf die vom Kommandanten im Einzelfall festgelegte Funktionsdauer. Auch eine Abberufung obliegt dem Feuerwehrkommandanten. Der bestellte FJB kann gemäß § 16 Abs. 3 FWG als Mitglied des Feuerwehr-Kommandos mit beratender Stimme bestellt werden

14 28/11/2008 Seite 14 Jugendbetreuerbesprechung Dienstanweisung FJ 7. Leitung der Feuerwehrjugend 7.1.2 Als FJB können geeignete, aktive Mitglieder der Feuerwehr mit vollendetem 18. Lebensjahr, die mindestens die Grundausbildung erfolgreich absolviert haben, bestellt werden.

15 28/11/2008 Seite 15 Jugendbetreuerbesprechung Dienstanweisung FJ 7. Leitung der Feuerwehrjugend 7.1.2 Ein FJB muss selbst die Pflichten in der Feuerwehr (§ 8 der DOFW) erfüllen und hat innerhalb von zwei Jahren ab der erfolgten Bestellung den Jugendbetreuerlehrgang und den Gruppenkommandantenlehrgang zu absolvieren. Ist die Bereitschaft dazu in dieser Zeit nicht gegeben, ist er abzuberufen.

16 28/11/2008 Seite 16 Jugendbetreuerbesprechung Dienstanweisung FJ 7. Leitung der Feuerwehrjugend 7.1.2 Ein FJB soll über pädagogische Fähigkeiten verfügen und muss sich bemühen, im privaten und beruflichen Leben vorbildlich zu sein. Er muss von den unter Pkt. 6.3. angeführten Werten selbst auch überzeugt sein und diese leben. Er muss sich bewusst sein, dass ein Jugendbetreuer Miterzieher der ihm anvertrauten Jugendlichen ist.

17 28/11/2008 Seite 17 Jugendbetreuerbesprechung Dienstanweisung FJ 7. Leitung der Feuerwehrjugend 7.1.2 Ein FJB muss die Möglichkeit haben und selbst bereit sein, die notwendige Zeit für eine im Sinne dieser Dienstanweisung zielführende Jugendarbeit in der Feuerwehr aufzuwenden.

18 28/11/2008 Seite 18 Jugendbetreuerbesprechung Dienstanweisung FJ 7. Leitung der Feuerwehrjugend 7.1.3. FJB gelten im Sinne des Oö. Jugendschutzgesetzes als Aufsichtspersonen und müssen dafür sorgen, dass die Kinder und Jugendlichen, die ihrer Aufsicht unterstehen, die Jugendschutzvorschriften einhalten

19 28/11/2008 Seite 19 Jugendbetreuerbesprechung Dienstanweisung FJ 7. Leitung der Feuerwehrjugend 7.1.4. FJB, die den Jugendbetreuerlehrgang absolviert haben, sind berechtigt, das Jugendbetreuerabzeichen zu tragen. Einem bestellten FJB kann nach Erfüllung der lehrgangsmäßigen Voraussetzungen, einschließlich Jugendbetreuerlehrgang, der Dienstgrad "Hauptbrandmeister" zuerkannt werden.

20 28/11/2008 Seite 20 Jugendbetreuerbesprechung Dienstanweisung FJ 7. Leitung der Feuerwehrjugend 7.1.5. Die Bestellung als FJB ist durch den Feuerwehrkommandanten unverzüglich im Dienstweg dem Oö. Landes-Feuerwehrverband zu melden. Mit dieser Meldung ist ein Versicherungsschutz gegeben.

21 28/11/2008 Seite 21 Jugendbetreuerbesprechung Dienstanweisung FJ 7. Leitung der Feuerwehrjugend 7.3.1. Zur Unterstützung des Jugendbetreuers bei der Durchführung der Feuerwehrjugend- arbeit können vom Feuerwehrkommandanten Jugendhelfer bestellt werden. Die Punkte 7.1.2. und 7.1.3. dieser DAFJ gelten sinngemäß auch für den FJH.

22 28/11/2008 Seite 22 Jugendbetreuerbesprechung Dienstanweisung FJ 7. Leitung der Feuerwehrjugend 7.3.2. Sind in einer Jugendgruppe einer Feuerwehr weibliche JFM, so muss mit der Bestellung eines FJB auf jeden Fall auch eine Jugendhelferin bestellt werden.

23 28/11/2008 Seite 23 Jugendbetreuerbesprechung Dienstanweisung FJ 8. Ausbildung 8.1. Die Ausbildung der JFM erfolgt durch den Jugendbetreuer nach den Ausbildungsrichtlinien des Oö. Landes-Feuerwehrverbandes. Der Umfang der Ausbildung bei der Feuerwehrjugend ist in der DAFJ festgelegt. Für alle Mitglieder der Feuerwehrjugend gelten die gleichen Ausbildungsrichtlinien, Wissenstestbestimmungen und Bewerbsrichtlinien. Bei sportlichen Aktivitäten sind auf Grund physischer Veranlagung auf die Belastbarkeit zu achten. Umstände, die die gesundheitliche Eignung - wenn auch nur kurzfristig - in Frage stellen, sind dem FJB oder FJH bekannt zu geben.

