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Die neue Einschulungsuntersuchung (ESU)

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Präsentation zum Thema: "Die neue Einschulungsuntersuchung (ESU)"—  Präsentation transkript:

1 Die neue Einschulungsuntersuchung (ESU)
Änderungen und Chancen Fachforum Sprachstandsdiagnostik in Kindertagesstätten für Lehrerinnen und Lehrer an Fachschulen Samstag, in Stuttgart Dr. Barbara Unger, Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg

2 Zeittafel der neuen ESU
am 12. April 2005 Prüfauftrag durch den Ministerrat Entwicklung der Neukonzeption, Umsetzung in 10 Stadt- und Landkreisen in der Modellphase mit begleitender Evaluation (1.400 Kinder) am 17. März 2008: der Ministerrat beschließt die landesweite Einführung der neuen ESU am 23. Juli 2008: der Ministerrat beschließt die Verknüpfung mit der Sprachstandsdiagnose am 05. November 2008: der Landtag verabschiedet das Artikelgesetz des KM zur Änderung des Schulgesetzes des Gesundheitsdienstgesetzes und der Meldeverordnung bis 20. Oktober 2008: 344 Mitarbeiter/-innen des ÖGD sind geschult im Dezember 2008: die neue ESU beginnt Die Neukonzeption der ESU in BW erfolgte in mehreren Schritten über einen Zeitraum von drei Jahren. Die landesweite Umsetzung der Neukonzeption wurde am 17. März 2008 durch den Ministerrat beschlossen. Fachliche Gründe für eine Neukonzeption u.a.: Der demografische Wandel Die veränderten Familienstrukturen mit einem größeren Teil Alleinerziehender Der gestiegene Anteil von Kindern mit unzureichenden sprachlichen Fähigkeiten Der gestiegene Anteil von Kindern mit anderem Förderbedarf Die große Bedeutung der Bildung u.a. im Rahmen internationaler Vergleiche (PISA) Vor dem Hintergrund des zunehmenden Ressourcendrucks auch im ÖGd Die GÄ haben nach Änderung der gesetzlichen Grundlagen, des Schulgesetzes, des Gesetzes für den öffentlichen Gesundheitsdienst und der Meldeverordnung sowie der Einschulungsuntersuchungsverordnung und der entsprechenden VwV, teilweise schon im Dezember 2008 mit der Einführung begonnen. Dr. Barbara Unger Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg

3 Änderung… der Schuluntersuchungsverordnung und
der Einschulungsuntersuchungsrichtlinien zur konkreten Umsetzung der neuen ESU Dr. Barbara Unger, Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg

4 Was hat sich geändert? Vorziehen der Untersuchung in das vorletzte Kindergartenjahr Durchführung in zwei Schritten Erweiterte Zielsetzung (Gesundheitsförderung und Prävention) Verknüpfung mit der Sprachstandsdiagnose Hinzunahme von Impfausweis und Früherkennungsheft Erzieherinnendokumentation Elternfragebogen Ziele der Neukonzeption: mehr Zeit für notwendige Fördermaßnahmen und rechtzeitige Einleitung derselben Konzentration auf Kinder mit besonderem Förderbedarf Erkenntnisse, die an anderer Stelle gewonnen wurden, für die ESU nutzbar zu machen Früherkennungsuntersuchungen des behandelnden Kinderarztes/der Kinderärztin Entwicklungsdokumentation der Erzieher/-in, die im Rahmen des Orientierungsplanes vorgesehen ist und durch den Erzieherfragebogen standardisiert wurde Wissen der Eltern Hierdurch sollen Doppeluntersuchungen vermieden und die Grundlage für gewünscht oder evtl. erforderliche Beratungsgespräche geschaffen werden. Dr. Barbara Unger, Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg

5 Ablauf Zwei Ziele: Prävention und Gesundheitsförderung
Feststellung der Schulfähigkeit Zwei Schritte: Im vorletzten Kindergartenjahr (Schritt 1) Im letzten Kindergartenjahr (Schritt 2) Zwei Stufen: Basisuntersuchung (Screening) aller Kinder Weitere (ärztliche) Untersuchung nur bei Bedarf Die Untersuchungen von Schritt 1 sollen üblicherweise in der Tageseinrichtung für Kinder stattfinden. Zu Beginn eines jeden Kindergartenjahres wird die Organisation der Untersuchungen vom GA mit den Tageseinrichtungen für Kinder abgesprochen. Beide Untersuchungen finden in ärztlicher Verantwortung statt und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Dr. Barbara Unger, Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg

6 Im vorletzten Kindergartenjahr: Schritt 1 Wer macht was?
Die Eltern erklären das Einverständnis für die Befragung der Erzieher/-innen für den Informationsaustausch mit Erzieher/-in und Lehrer/-in und legen bereit: das Impfbuch das gelbe Früherkennungsheft den Elternfragebogen auf freiwilliger Basis Dr. Barbara Unger, Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg

7 Im vorletzten Kindergartenjahr: Schritt 1 Wer macht was?
Die Erzieher/-innen füllen den Fragebogen zur kindlichen Entwicklung aus, wenn die Eltern einverstanden sind. Der Fragebogen setzt sich zusammen aus: Den validierten Grenzsteinen der Entwicklung Fragen zur „Hyperaktivität“ Dr. Barbara Unger, Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg

8 Im vorletzten Kindergartenjahr: Schritt 1 Wer macht was?
Die medizinische Assistentin des GA führt bei allen Kindern eine Basisuntersuchung (Screening) durch: Sehen und Hören Körpergröße und –Gewicht Sprache Motorik Malentwicklung Mengenerfassung Verhalten bespricht alle Ergebnisse mit der Ärztin/dem Arzt des GA Dr. Barbara Unger, Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg

