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Informationsveranstaltungen am 15. und 16. November 2005

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Präsentation zum Thema: "Informationsveranstaltungen am 15. und 16. November 2005"—  Präsentation transkript:

1 Informationsveranstaltungen am 15. und 16. November 2005
Vorbemerkung: Am 15. und 16. November 2005 fanden in Güstrow ganztägige Informationsveranstaltungen zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts in Mecklenburg-Vorpommern statt. Die Präsentation hat die Vorträge begleitet. Da es sich nur um eine stichwortartige Zusammenfassung der Vorträge handelt, finden Sie in den „Notizen“ einige zusätzliche Informationen oder weiterführende Hinweise. Soweit die Präsentation (oder Teile daraus) für andere Vorträge übernommen wird, ist bei bei Änderungen darauf zu achten, dass der Inhalt nicht verfälscht wird. Eigene Anmerkungen sind als solche kenntlich zu machen. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass hier vorläufige Ergebnisse und Empfehlungen aus der Projektarbeit zum NKHR-MV vorgestellt werden. Der weitere Reformprozess ist zu verfolgen. Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen in Mecklenburg-Vorpommern (NKHR-MV) Informationsveranstaltungen am 15. und 16. November 2005

2 Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV Überblick
1 Allgemeine Informationen 2 Einführung zum NKHR-MV 3 Leitfaden zur Bilanzierung und Bewertung des kommunalen Vermögens 4 Bewertung von unbebauten und bebauten kommunalen Grundstücken 5 Vorstellung des Fortbildungskonzeptes Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 15. und 16. November 2005

3 Allgemeine Informationen
Zeitplan 2. Hinweiserlass zum NKHR-MV September  Leitfaden zur Bilanzierung und Bewertung des kommunalen Vermögens und Vorgaben zum Produktrahmen bis Ende Oktober  Info-Veranstaltungen zum Leitfaden und zum Fortbildungskonzept November 2005 (15. und 16. November 2005) Vorbereitung Kabinettsbefassung ab November 2005 Ziel: Beschluss zur Einführung der Doppik Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 15. und 16. November 2005

4 Zeitplan (Fortsetzung)
Allgemeine Informationen Zeitplan (Fortsetzung) Erarbeitung der Regelungstexte im 1. Halbjahr 2006 Gesetzgebungsverfahren 2006/2007 Inkrafttreten zum Umstellungszeitraum erstes Haushaltsjahr für die Umstellung letztes Haushaltsjahr für die Umstellung 2012 Vermögenserfassung und –bewertung für alle zum Fortführung der Werte bis zur Eröffnungsbilanz Ob eine flächendeckende Vermögenserfassung und –bewertung zu einem einheitlichen, vorgezogenen Zeitpunkt (z.B ) als Grundlage für Vermögensauseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Kreisgebietsreform und den Funktionalreformen tatsächlich erforderlich ist, wird derzeit noch geprüft. Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 15. und 16. November 2005

5 Allgemeine Informationen
Umsetzungskonzept Einheitliche Einführung des NKHR-MV im Land Ausnutzung von Einsparpotentialen Rahmenbedingungen (z.B. Übergangszeitraum und richtige Schwerpunkte) Praxishilfen (Nicht jeder muss das Rad selbst erfinden!) Kommunale Zusammenarbeit (z.B. Arbeitsgemeinschaften, Amtshilfe, Anwendergemeinschaften im EDV-Bereich) Erfahrungen aus anderen Bundländern nutzen Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 15. und 16. November 2005

6 Ideen zum Umsetzungskonzept
Allgemeine Informationen Ideen zum Umsetzungskonzept Frühstarter-Projekt Begleitung der Umstellung für bekennende Frühstarter zum ( u.a. Umstellungsmöglichkeit vor der Kreisgebietsreform), Erarbeitung von weiteren Praxishilfen, z.B. Leitfäden, Muster, Checklisten Fortbildungskonzept Abstimmung auf den Reformprozess Hotline Internetportal u.a. Liste mit Fragen-Antworten und Beispielen Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 15. und 16. November 2005

7 Allgemeine Informationen
Offene Fragen Möglichkeiten der Kooperation im EDV-Bereich Finanzierungsvereinbarung Die Frage der Konnexität des NKHR-MV bleibt zwischen den Vertretern der Landesregierung und den Vertretern der kommunalen Landesverbände strittig. Im Zusammenhang mit der anstehenden Kabinettsbefassung wird eine Finanzierungsvereinbarung zwischen den kommunalen Landesverbänden und der Landesregierung angestrebt, mit der ein notwendiges Maß an Rechtssicherheit zu dieser gerichtlich noch nicht geklärten Rechtsfrage geschaffen werden soll. Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 15. und 16. November 2005