24 28/11/2008 Seite 24 Jugendbetreuerbesprechung Dienstanweisung FJ 8. Ausbildung 8.2. Für die Unterweisung und Ausbildung spezieller fachlicher Bereiche können auch geeignete und darin ausgebildete Mitglieder des Kommandos, Feuerwehroffiziere und Chargen oder andere Fachkräfte herangezogen werden.

25 28/11/2008 Seite 25 Jugendbetreuerbesprechung Dienstanweisung FJ 8. Ausbildung 8.3. Das JFM soll vom Eintritt (vollendetes 10. Lebensjahr) bis zur ÜbersteIlung in den Aktivstand der Feuerwehr (vollendetes 16. Lebensjahr) das gesamte Ausbildungsprogramm der Feuerwehrjugend erfüllen. Im Besonderen sind bei der Auswahl der einzelnen Ausbildungselemente die Bedingungen der Erprobung zu berücksichtigen und es ist auf die Teilnahme am Wissenstest und dem Feuerwehrjugend-Leistungsbewerb Bedacht zu nehmen.

26 28/11/2008 Seite 26 Jugendbetreuerbesprechung Dienstanweisung FJ 8. Ausbildung 8.4. Das Ausbildungsprogramm der Feuerwehrjugend soll in einem ausgewogenen Verhältnis zum übrigen Gruppenleben (Punkt 6.4. der DAFJ) durchgeführt werden. Die Ausbildungsbereiche und das Gruppenleben sind gleichmäßig das Jahr über aufzuteilen, es ist auch auf die zeitlich anberaumten Termine für Wissenstest und Jugendleistungsbewerb abzustimmen.

27 28/11/2008 Seite 27 Jugendbetreuerbesprechung Dienstanweisung FJ 8. Ausbildung 8.6. Das feuerwehrfachliche Ausbildungsprogramm für die Feuerwehrjugend basiert auf der Grundausbildung für aktive Feuerwehrmitglieder welche die Grundausbildung aber nicht ersetzt! Für jedes JFM ist ein Laufzettel anzulegen. Absolvierte Ausbildungen sind im Laufzettel in der linken Spalte "Dauer…." vom Ausbildner einzutragen und zu bestätigen.

28 28/11/2008 Seite 28 Jugendbetreuerbesprechung Dienstanweisung FJ 8. Ausbildung Im Laufzettel des OÖLFV sind die betreffenden Kapitel mit "FJ" und "FJ/GA" gekennzeichnet. "FJ" bedeutet, dass die Inhalte in der Feuerwehrjugend vermittelt werden. "FJ/GA" bedeutet, diese Inhalte müssen nach Vermittlung in der Feuerwehrjugend bei der Grundausbildung vertieft werden. Der Laufzettel ist bei Übertritt in den Aktivstand weiter zu führen und zur Dokumentation der Ausbildung von der Feuerwehr aufzubewahren.

29 28/11/2008 Seite 29 Jugendbetreuerbesprechung Dienstanweisung FJ Altes Schema Vollendetes 10. Lj. Vollendetes 11. Lj. Vollendetes 12. Lj. Vollendetes 13. Lj. Vollendetes 14. Lj. Vollendetes 15. Lj. Vollendetes 16. Lj. Eintritt1. Erprobung Angelobung FJLA/B 2. Erprobung FJWTA/B FJLA/S 3. Erprobung FJWTA/S 4. Erprobung FJWTA/G Überstellung Aktivstand Neues Schema Vollendetes 10. Lj. Im Jahr 11. Lj. Im Jahr 12. Lj. Im Jahr 13. Lj. Im Jahr 14. Lj. Im Jahr 15. Lj. Im Jahr 16. Lj. Eintritt1. Erprobung Angelobung FJWTA/B FJLA/B 2. Erprobung FJWTA/S 3. Erprobung FJLA/S 4. Erprobung FJWTA/G 5. Erprobung Überstellung Aktivstand FJLA/G

30 28/11/2008 Seite 30 Jugendbetreuerbesprechung Dienstanweisung FJ Nachteile des alten Schemas: –Immer vollendetes Lebensjahr (Keine Jahrgangsregelung) –Keine Abzeichen bis zum 12. Lebensjahr –Beim WT in Bronze JFM unterfordert –Keine Ausbildung ab dem 15. Lebensjahr (JFM nicht mehr gefordert)

31 28/11/2008 Seite 31 Jugendbetreuerbesprechung Dienstanweisung FJ Folgende Veränderungen kommen zum Tragen: –Jahrgangsregelung –Feuerwehrwissenstestabzeichen in Bronze, in dem Jahr, wo das JFM 11 Jahre alt wird. –Feuerwehrwissenstestabzeichen in Silber, in dem Jahr, wo das JFM 13 Jahre alt wird. –Feuerwehrjugendleistungsabzeichen in Bronze, in dem Jahr, wo das JFM 12 Jahre alt wird. –Feuerwehrjugendleistungsabzeichen in Silber, in dem Jahr, wo das JFM 14 Jahre alt wird. –Feuerwehrjugendleistungsabzeichen in Gold, in dem Jahr, wo das JFM 16 Jahre alt wird.