9 Im vorletzten Kindergartenjahr: Schritt 1 Wer macht was?
Die Ärztin/der Arzt des GA bewertet bei allen Kindern die Untersuchungsergebnisse und Dokumente gibt jedem Kind einen Bericht und einen Elternratgeber entscheidet über weitere Untersuchungen führt weitere Untersuchungen befundorientiert durch führt bei im Sprachscreening auffälligen Kindern den SETK 3-5 durch berät die Eltern über Fördermaßnahmen bespricht die Untersuchungsergebnisse mit Erzieher/-in und Lehrer/-in untersucht alle Kinder ohne Besuch einer vorschulischen Einrichtung und bei fehlenden Befunden Dr. Barbara Unger, Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg

10 Verknüpfung mit der Sprachstandsdiagnose des KM
Die Ärztin/der Arzt des GA führt die verbindliche Sprachstandsdiagnose (zurzeit SETK 3-5) im Auftrag des Kultusministeriums bei den Kindern durch, die im Sprachscreening der Basisuntersuchung auffällig waren. SETK 3-5 = Sprachentwicklungstest für 3-5-jährige Kinder von Frau Prof. Grimm, Heidelberg Expertise von Prof. Hasselhorn: Er empfiehlt die Verwendung des SETK 3-5, da er in der Summe das derzeit beste und damit zu empfehlende Verfahren darstellt. Er rät dazu, in den nächsten Jahren die weitere Entwicklung mit der Frage zu beobachten, ob der SETK 3-5 durch ein alternatives Verfahren ersetzt werden kann. Frau Prof. Grimm hat eine Handreichung für Erzieher/-innen zur Interpretation der Testergebnisse und ihrer Verwendung in der Sprachförderung geschrieben. Diese Handreichung wurde vom KM an die Tageseinrichtungen im Januar 2009 verteilt. Ein diagnostizierter „intensiver Förderbedarf“ ist die Voraussetzung für einen Antrag bei der Landesstiftung. Dr. Barbara Unger, Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg

11 Im letzten Kindergartenjahr: Schritt 2 Wer macht was?
Die Erzieher/-innen aktualisieren den Fragebogen zur kindlichen Entwicklung, wenn die Eltern einverstanden sind. der Fragebogen setzt sich zusammen aus: den validierten Grenzsteinen der Entwicklung Fragen zur „Hyperaktivität“ Dr. Barbara Unger, Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg

12 Im letzten Kindergartenjahr: Schritt 2 Wer macht was?
Die Kooperationslehrkräfte empfehlen die schulärztliche Untersuchung bei den Kindern, deren Schulfähigkeit gefährdet erscheint und die in Schritt 1 nicht auffällig waren. Dr. Barbara Unger, Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg

13 Im letzten Kindergartenjahr: Schritt 2 Wer macht was?
Die Ärztin/der Arzt des GA wertet den Fragebogen für Erzieher und die Rückmeldung der Kooperationslehrkraft aus begutachtet bei allen Kindern aus schulärztlicher Sicht die Schulfähigkeit entscheidet über weitere Untersuchungen Führt weitere Untersuchungen befundorientiert durch bei Ausgewählten Kindern aus Schritt1 Kindern mit erstmals ungünstiger Entwicklung im letzten Kindergartenjahr Kindern ohne Besuch einer vorschulischen Einrichtung berät die Eltern auf Wunsch oder bei Bedarf erstellt falls erforderlich einen Bericht für die Eltern, Schule, Kita, Kinder-/Hausarzt Die Entscheidung über die Einschulung liegt weiterhin bei der örtlich zuständigen Schulleitung. Dr. Barbara Unger, Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg

14 Förderempfehlungen des GA
Empfehlung an die Eltern, ggf. einen medizinischen Abklärungs- oder Behandlungsbedarf mit ihrem Haus- oder Kinderarzt/-ärztin zu besprechen Empfehlung für eine spezielle pädagogische Förderung bei Kindern, die einen intensiven förderbedarf haben, der die Förderung im rahmen des Orientierungsplans deutlich übersteigt. Empfehlung für eine pädagogische Förderung bei Kindern mit leichten Entwicklungsbeeinträchtigungen, deren Förderung i. R. d. Orientierungsplans möglich ist. Empfehlung für häusliche Förderung bei Kindern, die aufgrund einer entsprechenden Beratung zu hause in einzelnen Entwicklungsdimensionen gefördert werden können. Der Schularzt/die Schulärztin kann lediglich eine Empfehlung für weitere medizinische Maßnahmen aussprechen, über deren weitere Abklärung und ggf. Behandlung entscheidet der jeweilige behandelnde Arzt/die Ärztin Dr. Barbara Unger, Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg

15 Befundweitergabe Die Weitergabe von Befunden und Förderempfehlungen an die Leitung der vorschulischen Einrichtung mit Einverständnis des/der Sorgeberechtigten zur Weitergabe an die fördernde Stelle (meistens die Tageseinrichtung selbst) bzw. zur Erstellung eines individuellen Förderplans Dr. Barbara Unger, Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg

16 Chancen der neuen ESU Zeitgewinn zur Förderung von Kindern mit Entwicklungsrisiken Optimierung der ESU durch Einführung von standardisierten Verfahren mit laufender Qualitätssicherung und Evaluation Einbettung der ESU in die bildungspolitischen Entwicklungen (Sprachstandsdiagnose, Schulreifes Kind, Orientierungsplan) Verbesserter Kinderschutz Frühzeitige Verzahnung von Kita, Schule und Gesundheitsamt Dr. Barbara Unger, Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Würrtemberg


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