8 Einführung zum NKHR-MV
Ziele der Reform Vermögensdarstellung in einer Bilanz Darstellung des Ressourcenaufkommens und –verbrauchs Steuerung über Zielvereinbarungen Darstellung der Leistungen einer Verwaltung als Produkte = Outputorientierung Unterstützung von Kosten- und Leistungsrechnung und Controlling (Ziele des NSM = Neues Steuerungsmodell) Integration der Beteiligungen und Vereinheitlichung des Rechnungswesens im „Konzern Kommune“ Begonnen hat die Reformwelle Anfang der 90er Jahre mit dem Neuen Steuerungsmodell (NSM). Zunächst wurde versucht, die Reformziele durch verschiedene Instrumente neben dem traditionellen, kameralen Haushaltssystem zu erreichen. Die Wirkung der Instrumente war aber begrenzt. Deshalb hat sich die Reformwelle fortgesetzt und mündet jetzt in der Reform des Gemeindehaushaltsrechts. Nunmehr soll das kommunale Haushaltsrecht in der Weise reformiert werden, dass es unmittelbar zur Umsetzung der Reformgedanken dient. Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 15. und 16. November 2005

9 Der Weg geht über die Doppik, weil ...
Einführung zum NKHR-MV Der Weg geht über die Doppik, weil ... es sich bei der Doppik um ein erprobtes, ressourcenverbrauchs- orientiertes Rechnungssystem handelt. die Doppik KLR und Steuerung in der Kommune erleichtert. betriebswirtschaftliche Software genutzt werden kann. nur mit der Doppik ein einheitliches Rechnungswesen im „Konzern Kommune“ möglich ist. Dies führt zu mehr Transparenz. die Doppik aufgrund der weiten Verbreitung eine hohe Zukunfts- sicherheit bietet. Hier werden die Vorzügen der Doppik gegenüber der erweiterten Kameralistik dargestellt. Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 15. und 16. November 2005

10 Der Weg ist (noch) nicht das Ziel
Einführung zum NKHR-MV Der Weg ist (noch) nicht das Ziel Keine finanzielle Entlastung der Kommunen durch ein neues Rechnungssystem, aber... es können Folgerungen gezogen werden (bessere Transparenz). Die Doppik bringt dem Amt (Verwaltung) wenig, aber... Entscheidungsträger bekommen neue Steuerungsmöglichkeiten. Die Rechnungsperiode bleibt das Haushaltsjahr, aber... die Doppik erfordert eine Mittelfristorientierung. Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 15. und 16. November 2005

11 Vorgaben der IMK zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts
Einführung zum NKHR-MV Vorgaben der IMK zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts Empfehlungen für GemHVO-Doppik oder GemHVO-erweiterte Kameralistik Produktrahmen mit Erläuterungen Kontenrahmen Den Beschluss der IMK mit den entsprechenden Anlagen finden Sie u.a. im Internet auf den Seiten des NKF-Netzwerkes des Landes NRW unter: bei Publikationen vgl. IMK-Beschluss vom 21. November 2003 Die Empfehlungen lassen Raum für länderspezifische Besonderheiten. Hieraus ergeben sich die Konzeptunterschiede der verschiedenen Länder. Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 15. und 16. November 2005