32 28/11/2008 Seite 32 Jugendbetreuerbesprechung Dienstanweisung FJ Feuerwehrjugendleistungsabzeichen in Gold Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen: 3x Teilnahme am LFJLB in SilberLandesebene Besitz des Wissenstestabzeichen in GoldBezirksebene Erfolgreich Ablegung aller 5 ErprobungenFeuerwehrebene Alle Bedingungen – Voraussetzungen um das FJLA/G müssen im Feuerwehrpass eingetragen sein. Die Feuerwehr kann über den Dienstweg um das FJLA in Gold ansuchen. Der Kommandant soll das Abzeichen in einem würdigen Rahmen überreichen.

33 28/11/2008 Seite 33 Jugendbetreuerbesprechung Dienstanweisung FJ Die 5. Erprobung ist neu; im Jahr, wo das JFM 16 Jahre alt wird.  Detaillierte Ausbildung in der Dienstanweisung  Der Laufzettel für die Grundausbildung muss angepasst werden.  Es werden damit 51 AE von 68 AE der Grundausbildung in der Feuerwehrjugend teilweise absolviert – aber nicht ersetzt.  Die Punkte der 5. Erprobung können in der Dienstbekleidung der Feuerwehrjugend durchgeführt werden

34 28/11/2008 Seite 34 Jugendbetreuerbesprechung Dienstanweisung FJ  Die Leistungsabzeichen der Feuerwehrjugend können auf der Dienstbekleidung „Braun“ getragen werden.  Dauer Eintritt bis zur 1. Erprobung: ½ Jahr  Formular für das Ansuchen um das FWJLA in Gold  Feuerwehrpass „Neu“

35 28/11/2008 Seite 35 Jugendbetreuerbesprechung Wissenstest Erste Hilfe Ausbildung 07. Februar 200914:00 Uhr Wissenstest 07. März 2009Zeitplan FF Adlwang

36 28/11/2008 Seite 36 Jugendbetreuerbesprechung Wissenstest Antretebedingungen laut Ausschreibung: Bronze:  Antreten im Jahr, in dem das JFM 11 Jahre alt wird Erfolgreich abgelegte 1. Erprobung in der Feuerwehrjugend Silber:  Antreten im Jahr, in dem das JFM 13 Jahre alt wird Wissenstestabzeichen in Bronze Erfolgreich abgelegte 2. Erprobung in der Feuerwehrjugend Gold:  Antreten im Jahr, in dem das JFM 15 Jahre alt wird Wissenstestabzeichen in Silber Erfolgreich abgelegte 4. Erprobung in der Feuerwehrjugend Vollständig ausgefüllter Feuerwehrpass (Erprobungen, Fotos, …)

37 28/11/2008 Seite 37 Jugendbetreuerbesprechung Wissenstest Ausschreibung, Anmeldelisten und Fragebogen per E-Mail an alle Feuerwehren bzw. auf der Homepage des Bezirkes. Abgabe der Anmeldelisten beim zuständigen Abschnitts- Feuerwehrkommandanten Anfang Jänner 2009

38 28/11/2008 Seite 38 Jugendbetreuerbesprechung Jugendbetreuerlehrgang 06. – 07. Februar 2007 Feuerwehrhaus Nettingsdorf 10 Teilnehmer Voraussetzung: Vollendetes 18. Lebensjahr und abgeschlossene Grundausbildung.

39 28/11/2008 Seite 39 Jugendbetreuerbesprechung Jahresbericht - Jugend Prüfung der Mitglieder (Jugend / Aktiv / Reserve) im Intranet. Sind tatsächlich alle JFM richtig eingetragen. Geburtsjahrgänge 1992 mit 01.01.2009 keine Jugendgruppenmitglieder Ausfüllen der Stundensätze für die Jugendarbeit: Anzahl der Teilnehmer x Stundenanzahl Getrennt JFM und FJB/FJH

40 28/11/2008 Seite 40 Jugendbetreuerbesprechung Intranet Bitte aktuelle Fotos auf die Homepage stellen lassen. Mail an OAW Salzer Christoph.

41 28/11/2008 Seite 41 Jugendbetreuerbesprechung Danke für die Aufmerksamkeit Bei Fragen stehe ich jederzeit zur Verfügung


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