12 Mögliche Konzeptunterschiede der Länder
Einführung zum NKHR-MV Mögliche Konzeptunterschiede der Länder Haushaltsausgleich Bewertung in der Eröffnungsbilanz Differenzierter Vermögensausweis hinsichtlich Verwertbarkeit Ergebnisspaltung Gliederung des Eigenkapitals / Rücklagen Bildung von Rückstellungen Begleitung der Umsetzung (Umsetzungskonzept) Der Haushaltsausgleich wird an die Ergebnisrechnung anknüpfen und soll vom Grundsatz her für jedes Haushaltsjahr erreicht werden: „Der Ergebnishaushalt ist in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung auszugleichen.“ Gleichwohl wird in dem neuen Rechnungssystem die mittelfristige Finanzplanung eine größere Rolle spielen. In Verbindung mit den Regelungen zum Haushaltsausgleich wird weiterhin festgelegt, dass sich die Kommune nicht überschulden darf. Eine Überschuldung liegt nach dem NKHR-MV vor, wenn das Eigenkapital nach der Haushaltsplanung aufgebraucht wird. Außerdem hat die Kommune ihre Liquidität einschließlich der Finanzierung der Investitionen sicherzustellen. Auf einen differenzierten Vermögensausweis hinsichtlich der Verwertbarkeit wird im NKHR-MV verzichtet. Somit erfolgt auch keine Ergebnisspaltung. Im NKHR-MV soll sich aus der Eigenkapitalgliederung auf einen Blick ablesen lassen, wie es um den Haushaltsausgleich der Kommune gestellt ist. Unabhängig davon können sich die Kommunen bei Bedarf mit der Verwertbarkeit ihres Vermögens auseinander setzen. Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 15. und 16. November 2005

13 Einordnung des NKHR-MV in den Reformprozess
Einführung zum NKHR-MV Einordnung des NKHR-MV in den Reformprozess Das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungs- wesen legt den normierten Teil des neuen Haushaltswesens fest . Eine Ergänzung um nicht-normierte Teile ist möglich. Controlling Be- schreibung Produkte NKHR - MV Budgets KLR Durch das NKHR-MV wird die rechtliche Grundlage für eine weitergehende Reform des Haushalts- und Rechnungswesens in Mecklenburg-Vorpommern geschaffen. Jede Kommune selbst muss sich im Zusammenhang mit der Umstellung des Rechnungswesens über ihre Reformziele klar werden. Deshalb ist für die Umsetzung in jedem Fall ein gutes Projektmanagement zu empfehlen. Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 15. und 16. November 2005

14 Konzept des Leitfadens
Leitfaden zur Bilanzierung und Bewertung Konzept des Leitfadens Leitfaden Allgemeine Grundlagen Über Inventur und Inventar zur Vermögensübersicht/Bilanz Darstellung der verschiedenen Bewertungsmaßstäbe und Bewertungsverfahren Bewertung des kommunalen Vermögens Bewertungsregeln Hinweise zu einzelnen Vermögensgegenständen und besonderen Bilanzpositionen Besonderheiten für die Eröffnungsbilanz Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 15. und 16. November 2005

15 Konzept des Leitfadens (Fortsetzung)
Leitfaden zur Bilanzierung und Bewertung Konzept des Leitfadens (Fortsetzung) Anlagen auf CD Praxishilfen, z.T. mit Berechnungsmodulen Hinweise zur Bewertung einzelner Vermögensgegenstände in der Eröffnungsbilanz Anhänge auf CD Ergänzung des Leitfadens durch Fortbildung Hotline Frage-Antwort-Liste und Beispiele über Internetportal oder Hinweiserlasse Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 15. und 16. November 2005

16 Allgemeine Grundlagen
Leitfaden zur Bilanzierung und Bewertung Allgemeine Grundlagen Orientierung an der kaufmännischen Buchführung nach dem HGB Geschäftsjahr = Haushaltsjahr = Kalenderjahr Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ... soweit dem nicht spezifische Ziele und Aufgaben des kommunalen Haushaltswesens entgegen stehen. Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 15. und 16. November 2005

17 Die drei Komponenten der Doppik
Leitfaden zur Bilanzierung und Bewertung Die drei Komponenten der Doppik Bilanz Finanzrechnung Ergebnisrechnung Aktiva Passiva Einzahlungen ./. Auszahlungen Eigenkapital (Saldo der Bilanz) Erträge ./. Aufwendungen Vermögen Liquide Mittel Fremdkapital Alle Verwaltungsvorgänge, die über das Rechnungssystem zu erfassen sind, haben letztendlich eine Auswirkung auf die Vermögensübersicht/Bilanz. Es kann sich um - Vermögensumschichtungen z.B. Verwendung von Bankguthaben zum Erwerb eines Vermögensgegenstandes, Eingang einer Forderung auf dem Bankkonto - Vermögensmehrungen z.B. Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben - Vermögensminderungen z.B. Erhaltungsaufwand für ein Gebäude, Kfz-Reparaturaufwand handeln. Insgesamt wird somit die Ressourcenveränderung bzw. der -verbrauch dargestellt. Liquiditätssaldo Ergebnissaldo Ermächtigungen für Verwaltungshandeln Liquiditätsplanung Vermögensmehrung oder -minderung Geschlossenes ressourcenverbrauchs-orientiertes Rechnungssystem Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 15. und 16. November 2005

18 Leitfaden zur Bilanzierung und Bewertung
Gliederung der Bilanz zurück Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 15. und 16. November 2005

19 Leitfaden zur Bilanzierung und Bewertung
Bewertungsmaßstäbe Anschaffungs- oder Herstellungskosten Fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten Beizulegender Wert (Zeitwert) Bewertungsverfahren Sachwert-, Ertragswert- oder Vergleichswertverfahren Bewertungsvereinfachungsverfahren Bei der Auswahl des Bewertungsverfahrens ist insbesondere der Grundsatz der Wesentlichkeit zu beachten. Wenn Sie in der Präsentation den Pfeil anklicken, kommen Sie zu Folie 54. Dort erhalten Sie einen Überblick über mögliche Wertansätze. Die verschiedenen Wertmaßstäbe ergeben sich aus einer unterschiedlichen Betrachtung bezogen auf den Zeitpunkt der Wertermittlung. Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 15. und 16. November 2005

20 Bewertung des kommunalen Vermögens
Leitfaden zur Bilanzierung und Bewertung Bewertung des kommunalen Vermögens Grundsatz Forderungen sind mit dem Nominalwert und Verbindlichkeiten mit dem Rückzahlungsbetrag anzusetzen. Ausnahme Ansatz mit einem niedrigeren beizulegenden Wert (Zeitwert) Anschaffungs- oder Herstellungskosten (AHK) oder fortgeführte AHK Bitte in der Präsentation den oberen Pfeil anklicken, dann kommen Sie zu Folie 21 und 22. Dort werden die Abschreibungen erläutert. Wenn Sie wieder auf dieser Folie sind, kommen Sie mit dem zweiten Pfeil weiter. weiter Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 15. und 16. November 2005

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22 AfA-Tabelle zum NKHR-MV
Die AfA-Tabelle ist nach Sachgruppen geordnet und für die einzelnen Vermögensgegenstände ist zur Bestimmung der verwaltungsüblichen Nutzungsdauer ein Rahmen vorgegeben. Die AfA-Tabelle dient als Orientierungshilfe und Anhaltspunkt für die Beurteilung der Angemessenheit der AfA. Nähere Festlegungen zu den Abschreibungssätzen können vor Ort gemacht werden. Abweichungen von der AfA-Tabelle sind darzustellen und zu begründen. Die Fortschreibung der Abschreibungstabelle erfolgt in Abstimmung mit den kommunalen Landesverbänden und dem Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern. zurück 22

23 Ansatz und Bewertung einzelner Vermögensgegenstände
Leitfaden zur Bilanzierung und Bewertung Ansatz und Bewertung einzelner Vermögensgegenstände Keine abschließende Darstellung, sondern Hinweise und Besonderheiten bezogen auf das kommunale Vermögen. Begriffserklärungen Verschiedene Themen werden im weiteren Verlauf des Reformprozesses ergänzt, z.B. zur Behandlung von Finanzanlagen und Rückstellungen. Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 15. und 16. November 2005

24 Leitfaden zur Bilanzierung und Bewertung
Eröffnungsbilanz Keine Abweichung vom AHK-Prinzip (Ermittelte Werte treten an die Stelle der AHK.) Ersatzwert Bestimmung der Restnutzungsdauer  fiktiver Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkt Vereinfachungen (s. insbesondere Anlage 8 zum Leitfaden) Standardisierte Verfahren Nutzung vorhandener Daten und bekannter Verfahren Erhöhung der Wertgrenze für „geringwertige Vermögensgegenstände“ von 410 Euro auf Euro (netto) Bitte in der Präsentation den Pfeilen durch anklicken folgen. weiter Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 15. und 16. November 2005

25 Bodenrichtwert zum Stichtag 1.1.2000 = 31.12.1999
Leitfaden zur Bilanzierung und Bewertung Ersatzwert ...wenn die AHK nicht oder nicht mit einem vertretbaren Zeitaufwand ermittelt werden können.  Ermittlung auf der Grundlage geschätzter historischer AHK Immer, wenn Vermögensgegenstände schon vor dem im kommunalen Vermögen Ausnahme, wenn Anschaffung oder Herstellung des Vermögensgegenstandes nach dem Zur Berechnung des Ersatzwertes werden in der Anlage 8 zum Leitfaden zu einer Vielzahl von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens besondere Hinweise gegeben. Soweit bei der Berechnung heutige Wertverhältnisse oder bei Gebäuden z.B. die Normalherstellungskosten 2000 zu Grunde gelegt werden, hat abschließend eine Rückindizierung auf den fiktiven Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkt zu erfolgen. Eine Besonderheit ergibt sich bei der Bewertung des Grund und Bodens, da hier Berechnungsmethoden zur Schätzung der Anschaffungskosten nicht bekannt sind. Bei der Ermittlung des Ersatzwertes wird deshalb zur Vereinfachung auf den Wertermittlungsstichtag 01. Januar 2000 und nicht auf den Zeitpunkt der Anschaffung abgestellt. Bodenrichtwert zum Stichtag = zurück Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 15. und 16. November 2005

26 Zuweisungen, Zuschüsse und ähnliche Zuwendungen
Leitfaden zur Bilanzierung und Bewertung Geleistet Zuwendungen ggf. Aktivierung und Auflösung (z.B. über Zeitraum der Zweckbindung) Auf die Aktivierung von vor dem Stichtag der Eröffnungsbilanz geleistete Zuwendungen kann verzichtet werden. Erhaltene Zuwendungen ggf. Passivierung als Sonderposten In der Eröffnungsbilanz sind Sonderposten nur für nach dem 1. Juli erhaltene Zuwendungen zu bilden. Zuweisungen, Zuschüsse und ähnliche Zuwendungen Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 15. und 16. November 2005

27 Leitfaden zur Bilanzierung und Bewertung
Sonderposten Bilanz Kapital, das mit besonderen Auflagen verbunden ist. Ertragswirksame Auflösung entsprechend der Abschreibung des Vermögensgegenstandes, für den die Zuwendung erfolgte Erleichterung für den Haushaltsausgleich (Ertrag steht den Abschreibungen gegenüber) Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 15. und 16. November 2005

28 unbebauten und bebauten kommunalen Grundstücken
Bewertung von unbebauten und bebauten kommunalen Grundstücken Andreas Hupp Dipl.- Ing. (FH) Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern Referat II 601 u.a. Fachaufsicht über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Mecklenburg-Vorpommern Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 15. und 16. November 2005

29 Bewertung von Grundvermögen
Rechtsgrundlagen Normierte Wertermittlungsverfahren nach der Wertermittlungsverordnung (WertV) Verfahrensauswahl Schematischer Aufbau eines ausgewählten Bewertungsverfahrens Bewertungsobjekte Bewertungsbeispiel Durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf pro Wertermittlung Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 15. und 16. November 2005

30 Bewertung von Grundvermögen
1. Rechtsgrundlagen - Baugesetzbuch § 199 BauGB - Bewertungsgesetz (BewG) - Wertermittlungsverordnung (WertV) - Wertermittlungsrichtlinie (WertR 2002) - Leitfaden des Innenministerium M-V Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 15. und 16. November 2005

31 2. Normierte Wertermittlungsverfahren nach WertV
Bewertung von Grundvermögen 2. Normierte Wertermittlungsverfahren nach WertV Gem. § 7 WertV: Zur Ermittlung des Verkehrswertes sind anzuwenden: das Sachwertverfahren, das Ertragswertverfahren, das Vergleichswertverfahren Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 15. und 16. November 2005

32 Fremd- bzw. Eigennutzung Ausgangsbasis für Ersatzwertberechnung
Bewertung von Grundvermögen 3. Verfahrensauswahl Fremdnutzung Eigennutzung Fremd- bzw. Eigennutzung Rendite- berechnung Substanzwert- berechnung Preisvergleichs- rechnung Ertragswertverfahren Sachwertverfahren Vergleichswertverfahren Ausgangsbasis für Ersatzwertberechnung Rückindizierung Ersatzwert Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 15. und 16. November 2005

33 Ersatzwert 4. Schematischer Aufbau eines Bewertungsverfahrens
Aufbau des Sachwertverfahrens für die Eröffnungsbilanz Herstellungskosten der baulichen Anlagen (Gebäude, Außenanlagen u. bes. Betriebseinrichtungen) Wertminderung wegen Alters Wertminderung wegen Baumängel u. Bauschäden Rückindizierung Berücksichtigung sonstiger wertbeeinflussender Umstände Ausgangsbasis für Ersatzwertberechnung Ersatzwert

34 Bewertung von Grundvermögen
5. Bewertungsobjekte Unbebaute Grundstücke Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden; Bebaute Grundstücke Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden; Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 15. und 16. November 2005

35 5. Bewertungsobjekte - Unbebaute Grundstücke
Bewertung von Grundvermögen 5. Bewertungsobjekte - Unbebaute Grundstücke AHK Vergleichswert zum unter Berücksichtigung der Abweichungen von den wertbeeinflussenden Merkmalen durch Zu- oder Abschläge zuzüglich nachträglicher AHK bis zum Bilanzstichtag (z.B. Kosten der Erschließung) Bodenrichtwert zum unter Berücksichtigung der Abweichungen von den wertbeeinflussenden Merkmalen durch Zu- oder Abschläge (Stichtag für den Zustand des Grundstücks ist der ) zuzüglich nachträglicher AHK bis zum Bilanzstichtag (z.B. Kosten der Erschließung) Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 15. und 16. November 2005

36 Unbebaute Grundstücke
Bewertung von Grundvermögen 5. Bewertungsobjekte Unbebaute Grundstücke Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden; Bebaute Grundstücke Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden; Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 15. und 16. November 2005

37 5.Bewertungsobjekte - Bebaute Grundstücke
Bewertung von Grundvermögen 5.Bewertungsobjekte - Bebaute Grundstücke Grund und Boden (Bewertung wie unbebaute Grundstücke) AHK; Vergleichswert zum unter Berücksichtigung der Abweichungen von den wertbeeinflussenden Merkmalen durch Zu- oder Abschläge; Bodenrichtwert zum unter Berücksichtigung der Abweichungen von den wertbeeinflussenden Merkmalen durch Zu- oder Abschläge; Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 15. und 16. November 2005

38 5. Bewertungsobjekte - Bebaute Grundstücke
Bewertung von Grundvermögen 5. Bewertungsobjekte - Bebaute Grundstücke Gebäude und bauliche Anlagen fortgeführte AHK; Sachwert anhand des Anschaffungsjahres (Rückindizierung) auf der Grundlage der NHK 2000; Ertragswertverfahren und Vergleichswertverfahren sind auch zulässig; Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 15. und 16. November 2005

39 6. Bewertungsbeispiel – Bewertung eines Kindergartens
Bewertung von Grundvermögen 6. Bewertungsbeispiel – Bewertung eines Kindergartens Baujahr: 1966 Grundstück: 3000 qm Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 15. und 16. November 2005

40 6. Bewertungsbeispiel – Bewertung eines Kindergartens
Bewertung von Grundvermögen 6. Bewertungsbeispiel – Bewertung eines Kindergartens Gebäude AHK ? Nein Auswahl des Bewertungsverfahrens Nein Vergleichsobjekt vorhanden? Nein Erträge? Sachwertverfahren Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 15. und 16. November 2005

41 6. Bewertungsbeispiel – Bewertung eines Kindergartens
Bewertung von Grundvermögen 6. Bewertungsbeispiel – Bewertung eines Kindergartens Gebäude Anlage 3 Leitfaden Die NKHR-MV Vorlage 2, die hier für die Lösung des Beispiels verwendet wird und Grundlage für die Darstellung in der Anlage 3 zum Leitfaden ist, wurde im Dezember 2006 zur Klarstellung überarbeitet. Es ergibt sich inhaltlich keine Änderung. Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 15. und 16. November 2005

42 6. Bewertungsbeispiel – Bewertung eines Kindergartens
Bewertung von Grundvermögen 6. Bewertungsbeispiel – Bewertung eines Kindergartens Gebäude - Ermittlung BGF Anlage 5 Leitfaden 24 m Teil I 15m x 8m = 120 qm 7 m III Teil II 15m x 8m = 120 qm 15 m 8 m I II Teil III 8m x 7m = 56 qm 8 m 8 m 296 qm Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 15. und 16. November 2005

43 6. Bewertungsbeispiel – Bewertung eines Kindergartens
Bewertung von Grundvermögen 6. Bewertungsbeispiel – Bewertung eines Kindergartens Gebäude Anlage 3 Leitfaden Bitte in der Präsentation den Pfeil anklicken, dann kommen Sie zu Folie 52. Dort sehen Sie einen Ausschnitt aus der Excel-Tabelle zur Bestimmung des Ausstattungsstandards, der über Berechnungsmodule berechnet werden kann. Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 15. und 16. November 2005

44 6. Bewertungsbeispiel – Bewertung eines Kindergartens
Bewertung von Grundvermögen 6. Bewertungsbeispiel – Bewertung eines Kindergartens Gebäude Gesamtnutzungsdauer : 70 Jahre Bitte in der Präsentation den Pfeil anklicken, dann kommen Sie zu Folie 53. Dort wird die Berechnung der Restnutzungsdauer unter Berücksichtigung des Modernisierungsgrades erläutert. Der Brutto-Grundflächenpreis wird aus der vorgegebenen Spanne linear entsprechend dem Baujahr ermittelt (Verhältnisrechnung). Spanne (Differenz): 55 €/m², Umfang der Baujahrsklasse: 10 Jahre, davon 9 Jahre Berechung: (55 : 10 x 9) = 1.055 Das ursprüngliche Beispiel enthielt an dieser Stelle einen Fehler, der hier korrigiert wurde. Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 15. und 16. November 2005

45 6. Bewertungsbeispiel – Bewertung eines Kindergartens
Bewertung von Grundvermögen 6. Bewertungsbeispiel – Bewertung eines Kindergartens Die NKHR-MV Vorlage 2, die hier für die Lösung des Beispiels verwendet wird und Grundlage für die Darstellung in der Anlage 3 zum Leitfaden ist, wurde im Dezember 2006 zur Klarstellung überarbeitet. Es ergibt sich inhaltlich keine Änderung. Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 15. und 16. November 2005

46 6. Bewertungsbeispiel – Bewertung eines Kindergartens
Bewertung von Grundvermögen 6. Bewertungsbeispiel – Bewertung eines Kindergartens Die NKHR-MV Vorlage 2, die hier für die Lösung des Beispiels verwendet wird und Grundlage für die Darstellung in der Anlage 3 zum Leitfaden ist, wurde im Dezember 2006 zur Klarstellung überarbeitet. Es ergibt sich inhaltlich keine Änderung. Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 15. und 16. November 2005

47 6. Bewertungsbeispiel – Bewertung eines Kindergartens
Bewertung von Grundvermögen 6. Bewertungsbeispiel – Bewertung eines Kindergartens Grundstück: 3000 qm AHK ? Nein Nein Vergleichswert zum ? Bodenrichtwert zum ? 60 EUR 3000 qm x EUR = EUR Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 15. und 16. November 2005

48 7. Durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf pro Wertermittlung *
Bewertung von Grundvermögen 7. Durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf pro Wertermittlung * Verwaltungsgebäude ca. 20 Stunden bei Ø m3 Gesamtschulen ca. 24 Stunden bei Ø m3 Berufsschulen ca. 24 Stunden bei Ø m3 Gymnasien ca. 18 Stunden bei Ø m3 Grund- Sonderschulen ca. 16 Stunden bei Ø m3 Sporthallen ca. 16 Stunden bei Ø m3 Kulturgebäude ca. 20 Stunden bei Ø m3 Angegebenen Werte sind von verschiedenen Faktoren abhängig u.a.: Erfahrung des Sachbearbeiters Menge des Datenbestandes Entfernungsstrecke zum Objekt und zu externen Datenquellen * entnommen vhw-Seminar-Unterlagen vom "Die Bewertung Kommunaler Gebäude" Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 15. und 16. November 2005

49 Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
NKHR-MV Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 15. und 16. November 2005

50 Vorstellung des Fortbildungskonzeptes
Ergebnisse aus der Arbeitsgruppe der öffentlichen Fortbildungsträger in Mecklenburg-Vorpommern für Verwaltungen vorgestellt von Elke Ermler Studienleiterin Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Mecklenburg, Malchin Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 15. und 16. November 2005

51 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 15. und 16. November 2005

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53 zurück Modernisierungselemente maximale Punkte Punkte
Dacherneuerung Verbesserung der Fenster Verbesserung der Leitungssysteme (Strom, Gas, Wasser, Abwasser, EDV) Einbau einer Sammelheizung bzw. neuer Etagenheizung Wärmedämmung der Außenwände Modernisierung von Bädern Einbau von Bädern Modernisierung des Innenausbaus (z.B. Decken und Fußböden) Wesentliche Änderung und Verbesserung der Grundrissgestaltung Summe: 6 Diese Folien sind durch Hyperlinks in die Präsentation eingebunden. zurück

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